Politik – Kantonsrat 2019.

Budget- und KEF-Debatte des Kantonsrates Zürich vom Dezember 2019


Mo 9.12. und Di 10.12.2019
Mo 16.12. und Di 17.12.2019


Öffentliche Kulturförderung jetzt sichern!

Am Montag, 9. Dezember 2019 entschied der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über Teilbereiche zur Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung. Fünf Anträge zur Kulturförderung reichten Kantonsratsmitglieder ein – die einen verlangten Kürzungen, die anderen das schnellere Erreichen des erklärten Ziels des Regierungsrates, die Kulturförderung zu sichern.

KEF-Erklärungen betreffend die Kulturförderung


KEF-Erklärung Nr. 6 / 2019
von Paul von Euw (SVP, Bauma)
betreffend «Begrenzung Kulturausgaben»

Leistungsgruppe 2234 (KEF Seite 81)

Die Ausgaben im Bereich der übrigen Kulturausgaben sind so anzupassen, dass diese die heutigen kumulierten Kulturausgaben der Sparten «Theater des Kantons Zürich» sowie «Übrige Kulturförderung» den Betrag von 25.1 Mio. Franken nicht überschreiten. Dies unabhängig von den Erträgen aus dem Lotteriefonds. Diese Zahl ist zukünftig proportional der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung des Kantons Zürich anzupassen.

B19: 25 Mio.
P20: 25.1 Mio.
P21: 25.1 Mio.
P22: 25.1 Mio.
P23:
25.1 Mio.

Begründung: Kultur ist ein kostbares Gut. Jedoch sind Steigerungen, welche überproportional zum Bevölkerungswachstum und der Wirtschaftsleistung stattfinden, unverhältnismässig. Der Bereich Kultur soll so sein Wachstum weiterhin in Anlehnung der wirtschaftlichen Entwicklung pflegen können.

Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur lehnt diese KEF-Erklärung mit Beschluss vom 12. November 2019 mit 4 zu 11 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 6 zur Ablehnung.

Begründung: Der Antrag von Kantonsrat Paul von Euw ist nicht zielführend. Der Staatsbeitrag für das Theater Kanton Zürich beläuft sich derzeit auf 2,3 Mio. Franken, jener für die übrige Kulturförderung auf rund 22,7 Mio. Franken. Die vorgeschlagene Plafonierung bei 25,1 Mio. Franken bedeutete nicht nur Stillstand, sondern eine faktische Kürzung der bisherigen Kulturförderung um mehrere Mio. Franken. Denn für die Festsetzung der Beiträge sind neben dem Bevölkerungswachstum weitere Faktoren zu berücksichtigen wie die Stärkung des regionalen und kommunalen Kulturschaffens, bisher nicht berücksichtigte Kultursparten und auch die Teuerung. Die bereits jetzt seit 2016 existierende Plafonierung hemmt die Entwicklung massiv. Es besteht eine lange Warteliste von Gesuchen, die nicht berücksichtigt werden können, obwohl sie den qualitativen Anforderungen entsprechen. Ausserdem wird die Fachstelle Kultur mit dem neuen Lotteriefondsgesetz mit neuen Aufgaben im Bereich der Investitionen und in anderen Bereichen betraut, die bis anhin anders finanziert worden waren.

Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass für die Sicherung des Status Quo rund 33 Mio. Franken nötig wären. Die vorgeschlagene Plafonierung hätte einen Abbau zur Folge, der sich als Entwicklungsstopp und Beitragsreduktion auch für die kantonale Kulturförderung in den Gemeinden auswirken würde. Die in den letzten Jahren erfolgte Aufbauarbeit auf dem Land und in den Agglomerationen würde zu Nichte gemacht. Weitere anstehende Investitionen in kulturelle Projekte von Gemeinden würden verhindert. Die in dieser KEF-Erklärung vorgeschlagene Plafonierung untergräbt den vom Regierungsrat eingeschlagenen Weg, die öffentliche Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt zu erheben.

Am 9. Dezember 2019 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 6 mit 47 zu 125 Stimmen ab.

KEF-Erklärung Nr. 7 / 2019
von Paul von Euw (SVP, Bauma)
betreffend «Kürzung Kostenbeitrag Opernhaus»

Leistungsgruppe 2234 (KEF Seite 81)

Der kantonale Beitrag an das Opernhaus wird um ca. 10 % und somit um den Betrag von 8’400’00 Franken reduziert und in den Folgejahren proportional der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung des Kantons Zürich angepasst.

B19: 84.6 Mio.
P20: 85.4 Mio.
P21: 77 Mio.
P22: 77 Mio.
P23: 77 Mio.

Begründung: Das Opernhaus wird durch den Kanton Zürich mit 85.4 Mio. Franken unterstützt. Aufwand und Ertrag stehen in einem krassen Missverhältnis. Zum Vergleich: in den Jahren 2006 und 2007 hat der Staatsbeitrag für das Opernhaus 67 Mio. Franken betragen. Damals wurde das Opernhaus durch eine Fachorganisation untersucht und als eines der führenden Opernhäuser mit einer der höchsten Eigenproduktionsziffer von Aufführungen bezeichnet. Es ist unverständlich, dass daher der Staatsbeitrag in 15 Jahren um fast 25% ansteigen soll.

Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur lehnt diese KEF-Erklärung mit Beschluss vom 12. November 2019 mit 6 zu 9 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 7 zur Ablehnung.

Begründung: Das Opernhaus Zürich ist eine Spielstätte mit internationaler Ausstrahlung. Diesen Herbst wurde es als weltweit bestes Opernhaus ausgezeichnet. Genauso wie eine Breitenkultur mit volkstümlicher Musik und Kunst in der Gesellschaft verankert sein muss, braucht der Kanton Zürich eine Hochkultur, die weltweit an der Spitze ist. Der Grat zwischen Erfolg und finanziellem Fiasko ist dünn. Das Opernhaus muss für seine Planungssicherheit auf eine solide staatliche Unterstützung zählen können. Sie gibt privaten Förderern die Gewähr, in eine breit abgestützte Institution zu investieren. Private und öffentliche Kulturförderung bedingen einander gegenseitig.

Die Unterstützung des Opernhauses darf nicht isoliert betrachtet werden. 1994 nahm das Stimmvolk das Gesetz über die Unterstützung des Opernhauses Zürich an. Während in der Folge für das Opernhaus allein der Kanton zuständig ist, trägt die Stadt die alleinige Verantwortung für die Unterstützung der anderen grossen städtischen Kulturbetriebe – Schauspielhaus, Kunsthaus und Tonhalle. So erklärt sich auch der hohe Unterstützungsbeitrag des Kantons an das Opernhaus.

Im internationalen Vergleich mit ähnlichen Institutionen generiert das Opernhaus einen sehr hohen Anteil an Eigenmitteln. Ihm nun einen Teil der staatlichen Mittel zu entziehen, wäre nicht nur ein kulturelles, sondern auch ein wirtschaftliches Eigentor: Die Studie «Kultur als Wirtschaftsfaktor» der Bank Julius Bär (2015) belegt, dass Kultur ein unersetzlicher Wirtschaftsfaktor für den ganzen Kanton Zürich ist. Sie wirkt sich als Wertschöpfungskette positiv auf Arbeitsplätze, auf Gewerbe und Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus, die Standortattraktivität und damit direkt auf den Steuerertrag des Kantons aus. Alleine die in der Stadt Zürich angesiedelten Kulturhäuser erwirtschaften nach Abzug der Vorleistungen eine Bruttowertschöpfung von über 200 Mio. Franken jährlich, die Konsumausgaben im Tourismusbereich von über 120 Mio. Franken noch nicht eingerechnet. Jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier zurück.

Am 9. Dezember 2019 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 7 mit 47 zu 119 Stimmen ab.

KEF-Erklärung Nr. 8 / 2019
von Sarah Akanji (SP, Winterthur)
betreffend «Kulturförderung»

Leistungsgruppe 2234 (KEF Seite 81)

Aufwand Übrige Kulturförderung

P21: 26.7 Mio.
P22: 30.7 Mio.
P23: 32.8 Mio.

Begründung: Die Kulturförderung soll auf eine solide Basis gestellt werden. Gemäss der von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich in Auftrag gegebenen Studie benötigt der Kanton Zürich, um die Kulturförderung vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und anderer Faktoren nachhaltig zu sichern, mindestens 31,25 Mio. Franken für die übrige Kulturförderung. Wird das hängige Postulat der Kommission für Bildung und Kultur miteingerechnet, beläuft sich der Mindestbetrag auf 32,75 Mio. Franken. Zur Sicherung einer zukunftsgerichteten innovativen öffentlichen Kulturförderung braucht es das Erreichen dieser Ziele bis 2023.

Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur lehnt diese KEF-Erklärung mit Beschluss vom 12. November 2019 mit 5 zu 10 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 8 zur Annahme.

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst diese KEF-Erklärung. Die geforderten Mittel für die öffentliche Kulturförderung würden den Minimalbedarf decken, der gemäss der vom Regierungsrat beauftragten Studie zur Kulturförderfinanzierung notwendig wäre. Die Verbesserung der Mittel würde es erlauben, den drohenden Abbau in der Kulturförderung zu stoppen und die in den vergangenen Jahren geleistete Aufbauarbeit gemäss Verfassungsauftrag zu sichern und die Kulturprogramme auf dem Land und in der Agglomeration zu stärken. Um wirkliche Innovation in der freien Kulturförderung zu erreichen wären nach Auffassung von Pro Kultur Kanton Zürich jedoch mittelfristig 46 Millionen Franken notwendig.

Am 9. Dezember 2019 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 8 mit 61 zu 105 Stimmen ab.

KEF-Erklärung Nr. 9 / 2019
von Judith Stofer (AL, Zürich) und Karin Fehr Thoma (Grüne, Uster)
betreffend «Förderung interaktive Medien»

Leistungsgruppe 2234 (KEF Seite 81)

Antrag: Erhöhung Beitrag übrige Kulturförderung

P21: alt 23,7; neu 25,2
P22: alt 24,7; neu 26,2
P23: alt 27,2; neu 28,7

Begründung: Die Kunstsparte «interaktive Medien» (u.a. Games) soll ab 2021 mit jährlich 1.5 Mio. Franken gefördert werden. Der Kanton Zürich hat sich in den vergangenen Jahren zu einem richtigen Hotspot für Games entwickelt. Zu dieser Entwicklung beigetragen hat sicher auch die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), die seit Anbeginn einen Studiengang «Game Design» anbietet. Viele preisgekrönte Abgängerinnen und Abgänger machen deutlich, dass die Hochschule hervorragende Arbeit in der Ausbildung von Game-Designerinnen und Game-Designern leistet. Im Argen liegt allerdings die Fördersituation. Seit einigen Jahren unterstützt einzig die Kulturstiftung «Pro Helvetia» junge Game-Entwicklerinnen und Game-Entwickler mit Förderbeiträgen. Es würde dem Kanton Zürich gut anstehen, ebenfalls einen Beitrag zu leisten. Mit unserem Antrag bieten wir eine Lösung dafür, wie die neue interaktive digitale Kunst gefördert werden kann, ohne das bestehende Filmförderbudget anzutasten (KBIK Postulat).

Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur lehnt diese KEF-Erklärung mit Beschluss vom 12. November 2019 mit 6 zu 9 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 9 zur Annahme. KEF-Erklärung Nr. 8 ist der KEF-Erklärung Nr. 9 vorzuziehen.

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst diese KEF-Erklärung. Zusätzliche und neue Aufgaben in der Kulturförderung erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel. Der Bereich «Beitrag übrige Kulturförderung» sollte jedoch aus der Sicht unserer Organisation vom Kantonsrat im Grundsatz nicht spartenspezifisch definiert werden.

Am 9. Dezember 2019 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 9 mit 70 zu 95 Stimmen ab.

KEF-Erklärung Nr. 33 / 2019
von Monika Wicki (SP)
betreffend Umsetzung des Gegenvorschlags zur Musikschulinitiative

Leistungsgruppe 7200 (KEF Seite 213)

Antrag: Aufwand

P21: – 469.8
P22: – 486.0
P23: – 490.9

Begründung: Mit dem Geschäft 5500 werden die Musikschulen durch den Kanton um rund 10 Mio. Franken unterstützt werden. Das Geschäft ist auf gutem Weg und kann voraussichtlich auf 2022 in Kraft treten.

Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur lehnt diese KEF-Erklärung mit Beschluss vom 12. November 2019 mit 3 zu 12 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 33 zur Annahme.

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die finanzielle Unterstützung der Musikschulen durch den Kanton. Wir gehen davon aus, dass die Mittel dann, wenn das Geschäft abgeschlossen ist, sowieso eingestellt werden müssen. Dies kann natürlich – wie von Kantonsrätin Monika Wicki beantragt – bereits vorausschauend getan werden.

Am 16. Dezember 2019 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 33 mit 132 zu 30 Stimmen ab.

Die Politik stellt jetzt die Weichen.

In den nächsten Monaten werden Kantons- und Regierungsrat bestimmen, wie es mit der Kulturförderung im Kanton Zürich ab 2022 weitergehen wird. Noch im Jahr 2018 sah der Regierungsrat in seiner Finanzplanung ab 2022 eine Kürzung der Kulturfördergelder vor. Seit 2019 geht er nun auf zwei zentrale Anliegen von Pro Kultur Kanton Zürich ein: Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF, 3.9.2019) erklärte er die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung erstmals explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel zur Finanzierung sprechen. Hierzu beabsichtigt er, ein von Pro Kultur Kanton Zürich gefordertes Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also der Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. In der Budget- und KEF-Debatte im Dezember 2019 stimmte der Kantonsrat den Plänen des Regierungsrates im Grundsatz zu. Allerdings verpasste es der Kantonsrat, die hierfür erforderlichen Mittel in der notwendigen Höhe einzuplanen. Siehe unsere Medienmitteilung vom 10.12.2019.

Regierungsrat geht nun in die richtige Richtung.
Geht es nach dem Regierungsrat, so sollen die Mittel für die freie Kulturförderung von heute 22,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds bis 2023 schrittweise um 4,5 Millionen Franken aus Staatsgeldern auf 27,2 Millionen Franken aufgestockt werden. Noch im KEF des Vorjahres kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken. Es ist zu beachten, dass die Angaben im KEF bloss Absichtserklärungen des Regierungsrates und damit nicht bindend sind. Die Umsetzung des Zwei-Säulen-Modells bedingt der Zustimmung des Kantonsrates in den entsprechenden Jahresbudgets.

Ab 2024 stehen weniger Lotteriefondsgelder zur Verfügung.
Das neue Lotteriefondsgesetz, so wie es ab 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, sieht eine Übergangsregelung bis Ende 2023 vor. Das bedeutet: spätestens im Jahr 2024 werden die Mittel dennoch knapp. Denn ab dann wird der für die Kulturförderung vorgesehene Lotteriefondsanteil geringer ausfallen als heute. Im Gesetz sind 30 Prozent der Erträge aus Swisslos für die freie Kulturförderung reserviert, was allerdings nicht ausreicht. Das Kulturbudget des Kantons wird ab 2024 durch neue Aufgaben belastet werden, die bis Ende 2023 anders finanziert werden. Die in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Millionen Franken aus Staatsmitteln machen diese Lücke nicht wett. Ohne Budgetausgleich stünden der Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung als heute.

Kulturförderung benötigt mehr Mittel aus dem ordentlichen Budget.
Gemäss einer von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich in Auftrag gegebenen Studie genügt der bisherige Betrag nicht, um die Kulturförderung vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und anderer Faktoren nachhaltig zu sichern. Benötigt werden laut der Studie künftig mindestens 31,25 Millionen Franken. Wird ein hängiges Postulat der Kommission für Bildung und Kultur miteingerechnet, beläuft sich der Mindestbetrag auf 32,75 Millionen Franken.

Ohne unsere Intervention drohen Kürzungen.
Spätestens ab 2024 also drohen Kürzungen des Kulturbudgets und damit der Verlust des herausragenden Kulturstandorts Zürich. Betroffen wären etablierte Häuser in den Städten genauso wie Klein- und Kleinstproduktionen in den Agglomerationen und auf dem Land. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Produktionen aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Film, Literatur und bildende Kunst stünden vor dem Aus. Das Publikum müsste Einbussen bei Qualität und Vielfalt hinnehmen.

Mehr Innovation verlangt.
Anstatt Kürzungen braucht die Kulturförderung 2024 einen positiven Budgetsprung nach oben, sonst droht der Abbau. Jährlich 32,75 Millionen Franken könnten gemäss Studie den Status Quo halten – aber ohne Innovation. Pro Kultur Kanton Zürich will mehr Innovation und Nachhaltigkeit erreichen und fordert deshalb insgesamt 46 Millionen Franken.

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