Kantonale Kulturpolitik – aktuelle Lage.


14. Dezember 2023

Bericht über die Kantonsratsbeschlüsse in der Budgetdebatte 2023.

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 12. Dezember 2023 das Budget 2024 und den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025 bis 2027. Im Bereich der Kulturförderung folgte er vollumfänglich dem Antrag des Regierungsrats, was Pro Kultur Kanton Zürich sehr begrüsst. Denn das bedeutet, dass das drohende Finanzierungsloch in der Kulturförderung für das Jahr 2024 abgewendet ist.

Ein Antrag auf zusätzliche Fördermittel und den sofortigen Abschluss der Einführung des Zwei-Säulen-Modells lehnte der Kantonsrat genauso ab wie zwei Anträge, die gegenüber dem Vorschlag der Regierung weniger Mittel einstellen wollten. Nach mehrjähriger Plafonierung kann damit die Zahl der unterstützten Projekte und Institutionen im Rahmen der etappierten Einführung des Zweisäulenmodells zur Sicherung des Status quo den Erfordernissen angepasst werden.

Budget 2024 – Finanzierungsloch abgewendet.

Für das Budgetjahr 2024 gingen ein Antrag auf Verbesserung der Mittel und zwei Kürzungsanträge ein. Bei allen drei Vorstössen handelte es sich um Minderheitsanträge. Das heisst, sie hatten im Vorfeld der Budgetdebatte in den zuständigen Kommissionen keine Mehrheit gefunden. Ebenso fanden sie im Kantonsrat keine Mehrheit. Damit ist der Kantonsrat den Empfehlungen von Pro Kultur Kanton Zürich gefolgt.

Im Bereich der Kulturförderung will der Regierungsrat das Zweisäulenmodell – also die Finanzierung der Kulturförderung durch den Lotteriefonds zum einen und durch Staatsmittel zum anderen – weiter aufbauen. Der Regierungsrat sah in seinem Budgetentwurf deshalb für das Jahr 2024 weitere Mittel vor. Ein Antrag der FDP, der die Einführung des längst beschlossenen Zweisäulenmodells unterbrechen und Budgetmittel von CHF 7’200’000 für die Kulturförderung streichen wollte, fand im Kantonsrat keine Mehrheit.

Auch ein Antrag der SVP, dem Zürich Film Festival CHF 400’000 zu streichen, wurde vom Rat nicht unterstützt.

Ebenso fand ein Antrag der Grünen, die Budgetmittel für die Kultur um CHF 5’100’000 aufzustocken und die Einführung des Zweisäulenmodell per sofort abzuschliessen, keine Mehrheit.

Schliesslich stimmten 96 Ratsmitglieder für den Antrag der Regierung (SP, GLP, Grüne, Mitte, EVP, AL, CSP). Für Kürzungen stimmten 76 Ratsmitglieder (SVP, FDP, EDU).

Planjahre 2025 bis 2027 – Stabilisierung bestätigt.

Für die Planjahre 2025 bis 2027 gingen betreffend Kultur zwei KEF-Erklärungen ein: Marc Bourgeois (FDP) reichte einen Antrag ein, die der Logik des Budgetantrags der FDP folgte und die Einführung des Zweisäulenmodells solange unterbrechen wollte, als der Kulturfonds über genügend Mittel verfügt, um damit theoretisch die freie Kulturförderung zu alimentieren. Er wurde vom Kantonrat nicht an den Regierungsrat überwiesen. 96 Ratsmitglieder stimmten gegen die Überweisung (SP, GLP, Grüne, Mitte, EVP, AL, CSP). 76 Ratsmitglieder stimmten für die Überweisung (SVP, FDP, EDU).

Livia Knüsel und Karin Fehr Thoma (Grüne) ihrerseits stellten den Antrag, dass die Budgetmittel für die Kultur auch in den Planjahren 2025 und 2026 gemäss ihres Budgetantrags nach oben korrigiert werden. Auch dieser Antrag wurde nicht an den Regierungsrat überwiesen. 150 Ratsmitglieder stimmten gegen die Überweisung (SVP, SP, FDP, GLP, Mitte, EVP, EDU), 23 Ratsmitglieder stimmten für die Überweisung (Grüne, AL, CSP).

Kulturdebatte steht im audiovisuellen Archiv zur Verfügung.

Die Kulturdebatte des Kantonsrates Zürich vom Montag, 11.12.2023, kann im audiovisuellen Archiv des Kantonsrates Zürich abgerufen werden. Sie dauerte rund eine halbe Stunde  von 15.40.55 bis 16.12.08.

Videoarchiv ganze Ratssitzung >>>

Wortmeldungen der Kantonsrätinnen und Kantonsräte zur Kulturförderung vom Montag, 11.12.2023:

15.42 Karin Fehr Thoma (Grüne)

15.44 Rochus Burtscher (SVP)

15.46 Marc Bourgeois (FDP)

15.48 Livia Knüsel (Grüne)

15.50 Qëndresa Sadriu-Hoxha (SP)

15.52 Hanspeter Hugentobler (EVP)

15.53 Lisa Letnansky (AL)

15.54 Rochus Burtscher (SVP)

15.55 Marc Bourgeois (FDP)

15.57 Qëndresa Sadriu-Hoxha (SP)

15.59 Jacqueline Fehr (SP, Regierungsrätin)

 


8. Dezember 2023

Kantonsrat verhandelt Kulturbudget für 2024 und Folgejahre – Anträge auf Kürzungen eingegangen.

Ab Montag, 11. Dezember 2023 verhandelt der Kantonsrat Zürich das Budget 2024 sowie den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, der die Richtung der Entwicklung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgeben wird. Im Bereich der Kulturförderung will der Regierungsrat das Zweisäulenmodell – also die Finanzierung der Kulturförderung durch den Lotteriefonds zum einen und durch Staatsmittel zum anderen – weiter aufbauen. Der Regierungsrat sieht deshalb ab 2024 weitere Mittel vor. Die FDP hat dagegen einen Antrag eingereicht und will die Konsolidierung des längst beschlossenen Zweisäulenmodells stoppen. Die Grünen ihrerseits drängen auf eine Aufstockung der Mittel und möchten die Einführung des Zweisäulenmodells  schneller als die Regierung vorantreiben. 

Abstimmungsempfehlungen an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte:

Öffentliche Kulturförderung stabilisieren statt plafonieren:
  –  Nein zu den Budgetanträgen 3a, 3b und 3c
  –  Nein zu den KEF-Anträgen 4 und 5

Stellungnahme und Begründung von Pro Kultur siehe unten.

Regierung will Kulturförderung weiter stabilisieren.

Für das Jahr 2024 und die Folgejahre kommen viele Aufgaben auf die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich zu, die bisher nicht budgetiert oder anderen Geschäftsbereichen zugordnet waren, nun aber als Folge der Einführung des kantonalen Lotteriefondsgesetzes dem Kulturetat zugeschlagen worden sind. Diese Aufgaben können nicht ohne zusätzliche Staatsmittel bewältigt werden.

Es zeichnete sich über die Jahre ab, dass im 2024 eine Finanzierungslücke droht, falls der Kanton nicht genügend Mittel einstellen würde. Der Regierungsrat hat die Sachlage erkannt und handelt entsprechend: Er beantragt dem Kantonsrat, die Kulturförderung gemäss dem Zweisäulenplan in einer weiteren Etappe um CHF 7 Mio. zu erhöhen und damit die Kulturförderung zu stabilisieren.

FDP greift Kulturförderung an – es droht ein Rückschritt um Jahre.

Gegen den Budgetvorschlag der Regierung hat die FDP einen Kürzungsantrag für das Jahr 2024 und die Folgejahre eingereicht, der verhindern will, dass die Regierung das Zweisäulenmodell etabliert. Der Antrag fand in der zuständigen, vorberatenden Kommission des Kantonsrates keine Mehrheit und wird dem Rat in der Budgetdebatte nun als Minderheitsantrag vorgelegt. Sollte er angenommen werden, wäre die öffentliche Kulturförderung im Kanton Zürich um Jahre zurückgeworfen.

Sicherheit trügt – Kulturfonds wird kontinuierlich abgebaut.

Selbst wenn der Minderheitsantrag der FDP abgelehnt wird und der Kantonsrat der Regierung folgt, trügt die Sicherheit: Die vermeintliche Stabilität in der Kulturförderung wird nur durch einen Rechnungstrick erreicht. Der grösste Teil der freien Kulturförderung wird nicht über den Staatshaushalt gedeckt, sondern aus Lotteriefondsgeldern. Hierzu besteht seit 2021 ein eigner Fonds, der so genannte Kulturfonds, der aus den Gewinnen von Swisslos alimentiert wird. Da dessen Einnahmen je nach Spiellust der Zürcher Bevölkerung mal höher, mal tiefer sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass der Fonds über eine Reserve verfügen muss, um die Einnahmeschwankungen zu kompensieren.

Der Finanzierungsplan der Regierung sieht nun vor, dass diese Reserve Jahr für Jahr abgebaut wird. Das ist nicht nachhaltig. Zwar geniesst der Kulturfonds im Moment ausserordentlich hohe Beiträge aus den Gewinnen von Swisslos, weil die Schweizer Bevölkerung in den Krisenjahren intensiver Lotto spielte – und weil Pro Kultur Kanton Zürich im Lotteriefondsgesetz einen höheren Anteil für die Kultur erwirken konnte. Doch Swisslos-Erträge sind unsicher. Die Kulturförderung zu stark auf Lotteriefondsgelder abzustützen, ist nicht nachhaltig.

Budget- und KEF-Anträge im Wortlaut.


Budgetanträge 2024.

Für das Budgetjahr 2024 gingen zwei Kürzungsanträge und ein Antrag auf Verbesserung der Mittel ein. Alle drei Anträge fanden in der zuständigen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) keine Mehrheit und werden im Kantonsrat als Minderheitsanträge behandelt.

Vorbemerkung zur sprachlichen Logik: Wenn in den nachfolgend aufgeführten Anträgen von «Verbesserung» die Rede ist, so meint dies immer eine Verbesserung zu Gunsten des Staatshaushalts, also Streichung der Mittel. Verbesserung bedeutet in diesem Sinn für die Kultur also das Gegenteil. Umgekehrt bedeutet «Verschlechterung» für die Kulturförderung eine Aufstockung der Mittel.


Antrag 3a SVP
Kürzung der Beiträge an die Fachstelle Kultur um CHF 400’000

Minderheitsantrag Marc Bochsler, Tobias Infortuna (i. V. von Rochus Burtscher), Ursula Junker und Roger Schmidinger (KBIK):
Verbesserung: Fr. 400’000
«Der Aufwand (Beiträge) soll um Fr. 400’000 gekürzt werden. Das Zurich Film Festival (ZFF) hatte im Jahr 2009/2011 die höchst umstrittene Figur Roman Polanski geehrt und ausgezeichnet. Im Jahr 2023 wurde gemäss Information die Partnerschaft mit Läderach AG im gegenseitigem Einverständnis (Kampagne gegen die Firma Läderach) aufgelöst. Zudem entgehen dem ZFF bei einer Partnerschaft die Einnahmen und der Kanton würde indirekt einspringen. Diese Doppelmoral will die SVP nicht unterstützen, weshalb der vorliegende Kürzungsantrag gestellt wird.»

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, den Minderheitsantrag 3a abzulehnen.

Begründung: Es ist nicht zielführend, Einzelpositionen, die 14 Jahre auseinanderliegen und in verschiedenem Kontext stehen, herauszugreifen und miteinander in Verbindung zu bringen. Der Kürzungsantrag ist arg konstruiert.


Antrag 3b FDP
Kürzung des Kulturbudgets um CHF 7’200’000

Minderheitsantrag Alexander Jäger und Angie Romero (i. V. von Marc Bourgeois) (KBIK):
Verbesserung: Fr. 7’200’000
«Beibehalten der bisherigen Mittel für Kultur. Keine zusätzlichen Steuergelder, solange der Kulturfonds über genügend Mittel verfügt. Dieser wird systematisch unterbudgetiert.»

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, den Minderheitsantrag 3b abzulehnen.
Begründung: Erstens benötigt die Fachstelle Kultur die zusätzlichen Mittel, um ihren Aufgaben nachzukommen. Der Regierungsrat wendet mit seinem Budgetvorschlag ein empfindliches Finanzierungsloch ab, das sonst im 2024 entstehen würde. Mit Einführung des Kantonalen Lotteriefondsgesetzes im 2021 wurden der Fachstelle Kultur diverse Aufgaben überantwortet, die sie erfüllen muss, und zwar über Staatsmittel.

Der Kulturfonds ist nicht, wie von der FDP behauptet, systematisch unterbudgetiert, sondern muss über eine gesetzlich vorgeschriebene Reserve verfügen und hat unter anderem auch die Legislaturtranchen für die Städte Zürich und Winterthur zu berappen. Diese sind im Saldo noch nicht nachgewiesen, weil sie nach Arbeitsfortgang abgerechnet werden. Ferner ist gesetzlich genau geregelt, was aus dem Kulturfonds (LG934) und was über die Fachstelle Kultur (LG 2234) finanziert wird. Hier können nicht beliebig Gelder hin- und her transferiert werden.

Der Minderheitsantrag ist unsinnig und schadet dem Kulturstandort Zürich. Würde der von der Regierung vorgesehene Betrag von 7.2 Mio. wegfallen, hätte dies unmittelbare Kürzungen zur Folge und wäre ein direkter Angriff auf die Stabilität des Kulturkantons Zürich. Die Kulturförderung und damit der Kulturkanton Zürich wären um Jahre zurückgeworfen.


Antrag 3c GRÜNE
Abschliessende Umsetzung des Zweisäulenmodells per sofort

Minderheitsantrag Livia Knüsel und Karin Fehr Thoma (KBIK):
Verschlechterung: Fr. -5’100’000
«Die Kulturförderung im Kanton Zürich wird gemäss Zwei-Säulen-Modell mit Staats- und Kulturfondsmitteln finanziert. Das Lotteriefondsgesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Der Abschluss der etappierten Einführung des Zwei-Säulen-Modells war ursprünglich auf Ende 2023 vorgesehen. Gemäss KEF 2024-2027 ist dieser Abschluss einmal mehr auf 2027 verschoben worden. Der vorliegende Antrag will sicherstellen, dass die Umsetzung des Modells wie einst vorgesehen Ende 2023 abgeschlossen wird. Alle grossen Betriebsbeiträge können so über die LG 2234 finanziert werden.»

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, den Minderheitsantrag 3c abzulehnen.
Begründung: So erstrebenswert es ist, dass der Fachstelle Kultur mehr Mittel zur Verfügung stehen, so wenig dienlich ist es der Sache, wenn damit verbunden nach langfristiger Planung und sorgfältiger Einführung des Zweisäulenmodells in einer Hauruckaktion der Sack geschlossen und die weitere Entwicklung verhindert wird. Der derzeitige Abschluss der Einführung des Zweisäulenmodells hätte mittelfristig eine erneute Plafonierung des Kulturetats zur Folge, einfach auf höherem Niveau. Es ist sinnvoller, die Einführung des Zweisäulenmodells wie von der Regierung vorgesehen in einem Stufenplan schrittweise und den Erfordernissen flexibel angepasst umzusetzen. Die Kulturbranche steuert aktuell durch grosse Umwälzungen, die Folgen der Pandemie sind noch nicht abschätzbar. Deshalb ist es verfrüht, die Einführung jetzt abzuschliessen.


Planjahre 2025 bis 2027.

Für die Planjahre 2025 bis 2027 wurden zwei KEF-Erklärungen eingereicht.

KEF-Erklärung Nr. 4
von Marc Bourgeois betreffend «Keine Kulturfinanzierung mit Steuermitteln auf Vorrat»

In der KEF-Erklärung Nr. 4 fordert Marc Bourgeois, dass die Regierung für die Kulturförderung weniger Geld einstellt, und zwar gegenüber dem Vorschlag der Regierung für das Jahr 2025 minus CHF 7.9 Mio., für das Jahr 2026 minus 11.9 Mio. und für das Jahr 2027 minus 12.4 Mio.

Begründung des Antrags: «Auf die etappierte Einführung des Zwei-Säulen-Modells in der Kulturfinanzierung soll so lange verzichtet werden, als dass die neu im Rahmen der <übrigen Kulturförderung> zu finanzierenden Institutionen wie bisher aus Mitteln aus dem Kulturfonds finanziert werden können. Im Gegenzug sind diese Institutionen aus dem Kulturfonds zu finanzieren.»

Stellungnahme der zuständigen Kommission
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 21. November 2023 mit 9 zu 6 Stimmen ab.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, den die KEF-Erklärung 4 abzulehnen.
Begründung siehe unter Antrag 3b: Der Antrag ist weder rechtskonform noch zielführend.


KEF-Erklärung Nr. 5
von Livia Knüsel und Karin Fehr Thoma betreffend «Kulturfinanzierung. Abschliessende Umsetzung Zwei-Säulen-Modell per Ende 2023»

In der KEF-Erklärung Nr. 5 fordern Livia Knüsel und Karin Fehr, die Regierung für die Kulturförderung mehr Geld einstellt, und zwar gegenüber dem Vorschlag der Regierung für das Jahr 2025 plus CHF 5.5 Mio. und für das Jahr 2026 plus 2.9 Mio.

Begründung des Antrags: «Die Kulturförderung im Kanton Zürich wird gemäss Zwei-Säulen-Modell mit Staats- und Kulturfondsmitteln finanziert. Das Lotteriefondsgesetz ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Der Abschluss der etappierten Einführung des Zwei-Säulen-Modells war ursprünglich auf Ende 2023 vorgesehen. Gemäss KEF2024-2027 ist dieser Abschluss auf 2027 verschoben worden. Der vorliegende Antrag will sicherstellen, dass die Umsetzung des Modells wie einst vorgesehen Ende 2023 abgeschlossen wird. Alle grossen Betriebsbeiträge können so ab 2024 über die LG 2234 finanziert werden.»

Stellungnahme der zuständigen Kommission
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 21. November 2023 mit 13 zu 2 Stimmen ab.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und Kantonsräten, die KEF-Erklärung 5 abzulehnen.
Begründung siehe unter Antrag 3c: Der Antrag berücksichtigt die kommende Entwicklung nicht und ist nicht zielführend.


Ausblick.

Regierung bestätigt Zweisäulenmodell, jedoch nicht nachhaltig.

Zwar bekennt sich nach dem Regierungsrat nun allmählich auch der Kantonsrat zum Zweisäulenprinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Doch lassen die eingestellten Beträge keinen Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu. Und sie berücksichtigen neue, verpflichtende Förderziele und Aufgaben, die auf die Fachstelle Kultur zukommen, werden sowie den Strukturwandel, anstehende Innovationen und Transformationen nur bedingt.

Nach Berechnungen von Pro Kultur Kanton Zürich hat das im Jahr 2021 in Kraft getretene kantonale Lotteriefondsgesetz zur Folge, dass der Status Quo der bisherigen Kulturförderung nur teilweise garantiert ist:

Erstens: Ventilklausel verknappt die Mittel. Die neu eingeführte so genannte Ventilklausel der Fachstelle bürdet der Kulturförderung schrittweise Aufgaben auf, die bis anhin von anderer Seite finanziert worden waren:
– Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an kleine und mittlere Betriebe
– Finanzierung des Bereichs Schule und Kultur
– Kompensation der Unterstützung der Zentrumsstädte Zürich und Winterthur (Legislaturtranche)
– Sonderprojekte und weitere Aufgaben
Daraus entsteht in der übrigen Kulturförderung ein jährliches Finanzierungsloch von mehreren Millionen Franken.

Zweitens: Gelder für Innovation fehlen. In der Finanzplanung sind keine Mittel für Innovation vorgesehen. Zum Beispiel fehlt dem Kanton Zürich noch immer ein verbindliches Konzept zur Förderung der neuen Medien. Das bedeutet Stilltand, was sich der Kanton nicht leisten kann.

Drittens: Corona Krise wirkt nach. Die Corona-Krise traf die Kulturbranche besonders hart – mit noch Jahre währenden negativen Nachwirkungen. Umso mehr sind hier in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse einzuberechnen.

Viertens: Budgetmittel für Entwicklungsziele in Agglomerationen, regionalen Zentren und Gemeinden fehlen. Die Agglomerationen, die regionalen Zentren und Gemeinden sind in der bisherigen Kulturförderung viel zu schwach dotiert. Wenn der Strukturwandel, das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens berücksichtigt werden sollen, sind weitere Budgetmittel nötig.

Stocken Regierungs- und Kantonsrat die Mittel für die Kulturförderung mittelfristig nicht bedeutend auf, kommt dies einer Kürzung gleich, die die kulturelle Vielfalt im Kanton bedroht und in letzter Konsequenz zum Gesamtkollaps der Kulturförderung führen kann.

Es braucht mehr Mittel für Innovation.

Die öffentliche Kulturförderung benötigt nicht weniger, sondern mehr Mittel. Sie soll nicht nur Bestehendes weiterhin ermöglichen, sondern auch mutig und innovativ Raum für die Entstehung von Neuem bieten und so den Kulturstandort Zürich sichern. Den kulturellen Entwicklungen und neu entstehenden, innovativen Sparten ist Rechnung zu tragen – ohne Kannibalisierung der bestehenden Bereiche.

Es sind in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse, für die Entwicklung der Agglomerationen, der regionalen Zentren, Gemeinden und Städte zu berücksichtigen. Der Strukturwandel ist ebenso einzubeziehen wie das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung der überregionalen Zusammenarbeit.

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