Politik – Kantonsrat 2021.

21. Dezember 2021

Bericht über die Kantonsratsbeschlüsse in der Budgetdebatte 2021

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 14. Dezember 2021 das Budget 2022 und den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023 bis 2025. Im Bereich der Kulturförderung folgt er dem Antrag des Regierungsrats und sorgt damit zumindest für das Jahr 2022 für eine gewisse Stabilität. Das heisst, die öffentliche Kulturförderung kann im Jahr 2022 im bisherigen Mass weitergeführt werden. Allerdings lehnte er Anträge auf eine nachhaltige Sicherung ab. Gemäss Aussage von Regierungsrätin Jacqueline Fehr will die Regierung abwarten, wie sich die Erträge aus den Swisslos-Gewinnen entwickeln.

Budget 2022

Für das Budgetjahr 2022 ging ein Kürzungsantrag von Hans-Peter Amrein, SVP Küsnacht, ein. Er verlangte, der Fachstelle Kultur CHF 500’000 zu streichen, um mit dieser «Reduktion die Verschwendung der öffentlichen Gelder zu stoppen». Namentlich ging es ihm um das Theater Neumarkt und um diverse Produktionen, die nach seiner Ansicht gegen Ehre und Sitte des Kantons verstiessen. Der Antrag wurde mit 149 Nein zu 11 Ja und 1 Enthaltung abgelehnt.

Planjahre 2023 bis 2025

Für die Planjahre 2023 bis 2025 gingen drei Anträge ein.

Sarah Akanji, SP Winterthur, reichte zwei KEF-Erklärungen ein mit dem Ziel, die Kulturförderfinanzierung zu stabilisieren und nachhaltig zu sichern. In KEF-Erklärung Nr. 8 verlangte sie, die Reserven im Kulturfonds nicht abzubauen, sondern ab 2023 konstant zu halten und nicht unter 15 Mio. Franken zu senken. Als Kompensation sollten die Mittel laut der Erklärung aus dem ordentlichen Budget gesprochen werden. Pro Kultur Kanton Zürich empfahl den Kantonsrätinnen und Kantonsräten Annahme. Der Kantonsrat lehnte den Antrag mit 120 Nein zu 47 Ja bei 0 Enthaltungen deutlich ab. Folglich wurde er nicht an den Regierungsrat überwiesen.

Mit KEF-Erklärung Nr. 9 verlangte Sarah Akanji erstens die Konstanthaltung gemäss KEF-Erklärung Nr. 8 und ausserdem zusätzliche Budgetmittel, damit der Kanton eine nachhaltige Kulturförderpolitik betreiben kann. Pro Kultur Kanton Zürich empfahl den Kantonsrätinnen und Kantonsräten Annahme. Auch diesen Antrag lehnte der Rat ab, allerdings deutlich weniger knapp mit 99 Nein zu 67 Ja bei 0 Enthaltungen. Auch dieser Vorstoss wurde folglich nicht an den Regierungsrat überwiesen.

In der KEF-Erklärung Nr. 10 beantragte Hans-Peter Amrein, SVP Küsnacht, dem Theater Neumarkt die Betriebsbeiträge des Kantons ab 2023 vollumfänglich zu streichen. Pro Kultur Kanton Zürich empfahl den Kantonsrätinnen und Kantonsräten Ablehnung. Auch diesen Antrag überwies der Kantonsrat nicht an den Regierungsrat. Er wurde mit 139 Nein zu 18 Ja bei 1 Enthaltung sehr deutlich abgelehnt.


Weitere Beschlüsse des Kantonsrats bzw. der Finanzkommission 2021

GLP-Antrag auf Kürzung der Kulturfördergelder vom Regierungsrat abgelehnt

Die letztjährige KEF-Erklärung der GLP (2020 KEF Nr. 4), die verlangte, dass die Mittel an das Opernhaus gekürzt, eingefroren und die übrige Kulturförderung ihre Unterstützung aus einer Kannibalisierungsstrategie innerhalb der Kulturförderbereiche erhalten soll, wurde im Frühjahr 2021 vom Regierungsrat abgelehnt. Das werten wir als wichtigen Erfolg für eine sachliche Kulturförderpolitik.

Fundraising-Postulat der FDP abgelehnt

«Crowdfunding für die kantonalen Kulturförderprojekte – mehr Markt in die Zürcher Kulturprojektfinanzierung» Postulat vom 16. April 2018 (KR-Nr. 107/2018), eingereicht von Prisca Koller, Sabine Wettstein und Hans-Jakob Boesch, vertreten durch Marc Bourgeois, FDP Zürich

Das Postulat hatte zum Ziel, dass nur noch jene Projekte öffentlich unterstützt werden, die über Crowdfunding massentauglich sind. Die FDP schlug vor, dass die Fachstelle Kultur künftig einen bestimmten, je nach Sparte verschiedenen Prozentansatz vorgängig festlegt, der durch Crowdfunding-Gelder gedeckt werden muss, damit Fördergelder des Kantons für Projekte gesprochen werden. Der Vorstoss wurde wie folgt begründet: Die Präsentation aller Projekte auf einer Crowdfunding-Plattform erfüllten drei Zwecke: Zum einen würden die kulturellen Präferenzen der Bevölkerung erfasst, was Fehlallokationen von Staatsgeldern in nicht erwünschte Projekte verhindere. Zum anderen könne so ein Teil der bestehenden, staatlichen Kulturförderung privat finanziert werden, was die Staatsausgaben im Kulturbereich reduziere. Und drittens würden alle Projekte einer grösseren Öffentlichkeit präsentiert, was die Möglichkeit böte, das Projekt bekannt zu machen und neue Kundensegmente zu erschliessen.

Pro Kultur Kanton Zürich hielt dem entgegen, dass die Nachteile eines solchen Modells, das auf dem Prinzip des Mäzenatentums à la USA beruht und bloss marktwirtschaftliche Kriterien berücksichtigt, dem heutigen, praktizierten Modell deutlich unterlegen ist. Erstens lässt sich künstlerische Qualität nicht an Mainstreamtauglichkeit festmachen, zweitens verzögert oder verunmöglicht ein solches Vorgehen die zuverlässige Planung von Projekten und drittens würde damit ein System geschaffen, das den Zweck der öffentlichen, ausgeglichenen Kulturförderung untergräbt.

Eva-Maria Würth, heutige Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich, stellte 2019 als damalige amtierende Kantonsrätin Antrag auf Diskussion und Ablehnung des Vorstosses.

Am 29. November 2021 lehnte der Kantonsrat das Postulat mit 132 zu 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


9. Dezember 2021

Budget- und KEF-Debatte vom Dezember 2021

Debatte von
Mo 13.12. und Di 14.12.2021
Mo 20.12. und Di 21.12.2021 (evtl.)


Stellungnahme und Argumente von Pro Kultur Kanton Zürich

Abstimmungsempfehlungen an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Öffentliche Kulturförderung jetzt sichern!
Wir sagen Ja zu den Sicherungsanträgen von Sarah Akanji (SP) und Nein zum Einzelantrag von Hans-Peter Amrein (SVP) auf Streichung der Betriebsbeiträge an das Theater Neumarkt.

Ab Montag, 13. Dezember 2021 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über Teilbereiche zur Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung für das Budgetjahr 2022 und für die Planjahre 2023 bis 2025. Fürs Budget 2022 sind keine Kürzungsanträge eingegangen. Für die Planjahre 2023 bis 2025 wurden drei Anträge eingereicht. Zwei betreffen die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung und einer betrifft das Theater Neumarkt.


Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt folgende KEF-Erklärung zur Annahme:

KEF-Erklärung Nr. 8 / 2021
von  Sarah Akanji (SP, Winterthur) betreffend «Konstanz im Kulturfonds durch Zwei-Säulen-Modell»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seiten 99 ff.)

Antrag von Kantonsrätin Sarah Akanji (Originaltext):

Differenzbegleichung zur Konstanzhaltung des Kulturfonds

Aufwand übrige Kulturförderung

2023 10.8 Mio.
2024 10.9 Mio.
2025 10.9 Mio.

Begründung der Antragstellerin (Originaltext):

Das Bestandeskonto des Kulturfonds soll in den kommenden Jahren nicht unter 15 Mio. Franken sinken. Der Kulturfonds wurde als Reserve geschaffen, damit mögliche Schwankungen der Lotteriefondserträge ausgeglichen werden können. Damit dieser seinen Zweck des Schwankungsausgleichs erfüllen kann und nicht unter 15 Mio. Franken fällt, muss die Differenz jener Mittel, die dem Kulturfonds belastet würden, bei der Leistungsgruppe 2234 ausgeglichen werden. Das Zwei-Säulen-Modell der Kulturfinanzierung kann nur ordnungsgemäss umgesetzt werden, wenn die entsprechende Differenz im Budget berücksichtigt wird. Sollten die Swisslos-Erträge höher ausfallen als budgetiert, würde die Differenzbegleichung aus dem Budget dementsprechend in den Folgejahren angepasst, sodass der Fonds auf den 15 Mio. Franken bleibt.


Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 23. November 2021 mit 10 zu 5 Stimmen ab.


KEF-Erklärung Nr. 9 / 2021
von  Sarah Akanji (SP, Winterthur) betreffend «Nachhaltige Sicherung der Kulturförderung»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seiten 99 ff.)

Antrag von Kantonsrätin Sarah Akanji (Originaltext):

Differenzbegleichung zur Konstanzhaltung des Kulturfonds

Aufwand übrige Kulturförderung

2023 17.0 Mio.
2024 21.0 Mio.
2025 21.0 Mio.

Begründung der Antragstellerin (Originaltext):

Mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes wurden der Fachstelle Kultur diverse Aufgaben zur Finanzierung übertragen, die bis anhin über den allgemeinen Lotteriefonds alimentiert worden waren (Ventilklausel: Investitionsbeiträge, Legislaturtranchen; Schule und Kultur). Ausserdem ist der Bereich Neue Medien in der Kulturförderung noch immer nicht vertreten. Der KEF 2022 – 2025 berücksichtigt diese zusätzlichen Aufgaben nur teilweise und kann den Status Quo nicht halten. Werden die Mittel nicht angemessen berücksichtigt, resultiert unter dem Strich eine Kürzung der Kulturförderung. Die dringend nötige Innovation für die breite Kulturförderung auf dem Land, in den Agglomerationen und in den Kleinstädten ist mit den vorgesehenen Mitteln nicht möglich. Deshalb ist das Budget für die übrige Kulturförderung angemessen zu erhöhen. Damit das Bestandeskonto des Kulturfonds seinen Zweck des Schwankungsausgleichs erfüllen kann und nicht unter 15 Mio. Franken fällt, muss ausserdem die Differenz jener Mittel, die dem Kulturfonds belastet würden, bei der Leistungsgruppe 2234 ausgeglichen werden.


Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 23. November 2021 mit 11 zu 4 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022 – 2025 und Budget 2022 des Kantons Zürich und den Anträgen der Finanzkommission (5742b)

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärungen Nr. 8 und 9 zur Annahme.

Finanzierungslücke in der Kulturförderung absehbar

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über die Absicht des Regierungsrats des Kantons Zürich, die Kulturförderfinanzierung auch 2022 weiter auf dem Zweisäulenprinzip mit Lotteriefondsgeldern und Budgetmitteln aufzubauen. Wir bedauern allerdings, dass die eingestellten Mittel nicht ausreichen werden, um den Status Quo sicherzustellen, geschweige denn, die Kulturförderung innovativ weiterzuentwickeln. Problematisch sehen wir den vom Regierungsrat vorgesehenen, raschen Abbau der Reserven aus dem eben erst geschaffenen Kulturfonds. Das ist nicht nachhaltig. Spätestens 2024 entsteht eine Finanzierungslücke. Pro Kultur Kanton Zürich vermisst das klare Bekenntnis, die Kulturförderung mittelfristig auf starke Säulen zu stellen.

Mit der kommunizierten Finanzplanung vertagt der Regierungsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft. Zwar geht er mit dem Budget 2022 und dem KEF 2022–2025 in die richtige Richtung und bekennt sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Allerdings lassen die eingestellten Beträge keinen Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu. Und sie berücksichtigen weder neue, verpflichtende Förderziele und Aufgaben, die auf die Fachstelle Kultur zukommen werden, noch anstehende Innovationen. Immerhin beabsichtigt der Kantonsrat, dem Regierungsrat zu folgen, indem er bislang keine spezifischen Kürzungsanträge eingereicht hat. Es ist wichtig, dass dies so bleibt, denn jede derzeitige Kürzung würde zu einem Gesamtkollaps der Kulturförderung führen.

Ab 2024 droht ein Finanzierungsloch.

Nach Berechnungen von Pro Kultur Kanton Zürich hat das im Jahr 2021 in Kraft getretene kantonale Lotteriefondsgesetz zur Folge, dass der Status Quo der bisherigen Kulturförderung nur teilweise garantiert ist:

Erstens bürdet die neu eingeführte so genannte Ventilklausel der Fachstelle Kultur schrittweise Aufgaben auf, die bis anhin von anderer Seite finanziert worden waren (Investitionsbeiträge, Sonderprojekte, Schule & Kultur, Legislaturtranchen Winterthur und Zürich). Daraus entsteht in der übrigen Kulturförderung ab 2024 ein jährliches Finanzierungsloch von mindestens 7 Mio. Franken mit der unausweichlichen Folge eines massiven Abbaus des kulturellen Angebots im gesamten Kanton Zürich.

Zweitens sind in der Finanzplanung keine Mittel für Innovation vorgesehen. Zum Beispiel fehlt dem Kanton Zürich noch immer ein Konzept zur Förderung der neuen Medien. Das bedeutet Stilltand, was sich der Kanton nicht leisten kann.

Drittens trifft die Corona-Krise die Kulturbranche besonders hart – mit noch Jahre währenden negativen Nachwirkungen. Umso mehr sind hier in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse einzuberechnen.

Viertens sind die Agglomerationen, die regionalen Zentren und Gemeinden in der bisherigen Kulturförderung viel zu schwach dotiert. Wenn das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens vermehrt berücksichtigt werden sollen, sind weitere Budgetmittel nötig.

Es ist nicht zielführend, die Reserven des Kulturfonds abzubauen.

Um einen Teil der fehlenden Finanzierung zu kompensieren, plant der Regierungsrat, den im Jahr 2021 mit 20 Mio. Franken geäufneten Kulturfonds in den kommenden vier Jahren um 75 % auf tiefe 5 Mio. Franken abzubauen. Damit übersteuert er den eigentlichen Zweck der Kulturfondsreserven, jährliche Einnahmeschwankungen aus den unsicheren Swisslos-Erträgen abfedern zu können. Ohne Reserve wird die öffentliche Kulturförderung instabil und damit auch die Planung der Kulturproduktionen. Wir unterstützen deshalb die KEF-Erklärung 8 «Konstanz im Kulturfonds durch Zwei-Säulen-Modell», die verhindern will, dass die Kulturfondsreserven abgebaut werden. Ausserdem unterstützen wir  die KEF-Erklärung 9 «Nachhaltige Sicherung der Kulturförderung» von Sarah Akanji (SP), die erstens den Abbau der Kulturfondsreserven stoppt und zweitens die mittelfristige Sicherung der notwendigen Mittel aus dem Staatshaushalt zum Ziel hat. Allerdings sind die beiden Vorschläge bedauerlicherweise zu tief, um den tatsächlich anstehenden Erfordernissen und Aufgaben gemäss Verfassungsauftrag gerecht zu werden und das Finanzierungsloch vollumfänglich abzuwenden. Hier wird es in Zukunft einen weiteren Effort brauchen, damit die Kulturförderung nicht geschwächt wird.

Kulturlandschaft Zürich sichern.

Pro Kultur Kanton Zürich macht seit zwei Jahren darauf aufmerksam, dass die bisherigen Mittel für eine in die Zukunft führende Kulturpolitik nicht ausreichen werden. Das zeigt sich nun mit dem veröffentlichten Finanzplan sehr deutlich. Regierungs- und Kantonsrat müssen bereit sein, die für eine zukunftsfähige Kulturförderung notwendigen Mittel zu sprechen – ohne künstliche heraufbeschworene Neiddebatte, die etablierte Kulturinstitutionen gegen die übrige Kultur ausspielt, ohne Stadt- und Landgraben. Das kantonale Lotteriefondsgesetz hat eine stabile Basis für die erste Säule geschaffen. Nun braucht die zweite Säule die solide Finanzierung aus dem ordentlichen Budget des Staatshaushalts. Sofern der Kantonsrat in der Budgetdebatte ab dem 13. Dezember 2021 dem Regierungsrat folgen wird, sind die Betriebsbeiträge, die Projektförderung und die Kulturprogramme der Gemeinden für das Jahr 2022 im bisherigen Umfang einigermassen gesichert. Doch eine Förderung auf Pump zulasten des Kulturfonds ist nicht nachhaltig.


Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt folgende KEF-Erklärung zur Ablehnung:

KEF-Erklärung Nr. 10 / 2021
von Hans-Peter Amrein (fraktionslos, SVP, Küsnacht)
betreffend «Streichung der Betriebsbeiträge an das Theater Neumarkt»

Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur (KEF Seite 90 ff.)

Antrag von Kantonsrat Hans-Peter Amrein:

Die kantonalen Betriebsbeiträge an das Theater Neumarkt werden ab P24 gestrichen.

Begründung des Antragsstellers:

Der Ausgabensaldo der Erfolgsrechnung dieser Kostenstelle wird ab Planjahr 2024 um 330’000 Franken (Betriebsbeitrag Theater Neumarkt je Budgetjahr 2022 und 2023) pro Jahr gekürzt. Das Theater Neumarkt soll seine Betriebsmittel vermehrt von privaten Geldgebern und ohne den Kanton Zürich als Geldquelle generieren.


Stellungnahme der zuständigen Kommission:

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) lehnt diese Erklärung mit Beschluss vom 23. November 2021 mit 15 zu 0 Stimmen ab.


Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt die KEF-Erklärung Nr. 10 zur Ablehnung.

Willkürliche Kürzungsanträge aus persönlichen Beweggründen eines Kantonsrats sind grundsätzlich abzulehnen. Wir empfehlen den Kantonsrätinnen und den Kantonsräten der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) zu folgen und den Antrag abzulehnen.


2. Dezember 2021

Nachtrag zur vom Regierungsrat abgelehnten KEF-Antrag Nr. 4 /2020 der GLP auf Abbau des Kostenbeitrags ans Opernhaus in Verknüpfung mit der Plafonierung an die übrige Kulturförderung

Die KEF-Erklärung Nr. 4 /2020 hätte den Betrieb des Opernhauses Zürich empfindlich geschwächt, bestehende Gesetze verletzt und das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell der gemischten Finanzierung durch den Lotteriefonds und durch Staatsmittel gefährdet. Im Frühjahr 2021 lehnte der Regierungsrat die KEF-Erklärung ab. Die GLP hätte daraufhin die Möglichkeit nutzen können, der Finanzkommission (FIKO) einen Antrag auf Umwandlung der KEF-Erklärung in eine Finanzmotion zu stellen. Falls sich in der FIKO eine Mehrheit für eine solche Motion hätte finden lassen, wäre diese an den Kantonsrat überwiesen worden, der darüber abgestimmt hätte. Dass eine solche Motion ausblieb, werten wir als wichtigen Erfolg für eine sachliche Kulturförderpolitik.


4. Mai 2021

Folgen der Budgetdebatte 2020 des Kantonsrats.

Der Kantonsrat zeigte sich in seinen Beschlüssen in der Budgetdebatte vom 8. Dezember 2020 grundsätzlich kulturfreundlich, so wurde das Corona-Hilfspaket 2021 durchgewunken und Anträge auf Budgetkürzungen des Kulturetats 2021 fanden keine Mehrheit. Mit einer Ausnahme: SVP und GLP zielten auf eine Schmälerung der kantonalen Kulturförderfinanzierung in Bezug auf das Opernhaus in den kommenden Jahren. Weil es hierzu eine Gesetzesänderung bräuchte, unterbreiteten Sie dem Rat mit ihren KEF-Erklärungen Nr. 4 und 5 je einen Plafonierungs- bzw. Kürzungsantrag zur Überweisung an den Regierungsrat. Pro Kultur Kanton Zürich empfahl beide Kürzungsanträge zur Ablehnung.

Dem Antrag Nr. 4 der GLP gab der Kantonsrat mit Unterstützung von SVP/EDU, FDP und CVP mit 93 gegen 65 Stimmen bei 0 Enthaltungen statt. Er lautet: «Der Kostenbeitrag ans Opernhaus ist auf maximal 80 Mio. Franken zu beschränken. Wächst der Beitrag an die übrige Kultur, soll der Kostenbeitrag ans Opernhaus anteilsmässig reduziert werden.»

KEF-Erklärungen sind unverbindlich, der Regierungsrat kann sie annehmen oder ablehnen. Der Regierungsrat lehnte die KEF-Erklärung ab. Eine Zustimmung hätte fatale Auswirkungen auf die öffentliche Kulturförderung des Kantons Zürich gehabt. Sie gefährdete das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell der gemischten Finanzierung durch den Lotteriefonds und durch Staatsmittel. Sie hätte eine Plafonierung bewirkt und damit jegliche Innovation sowohl des Opernhauses als auch in der freien Kulturförderung gehemmt. Die KEF-Erklärung versuchte, eine etablierte Kulturinstitution gegen die übrige Kulturförderung auszuspielen. Das ist Gift für den Kulturkanton Zürich und würde ihm mittel- und langfristig schaden.

Lesen Sie dazu unsere Medienmitteilung vom Dezember 2020 >>>

Der Antrag der SVP/EDU-Fraktion auf andere und weitere Kürzungen beim Opernhaus wurde von der GLP-Fraktion unterstützt, von allen anderen Parteien jedoch abgelehnt.

Mehr Informationen zu den Anträgen >>>


Weitere Erfolge seit 2020

Gesetzesentwurf Lotteriefonds: Anteil Kultur von 25 auf 30 Prozent erhöht.

Aufgrund des künftigen Bedarfs an freien Mitteln setzte sich Pro Kultur Kanton Zürich vehement dafür ein, dass der Anteil für die freie Kulturförderung im neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz von 25 auf 30 Prozent erhöht wird. In seiner Abstimmung im Herbst 2020 schrieb der Kantonsrat den Anteil von 30 Prozent ins Lotteriefondsgesetz.

Das Wirken von Pro Kultur Kanton Zürich trägt Früchte. Unsere Stellungnahme zum kantonalen Lotteriefondsgesetz finden Sie hier >>>


Erfolge 2019

Gesetzesentwurf Lotteriefonds: Anteil Kultur von 20 auf 25 Prozent erhöht.

Nach der Vernehmlassung zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes erhöhte der Regierungsrat im überarbeiteten Gesetzesentwurf, den er im ersten Quartal 2019 dem Kantonsrat vorlegte, den Lotteriefondsanteil für die Kultur von 20 auf 25 Prozent. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung war ein wichtiger Teilerfolg für Pro Kultur Kanton Zürich. Aufgrund des künftigen Bedarfs an freien Mitteln erachtete Pro Kultur Kanton Zürich jedoch einen höheren Anteil als zielführender und machte sich für einen Anteil von 30 Prozent stark.

Regierung erklärt öffentliche Kulturförderung neu zum Entwicklungsschwerpunkt.

Im dritten Quartal 2019 erklärte der Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF 2020 – 2023) die öffentliche Kulturförderung neu zum Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre. Das ist eine Wende um 180 Grad – noch im Vorjahr sah er eine generelle Kürzung der Kulturfördergelder vor.

Regierung will Zwei-Säulen-Modell einführen.

Ebenso sieht der Regierungsrat im KEF 2020 – 2023 die schrittweise Einführung des von Pro Kultur Kanton Zürich empfohlenen Zwei-Säulen-Modells vor: einer Mischfinanzierung aus Lotteriefondsgeldern und Staatsmitteln. Für Pro Kultur Kanton Zürich ist klar: Je tiefer die Lotteriefondsgelder ausfallen, desto höher müssen die Staatsmittel sein – nur so kann die Kulturförderung auf sichere Beine gestellt werden.

Kantonsrat lehnt Plafonierung für das TKZ und die übrige Kulturförderung ab.

Auch im Kantonsrat verbuchten wir 2019 Erfolge: So lehnte der Rat in der Budgetdebatte im Dezember 2019 einen KEF-Minderheitsantrag zur Plafonierung der Kulturförderung für das Theater des Kantons Zürich (TKZ) sowie für die übrige Kulturförderung mit 47 Ja zu 125 Nein deutlich ab. Damit folgte der Rat der zuständigen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK).

Kantonsrat lehnt Kürzung der Beiträge für das Opernhaus ab.

Ebenso lehnte der Kantonsrat einen KEF-Minderheitsantrag zur Kürzung um 10 Prozent der gesetzlich gesicherten Kulturförderung für das Opernhaus mit 47 Ja zu 119 Nein deutlich ab. Auch hier folgte der Rat der Empfehlung der zuständigen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK).

Kantonsrat stimmt dem Zwei-Säulen-Modell im Grundsatz zu.

Neben den Anträgen auf Kürzungen lehnte der Kantonsrat 2019 allerdings auch Anträge auf eine Erhöhung der vom Regierungsrat im KEF vorgesehenen Mittel für die Kultur ab. Die Mehrheit der Parteien wollte erst den Ausgang der Debatte zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz abwarten, bevor sie entscheidet, wie hoch die Mittel der Kulturförderung aus dem Staatshaushalt ausfallen sollen. Aus den gleichen Überlegungen wurde ein weiterer KEF-Minderheitsantrag abgelehnt, der die Förderung interaktiver Medien vorgezogen hätte. Auch wenn die beiden Anträge zur Erhöhung der Mittel für die Kultur keine Mehrheit fanden, so ist es ein Teilerfolg, dass der Kantonsrat dem Regierungsrat im Grundsatz folgen will, in Zukunft das Zwei-Säulen-Modell einer Mischfinanzierung aus Lotteriefondsgeldern und Staatsmitteln umzusetzen.

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