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Pro Kultur Kanton Zürich ist die Interessengemeinschaft der Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Kulturvermittelnden im Kanton Zürich.

Pro Kultur Kanton Zürich

Wir bilden eine gemeinsame Stimme für die Kultur.

Unsere Organisation ist die gemeinsame Stimme aller Sparten zu Stadt und Land, für die Breiten- und die Hochkultur. Wir setzen uns für eine umfassende, zukunftsgerichtete und nachhaltige, öffentliche Förderung des kulturellen und künstlerischen Schaffens im Kanton Zürich und dessen Gemeinden und Städte ein.

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Kantonsratswahlen 2023 – Kandidierende beziehen Position zur Kultur.

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Die Kulturförderung im Kanton Zürich ist im Umbruch.

Die öffentliche Kulturförderung im Kanton Zürich ist nur bedingt gesichert. Mit welchen Mitteln sie ausgestattet wird, hängt einerseits von gesetzlichen Faktoren und andererseits vom Willen des Regierungs- und des Kantonsrates ab, der jährlich über das Budget des Folgejahres bestimmt. Das alte Modell über den Lotteriefonds lief Ende 2021 aus – ohne dass eine Perspektive für die Zukunft bestand. Nachdem Pro Kultur Kanton Zürich öffentlich auf den Missstand aufmerksam machte, erklärte der Regierungsrat die Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre. Er verfolgt ein von Pro Kultur Kanton Zürich empfohlenes Zwei-Säulen-Modell, das die Kulturförderung zum einen aus den Gewinnen von Swisslos und zum anderen aus Staatsmitteln nährt. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem neuen, im Jahr 2021 in Kraft getretenen, kantonalen Lotteriefondsgsetz zu. Es regelt, dass aus den Swisslos-Erträgen 30% in den neu geschaffenen Kulturfonds fliessen. Der Regierungsrat sah bloss 20% vor, doch es ist gelungen, das Parlament zu überzeugen, dass 30% zielführender sind.  Weil diese Erträge von Jahr zu Jahr stark schwanken, wurde der Kulturfonds zur Stabilisierung mit einem Reservekapital ausgestattet. Das neue Modell steht nun in seiner Bewährungsprobe.

Wir ziehen am gleichen Strick!

Vor dem Hintergrund dieser Neustrukturierung hatten sich 2018 im Theater Neumarkt in Zürich rund hundert Vertreterinnen und Vertreter von grossen und kleinen Kulturinstitutionen des Kantons Zürich sowie Kulturschaffende und Kulturvermittelnde aller Sparten des Kantons versammelt und die Lobbyorganisation Pro Kultur Kanton Zürich ins Leben gerufen. Anstatt uns bei drohenden Kürzungen einem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten auszuliefern, ziehen wir gemeinsam am gleichen Strick. Es ist an der Zeit, dass sich grosse und kleine Kulturveranstaltende, Kulturvermittelnde sowie Kulturschaffende für ihre gemeinsamen Interessen einsetzen. Kultur fördert die Gemeinschaft und muss in den Städten, in den Landgemeinden, Agglomerationen und Regionen stattfinden. Auch ausserhalb des Mainstreams. Der Kanton trägt hierfür grosse Verantwortung und muss zur Wahrung dieser übergeordneten, gesellschaftlichen Aufgabe die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

Regierungsrat und Kantonsparlament haben die Kulturförderung in der Hand.

Trotz des neuen Lotteriefondsgesetzes ist es offen, ob und wie die Kulturförderfinanzierung in den folgenden Jahren und insbesondere nach einer Übergangsregelung ab 2024 sichergestellt ist. Das Zwei-Säulen-Modell steht auf wackligen Beinen: Jedes Jahr entscheidet der Kantonsrat im Dezember in der so genannten Budgetdebatte über die Mittel, die der öffentlichen Kulturförderung für das Folgejahr zur Verfügung stehen. Problematisch ist, dass der Fachstelle Kultur bis 2026 schrittweise Aufgaben übertragen werden, die bisher aus anderen Mitteln finanziert worden waren, neu aber aus dem Kulturfonds zu nähren sind, ohne dass Regierungs- und Kantonsrat ausreichende Kompensation einplanen. Dadurch wird voraussichtlich ab 2024 ein Finanzierungsloch von mehreren Millionen Franken entstehen. Das bedeutet, dass die bisherige Kulturförderung nicht im gleichen Mass weitergeführt werden kann und unter dem Strich grosse Kürzungen bevorstehen, sofern es nicht gelingt, Regierungs- und Kantonsrat zur nachhaltigen Sicherung der Kulturförderung zu bewegen.

Kulturförderfinanzierung im 2023 im bisherigen Umfang gesichert – mit Rechnungstrick.

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 13. Dezember 2022 das Budget 2023 . Im Bereich der Kulturförderung folgt er dem Antrag des Regierungsrats  und sorgt damit zumindest für das Jahr 2023 für eine gewisse Stabilität. Das heisst, die öffentliche Kulturförderung kann im Jahr 2023 im bisherigen Mass weitergeführt werden. Das ist sehr erfreulich. Allerdings trügt die Sicherheit, denn die Stabilität wird nur erreicht durch einen Rechnungstrick: Die Kulturfondsreserven, die für Einnahmeschwankungen aus den Swisslos-Erträgen vorgesehen wären und mit 20 Mio. Franken geäufnet worden sind, sollen Jahr um Jahr abgebaut werden. Das ist nicht nachhaltig, denn in den Folgejahren sieht die Finanzplanung des Regierungsrates einen weiteren kontinuierlichen Abbau des Kulturfonds vor, bis er in drei Jahren faktisch aufgebraucht ist. Damit vertagen Regierungs- und Kantonsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft.

Der Kulturförderung im Kanton Zürich fehlt die Zukunftsperspektive.

Es ist nicht nur so, dass mit der derzeitigen Finanzierungsstrategie die Kulturfondsreserven schrittweise abgebaut werden und damit die Kulturförderfinanzierung destabilisiert wird, sondern es fehlt dem Kanton Zürich überhaupt an einer kulturpolitischen Perspektive. Zwar gehen Kantons- und Regierungsrat mit dem Budget 2023 und dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2026 in die richtige Richtung und bekennen sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Doch lassen die eingestellten Beträge keinen Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu. Und sie berücksichtigen weder neue, verpflichtende Förderziele und Aufgaben, die auf die Fachstelle Kultur zukommen werden, noch den Strukturwandel, noch anstehende Innovationen und Transformationen.

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Pro Kultur Kanton Zürich ist als Verein organisiert, konfessionell neutral, gemeinnützig und parteipolitisch unabhängig.

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