Politik – Kantonsrat 2020.

Budget- und KEF-Debatte des Kantonsrates Zürich vom Dezember 2020


Debatte von
Mo 7.12. und Di 8.12.2020
Mo 14.12. und Di 15.12.2020


Ab Dienstag, 8. Dezember 2020 entschied der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über Teilbereiche zur Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung. SVP und GLP reichten mit ihren KEF-Erklärungen Nr. 4 und 5 je einen Antrag zur Kürzung der öffentlichen Kulturförderung in den kommenden Jahren ein. Pro Kultur Kanton Zürich empfahl beide Kürzungsanträge  zur Ablehnung. Angenommen hat der Rat den Antrag 4 der GLP und überweist ihn damit an die Regierung. Er lautet: «Der Kostenbeitrag ans Opernhaus ist auf maximal 80 Mio. Franken zu beschränken. Wächst der Beitrag an die übrige Kultur, soll der Kostenbeitrag ans Opernhaus anteilsmässig reduziert werden.» Falls auch der Regierungsrat der KEF-Erklärung zustimmt, hat dies fatale Auswirkungen auf die öffentliche Kulturförderung des Kantons Zürich.

Lesen Sie dazu unsere Medienmitteilung >>>

Der Antrag der SVP/EDU-Fraktion auf weitere Kürzungen beim Opernhaus wurde vom Rat abgelehnt. Einzige Unterstützerin war die GLP.


Stellungnahme und Argumente von Pro Kultur Kanton Zürich

Abstimmungsempfehlungen an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Öffentliche Kulturförderung jetzt sichern!
Wir sagen Nein zu den Abbauprogrammen von GLP und SVP!

Ab Montag, 7. Dezember 2020 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über Teilbereiche zur Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung.

SVP und GLP reichten mit ihren KEF-Erklärungen Nr. 4 und 5 je einen Antrag zur Kürzung der öffentlichen Kulturförderung in den kommenden Jahren ein. Beide Anträge empfehlen wir den Kantonsrätinnen und Kantonsräten zur Ablehnung.

Die von der GLP und SVP geforderten Plafonierungen bei den Beiträgen ans Opernhaus würden die öffentliche Kulturförderung empfindlich schwächen. Die geforderte Verknüpfung mit der übrigen Kulturförderung würde Innovation und Entwicklung blockieren, Arbeitsplätze vernichten und ist ein Versuch, einen Keil in die Kulturbranche zu treiben. Auf Kosten der Attraktivität und Wirtschaftskraft des Kantons Zürich. Auf Kosten der Gemeinden, der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und des kulturellen Angebots im Kanton.

Pro Kultur Kanton Zürich stellt sich gegen das Ausspielen des Opernhauses gegen andere Bereiche der Kultur!


Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt folgende KEF-Erklärung zur Ablehnung:

KEF-Erklärung Nr. 4 / 2020
von Christa Stünzi (GLP, Horgen) und Daniela Güller (GLP, Zürich) betreffend «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seite 87/88)

Antrag der Kantonsrätinnen Christa Stünzi und Daniela Güller (Originaltext):

Der Kostenbeitrag ans Opernhaus ist auf maximal 80 Mio. Franken zu beschränken. Wächst der Beitrag an die übrige Kultur, soll der Kostenbeitrag ans Opernhaus anteilsmässig reduziert werden.

Begründung der Antragstellerinnen (Originaltext):

Der Kanton Zürich ist nach dem Opernhausgesetz verpflichtet, einen Kostenbeitrag ans Opernhaus zu zahlen. Dieser Kostenbeitrag ist die letzten Jahre stetig angestiegen und immer weiter gewachsen. Der Kostenbeitrag ist im KEF auf 80 Mio. Franken zu beschränken und in den kommenden Perioden leicht zu senken, da die Ausgaben für die übrige Kultur in den kommenden Jahren wachsen und diese Kosten hier ausgeglichen werden müssen. Das Opernhaus ist ein wichtiger Leuchtturm für die Kultur im Kanton Zürich. Aber der Kanton Zürich muss auf die kulturelle Vielfalt Acht geben Das Kulturbudget soll insgesamt nicht stärker wachsen als die Wirtschaftskraft des Kantons und ans Bevölkerungswachstum angepasst sein. In diesem Zusammenhang muss das Kostenwachstum beim Leuchtturm (Opernhaus) beschränkt werden und ein verhältnismässiger Rückgang des budgetierten Kostenbeitrags für die Jahre 2021-2024 zu Gunsten der übrigen Kultur kommt dem Anspruch der Vielfalt nahe.


Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) stimmt dieser Erklärung mit Beschluss vom 10. November 2020 mit 7 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Pro Kultur Kanton Zürich teilt die Zustimmung der KBIK nicht, sondern empfiehlt ein Nein.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 4 zur Ablehnung.

Begründung:

Der Antrag torpediert einen von der Regierung festgelegten, wichtigen Entwicklungsschwerpunkt.
Unter dem verführerischen Titel «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt»» begründen die beiden Antragstellerinnen Christa Stünzi und Daniela Güller ihren Vorstoss mit der Förderung der kulturellen Vielfalt. In Tat und Wahrheit aber ist das Gegenteil der Fall: Die Umsetzung ihres Antrags hätte einen empfindlichen Abbau der Kulturförderung zur Folge. Die in ihrer KEF-Erklärung geforderte Plafonierung torpediert den vom Regierungsrat festgelegten Entwicklungsschwerpunkt, die öffentliche Kulturförderung mittels Zwei-Säulenmodell zu sichern.

Der Antrag ist ein Frontalangriff gegen die Kulturförderung.
Die geforderte Plafonierung bedeutete eine faktische Kürzung der bisherigen Kulturförderung um mehrere Mio. Franken jährlich. Denn für die übrige Kulturförderung braucht es mehr als die bisherigen Mittel, was vom Regierungsrat auch so vorgesehen ist. Auf Grund der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes müssen in Folge der neuen Ventilklausel zusätzliche Aufgaben aus Budgetmitteln bestritten werden, die bisher anders finanziert worden waren. 
Zur Sicherung der Kulturförderung sind ausserdem das Bevölkerungswachstum und weitere Faktoren zu berücksichtigen wie die Teuerung, die Stärkung des regionalen und kommunalen Kulturschaffens und bisher nicht berücksichtigte Kultursparten. Entgegen der Behauptung in der Begründung des Antrags könnte diesen Faktoren mit einer fixen Plafonierung nicht mehr ordnungsgemäss nachgekommen werden.

Der Antrag ist ein Frontalangriff gegen das Opernhaus.
Würden die Mittel zur Sicherung der öffentlichen Kulturförderung und für Innovationen künftig dem Budget des Opernhauses belastet, entstünde ein Verteilkampf, der das Opernhaus amputierte und den Kulturkanton Zürich empfindlich schwächte. Der Antrag untergräbt zudem die Planungssicherheit für das Opernhaus, was sich wiederum negativ auf die Beiträge von privaten Investorinnen und Investoren auswirken würde. Kulturelle Vielfalt wird nicht erreicht, indem die Hochkultur runtergefahren und in ihren Mitteln zu Gunsten der übrigen Kulturförderung beschnitten wird. Ausserdem ist der Kanton Zürich mit Annahme des Opernhausgesetzes durch das Stimmvolk (1994) gesetzlich verpflichtet, das Opernhaus angemessen zu unterstützen, damit es seinem Auftrag nachkommen kann, herausragende Qualität und internationale Ausstrahlung der künstlerischen Leistungen zu gewährleisten. Mit dem Antrag der GLP wäre dies nicht mehr gegeben. Zudem hat eine Verknüpfung der Kostenbeteiligung an die Aufwändungen des Opernhauses mit der übrigen Kulturförderung keine gesetzliche Grundlage.

Der Antrag ist ein Frontalangriff gegen den Wirtschaftsstandort Zürich.
Im internationalen Vergleich mit ähnlichen Institutionen generiert das Opernhaus einen sehr hohen Anteil an Eigenmitteln. Ihm nun einen Teil der staatlichen Mittel zu entziehen, wäre nicht nur ein kulturelles, sondern auch ein wirtschaftliches Eigentor: Die Studie «Kultur als Wirtschaftsfaktor» der Bank Julius Bär (2015) belegt, dass Kultur ein unersetzlicher Wirtschaftsfaktor für den ganzen Kanton Zürich ist. Sie wirkt sich als Wertschöpfungskette positiv auf Arbeitsplätze, auf Gewerbe und Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus, die Standortattraktivität und damit direkt auf den Steuerertrag des Kantons aus. Alleine die in der Stadt Zürich angesiedelten Kulturhäuser erwirtschaften nach Abzug der Vorleistungen eine Bruttowertschöpfung von über 200 Mio. Franken jährlich, die Konsumausgaben im Tourismusbereich von über 120 Mio. Franken noch nicht eingerechnet. Jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier in die Gesamtwirtschaft zurück.

Pro Kultur Kanton Zürich wehrt sich gegen das Ausspielen der übrigen Kulturförderung gegen das Opernhaus. 
Es braucht ein Miteinander und kein Gegeneinander. Die bereits jetzt seit 2016 existierende Plafonierung in der übrigen Kulturförderung hemmt die Entwicklung massiv. 
Anstatt diese unsinnige Plafonierung aufzuheben, lanciert der Antrag eine unnötige Neiddebatte zwischen dem Opernhaus und der restlichen Kulturförderung. Mit dem neuen kantonalen, politisch von links bis rechts bestens abgestützten Lotteriefondsgesetz, das 2021 in Kraft treten wird, hat der Kantonsrat die erste der beiden erforderlichen Säulen zur Sicherung der Kulturförderung festgelegt. Die Annahme des Antrags würde die in den vergangenen Jahren in einem breiten politischen Konsens erfolgte Aufbauarbeit zur Sicherung der öffentlichen Kulturförderung empfindlich untergraben. Zur Förderung der kulturellen Vielfalt braucht es nicht weniger, sondern mehr Mittel. Deshalb empfehlen wir ein Nein zum Antrag.

Am 8. Dezember 2020 stimmte der Kantonsrat der Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 4 mit 93 zu 65 Stimmen zu. 

Für den Antrag stimmten: GLP, FDP, CVP, SVP, EDU.
Gegen den Antrag stimmten: Grüne, SP, EVP, CSP, 
AL.


Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt folgende KEF-Erklärung zur Ablehnung:

KEF-Erklärung Nr. 5 / 2020
von Paul von Euw (SVP, Bauma)
betreffend «Reduktion Staatsbeitrag Opernhaus»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seite 88)

Antrag des Kantonsrats Paul von Euw (Originaltext): Reduktion des konsolidierten Staatsbeitrages für Kostenbeitrag Betrieb und Kostenanteil an das Opernhaus um 6% oder 5.1 Mio. Franken auf 79.8 Mio. Franken. Zudem werden die Beiträge an dem Opernhaus für die kommenden KEF-Jahre plafoniert bis der Regierungsrat einen Gesamtvorschlag über die Beitragsentwicklung unter Berücksichtigung der Vision 2030 vorlegt. Die Reduktion sieht für den KEF wie folgt aus (in Franken):

Budget 2020: 85.4 Mio.
Planjahr 2021: 84.9 Mio.
Planjahr 2022: 79.8 Mio.
Planjahr 2023: 79.8 Mio.
Planjahr 2024: 79.8 Mio.

Begründung des Antragstellers (Originaltext): Die 6% setzen sich aus 5% Realreduktion sowie 1% Negativteuerung 2020 zusammen. Das Opernhaus Zürich wird jährlich mit 80.6 Mio. Franken Betriebsbeiträgen sowie 4.3 Mio. Franken Gebäudeunterhalt unterstützt. Konsolidiert ergeben das 84.9 Mio. Franken. Mittelfristig stehen die Sanierung der Bühnentechnik für 8.7 Mio. Franken, sowie Machbarkeitsstudien und Vorprojekte für 3 Mio. Franken an. Durch die Staatsbeiträge, welche in den vergangenen Jahren massiv angewachsen sind, müsste es aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglich sein, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Zudem werden für die Vision 2030 sehr grosse Beiträge auf den Kanton Zürich zu Gunsten des Opernhauses zukommen.


Stellungnahme der zuständigen Kommission: Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 10. November 2020 mit 6 zu 9 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 5 zur Ablehnung.

Begründung:

Das Opernhaus Zürich ist eine Spielstätte mit internationaler Ausstrahlung. Vor einem Jahr wurde es als weltweit bestes Opernhaus ausgezeichnet. Genauso wie eine Breitenkultur mit volkstümlicher Musik und Kunst in der Gesellschaft verankert sein muss, braucht der Kanton Zürich eine Hochkultur, die weltweit an der Spitze ist. Der Grat zwischen Erfolg und finanziellem Fiasko ist dünn. Das Opernhaus muss für seine Planungssicherheit auf eine solide staatliche Kostenbeteiligung zählen können. Sie gibt privaten Förderern die Gewähr, in eine breit abgestützte Institution zu investieren. Private und öffentliche Kulturförderung bedingen einander gegenseitig. 

Die Unterstützung des Opernhauses darf nicht isoliert betrachtet werden. 1994 nahm das Zürcher Stimmvolk das Gesetz über die Unterstützung des Opernhauses Zürich an. Während in der Folge für das Opernhaus allein der Kanton zuständig ist, trägt die Stadt Zürich die alleinige Verantwortung für die Unterstützung der anderen grossen städtischen Kulturbetriebe – Schauspielhaus, Kunsthaus und Tonhalle. So erklärt sich auch die relativ hoch erscheinende Kostenbeteiligung des Kantons an den Betrieb und den Unterhalt des Opernhauses.

Im internationalen Vergleich mit ähnlichen Institutionen generiert das Opernhaus einen sehr hohen Anteil an Eigenmitteln. Ihm nun einen Teil der staatlichen Mittel zu entziehen, wäre nicht nur ein kulturelles, sondern auch ein wirtschaftliches Eigentor: Die Studie «Kultur als Wirtschaftsfaktor» der Bank Julius Bär (2015) belegt, dass Kultur ein unersetzlicher Wirtschaftsfaktor für den ganzen Kanton Zürich ist. Sie wirkt sich als Wertschöpfungskette positiv auf Arbeitsplätze, auf Gewerbe und Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus, die Standortattraktivität und damit direkt auf den Steuerertrag des Kantons aus. Alleine die in der Stadt Zürich angesiedelten Kulturhäuser erwirtschaften nach Abzug der Vorleistungen eine Bruttowertschöpfung von über 200 Mio. Franken jährlich, die Konsumausgaben im Tourismusbereich von über 120 Mio. Franken noch nicht eingerechnet. Jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier zurück.

Am 8. Dezember 2020 lehnte der Kantonsrat die Überweisung der KEF-Erklärung Nr. 5 mit 98 zu 57 Stimmen ab. 

Für den Antrag stimmten: SVP, EDU, GLP.
Gegen den Antrag stimmten: FDP, Grüne, SP, CVP, EVP, CSP, 
AL.

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