Kanton Zürich schafft per sofort unbürokratisches Corona-Ersatzeinkommen für Kulturschaffende

Neues Entschädigungsmodell

Weil die Corona-Pandemie viele Kulturschaffende in existenzielle Not bringt, haben Bundesrat und Bundesversammlung entschieden, dass Kulturschaffende wieder von Ausfallentschädigungen profitieren können. Der Kanton Zürich setzt diese Vorgaben nun überraschend schnell und unbürokratisch um: Kulturschaffende sollen befristet 3840 Franken «Grundeinkommen» erhalten.

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Inneren, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, hat am 15. Januar 2021 entschieden, dass die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich ein neues, einfaches Entschädigungsmodell anwenden soll. Nach den Erfahrungen im Frühsommer 2020, welche die Grenzen der Bürokratie aufzeigten, ist das ein wichtiger und richtiger Impuls, um schlecht bezahlte Kulturschaffende vor dem existenziellen Ruin zu bewahren.

Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken für geringverdienende Kulturschaffende

Das neue Modell sieht vor, dass Kulturschaffende rückwirkend ab dem Monat Dezember 2020 und befristet bis Ende April 2021 ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken erhalten. Das entspricht 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken. Von diesen 3840 Franken abgezogen werden alle Zahlungen, die die Kulturschaffenden aus anderen Quellen bekommen, beispielsweise aus der Erwerbsersatzentschädigung. Kulturschaffende deklarieren ihre Zahlen selber. Die Fachstelle Kultur wird Stichproben durchführen. Falschangaben haben strafrechtliche Konsequenzen.

Das Modell sorgt dafür, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben können. Gutverdienende unter den Kulturschaffenden werden im Modell nicht berücksichtigt. Diese sollen weiterhin über abgesagte Grossveranstaltungen und über die Erwerbsersatzgelder entschädigt werden. Das Vorgehen entspricht den Vorgaben des Bundes. Er hält die Kantone dazu an, möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand zu finden.

Gesuche sind an die Fachstelle Kultur zu richten

Weitere Informationen zum Vorgehen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich (falls die Webseite noch keine Hinweise enthält, die neuen Infos werden demnächst aufgeschaltet werden).

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 15.1.2021

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