Kantonale Kulturpolitik – aktuelle Lage.

9. Dezember 2024
Aktualisiert 19. Dezember 2024

Der Kantonsrat Zürich hat in der Ratssitzung vom Montag, 16. Dezember das Kantonsbudget 2025 mit grosser Mehrheit angenommen. Somit haben alle Beschlüsse vom Montag, 9. Dezember 2024 betreffend Kulturförderung Gültigkeit.

Abstimmungsresultate der Budgetdebatte des Kantonsrats zur Kulturförderung vom Montag, 9. Dezember 2024

Kantonsrat stellt sich hinter die Kulturförderung

Kürzung der Staatsmittel für die Fachstelle Kultur abgelehnt

Der Kantonsrat hat mit einer Mehrheit von 98 zu 76 Stimmen den FDP-Antrag zur Kürzung der Staatsmittel für die freie Kultur abgelehnt. Nein sagten Die Mitte, EVP, GLP, AL, SP und die Grünen. Für die Kürzung stimmten FDP und SVP. Damit ist die kantonale Unterstützung der Kulturförderung in den Gemeinden sowie der Institutionen sichergestellt.

Komplette Streichung des Teuerungsausgleichs für das Opernhauspersonal abgelehnt

Abgelehnt mit 152 zu 23 Stimmen wurde der GLP-Antrag (KEF-Erklärung Nr. 14 für die Planjahre 2026 bis 2028) auf kompletten Verzicht des Teuerungsausgleichs für das Opernhauspersonal für die kommenden Jahre. Dem Antrag stimmte einzig die GLP zu, alle anderen Parteien – SVP, FDP, EVP, Die Mitte, SP, Grüne und AL – lehnten ihn ab. Jedoch überwies der Kantonsrat die KEF-Erklärung Nr 12, die eine generelle Halbierung des Teuerungsausgleichs für das gesamte Staatspersonal verlangt. Davon ist auch das Opernhauspersonal betroffen. Da es sich um einen Planungsantrag (KEF-Erklärung) handelt, kann ihn der Regierungsrat annehmen oder ablehnen. Der Regierungsrat ist nicht verpflichtet, diesen Antrag umzusetzen.

Fachstelle Kultur darf Stellenetat nur reduziert den Bedürfnissen anpassen

Die Fachstelle Kultur darf ihren Personalbestand nur um 0,9 anstatt der geplaten 1,8 Stellen zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen aufstocken. Das hat der Kantonsrat äusserst knapp mit 88 zu 87 Stimmen beschlossen. Dieser Ausgang macht deutlich, wie knapp die Mehrheitsverhältnisse sind und welches Gewicht eine einzelne Stimme hat. Ja zur Reduktion der geplanten Stellen sagten FDP, SVP und Die Mitte, dem Antrag der Regierung und damit gegen die Reduktion votierten EVP, GLP, Grüne, SP und AL.

Keine forcierte Förderung der mittelgrossen Städte

Der Antrag der SP für eine stärkere Kulturförderfinanzierung der mittelgrossen Städte lehnte der Kantonsrat mit 106 zu 67 Stimmen ab. Gegen eine bessere Berücksichtigung der mittelgrossen Städte stimmten FDP, SVP, GLP und Die Mitte, dafür votierten SP, Grüne, EVP und AL.


2. Dezember 2024

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zu Budgetentwurf 2025 und Finanzplanung des Kantons Zürich

Kantonsrat verhandelt Kulturbudget 2025 – Kürzungsantrag bedroht Kulturförderung in den Gemeinden

Abstimmungsempfehlungen an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte:

Öffentliche Kulturförderung stabilisieren statt abbauen:
– Nein zu den Budgetanträgen 4a und 5
– Ja zur KEF-Erklärung 5
– Nein zur KEF-Erklärung 14

Am Montag, 9. Dezember 2024 beginnt der Kantonsrat die alljährliche Budgetdebatte. Dabei verhandelt er das Budget 2025 sowie den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, der die Richtung der Entwicklung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgeben wird.

Im Bereich der Kulturförderung will der Regierungsrat das Zweisäulenmodell – also die Finanzierung der Kulturförderung durch den Lotteriefonds (Glücksspiele) zum einen und durch Staatsmittel zum anderen – weiter stabilisieren. Gemäss der im vergangenen Jahr verabschiedeten Planung sind für die Kulturförderung die entsprechenden Mittel in Etappen geplant.

Zum Budget- und Planungsvorschlag der Regierung sind aus den zuständigen Kommissionen für den Bereich Kultur vier Anträge eingegangen: drei fordern Kürzungen, einer verlangt eine Erhöhung des Kulturbudgets.


1. Agglomerationen und Gemeinden stärken – Nein zum Kahlschlag der FDP

Ein Minderheitsantrag der FDP (Budgetantrag 4a) dagegen will den Staatsbeitrag an die freie Kulturförderung um 30 Prozent von den geplanten 11,3 Mio. auf 7,8 Mio. Franken kürzen.

Von der Kürzung betroffen wären nicht nur die Kulturinstitutionen, sondern insbesondere die Kulturprogramme der Gemeinden, der Agglomerationen und der mittelgrossen Städte. Also jene Bereiche, die aus Staatsmitteln unterstützt werden und im Kanton Zürich für eine lebendige Kulturvielfalt sorgen.

Einer der erklärten Schwerpunkte der Kulturförderpolitik des Kantons Zürich ist die Stärkung des kulturellen Lebens in den Regionen und Gemeinden. Wird die freie Kulturförderung aus Staatsmitteln um 30 Prozent gekürzt, hätte dies eine massive Schwächung oder gar Streichung des sich im Aufbau befindenden Kulturangebots in den Gemeinden, Agglomerationen und mittelgrossen Städten zur Folge. Dabei ist gerade dieses Programm für die kulturelle Grundversorgung unerlässlich. Es trägt zur Identitätsbildung, zur Steigerung der Lebensqualität und damit zur Standortattraktivität bei.

1500 Kulturveranstaltungen pro Jahr auf dem Land dank Kulturförderung des Kantons

Im ganzen Kanton Zürich werden über die Kulturförderung des Kantons pro Jahr über 1500 professionelle Kulturveranstaltungen ermöglicht – ohne Zürich und Winterthur. Zum Beispiel fördern die Regionen Zürcher Oberland und Zürcher Unterland neben Wirtschaft und Tourismus auch die Kultur. «Zürioberland Kultur» und «Kultur Züri Unterland» werden von der Fachstelle Kultur finanziell unterstützt und fachlich beraten. Alleine davon profitieren rund 70 Gemeinden.

In einem Pilotprojekt, das der Kanton Zürich dieses Jahr vorstellte, sollen Städte mit regionaler Zentrumsfunktion einen kantonalen Beitrag erhalten (davon ausgenommen Zürich und Winterthur). Dieser Beitrag ist zweckgebunden und dient ausschliesslich der Kulturförderung, das heisst der Unterstützung von Kulturprojekten und Kulturschaffenden. Es dürfen damit keine verwaltungsinternen Aufwände finanziert werden.

Pro Kultur Kanton Zürich lehnt den Kürzungsantrag der FDP entschieden ab und empfiehlt, der Empfehlung der Kommission für Bildung und Kultur KBIK und der Finanzkomission FIKO zu folgen, die ebenfalls beide für eine Ablehnung sind. Denn falls der Kantonsrat den FDP-Antrag auf Abbau annähme, bedeutete dies für die Kultur im Kanton Zürich einen Rückschritt um Jahre.

Fazit

Der Antrag der FDP steht in klarem Widerspruch zu den Zielen des Kantons Zürich. Er greift das Zwei-Säulen-Modell an – also die Finanzierung durch Staatsmittel und durch Lotteriefondsgelder auf eine planungssichere Basis zu stellen. Im Antrag steht geschrieben, dass genügend Lotteriefondsgelder vorhanden seien. Das ist jedoch unzutreffend, weil der Kulturfonds, der aus den Lotteriefondsgeldern gespeist wird, nur für die freie Projektförderung zur Verfügung steht und die Gelder zwischen Lotteriefonds und Staatsmitteln nicht beliebig verschoben werden können.

Anstatt das Kulturbudget abzubauen muss es gestärkt werden. Dies auch mit Blick auf die Kulturbotschaft des Bundes. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie vulnerabel der Kulturbereich ist. Die Bundesvorgaben sehen vor, dass auch der Kanton Zürich faire Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden in die Kulturförderung miteinzubeziehen hat. Diese Vorgaben werden Auswirkungen auch auf die Produktionsbedingungen im Kanton Zürich haben.

In der Praxis würde die Annahme des Kürzungsantrags der FDP das Kulturleben im gesamten Kanton Zürich massiv schwächen. Mit über 1500 unterstützten professionellen Kulturveranstaltungen in den Gemeinden (ohne die Städte Zürich und Winterthur) sorgt das kantonale Subventionsprogramm für ein attraktives Kulturleben im ganzen Kanton.

Nein zum Antrag 4a: Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt deshalb den Minderheitsantrag 4a zur Ablehnung.


2. Nein zur Begrenzung des Stellenausbaus bei der Fachstelle Kultur

Ein Antrag der Finanzkommission FIKO verlangt, dass die von der Regierung für das Jahr 2025 geplante Verstärkung der Fachstelle Kultur um 1,8 Stellen auf maximal 0,9 Stellen ausgebaut werden darf. Während die Kommission für Bildung und Kultur KBIK mit der Kürzung nicht einverstanden war, folgte die FIKO dem Minderheitsantrag auf Reduktion.

Das Kulturbudget des Kantons Zürich war über mehrere Jahre plafoniert und konnte mit der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mithalten. Durch die Coronakrise verschärft entstand ein Investitionsstau, ausserdem stieg die Anzahl der Gesuche in den vergangenen zehn Jahren markant. Um diese seriös zu prüfen, bedarf es der nötigen Mittel. Es ist im Interesse der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und der Gemeinden, das die Fachstelle Kultur personell professionell besetzt werden kann. Eine Begrenzung auf die Schaffung 0,9 Stellen erachtet Pro Kultur Kanton Zürich daher nicht als sinnvoll.

Nein zum Antrag 5: Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt den Antrag 5 zur Ablehnung.

Ja zum Antrag 5a: Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt, dem Antrag der Regierung und der Kommission für Bildung und Kultur KBIK zu folgen.


3. Ja zum Antrag auf Unterstützung der Kulturprogramme der Gemeinden und der mittelgrossen Städte

Die SP hat einen Antrag eingereicht, der die Kulturprogramme der Gemeinden und jene der mittelgrossen Städte stärker fördern will. Ab 2026 soll das entsprechende Budget für die mittelgrossen Städte schrittweise von 600 000 Franken auf 800 000 Franken erhöht werden.

Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt diesen Vorstoss, da die Kulturprogramme der Gemeinden nach wie vor stark unterfinanziert sind. Die Gemeinden schaffen durch ihr Engagement in der Kultur ein Programm, das ihre Identität und ihre Attraktivität stärkt und die Lebensqualität erhöht.

Ja zur KEF-Erklärung Nr 5: Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung 5 zur Annahme.


4. Nein zum Angriff auf die Löhne des Opernhauspersonals

Ein Antrag der GLP fordert, dass das Personal des Opernhauses ab dem Jahr 2026 für vier Jahre keinen Teuerungsausgleich erhalten soll.

Pro Kultur Kanton Zürich erachtet es nicht als zielführend, die Löhne des Kultur- und Handwerkspersonals des Opernhauses spartenbezogen vom Teuerungsausgleich auszunehmen.

Nein zur KEF-Erklärung Nr 14: Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung 14 zur Ablehnung.


Es braucht mehr Mittel für Innovation.

Die öffentliche Kulturförderung benötigt nicht weniger, sondern mehr Mittel. Sie soll nicht nur Bestehendes weiterhin ermöglichen, sondern auch mutig und innovativ Raum für die Entstehung von Neuem bieten und so den Kulturstandort Zürich sichern. Den kulturellen Entwicklungen und neu entstehenden, innovativen Sparten ist Rechnung zu tragen – ohne Kannibalisierung der bestehenden Bereiche.

Es sind in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse, für die Entwicklung der Agglomerationen, der regionalen Zentren, Gemeinden und Städte zu berücksichtigen. Der Strukturwandel ist ebenso einzubeziehen wie das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung der überregionalen Zusammenarbeit.

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