Medienmitteilung der Taskforce Culture – Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens

Bern / Montag, 25. Januar 2021

Medienmitteilung der Taskforce Culture

zum zweiten Treffen der Schweizer Kulturbranche mit Bundesrat Alain Berset

Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens

Die Verbände der Schweizer Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und der Laienkultur – organisiert in der Taskforce Culture – trafen sich heute mit Bundesrat Alain Berset sowie den führenden Vertreter*innen der Bundesämter für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sie betonten die Wichtigkeit von möglichst lückenlosen Entschädigungen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Perspektiven.

Eingangs betonte die Taskforce Culture die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Kulturbranche. Es braucht effiziente Lösungen für die Betroffenen, die seit nunmehr 11 Monaten unter einem Arbeitsverbot leiden. Nebst der Verbesserung der Unterstützungsmassnahmen – Kultur- und gesamtwirtschaftliche Massnahmen – benötigt die Kulturbranche geeignete Rahmenbedingungen für einen verbindlich planbaren Neustart. Konstruktive Lösungen in dieser schwierigen Situation lassen sich nur gemeinsam finden. Der Schweizer Kultursektor will seinen Beitrag dazu leisten im engen Austausch mit den Kantonen und den zuständigen Bundesämtern.

Entsprechend standen beim heutigen Gespräch drei Themenkreise im Vordergrund:

1. Wiederaufnahme des Kulturlebens

Die Kulturverbände betonen den dringenden Wunsch nach Wiederaufnahme des Kulturlebens unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen Massnahmen. Nach 11 Monaten Ungewissheit braucht es nun Perspektiven: Für eine schrittweise Wiedereröffnung sind ein ausreichender zeitlicher Vorlauf sowie gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte wichtig. Die Schutzmassnahmen müssen differenzierter ausgestaltet werden, z.B. nach infrastrukturellen Gegebenheiten oder auch nach Veranstaltungsarten. Ausserdem sind in der Phase des Neustarts Beiträge an die neuen Gegebenheiten – künstlerischer oder infrastruktureller Art – sowie für die Rückgewinnung des Publikums entscheidend. Derzeit entstehen in der Szene Konzepte für die Wiederaufnahme von kontrollierten und damit sicheren Kulturveranstaltungen (z.B. «Basler Modell»). Die Kulturbranche sieht das heutige Gespräch als Auftakt für eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG, den Kantonen und den Wissenschaftler*innen, um in den nächsten Wochen diese differenzierten Konzepte, Bewilligungskriterien sowie einen Zeitplan zu definieren, damit wir beim Re-Start bereit sind.

2. Schliessung der Unterstützungslücken

Zweitens legten die Kulturverbände die aktuellen Lücken im Netz der Unterstützungsmassnahmen dar. Da in der Kultur mittlerweile alle Reserven

aufgebraucht sind, ist es für den Erhalt der Kulturvielfalt elementar, dass diese Lücken geschlossen werden. Oftmals basieren diese Lücken auf der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen untereinander, aber auch auf einem fehlenden Bewusstsein für die typischen, projektbasierten Arbeitsrealitäten der Kultur.

Die dringendsten Anliegen sind:

  • Die Ausfallentschädigung muss schweizweit 100% des anerkannten Schadens decken (statt nur 80%) für alle Kulturunternehmen und Kulturschaffenden, solange kein Re-Start möglich ist.
  • Nach 11 Monaten Winterschlaf brauchen Veranstaltende dringend einen Rettungsschirm für die vollen entstandenen Kosten.
  • Freischaffende Künstler*innen, die regelmässig in befristeten Anstellungen arbeiten, müssen entschädigt werden: Die Kurzarbeitsentschädigung, die seit 1. Januar auch wieder für befristete Anstellungen möglich ist, bleibt ihnen faktisch verwehrt (Veranstaltungsverbot > keine neuen, befristeten Anstellungen).
  • Selbstständigerwerbende und Einzelunternehmer*innen können ihre laufenden Kosten (Mieten, Löhne von Angestellten usw) nicht decken, da der Erwerbsersatz maximal 80% des Nettoeinkommens deckt (in dem die Fixkosten abgezogen sind) und bei den Härtefällen sind sie als Kulturunternehmen ausgeschlossen.
  • Anpassung des Berechnungsmodells bezüglich der Entschädigung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung – das aktuelle System bzw. die Entschädigung über den Erwerbsersatz genügt nicht.
  • Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sind seit 19. Dezember zwar wieder möglich, aber die Formulare sind noch in fast keinem Kanton zugänglich. Ausserdem besteht eine unerklärliche Lücke für die Zeit vom 1. bis 19. Dezember
  • Bessere Berücksichtigung der Situation zahlreicher Kulturschaffenden, die nach wie vor durch die Maschen des Entscheidungssystems fallen
  • Die Bedingungen für das wichtige Werkzeug der Transformationsprojekte sind in gewissen Kantonen noch weitgehend ungeklärt oder unbekannt.

3. Massnahmendschungel

Drittens erläuterte die Taskforce Culture die grosse Unübersichtlichkeit der Unterstützungsmassnahmen. Dies hat nicht nur mit den unterschiedlich kantonalen Umsetzungen zu tun, denn die Taskforce Culture anerkennt durchaus die Bemühungen der kantonalen Konferenzen um Vereinheitlichung. Es liegt vielmehr auch an der fehlenden Harmonisierung der Massnahmen und der Kommunikation auf Bundesebene: Vier verschiedene Bundesämter sind zuständig für Corona- Erwerbsersatz (BSV), Härtefallmassnahmen (EFD), Kurzarbeitsentschädigung (SECO) und spezielle Kulturmassnahmen (BAK). Hier braucht es dringend:

  • Eine fortlaufend aktualisierte, einfach zugängliche Übersicht (Informationsseite des Bundes) über alle Massnahmen auf sämtlichen föderalen Ebenen und ihr Zusammenspiel.
  • Eine Ansprechperson auf Bundesebene, die Unklarheiten/Probleme sammelt, strukturiert und zurückmeldet oder abklären lässt.
  • Eine zentrale Datenbank, die (befristet) die verschiedenen gesprochenen Unterstützungsbeiträge der Gesuchstellenden verwaltet, um Verrechnungen auf einer aktuellen und einheitlichen Basis vornehmen zu können.

Kanton Zürich schafft per sofort unbürokratisches Corona-Ersatzeinkommen für Kulturschaffende

Neues Entschädigungsmodell

Weil die Corona-Pandemie viele Kulturschaffende in existenzielle Not bringt, haben Bundesrat und Bundesversammlung entschieden, dass Kulturschaffende wieder von Ausfallentschädigungen profitieren können. Der Kanton Zürich setzt diese Vorgaben nun überraschend schnell und unbürokratisch um: Kulturschaffende sollen befristet 3840 Franken «Grundeinkommen» erhalten.

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Inneren, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, hat am 15. Januar 2021 entschieden, dass die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich ein neues, einfaches Entschädigungsmodell anwenden soll. Nach den Erfahrungen im Frühsommer 2020, welche die Grenzen der Bürokratie aufzeigten, ist das ein wichtiger und richtiger Impuls, um schlecht bezahlte Kulturschaffende vor dem existenziellen Ruin zu bewahren.

Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken für geringverdienende Kulturschaffende

Das neue Modell sieht vor, dass Kulturschaffende rückwirkend ab dem Monat Dezember 2020 und befristet bis Ende April 2021 ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken erhalten. Das entspricht 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken. Von diesen 3840 Franken abgezogen werden alle Zahlungen, die die Kulturschaffenden aus anderen Quellen bekommen, beispielsweise aus der Erwerbsersatzentschädigung. Kulturschaffende deklarieren ihre Zahlen selber. Die Fachstelle Kultur wird Stichproben durchführen. Falschangaben haben strafrechtliche Konsequenzen.

Das Modell sorgt dafür, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben können. Gutverdienende unter den Kulturschaffenden werden im Modell nicht berücksichtigt. Diese sollen weiterhin über abgesagte Grossveranstaltungen und über die Erwerbsersatzgelder entschädigt werden. Das Vorgehen entspricht den Vorgaben des Bundes. Er hält die Kantone dazu an, möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand zu finden.

Gesuche sind an die Fachstelle Kultur zu richten

Weitere Informationen zum Vorgehen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich (falls die Webseite noch keine Hinweise enthält, die neuen Infos werden demnächst aufgeschaltet werden).

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 15.1.2021

Kulturlockdown bis 28. Februar 2021 verlängert

Aktualisiert am 14.1.2021

Covid-19 : Bundesrat verschärft Massnahmen

Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe bleiben bis am 28. Februar 2021 geschlossen, ausserdem gilt ab 18. Januar 2021 Home-Office-Pflicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben mindestens bis und mit Sonntag, 28. Februar geschlossen, ebenso Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen. Weitere Informationen siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.1.2021:
Coronavirus: Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Verstärkte Unterstützung des Kultursektors
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt ab Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche diese Hilfsmassnahmen zur Hälfte mitfinanzieren.

Unsere Informationen zu Finanzhilfen und Links zu den Gesuchsportalen  finden Sie hier >>>

Home-Office-Pflicht

Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

 

Eidgenössisches Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur

20. Dezember 2020

Medienmitteilung der Taskforce Culture

Eidgenössisches Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur

Mit dem zweiten Kultur-Lockdown nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates noch einmal die Diskussion über die Unterstützungsmassnahmen für diesen besonders betroffenen Sektor auf. Während der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten wurden aufgrund der sich zuspitzenden Lage neue Anträge zum Covid- 19-Gesetz beraten. Die Taskforce Culture ist erfreut und erleichtert über die beschlossenen Anpassungen. Die von ihr letzte Woche angemahnten Lücken wurden zu einem grossen Teil geschlossen.

Das Auftrittsverbot und die Einschränkungen im Kulturleben bedeuten für tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen eine grosse finanzielle und auch psychische Belastung. Parallel zu den permanenten Absagen und Verschiebungen herrscht nach wie vor Planungsunsicherheit. In dieser Situation muss darauf vertraut werden können, dass die Unterstützungsmassnahmen zielführend ausgerichtet werden.

Für die Kulturszene sind insbesondere diese Beschlüsse wichtig:

1. Die Ausfallentschädigung ist – wie in der ausserordentlichen Lage – erneut sowohl den Kulturunternehmen als auch den Kulturschaffenden zugänglich. Letztere waren gemäss Covid-19-Gesetz bisher ausgeschlossen. Vielen Musikern, Schauspielerinnen, Autoren und Performancekünstlerinnen werden in der aktuellen Lage Auftritte im Rahmen von privaten Veranstaltungen oder Firmenanlässen abgesagt. Für sie alle ist es entscheidend, dass sie für dieses entgangene Einkommen Ausfallentschädigungen beantragen können.

2. Nach bisherigem Gesetz mussten selbstständig Erwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons beantragen zu können. Von 45% der Einkünfte können aber die wenigsten Kulturschaffenden leben, die Einkommen vieler sind auch in normalen Zeiten tief. Die Senkung der Umsatzeinbusse auf 40% ab dem 19. Dezember 2020 schafft hier Erleichterung.

3. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverträge. Für die Kulturschaffenden, die häufig projektweise angestellt werden, stellt dies eine wichtige Ergänzung dar. Bei der Kurzarbeit werden zudem geringe Löhne (unter CHF 3’470) neu zu 100% entschädigt, Löhne bis CHF 4’340 werden wenigstens mit dem Mindestlohn von CHF 3’470 kompensiert, höhere Löhne mit 80%. Die Verlängerung des summarischen Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung bis am 31. März 2021 ist eine wesentliche Entlastung für betroffene Unternehmen.

4. Der Kredit für die Härtefall-Unterstützung wird um CHF 1.5 Milliarden auf CHF 2.5 Milliarden erhöht. Bei der Beurteilung der Härtefälle müssen die Fixkosten sowie die gesamte Vermögenssituation mitberücksichtigt werden. Härtefall-Unterstützungen können allerdings nur von Betrieben mit einem klar abgegrenzten Kulturbereich beantragt werden, wenn diese nicht im Rahmen der Ausfallentschädigung unterstützt werden.

5. Grundsätzlich erfreulich sind die Anpassungen in der Covid-19-Kulturverordnung. So werden die Einkommens- und Vermögenshöchstgrenzen für die Nothilfe über Suisseculture Sociale angehoben. Weiter ist es gemäss den Erläuterungen zur Kulturverordnung bei den Ausfallentschädigungen neu möglich, nicht nur ausgefallene Veranstaltungen als Schaden anzurechnen. Kulturunternehmen können auch eine Ausfallentschädigung geltend machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten. Dabei wird auf die tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt. Ebenfalls begrüssen wir, dass der Bund mit den Kantonen mehrere Verrechnungsperioden vorsieht, so dass nicht bis zum Ablauf des Gesetzes im Dezember 2021 auf eine Auszahlung gewartet werden muss. Schliesslich ist es hilfreich, dass Kosten für Transformationsprojekte neu bis zu 80% finanziert werden können und gewisse Infrastrukturprojekte darunterfallen.

Leider wurde im Zuge der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung die Gelegenheit verpasst, bei der Ausfallentschädigung die bestehende Entschädigungsobergrenze von 80% zu streichen. Damit wird das Problem, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit kaum Veranstaltungen geplant werden, nicht gelöst. Selbst im besten Fall tragen die Veranstalter 20% der angefallenen Kosten, was sich kaum ein Kulturunternehmen leisten kann. Im Hinblick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf ist diese Regelung vor allem für Sommerfestivals schwierig. Die Taskforce Culture hätte es begrüsst, wenn diesbezüglich eine pragmatische und unbürokratische Lösung ermöglicht worden wäre. Die dringliche Notwendigkeit eines Revitalisierungsfonds nach dem Vorbild Deutschlands oder Österreichs bleibt somit bestehen, um überhaupt wieder Kulturveranstaltungen zu planen.

Damit diese Massnahmen schnell Wirkung zeigen, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Viele Gesuche für Ausfallentschädigung unter der am 20. September 2020 ausgelaufenen Kulturverordnung sind bei den Kantonen noch hängig. Kulturschaffende und Kulturunternehmen warten teilweise seit März auf die Auszahlung der Beiträge. Die Gelder müssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land.page3image13094464 page3image13094080 page3image13093888 page3image13090816 page3image13097536 page3image13097728 page3image13097920 page3image13098112

Lockdown für die Kultur – Massnahmen und Ausfallentschädigungen

Aktualisiert am 19.12.2020

Covid-19 : Neue Massnahmen für den Kultursektor vom 22. Dezember 2020 bis 21. Januar 2021

Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen. Weitere Informationen siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.12.2020:
Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Verstärkte Unterstützung des Kultursektors
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt im Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche diese Hilfsmassnahmen zur Hälfte mitfinanzieren.

Teillockdown für die Kultur. Information zu den Massnahmen.

Der Bundesrat hat auf Samstag, 12. Dezember 2020 bis Freitag, 22. Januar 2021 schweizweit folgende Massnahmen beschlossen:

Schweizweit sind Kulturveranstaltungen vom 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 verboten, Diskotheken und Tanszlokale geschlossen. Museen bleiben geöffnet. 

Im Kanton Zürich sind die Massnahmen teilweise strikter als jene des Bundes. Sie gelten bis zum 10. Januar 2021.
Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich (auf der Webseite des Kantons bis zur gleichnamigen Rubrik runterscrollen) >>>


Schweizweite Massnahmen

Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung: Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.

Härtefallprogramm
Der Bundesrat hat im Zuge der Ausweitung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über die wirtschaftlichen Folgen diskutiert. Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will er in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf die Anspruchsvoraussetzungen anzupassen.

Der Bundesrat will das Härtefallprogramm um weitere 1500 Millionen Franken aufstocken.

Zudem hat der Bundesrat beschlossen, neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden auf Gesuch Ausfallentschädigungen auszurichten.

Wie der Bundesrat für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen will, diskutiert er an seiner Sitzung vom Freitag, 18. Dezember. Ebenfalls dann plant er, genauer über Unterstützungsmassnahmen der stark betroffenen Bereiche zu informieren.

Die vollständigen zwei Medienmiteilung des Bundesrats vom 11.12.2020:

Im Kanton Zürich sind die Massnahmen teilweise strikter als jene des Bundes. Sie gelten bis zum 10. Januar 2021.
Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich (auf der Webseite des Kantons bis zur gleichnamigen Rubrik runterscrollen) >>>

Lückenloses Unterstützungssystem und Revitalisierungsstrategie gefordert.

Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?

Medienmitteilung der Taskforce Suisseculture

10.12.2020

Anlässlich der Wintersession 2020 befasste sich das Parlament erneut mit dem Covid-19-Gesetz. Aus Sicht der Taskforce Culture verpasste es die Chance, wichtige Lücken in den Unterstützungsmassnahmen zu schliessen. Immerhin stimmte das Parlament dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte wieder im Gesetz zu verankern. Aktuell steht nun aber ein erneuter kompletter Kulturlockdown zur Debatte.

Die Taskforce Culture hat sich heute (9.12.2020) mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt und folgende 6 Punkte betont:

  1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.
  2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.
  3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.
  4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.
  5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (zB nach definierten Massnahmestufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.
  6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im “Tagesspiegel” eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.
Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:

Ausfallentschädigung auch für Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Aufträgen und Werkverträgen für die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverhältnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentschädigung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget für die Ausfallentschädigungen bei weitem nicht aufgebraucht.

Senkung der Hürden beim Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige: Wenn Selbstständige erst ab einer Umsatzeinbusse 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (nämlich eine möglichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier hätte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hürden tiefer zu legen.

Härtefallentschädigung für Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Möglichkeit einer ergänzenden (nicht doppelten) Härtefallentschädigung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentschädigung oft nur einen kleinen Teil des Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Schäden sitzen.

Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende (100% statt nur 80%)

Arbeitslosenversicherung: Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern

Debakel für die Kultur – Kantonsrat Zürich will öffentliche Förderung kürzen

Zürich, Dienstag, 8. Dezember 2020

Medienmitteilung

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Kantonsrat Zürich – Budget- und KEF-Debatte 2020

Debakel für die Kultur – Kantonsrat Zürich will öffentliche Förderung kürzen

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Der Kantonsrat Zürich hat am Dienstagabend, 8. Dezember 2020 mit der KEF-Erklärung Nr. 4 der Grünliberalen einem offenen Angriff auf die Kulturförderung im Kanton zugestimmt und spielt das Opernhaus gegen die übrige öffentliche Kulturförderung aus. Die KEF-Erklärung beinhaltet erstens eine Deckelung der Kulturförderbeiträge ans Opernhaus und zweitens eine Kürzung dieser Kostenbeiträge, sofern der Anteil an die übrige Kultur steigt. Im Zusammenhang mit dem im 2021 in Kraft tretenden kantonalen Lotteriefondsgesetz bedeutet dies unter dem Strich eine Kürzung der öffentlichen Kulturfördergelder – ein herber Schlag für den Kulturkanton Zürich.

Frontalangriff auf die Kulturförderung
Unter dem verführerischen Titel «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt» amputiert die GLP mit ihrer KEF-Erklärung Nr. 4 / 2020 unter Schützenhilfe von FDP und CVP das Opernhaus und blockiert mit dem Segen des Kantonsrates die von der Regierung bereits geplante Konsolidierung und Weiterentwicklung der Kulturförderung. Die Deckelung der Ausgaben bedeutet eine faktische Kürzung der bisherigen Kulturförderung um mehrere Mio. Franken jährlich. Denn für die übrige Kulturförderung braucht es künftig mehr als die bisherigen Mittel: Auf Grund der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes müssen in Folge der neuen Ventilklausel zusätzliche Aufgaben aus Budgetmitteln bestritten werden, die bisher über den Lotteriefonds finanziert worden waren. Entgegen der Behauptung in der Begründung der KEF-Erklärung kann den Faktoren wie Bevölkerungswachstum, Stärkung des regionalen und kommunalen Kulturschaffens und bisher nicht berücksichtigter Kultursparten mit einer fixen Plafonierung nicht ordnungsgemäss nachgekommen werden.

Entwicklungsschwerpunkt der Regierung torpediert
Anstatt sich im Rat für die übrige Kulturförderung stark zu machen, hat die GLP damit eine Neiddebatte zwischen dem Opernhaus und der übrigen Kultur angestossen. Die von der GLP in ihrer KEF-Erklärung geforderte Deckelung torpediert den vom Regierungsrat festgelegten Entwicklungsschwerpunkt, die öffentliche Kulturförderung mittels Zwei-Säulenmodell zu sichern.

Fehlende gesetzliche Grundlage
Kulturelle Vielfalt wird nicht erreicht, indem die Hochkultur heruntergefahren und in ihren Mitteln zu Gunsten der übrigen Kulturförderung beschnitten wird. Ausserdem ist der Kanton Zürich mit Annahme des Opernhausgesetzes durch das Stimmvolk (1994) gesetzlich verpflichtet, das Opernhaus angemessen zu unterstützen, damit es seinem Auftrag nachkommen kann: Gewährleistung von herausragender Qualität und internationaler Ausstrahlung. Vor einem Jahr wurde es als weltweit bestes Opernhaus ausgezeichnet. Diese Auszeichnung kommt nicht von ungefähr. Mit dem Antrag der GLP wird nicht nur der Erfolg des Opernhauses untergraben – eine Verknüpfung der Kostenbeteiligung an die Aufwändungen des Opernhauses mit der übrigen Kulturförderung hat ausserdem keine gesetzliche Grundlage.

Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich
Dieser Frontalangriff auf das Opernhaus und die übrige Kulturförderung ist ein Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich. Denn jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier in die Gesamtwirtschaft zurück. Kultur schafft Öffentlichkeit und macht unseren Lebensraum in Dörfern und Städten attraktiv. Die Verknüpfung von Opernhaus mit der übrigen Kulturförderung wird Innovation und Entwicklung blockieren, Arbeitsplätze vernichten und ist ein Versuch, einen Keil in die Kulturbranche zu treiben. Auf Kosten der Attraktivität und Wirtschaftskraft des Kantons Zürich. Auf Kosten der Gemeinden, der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und des kulturellen Angebots im Kanton.

Vorbehältlich der Annahme des Budgetentwurfs wird die Regierung beauftragt, diesen verhängnisvollen Antrag der GLP in der Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2024 umzusetzen. Der Regierungsrat soll in der Finanzplanung der kommenden Jahre die Kulturfördergelder ans Opernhaus kürzen, plafonieren und mit der übrigen Kulturförderung so verknüpfen, dass jeder Franken, der für die übrige Kulturförderung aus dem ordentlichen Budget benötigt wird, dem Opernhaus abgezogen wird. Nun liegt der Ball beim Regierungsrat, ob er die vom Kantonsrat mit 93 zu 65 Stimmen überwiesene KEF-Erklärung annimmt oder ablehnt.

Pressekontakt

Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin
044 461 11 62, eva-maria.wuerth@prokultur-zuerich.ch

Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied
044 461 11 62, konrad.bitterli@prokultur-zuerich.ch

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich
044 461 11 62, philippe.sablonier@prokultur-zuerich.ch

Stopp den KEF-Anträgen von GLP und SVP auf Abbau der öffentlichen Kulturförderung!

Budget- und KEF-Debatte im Kantonsrat

Stopp den KEF-Anträgen von GLP und SVP auf Abbau der öffentlichen Kulturförderung!


Am kommenden Montag, 7. Dezember 2020, beginnt der Kantonsrat Zürich mit der Budget- und KEF-Debatte 2020. Er wird das Budget fürs Jahr 2021 und damit den Beitrag an die öffentliche Kulturförderung beschliessen. Für die Planjahre 2022 bis 2024 haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier so genannte KEF-Anträge gestellt. Zwei betreffen die öffentliche Kulturförderung: SVP und GLP wollen diese kürzen.

Frontalangriff auf Entwicklungsziele der Regierung

Die beiden KEF-Erklärungen 4 (GLP) und 5 (SVP) fordern Plafonierungen bei den Beiträgen ans Opernhaus. Der Antrag der GLP geht noch einen Schritt weiter: Unter dem verführerischen Titel «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt» will er sich vermeintlich für die übrige Kulturförderung einsetzen. Nach Vorstellung der GLP sollen die dringend benötigten Kulturinvestitionen für die zusätzlichen Aufgaben, die mit Inkrafttreten des neuen Lotteriefondsgesetzes anfallen werden, beim Opernhaus weggekürzt werden. Anstatt die dringend benötigten neuen Mittel zu sprechen, lanciert die GLP damit eine unnötige und unsachliche Neiddebatte zwischen dem Opernhaus und der restlichen Kultur. Die von der GLP in ihrer KEF-Erklärung geforderte Plafonierung torpediert den vom Regierungsrat festgelegten Entwicklungsschwerpunkt, die öffentliche Kulturförderung mittels Zwei-Säulenmodell zu sichern.

Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich

Dieser Frontalangriff auf das Opernhaus und die übrige Kulturförderung wäre ein Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich. Denn jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier zurück. Kultur schafft Öffentlichkeit und macht unseren Lebensraum in Dörfern und Städten attraktiv. Die geforderte Verknüpfung mit der übrigen Kulturförderung würde Innovation und Entwicklung blockieren, Zwietracht säen und Arbeitsplätze vernichten. Auf Kosten der Attraktivität und Wirtschaftskraft des Kantons Zürich. Auf Kosten der Gemeinden, der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und des kulturellen Angebots im Kanton.

KEF-Erklärungen 4 und 5 sind abzulehnen

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt den Kantonsrätinnen und Kantonsräten dringend, die KEF-Anträge 4 (GLP) und 5 (SVP) zum Wohle unseres Kantons abzulehnen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme, unsere Argumente und die KEF-Erklärungen im Wortlaut >>>

Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier
Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich

Lockdown – Kein Ausbluten der Kultur auf Zeit!

Brief der Co-Präsidentinnen von Pro Kultur Kanton Zürich

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Kulturinteressierte

Die Kulturbranche zeigte sich in den vergangenen Monaten sehr engagiert und hat die vorgegebenen Schutzkonzepte mit viel Aufwand in vollem Masse umgesetzt. Dennoch verlangt die Bekämpfung der Pandemie nun weitere Opfer. Es ist nachvollziehbar, dass zu deren Eindämmung einschneidende Massnahmen notwendig sind. Auch wir wollen keinen Kollaps des Gesundheitssystems. Den Gesundheitsfachpersonen gilt unser allergrösster Respekt.

Appell an die Kreativität reicht nicht aus.
Der Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch, 28. Oktober 2020 bedeutet jedoch für viele Kulturbetriebe den faktischen Lockdown auf unbestimmte Zeit. Diese Massnahmen werden viele Kulturschaffende, Kulturvermittelnde und Kulturunternehmen existenziell gefährden. Unzählige Kulturakteurinnen und Kulturakteure haben ihr Erspartes im ersten Lockdown und während der nachfolgenden Flaute aufgebraucht. Die Veranstaltenden sind auf Einkünfte angewiesen. Ohne diese müssen sie ihre Betriebe dauerhaft einstellen. Der Appell an die Eigenverantwortung der Kultur und an kreative Lösungen reicht nicht aus. 

Schnelles und unbürokratisches Handeln verlangt.
Jetzt braucht es den politischen Willen, die Kulturbranche am Leben zu erhalten. Die Folgen des ersten Lockdowns sind knapp überstanden. Nun drohen mit der zweiten Welle das definitive Aus für zahlreiche Betriebe und das Abdrängen von Kulturschaffenden in die Armut. Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit müssen mit schneller und unbürokratischer finanzieller Unterstützung abgefedert werden. Die ausstehenden Unterstützungsleistungen an Kulturschaffende, Kulturvermittelnde und Kulturinstitutionen müssen nun zügig ausbezahlt werden – noch immer ist der Kanton Zürich hier viel zu zögerlich unterwegs. 

Finanzielle Lücken schliessen!
Entscheidend wird in den nächsten Monaten sein, dass die im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in Aussicht gestellten Unterstützungsleitungen voll ausgeschöpft werden und dass der Erwerbsersatz sinnvoll umgesetzt wird. Dabei ist es für die Kulturbranche unabdingbar, dass nicht nur Einbussen durch Veranstaltungsverbote entschädigt werden, sondern auch die Einbussen in Folge von fehlenden Buchungen. Für Angestellte wird die Kurzarbeit zentral sein. Lücken, die mit der Verschiebung der Ausfallentschädigungen auf die Kulturunternehmen geöffnet wurden, müssen geschlossen werden. Der Kanton Zürich ist aufgerufen, weitere notwendige Gelder zu sprechen und Härtefalllösungen zu entwickeln, damit keine Arbeitsplätze im Kulturbereich vernichtet werden, damit keine Betriebe Konkurs anmelden und damit keine Kulturschaffende auf den Sozialämtern der Gemeinden vorsprechen müssen. 

Die Zeit drängt.
Darüber hinaus müssen Anstrengungen unternommen werden, dass auch in den nächsten Monaten Kultur weiter produziert und zugänglich gemacht werden kann, auch für vulnerable Personen. Für den Bildungsbereich, der nach wie vor von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Die Zeit drängt. Ein Abwarten bis Anfang 2021, wie es der Bundesrat in seiner Pressekonferenz angetönt hat, ist schlichtweg inakzeptabel.

Kein Ausbluten der Kultur auf Zeit!
Unwesentlich ob Beschränkungen der Besucherzahl oder kompletter Lockdown: Es darf kein Ausbluten der Kultur auf Zeit stattfinden! Kultur ist sinnstiftend und existenziell. Ihre Strahlkraft macht den Kanton Zürich zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz. Ein Wiederaufbau des austarierten und erfolgreichen Kulturgefüges wäre massiv teurer als temporäre Überbrückungsleistungen. Es gilt, nun gemeinsam mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren und politischen Instanzen Lösungen zu finden. 

Jetzt zusammenstehen.
Ob gross oder klein, ob institutionell oder freischaffend – jetzt heisst es zusammenstehen. Setzen wir uns im Dialog dafür ein, dass die Kultur im Kanton Zürich eine Zukunft hat und wir diese anspruchsvolle Zeit gemeinsam überstehen!

Bis bald!

Eva-Maria Würth und Barbara Weber, Co-Präsidentinnen Pro Kultur Kanton Zürich

Publiziert am 30.10.2020

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