Hintergrund.

Die Kulturförderung im Kanton Zürich ist im Umbruch.

Die in der Verfassung garantierte öffentliche Kulturförderung im Kanton Zürich ist nur bedingt gesichert. Mit welchen Mitteln sie ausgestattet wird, hängt einerseits von gesetzlichen Faktoren und andererseits vom Willen des Regierungs- und des Kantonsrates ab, der jährlich über das Budget des Folgejahres bestimmt.

Das alte Modell über den Lotteriefonds lief Ende 2021 aus – ohne dass eine Perspektive für die Zukunft bestand. Nachdem Pro Kultur Kanton Zürich öffentlich auf den Missstand aufmerksam machte, erklärte der Regierungsrat die Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre. Er verfolgt ein auch von Pro Kultur Kanton Zürich unterstütztes Zwei-Säulen-Modell, das die Kulturförderung zum einen aus den Gewinnen von Swisslos und zum anderen aus Staatsmitteln nährt.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem neuen, im Jahr 2021 in Kraft getretenen, kantonalen Lotteriefondsgsetz zu. Es regelt, dass aus den Swisslos-Erträgen 30% in den neu geschaffenen Kulturfonds fliessen. Der Regierungsrat sah bloss 20% vor, doch ist es gelungen, das Parlament zu überzeugen, dass 30% zielführender sind.  Weil diese Erträge von Jahr zu Jahr stark schwanken, wurde der Kulturfonds zur Stabilisierung mit einem Reservekapital ausgestattet. Das neue Modell steht nun in seiner Bewährungsprobe.

Regierungsrat und Kantonsparlament haben die Kulturförderung in der Hand.

Trotz des neuen Lotteriefondsgesetzes ist es offen, ob und wie die Kulturförderfinanzierung in den folgenden Jahren und insbesondere nach einer Übergangsregelung ab 2024 sichergestellt ist. Denn falls künftig zu wenig Mittel aus dem Staatshaushalt (Steuergelder) ins Kulturbudget einfliessen, wären die Kulturförderung und damit das kulturelle Schaffen im Kanton blockiert. Unsere Organisation wies wiederholt darauf hin, dass ab 2024 ein Finanzierungsloch enstehen wird, falls der Kanton nicht genügend Budgetmittel einstellt.

Die Regierung erkannte im Jahr 2023 die Zeichen der Zeit und sah mit dem Budgetvorschlag 2024 die entsprechende Finzierung vor, um die Lücke aufzufangen. Die FDP war nicht damit einverstanden und hatte ein von SVP und EDU unterstützten Kürzungsantrag eingereicht, der die Staatsmittel für die freie Kulturförderung gegenüber dem Vorschlag der Regierung ab dem Jahr 2024 um rund 60% kürzen wollte. In der Budgetdebatte lehnte der Kantonsrat den Kürzungsantrag ab. Dies ist ein grosser Erfolg für die Kulturpolitik, denn das heisst, dass die Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung gemäss dem Verfassungsauftrag und dem Entwicklungsplan der Regierung weiter stabilisiert werden kann.

Nun kann die Zahl der unterstützten Projekte und Institutionen gemäss der etappierten Einführung des Zweisäulenmodells seit 2015 erstmals leicht erhöht und die Plafonierung beendet werden. Die planmässige Fortsetzung bedeutet unter anderem: bessere Unterstützung der Gemeinden, Agglomerationen und mittelgrossen Städte; teilweiser Abbau des Produktions- und Investitionsstaus, erforderliche Teilanpassung der Betriebsbeiträge und der Projektförderung, Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende.

Der öffentlichen Kulturförderung im Kanton Zürich fehlt die verlässliche Zukunftsperspektive.

Auch wenn die Finanzierungskrise für das Jahr 2024 abgewendet werden konnte, fehlt es dem Kanton Zürich an einer verlässlichen kulturpolitischen Perspektive. Zwar geht der Kantonsrat mit dem Budget 2024 und dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2027 in die richtige Richtung und bekennt sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Doch lassen die eingestellten Beträge zu wenig Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu und sie berücksichtigen weder den Strukturwandel, noch anstehende Innovationen und Transformationen angemessen.

Kultur fördert die Gemeinschaft und muss in den Städten, in den Landgemeinden, Agglomerationen und Regionen stattfinden. Auch ausserhalb des Mainstreams. Der Kanton trägt hierfür grosse Verantwortung und muss zur Wahrung dieser übergeordneten, gesellschaftlichen Aufgabe die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich für die Stabilisierung und die Stärkung der öffentlichen Kulturförderung ein.

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