Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget.
Kultur ist keine Lotterie – Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget: Pro Kultur Kanton Zürich ist der Auffassung, dass die öffentliche Kulturförderung aus Staatsmitteln zu bestreiten und dementsprechend im ordentlichen Budget anzusiedeln ist. Die Finanzierungsbasis muss aus Staatsmitteln gebildet werden. Lotteriefondsgelder sind nur subsidiär zu verstehen – die Kulturförderung darf nicht von Lotteriefondsgeldern abhängig sein. Bis jetzt stimmt das Gleichgewicht bezüglich der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderung noch nicht. Sie stützt sich zu sehr auf die Lotteriefondserträge.
Erste Säule: Staatsmittel – institutionelle Kulturförderung.
Die erste Säule finanziert sich aus dem ordentlichen Budget aus Staatsmitteln und sichert die institutionelle Kulturförderung. Sie unterscheidet zwischen gesetzlich gebundenen Betriebsbeiträgen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) und einem freien Kredit zur Förderung grosser Institutionen sowie der Kulturprogramme der Gemeinden. Sie gewährt den Kulturbetrieben und den Gemeinden Stabilität und Planungssicherheit. Die erste Säule hat ausserdem als Sicherung der projektbezogenen Kulturförderung zu dienen, falls die zweite Säule des Kulturfonds hierfür nicht ausreicht.
Zweite Säule: Lotteriefonds – projektbezogene Kulturförderung.
Die zweite Säule wird aus dem Lotteriefonds genährt und sichert die projektbezogene Kulturförderung. Die Projektförderung ermöglicht Flexibilität, Dynamik und Innovation, von der das zeitgenössische Kulturschaffen lebt. Diese Förderung kann je nach vorhandenen Mitteln grösser oder geringer ausfallen, ohne dass dadurch die Existenz von Institutionen gefährdet würde. Allerdings ist zu bedenken, dass sich bei knappen und schwankenden Mitteln die Produktionsbedingungen für die Kulturschaffenden verschlechtern. Professionelles Kulturschaffen ist auf Kontinuität angewiesen. Daher ist auch die zweite Säule möglichst stabil aufzubauen, sei es mit einem angemessenen Anteil der Lotteriefondserträge oder optional mit zusätzlicher Unterstützung aus Staatsmitteln.
Fazit – solide Finanzierung auf zwei Säulen für eine starke Kultur.
Eine Kulturförderung, die auf dem Zwei-Säulen-Prinzip einer Mischfinanzierung aus ordentlichem Budget und Lotteriefonds aufbaut, schafft Planungssicherheit. Die Staatsmittel aus dem ordentlichen Budget sind kalkulierbar – trotz einer gewissen Abhängigkeit von politisch motivierten Budgetbeschlüssen des Kantonsrates. Der Lotteriefonds hingegen ist politisch stabiler, allerdings sind seine Mittel je nach Ertragslage der Geldspiele stark schwankend. Mit dem Zwei-Säulen-Prinzip lassen sich die Fördergelder aus ordentlichem Budget und Lotteriefonds so organisieren, dass sie zusammen eine hohe Stabilität garantieren.