Zürich, Dienstag, 8. Dezember 2020
Medienmitteilung
Kantonsrat Zürich – Budget- und KEF-Debatte 2020
Debakel für die Kultur – Kantonsrat Zürich will öffentliche Förderung kürzen
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Der Kantonsrat Zürich hat am Dienstagabend, 8. Dezember 2020 mit der KEF-Erklärung Nr. 4 der Grünliberalen einem offenen Angriff auf die Kulturförderung im Kanton zugestimmt und spielt das Opernhaus gegen die übrige öffentliche Kulturförderung aus. Die KEF-Erklärung beinhaltet erstens eine Deckelung der Kulturförderbeiträge ans Opernhaus und zweitens eine Kürzung dieser Kostenbeiträge, sofern der Anteil an die übrige Kultur steigt. Im Zusammenhang mit dem im 2021 in Kraft tretenden kantonalen Lotteriefondsgesetz bedeutet dies unter dem Strich eine Kürzung der öffentlichen Kulturfördergelder – ein herber Schlag für den Kulturkanton Zürich.
Frontalangriff auf die Kulturförderung
Unter dem verführerischen Titel «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt» amputiert die GLP mit ihrer KEF-Erklärung Nr. 4 / 2020 unter Schützenhilfe von FDP und CVP das Opernhaus und blockiert mit dem Segen des Kantonsrates die von der Regierung bereits geplante Konsolidierung und Weiterentwicklung der Kulturförderung. Die Deckelung der Ausgaben bedeutet eine faktische Kürzung der bisherigen Kulturförderung um mehrere Mio. Franken jährlich. Denn für die übrige Kulturförderung braucht es künftig mehr als die bisherigen Mittel: Auf Grund der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes müssen in Folge der neuen Ventilklausel zusätzliche Aufgaben aus Budgetmitteln bestritten werden, die bisher über den Lotteriefonds finanziert worden waren. Entgegen der Behauptung in der Begründung der KEF-Erklärung kann den Faktoren wie Bevölkerungswachstum, Stärkung des regionalen und kommunalen Kulturschaffens und bisher nicht berücksichtigter Kultursparten mit einer fixen Plafonierung nicht ordnungsgemäss nachgekommen werden.
Entwicklungsschwerpunkt der Regierung torpediert
Anstatt sich im Rat für die übrige Kulturförderung stark zu machen, hat die GLP damit eine Neiddebatte zwischen dem Opernhaus und der übrigen Kultur angestossen. Die von der GLP in ihrer KEF-Erklärung geforderte Deckelung torpediert den vom Regierungsrat festgelegten Entwicklungsschwerpunkt, die öffentliche Kulturförderung mittels Zwei-Säulenmodell zu sichern.
Fehlende gesetzliche Grundlage
Kulturelle Vielfalt wird nicht erreicht, indem die Hochkultur heruntergefahren und in ihren Mitteln zu Gunsten der übrigen Kulturförderung beschnitten wird. Ausserdem ist der Kanton Zürich mit Annahme des Opernhausgesetzes durch das Stimmvolk (1994) gesetzlich verpflichtet, das Opernhaus angemessen zu unterstützen, damit es seinem Auftrag nachkommen kann: Gewährleistung von herausragender Qualität und internationaler Ausstrahlung. Vor einem Jahr wurde es als weltweit bestes Opernhaus ausgezeichnet. Diese Auszeichnung kommt nicht von ungefähr. Mit dem Antrag der GLP wird nicht nur der Erfolg des Opernhauses untergraben – eine Verknüpfung der Kostenbeteiligung an die Aufwändungen des Opernhauses mit der übrigen Kulturförderung hat ausserdem keine gesetzliche Grundlage.
Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich
Dieser Frontalangriff auf das Opernhaus und die übrige Kulturförderung ist ein Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich. Denn jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier in die Gesamtwirtschaft zurück. Kultur schafft Öffentlichkeit und macht unseren Lebensraum in Dörfern und Städten attraktiv. Die Verknüpfung von Opernhaus mit der übrigen Kulturförderung wird Innovation und Entwicklung blockieren, Arbeitsplätze vernichten und ist ein Versuch, einen Keil in die Kulturbranche zu treiben. Auf Kosten der Attraktivität und Wirtschaftskraft des Kantons Zürich. Auf Kosten der Gemeinden, der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und des kulturellen Angebots im Kanton.
Vorbehältlich der Annahme des Budgetentwurfs wird die Regierung beauftragt, diesen verhängnisvollen Antrag der GLP in der Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2024 umzusetzen. Der Regierungsrat soll in der Finanzplanung der kommenden Jahre die Kulturfördergelder ans Opernhaus kürzen, plafonieren und mit der übrigen Kulturförderung so verknüpfen, dass jeder Franken, der für die übrige Kulturförderung aus dem ordentlichen Budget benötigt wird, dem Opernhaus abgezogen wird. Nun liegt der Ball beim Regierungsrat, ob er die vom Kantonsrat mit 93 zu 65 Stimmen überwiesene KEF-Erklärung annimmt oder ablehnt.
Pressekontakt
Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin
044 461 11 62, eva-maria.wuerth@prokultur-zuerich.ch
Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied
044 461 11 62, konrad.bitterli@prokultur-zuerich.ch
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich
044 461 11 62, philippe.sablonier@prokultur-zuerich.ch
OMG auch das noch. Ein Schelm, wer böses denkt,seit heute Kulturlockdown und nun diese Hiobsbotschaft