Mitteilung: Coronakrise und die Folgen für die Kultur

Mitteilung der Pro Kultur Kanton Zürich

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie sicherlich wissen, hat der Bundesrat finanzielle Soforthilfe auch für die Kultur in Aussicht gestellt. Über Suisseculture und Suisseculture Sociale steht Pro Kultur Kanton Zürich im Austausch mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene.

Die zwei dringlichsten Fragen dabei sind: erstens, ob die Kantonsregierung ebenfalls Soforthilfe beschliessen wird und für welche Branchen; zweitens, in welchem Ausmass die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich dieselbe Handhabe wie das BAK pflegen wird – also bereits versprochene Förderbeiträge auch bei Absage der Veranstaltungen aufrecht zu erhalten.

Informationen der Fachstelle Kultur

Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich informiert im Merkblatt «Coronavirus und die Folgen für den Kulturbetrieb» die Kulturschaffenden und Verantwortlichen von Kulturinstitutionen über ihren Umgang mit Förderbeiträgen und Betriebsbeiträgen, abgesagten Veranstaltungen und Kurzarbeitsentschädigung. Auch die freien Kulturschaffenden können sich hier informieren (aktualisiert am 6.4.2020).

Ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich abgesagt

Aus Überlegungen des Gesundheitsschutzes hat der Vorstand bereits letzte Woche beschlossen, auf die Durchführung der ordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, 23. März 2020 zu verzichten, unabhängig von der Anzahl Anmeldungen. Ob die Versammlung auf ein späteres Datum verschoben oder ob eine Beschlussfassung der traktandierten Geschäfte auf dem Zirkularweg stattfinden wird, ist derzeit noch offen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Verantwortung wahrnehmen

Oberste Priorität hat jetzt die Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus, damit das Gesundheitswesen nicht kollabiert. Erkranken zu viele Personen gleichzeitig an der neuartigen Lungenkrankheit, sterben auch viele andere Kranke und Verunfallte, egal ob jung oder alt, weil die medizinische Versorgung für deren Rettung fehlt. Es gilt jetzt, sich solidarisch zu zeigen und auf Menschenansammlungen, auch im kleinen Rahmen, zu verzichten. Der Bundesrat ruft zu Eigenverantwortung auf. Diese sollten wir wahrnehmen. Jede und jeder von uns kann jetzt durch besonnenes Handeln einen Beitrag leisten. Zum Wohle von uns allen.

Wir alle sind zur Zeit sehr gefordert. Doch gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Medienmitteilung: Kantonsrat anerkennt Wichtigkeit der Kulturförderung, verpasst aber ihre mittelfristige Sicherung

10.12.19 – Medienmitteilung zur Budgetdebatte des Kantonsrates

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass der Kantonsrat Zürich mit seinen gestern erfolgten kulturpolitischen Beschlüssen grundsätzlich Ja sagt zu einem starken Kulturkanton. Er unterstützt damit den Regierungsrat, der eine schrittweise Einführung des von Pro Kultur Kanton Zürich geforderten Zwei-Säulen-Modells plant. Dieses sieht vor, dass neben Lotteriefondsgeldern künftig auch wieder Staatsgelder gesprochen werden, um dem Verfassungsauftrag der Kulturförderung und ihrer Sicherung nachzukommen. Allerdings verpasste es der Kantonsrat gestern, die hierfür erforderlichen Beträge einzuplanen.

Die vom Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020 – 2023 (KEF) vorgesehene und vom Kantonsrat nun bestätigte Planung der Einstellung von Staatsmitteln für die Kultur ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Sie ebnet den Weg, um die von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Sicherung der Kulturproduktionen und Förderprogramme im ganzen Kanton sowohl in den Städten als auch in den Regionen, Agglomerationen und Gemeinden einzuleiten.

Mit seinen Beschlüssen folgt der Kantonsrat im Grundsatz dem erklärten Ziel der Regierung, die Sicherung der Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt zu erheben. Zwar sind die im KEF eingestellten Mittel für 2021 mit bescheidenen 23,7 Mio. Franken und für 2023 mit 27,2 Mio. Franken noch weit vom Ziel entfernt. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie errechnet für den Erhalt des Status Quo 33 Mio. Franken, unter Berücksichtigung von Innovation geht Pro Kultur Kanton Zürich von 46 Mio. Franken aus.

Konrad Bitterli, Direktor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Dass der Kantonsrat dem Regierungsrat folgt und ab 2021 wieder Staatsmittel für die Kultur sprechen will – wenn auch vorerst in bescheidenem Masse – , ist ein grosser Erfolg für die Anliegen von Pro Kultur Kanton Zürich.»

Wir bedauern, dass die von der SP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 8 (zur Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), welche die Mittel schrittweise auf das von der erwähnten Studie genannte Minimum von 33 Mio. Franken erhöhen wollte, keine Mehrheit fand. Damit verpasste es der Kantonsrat, die Kulturförderung bereits jetzt mit den benötigten Mitteln auszustatten. Vor dem Hintergrund des noch zu verhandelnden kantonalen Lotteriefondsgesetzes ist es jedoch nachvollziehbar, dass der Rat zuerst die gesetzliche Basis schaffen will und zuwartet. Deshalb ist es auch konsequent, dass die KEF-Erklärung Nr. 9 der AL und der Grünen, die eine spartenorientierte Förderung der «interaktiven Medien» forderte, keine Mehrheit fand. Hier gilt es für die Zukunft, die interaktiven Medien in der Gesamtplanung mit zu berücksichtigen, denn neue Aufgaben erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel.

Erleichtert sind wir, dass die von der SVP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 6 zur Plafonierung der Kulturförderbeiträge mit 125 zu 47 Stimmen abgelehnt worden ist. Deren Annahme hätte faktisch zu einer Kürzung geführt und die Entwicklung in den Gemeinden noch mehr behindert, als dies wegen der fehlenden Mittel bereits heute der Fall ist.
Ebenfalls erleichtert sind wir über die Ablehnung der von der SVP eingebrachten KEF-Erklärung Nr. 7 mit 119 zu 47 Stimmen, die dem Opernhaus einen Teil der Mittel entziehen wollte. Das ist ein klares Votum für den Kulturstandort Zürich.

Hans Läubli, Geschäftsleiter Suisseculture und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Der Kantonsrat hat die Basis für eine zukunftsgerichtete Kulturpolitik gelegt. Wir hoffen nun, dass er in den kommenden Jahren den Kulturetat schrittweise mit den Mitteln ausstatten wird, der nicht nur für den Erhalt der bisherigen Kulturförderung benötigt wird, sondern tatsächliche Innovation ermöglicht, die der ganzen Bevölkerung des Kantons zu Gute kommt. Wir werden die Entwicklung genau beobachten, denn KEF-Beschlüsse sind nicht bindend.»


Pressekontakt Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur. 052 267 51 71, konrad.bitterli@prokultur-zuerich.ch Hans Läubli, Vorstandsmitglied, Geschäftsleiter Suisseculture. 043 322 07 30, hans.laeubli@prokultur-zuerich.ch Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62, philippe.sablonier@prokultur-zuerich.ch

Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.


Unser Noiseletter

Der Noiseletter ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte aus Politik und Verwaltung über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo weiterempfehlen.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (GV)

Montag, 28. Januar 2019, 18.15 Uhr
Kulturhaus Helferei Zürich, Kirchgasse 13, 8001 Zürich

Sehr geehrtes Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich,
sehr geehrte Damen und Herren

Unsere Organisation ist jetzt ein knappes Jahr jung. In den Medien konnten wir uns für die öffentliche Kulturförderung Gehör verschaffen. Auch im Kantonsrat wurde dank unseres Engagements die Kultur zum Thema. Doch in der Budgetdebatte hat es der Rat verpasst, die Kultur mittels KEF- und Budget-Anträgen auf sichere Beine zu stellen.

Zwar äusserten sich viele Politikerinnen und Politiker wohlwollend zu unseren Forderungen. Sie verwiesen aber auf die kommende Debatte zum Lotterie- und Sportfondsgesetz, das der Regierungsrat 2019 verabschieden wird. Nur: dieses Gesetz alleine kann die öffentliche Kulturförderung nicht sicherstellen.

Im Rahmen des Jahresberichts wird der Vorstand über die politische Entwicklung und die Perspektiven berichten. Gerne laden wir Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Traktanden
  1. Begrüssung
  2. Wahl ProtokollführerIn
  3. Wahl Stimmenzähler
  4. Jahresbericht
  5. Jahresrechnung 2018 und Revisionsbericht (Decharge Vorstand)
  6. Wahlen Vorstand, Präsidium und Rechnungsprüfung
  7. Programm 2019
  8. Festsetzung Mitgliederbeiträge (Kategorienänderung)
  9. Budget 2019
  10. Varia

Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen. Stimm- und wahlberechtigt sind jedoch nur Mitglieder. Anträge für weitere Traktanden reichen Sie bitte bis zum 18. Januar 2019 per E-Mail ein.
Zur Vereinfachung unserer Planung bitten wir Sie, sich bei Valérie Jetzer per E-Mail anzumelden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsführer

JA zum Geldspielgesetz: Abstimmung am 10. Juni 2018

Worum geht es?

Am 10. Juni wird über das Geldspielgesetz abgestimmt. Es garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Mehr als 200 Mio. Franken jährlich kommen so Werken der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaters, des Tanzes und der Literatur sowie kulturellen Aufführungen und Veranstaltern zu Gute. Alleine die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich unterstützt Veranstalter und Projekte mit 23 Millionen Franken jährlich aus dem Lotteriefonds. All dies steht nun auf dem Spiel: Durch illegale Online-Geldspielanbieter mit Sitz in Offshore-Staaten fliessen, laut einer Studie der Universität Bern, jedes Jahr 250 Mio. Franken ins Ausland – Tendenz steigend. Schutz vor Spielsucht, Betrug oder Geldwäscherei kümmert diese Anbieter nicht.

Was bewirkt das neue Geldspielgesetz?

Das Geldspielgesetz bringt die alte Gesetzgebung ins digitale Zeitalter. Es erlaubt konzessionierten Anbietern neue Spielformen im Internet und setzt klare Regeln zur Bekämpfung von Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Zudem werden die Verwendung und die Verteilung von Spielgewinnen für das Gemeinwohl verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird der Zugriff auf Online-Angebote, die sich nicht an die Gesetze halten, eingeschränkt. Damit wird verhindert, dass hunderte Millionen Franken direkt in dubiose Kassen im Ausland fliessen statt in gemeinnützige Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales im In- und Ausland.

Wie können Sie sich für das Gesetz einsetzen?

Das Gesetz steht arg im Gegenwind, denn einige Jungparteien und die Internetgemeinde machen Stimmung gegen die vorgesehenen Schranken zu illegalen Geldspielen. Suisseculture – der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden in der Schweiz – hat deshalb eine Kampagne gestartet, mit der sich die Kulturschaffenden für das Geldspielgesetz einsetzen. Wir laden Sie ein, daran teilzuhaben:
> Legen Sie am 10. Juni ein JA in die Urne.
> Unterschreiben Sie den Aufruf auf der Kampagnen-Webseite und geben Sie dort ein Statement ab.
> Sprechen Sie Ihr Umfeld auf die Abstimmung und ihre Bedeutung für die Schweizer Kultur an.
> Teilen Sie die Inhalte des Komitees auf Facebook und Twitter.
> Bestellen und verteilen Sie Plakate und Flyer: Link >
> Nutzen Sie die Mail-Signatur: (direkter Download) Link >
> Besorgen Sie sich weitere Informationen zur Abstimmung: Link >

Herzlichen Dank!

Die  Kulturförderung ist auf Ihre JA-Stimme angewiesen. Zur Verdeutlichung: Insgesamt wurden aus den Erträgen des Lotteriefonds in den letzten Jahren folgende Beiträge an die Kultur ausgeschüttet:

2016 2015
An die Kultur Swisslos
141,5 Mio.


Loterie Romande
66.8 Mio.


Total 208,3 Mio.

Swisslos
137,2 Mio.


Loterie Romande
62,4 Mio.


Total 199,6 Mio.

An den Heimatschutz/Denkmalschutz Swisslos
40,3 Mio.


Loterie Romande
15.4 Mio.


Total 55,7 Mio.

Swisslos
60,2 Mio.


Loterie Romande
11.9 Mio.


Total 72,1 Mio.

Total CHF 264 Mio. CHF 271,7 Mio.

 

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