Corona – Übersicht Finanzhilfen.

Aktualisiert am 14. April 2022

Bundesrat verlängert Finanzhilfen im Kultursektor

Zur Verlängerung der Finanzhilfen im Kultursektor siehe unseren Beitrag >>>
(Bundesratsbeschluss vom 13.4.2022)


Aktualisiert am 17. Februar 2022

Überblick über die Finanzhilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 im Kultursektor

Informationen für Kulturschaffende, Kulturunternehmen, Vereine und Kulturvermittelnde

Auf Grund der fast wöchentlichen Änderungen und der teilweise daraus entstehenden Widersprüche weisen wir darauf hin, dass wir für unsere Zusammenstellung keine Gewähr auf hundertprozentige Richtigkeit geben können, aber immerhin eine Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind alleine die Verordnungen des Bundesrates sowie die offiziellen Angaben der Kantone. Die entsprechenden Links finden Sie unten. Bitte konsultieren Sie auch diese, falls Sie Informationen zu Finanzhilfen suchen.

Finanzhilfen

Die Covid-Finanzhilfen für den Kulturbereich werden auch 2022 fortgeführt, das hat das eidgenössische Parlament am 17. Dezember 2021 entschieden. Trotz Aufhebung der Massnahmen auf den 17. Februar 2022 bleiben bestimmte Hilfen für den Kulturbereich weiterhin bestehen. Siehe hierzu unseren Beitrag zu den verbleibenden Unterstützungsmassnahmen >>>.

Eine Kurzübersicht bezüglich Kanton Zürich finden Sie in unserem Beitrag Gesuche für Covid-19-Ausfallsentschädigungen und Transformationsprojekte >>>.

Die aktuellsten Informationen bezüglich Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich >>>.


Bisherige Regelungen bis 16.2.2022 in teilweiser Fortführung ab 17.2.2022

Informationen, welche Unterstützungsmassnahmen weitergeführt werden, entnehmen Sie bitte dem Beitrag verbleibende Unterstützungsmassnahmen >>>.

1. Finanzilfen für Kulturschaffende

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende

Freischaffende und selbstständigerwerbende Kulturschaffende, die einen coronabedingten Ertragsausfall erlitten haben, können eine Ausfallentschädigung in Form einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen. Die Ausfallentschädigung deckt max. 80% ihres Ertragsausfalls. Die Ausfallentschädigungen sind subsidiär, d.h. ergänzend zu anderen Ansprüchen der Kulturschaffenden. Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige Deckung erfolgt (z.B. Corona-Erwerbsersatzentschädigung der AHV-Ausgleichskassen, siehe SVA Zürich, Nothilfe von Suisseculture Sociale, Kurzarbeitsentschädigung, Arbeitslosenentschädigung, Privatversicherung).

Detaillierte Informationen, Eingabetermine und Merkblätter für Kulturschaffende finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich (runterscrollen bis zur Rubrik Ausfallentschädigung für Kulturschaffende) >>>

Corona-Erwerbsersatz (CEE)

Siehe SVA Zürich >>>

Nothilfe für Kulturschaffende

Siehe Suisseculture Sociale >>>


2. Finanzhilfen für Kulturunternehmen

Als Kulturunternehmen gelten juristische Person des Privatrechts (Verein, Stiftung, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und auch Veranstalter im Laienbereich, sofern diese ein Veranstaltungsbudget von mindestens 50’000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10’000 Franken erleiden. Es stehen die folgenden Finanzhilfen zur Verfügung:

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen (für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen, für den eingeschränkten Betrieb sowie für Betriebsschliessungen) werden weitergeführt. Ausfallentschädigungen sind nicht-rückzahlbare Finanzhilfen zur Deckung des coronabedingten Ertragsausfalls.

Transformationsprojekte

Neu wurde die Möglichkeit geschaffen, Kulturunternehmen mit nichtrückzahlbaren Beiträgen an Transformationsprojekte zu unterstützen. Mit dieser neuen Finanzhilfe können Projekte unterstützt werden, welche die Anpassung von Kulturunternehmen an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse bezwecken, z.B. durch eine strukturelle Neuausrichtung oder durch Publikumsgewinnung. Mehr Informationen hierzu bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich.

Härtefall-Beihilfen

Unternehmen, die weniger als 50% ihres Umsatzes im Kulturbereich tätigen, sind von den Ausfallentschädigungen ausgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, Härtefall-Beihilfen zu beantragen. Für die Umsetzung des Härtefallprogramms ist im Kanton Zürich die Finanzdirektion zuständig. Härtefallprogramm des Kantons Zürich (runterscrollen bis zum entsprechenden Titel).

Kurzarbeitsentschädigung

Kulturunternehmen können eine Kurzarbeitsentschädigung beantragen, wenn ihre Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus oder deren wirtschaftlichen Folgen stehen. Anträge müssen über die zuständige Arbeitslosenkasse des Kantons eingereicht werden – im Kanton Zürich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Detaillierte Informationen, Eingabetermine und Merkblätter für Kulturunternehmen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich (runter scrollen bis zur Rubrik Ausfallentschädigung für Kulturschaffende) >>>


3. Massnahmen für Kulturvereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich wenden sich zur Entschädigung finanzieller Einbussen im Zusammenhang mit Veranstaltungen weiterhin an die zuständigen Dachverbände.

Kulturvereine im Laienbereich, die in den Sparten Musik, Tanz und Theater aktiv sind (z.B. Chöre, Theatervereine, Trachtengruppen, Jodelgruppen), ein Veranstaltungsbudget unter CHF 50’000 aufweisen und wegen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kulturelle Veranstaltungen des Vereins absagen, verschieben oder eingeschränkt durchführen müssen, können bei einem der folgenden drei Dachverbände finanzielle Hilfe beantragen:
– Schweizer Blasmusikverband SBV (für Instrumentalmusik);
– Schweizerische Chorvereinigung SCV (für Singen, Jodel und Trachtenchöre);
– Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV (für Theater, Tanz oder Trachtengruppen).

Veranstalter im Laienbereich mit einem Veranstaltungsbudget über CHF 50’000, die einen Schaden von mindestens CHF 10’000 erleiden wegen Absage, Verschiebung, eingeschränkter Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen, können Ausfallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Gesuche wie bei den anderen Kulturunternehmen an das Kulturamt des Standortkantons des Veranstalters einzureichen – im Kanton Zürich an die Fachstelle Kultur.


4. Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich

Neben den gesamtschweizerisch organisierten Massnahmen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen. Im Kanton Zürich wird von verschiedenen Gemeinden zusätzliche Unterstützung angeboten, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden kann. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Verwaltung der eigenen Gemeinde nach den Möglichkeiten zu erkundigen. Auch verschiedene Stiftungen haben besondere Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet, hier gilt es sich für Details direkt an diese zu wenden.


5. Wer hilft bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung?

Bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung gilt grundsätzlich, sich immer zuerst an die entsprechende Stelle, welche die Massnahme betreut, zu wenden. Falls Sie dort nicht weiterkommen, können folgende Organisationen und Fachstellen weiterhelfen:

Hotline der Fachstelle Kultur Kanton Zürich.
Fragen zu Ausfallentschädigungen beantwortet mündlich die Hotline der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich: Hotline: 043 259 25 90, Montag bis Freitag, 14 – 17 Uhr
Weitere Informationen finden Sie bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich.

Berufsverbände.
Berufsverbände der jeweiligen Sparte – meist unabhängig einer Mitgliedschaft. Eine gute Zusammenstellung verschiedener Organisationen findet sich bei der Taskforce Culture.  Kulturschaffende finden die Verbände ihrer Sparte direkt über die Webseite des Dachverbands Suisseculture (siehe > Suisseculture > Mitglieder). Kulturvereine im Laienbereich wie Chöre oder Theatergruppen wenden sich an die erwähnten Dachverbände.

Branchenhilfe.
Schliesslich bietet die Webseite Branchenhilfe, die von den Verbänden der Veranstaltungsbranche (svtb, EXPO EVENT, SMPA, VSSA, SBV und orchester.ch) entwickelt wurde, einen praktischen Überblick über die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen mit entsprechenden Links und wie vorzugehen ist.

Beantwortung von Rechtsfragen.
corona-legal.ch ist eine Informationsplattform für Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstanden sind. In der Wissensdatenbank, die laufend ausgebaut wird, stellt ein Team von rund 80 Juristinnen und Juristen und anderen engagierten Expertinnen und Experten aus der ganzen Schweiz Antworten auf unzählige Rechtsfragen zur Verfügung. Verlinkung mit freundlicher Genehmigung von corona-legal.ch

Weiterführender Corona Guide.
artFAQ Corona Guide ist ein kompakter Corona Guide mit wichtigen Informationen für angestellte und selbständige Kulturschaf­fende sowie Arbeitgeber*innen aus den Bereichen Tanz, Theater und Per­formance. Er gibt einen aktuellen Überblick über bisher gesammeltes Wissen. Verlinkung mit freundlicher Genehmigung von artFAQ

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