Newsletter Juli 2023 – Kulturpolitik – Rück- und Ausblick

Newsletter vom 18. Juli 2023

Liebe Mitglieder,
geschätzte Interessierte

Es ist lange her, seit wir den letzten Newsletter versendet haben und damit Zeit, einen kurzen Blick auf die wichtigsten Aspekte der vergangenen Monate zu werfen und einen Ausblick zu skizzieren. Hier zuerst die Übersicht:

Politik

1 | Kulturförderung: Zwei-Säulen-Modell schreitet voran.

2 | Legislaturtranchen für weitere vier Jahre gesichert.

3 | Kulturförderfinanzierung steht weiterhin auf wackligen Beinen.

4 | Neu gewähltes kantonales Parlament hat Arbeit aufgenommen.

5 | Kulturbotschaft des Bundes 2025 bis 2028 jetzt in der Vernehmlassung.

6 | Wer wählt, bestimmt. National- und Ständeratswahlen 2023.


Interna

7 | GV 2023 – Vorstand und Arbeit von Pro Kultur Kanton Zürich bestätigt.

8 | Der Verein ist in der Konsolidierungsphase angekommen.

9 | Veranstaltungsformat des Kulturdialogs bewährt sich.


Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 | Kulturförderung: Zwei-Säulen-Modell schreitet voran.

Im vergangenen Halbjahr konnten wir einige kulturpolitische Erfolge verbuchen. So schreitet zum Beispiel das von Pro Kultur Kanton Zürich unterstützte Zwei-Säulen-Modell weiter voran. Das Modell sieht vor, dass die öffentliche Kulturförderung zum einen aus Gewinnen aus dem Lotteriefonds und zum anderen aus Staatsmitteln finanziert wird. In der Budgetdebatte vom Dezember hatte der Kantonsrat dem Antrag des Regierungsrates zugestimmt, die Staatsmittel leicht zu erhöhen.

Davon profitieren ab 2024 die Kulturprogramme der Gemeinden und die freie Szene. Die Verbesserung ermöglicht der Fachstelle Kultur darüber hinaus erstmals seit acht Jahren, als der Kantonsrat eine Plafonierung erzwang, Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen den Gegebenheiten der Zeit anzupassen – insbesondere um einen Teil der Teuerung auszugleichen, den Investitionsstau abzubauen und modernisierten Betriebskonzepten gerecht zu werden.


2 | Legislaturtranchen für weitere vier Jahre gesichert.

Die grössten städtischen Kulturhäuser der Städte Zürich und Winterthur wurden 2015 und 2019 für jeweils vier Jahre durch einen Extrabeitrag aus dem allgemeinen Lotteriefonds unterstützt (so genannte Legislaturtranche). Da es den allgemeinen Lotteriefonds seit dem neuen Lotteriefondsgesetz so nicht mehr gibt, wurde der Extrabeitrag zur Zitterpartie. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, für die Jahre 2023 bis 2026 diesen Extrabeitrag in der Höhe von insgesamt 15 Mio. Franken neu dem Kulturfonds zu belasten. In der vorberatenden Kommission des Kantonsrates war insbesondere der Anteil für die Stadt Zürich umstritten.

Am 22. Mai 2023 schliesslich sprach sich eine Mehrheit des Kantonsrats für den Beitrag aus. Damit können nun das Schauspielhaus Zürich, die Tonhalle Zürich, das Kunsthaus Zürich, das Theater Winterthur, das Musikkollegium Winterthur und der Kunstverein Winterthur (Kunstmuseen Winterthur) ihre geplanten Projekte umsetzen.


3 | Kulturförderfinanzierung steht weiterhin auf wackligen Beinen.

Noch ist das Zwei-Säulen-Modell nicht etabliert. Die freie Kulturförderung hängt zum überwiegenden Teil von der Glücksspielfreude der Zürcher Bevölkerung ab. Da diese während der Corona-Krisenzeit sehr hoch ausfiel, stehen dem Lotteriefonds kurzfristig mehr Mittel zur Verfügung. Jetzt bewährt sich die Umsicht von Pro Kultur Kanton Zürich: Dank unserer Intervention schreibt das Lotteriefondsgesetz für den Kulturfonds einen Anteil von 30 Prozent der Swisslos-Gewinne vor. Ursprünglich sah der Regierungsrat nur 20 Prozent vor. Dank der höheren Quote können nun die Legislaturtranchen (siehe oben) entrichtet werden, ohne dass der Kulturfonds ins Minus fährt. Die Kulturförderung darf aber nicht zur Lotterie werden. Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich deshalb unaufhörlich für die Stärkung der Staatsmittel ein. Denn die öffentliche Kulturförderung ist Verfassungsauftrag und damit Staatsaufgabe.


4 | Neu gewähltes kantonales Parlament hat Arbeit aufgenommen.

Seit Mai 2023 waltet das neue Kantonsparlament. Pro Kultur Kanton Zürich bot den Kandidierenden im Vorfeld an, sich mit einem Statement zur Kulturpolitik auf unserer Webseite und auf unseren Social-Media-Kanälen zur Wahl zu empfehlen. Das Angebot wurde rege genutzt. Anfangs September wird der Regierungsrat dem Kantonsrat seinen Budgetvorschlag 2024 und die Planung für die Jahre 2025 bis 2027 präsentieren. Wir werden genau hinschauen, ob der Regierungsrat seinem Versprechen der Stärkung der öffentlichen Kulturförderung nachkommen und wie sich das neue Parlament dazu stellen wird, vor allem, ob es die schrittweise Einführung des Zwei-Säulen-Modells weiterhin stützt.


5 | Kulturbotschaft des Bundes 2025 bis 2028 jetzt in der Vernehmlassung.

Auf eidgenössischer Ebene legt der Bundesrat in der Kulturbotschaft des Bundes alle vier Jahre seine Schwerpunkte der öffentlichen Kulturförderung fest – mit Auswirkungen auch auf den Kanton Zürich. Die Vernehmlassung hat am 9. Juni 2023 begonnen und dauert bis zum 22. September. Pro Kultur Kanton Zürich brachte seine Anliegen bereits im Vorfeld bei den Anhörungen des Bundesamts für Kultur ein. Wir danken unseren Mitgliedern, die unserem Aufruf gefolgt waren und ihre Stellungnahmen eingereicht hatten, damit sie in den vorliegenden Entwurf des Bundes einfliessen konnten.

Nun beginnt die Detailberatung, bei der in erste Linie die Berufsverbände gefragt sind. Unsere übergeordneten Anliegen, die alle Kultursparten betreffen, werden wir mit Unterstützung der Taskforce Culture, der informellen spartenübergreifenden Arbeitsgruppe auf eidgenössischer Ebene, einbringen.

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6 | Wer wählt, bestimmt. National- und Ständeratswahlen 2023.

Wahlwerbung auf unserer Plattform. Am 22. Oktober 2023 werden National- und Ständerat neu bestellt. Pro Kultur Kanton Zürich hat alle Kandidierenden eingeladen, sich auf unserer Webseite zur Kulturpolitik zu äussern. Die abgegebenen Bekenntnisse werden auf verschiedenen Kanälen der sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram gestreut. 

Wir empfehlen, Personen zu wählen, die gegenüber einer lebendigen Kulturlandschaft und dem Verfassungsauftrag der öffentlichen Kulturförderung positiv eingestellt sind. 

Statements >>>

 


7 | GV 2023 – Vorstand und Arbeit von Pro Kultur Kanton Zürich bestätigt.

Nun kommen wir zu internen Informationen. 

Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2023, die bei unserem Mitglied Moods Zürich stattfand, genehmigte sämtliche Geschäfte ohne Gegenstimmen: Protokoll GV 2022, Jahresbericht 2022 und Jahresrechnung 2022. Der Vorstand verzeichnete zwei Rücktritte: Brigit Frick und Niklaus Kost, beide seit der Vereinsgründung im Vorstand, stellten sich wie im Vorjahr angekündigt, nicht mehr zur Wiederwahl. Der Vorstand dankt ihnen für ihr grosses Engagement, das massgeblich zum Aufbau und Erfolg von Pro Kultur Kanton Zürich beitrug und wünscht ihnen alles Gute für die Zukunft!

Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt (mit Enthaltung seitens des Vorstands): Konrad Bitterli, Matthias von Hartz, Etrit Hasler, Liliana Heldner, Sandi Paucic, Christophe Rosset, Hannah Steffen, Claudia Toggweiler und Eva-Maria Würth. Neu in den Vorstand gewählt wurde ebenso einstimmig Sabine Vernik als Delegierte des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich GPV. Herzlich willkommen! Der zweite vakante Sitz nach dem Ausscheiden von Niklaus Kost wird zu einem späteren Zeitpunkt besetzt, da die Gespräche mit einer möglichen Nachfolge noch nicht abgeschlossen sind.

Eva-Maria Würth wurde einstimmig als Präsidentin bestätigt. Auch Thomas Heilmann wurde als Revisor einstimmig wiedergewählt.

Den Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Webseite.


8 | Der Verein ist in der Konsolidierungsphase angekommen.

Nach fünf Jahren seit der Gründung ist Pro Kultur Kanton Zürich in der Konsolidierungsphase angekommen. Es geht nun darum, den Verein in die Zukunft zu führen. Die Erfolge der vergangenen Jahre und auch die Corona-Krise zeigten eindrücklich, wie wichtig ein Zusammenstehen der Kulturbranche und eine gemeinsame Stimme sind.

Eine interne Retraite des Vorstands verdeutlichte, dass der Verein eine stärkere finanzielle Basis braucht, damit professionelle Lobbyarbeit weiterhin möglich ist. Bei der Kulturförderfinanzierung wird es in erster Linie um folgende Bereiche gehen: Etablierung des Zwei-Säulen-Prinzips, Finanzierung der künftigen Mehraufgaben der Fachstelle Kultur (Transferaufgaben), Förderung von Innovation und Wachstum sowie Stärkung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende.

Intern geht es auch um Fragen, wie sich der Verein künftig organisieren soll und wie Partnerschaften auf kantonaler und nationaler Ebene gestärkt werden können. Ebenso geht es darum, wie die Vernetzung in und zwischen den Regionen sowie mit der Politik und deren Kommissionen gestärkt werden kann.


9 | Veranstaltungsformat des Kulturdialogs bewährt sich.

Um den fachlichen Austausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern zu fördern, führte Pro Kultur Kanton Zürich nach Vorbild der IG Kultur Luzern ein neues, öffentliches Dialogformat ein: den Kulturdialog für Mitglieder und Interessierte, jeweils umrahmt von einem Fachreferat.

Der erste Kulturdialog fand am 6. Februar 2023 bei unserem Mitglied Kulturhaus Helferei in Zürich statt. Gastreferentinnen Lisa Fuchs, stv. Leiterin der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich, und Annick Bosshart, wissenschaftliche Mitarbeiterin ebenda, erläuterten die Erkenntnisse aus der Umsetzung der Covid-Finanzhilfen, präsentierten das neue Instrument zur Förderung von Teilhabe und Diversität und stellten sich anschliessend der Publikumsdiskussion.

Der zweite Kulturdialog fand am 19. Juni 2023 im Anschluss an die GV im Moods Zürich statt. Gastreferentin Dr. Madeleine Herzog, Leiterin der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich, gewährte einen Einblick in die Bestrebungen zur Sicherung einer nachhaltigen Kulturförderfinanzierung des Kantons Zürich 2023 bis 2026 und beantwortete anschliessend kritische Fragen der Mitglieder.

Weitere Kulturdialoge sind angeplant zu folgenden Themen: Kulturagenda für alle Akteurinnen und Akteure im ganzen Kanton Zürich, Medienberichterstattung, Zukunft der Spielstätten sowie soziale Sicherheit für Kulturschaffende. 

Anregungen und Anliegen für weitere Themen nimmt die Geschäftsstelle gerne entgegen.

Kulturbotschaft des Bundes 2025 – 2028: Vernehmlassung eröffnet

Medienmitteilung des Bundesamtes für Kultur vom 9.6.2023

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025 – 2028

Bundesrat lanciert die Diskussion über die Kulturförderung ab 2025

Bern, 09.06.2023 – Der Bundesrat will die Kulturförderung neu ausrichten. Das hat er an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 entschieden. Er hat dazu in der Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 sechs Handlungsfelder definiert, die den gesamten Kultursektor betreffen. Dazu gehören unter anderem die digitale Transformation, die Arbeitsbedingungen, die Nachhaltigkeit oder die verstärkte Kooperation. Die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft dauert bis am 22. September 2023.

Die Covid-Krise war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz: Der Unterbruch des kulturellen Lebens hat daran erinnert, wie wichtig Kultur für das Zusammenleben in der Gesellschaft und für das Wohlbefinden der Menschen ist. Die Covid-Krise deckte gewisse Systemschwächen des Kultursektors auf, so etwa die prekäre soziale Sicherheit vieler Kulturschaffender. Zudem beschleunigte sie bereits bestehende Entwicklungstendenzen wie die Veränderung im Konsumverhalten des Publikums mit einer verstärkten Nachfrage nach Streamingangeboten. Schliesslich zeigte die Covid-Krise auch, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor für eine erfolgreiche Kulturpolitik in der Schweiz ist.

Sechs Handlungsfelder der Kulturförderung

Der Bund hat die Covid-Krise zum Anlass genommen, unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kulturverbände aller Sparten die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Bestandesaufnahme richten das Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia und das Schweizerische Nationalmuseum in der neuen Kulturbotschaft die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit neu aus. Dazu haben sie sechs Handlungsfelder definiert:

  • Kultur als Arbeitswelt: Der Bund wird einen Beitrag zur angemessenen Entschädigung und sozialen Sicherheit professioneller Kulturschaffender leisten und sich für faire Rahmenbedingungen und Chancengleichheit im Kultursektor einsetzen.
  • Aktualisierung der Kulturförderung: Der Bund setzt auf eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitsphasen, welche der Produktion vor- und nachgelagert sind.
  • Digitale Transformation in der Kultur: Der Bund berücksichtigt bei seinen Förderaktivitäten neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung.
  • Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit: Der Bund entwickelt die Strategie für eine hohe Baukultur weiter und trägt zur Bewältigung des Klimawandels, zum Schutz der Biodiversität und zur Förderung erneuerbarer Energien bei. Er ergreift Massnahmen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch einen breiten Zugang zur Kultur, sei es durch die Förderung von Inklusion, neue Formen der kulturellen Teilhabe oder die Stärkung der Amateurkultur.
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis: Der Bund setzt sich für eine gesamtschweizerische Initiative zur Wertschätzung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz ein. Dieses Engagement beinhaltet auch die Förderung des professionellen und ethischen Umgangs mit historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz.
  • Gouvernanz im Kulturbereich: Der Bund setzt sich für mehr Kooperation und Koordination im Kulturbereich sowie mit anderen Bereichen ein, engagiert sich für eine starke Präsenz der Schweiz in der internationalen Kulturpolitik und entwickelt ein Monitoring mit Kennzahlen zum Kultursektor.

Die Kulturbotschaften des Bundes

Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung sind finanzielle Mittel in der Höhe von 1001,9 Millionen Franken für vier Jahre vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. September 2023.

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025 – 2028

Kulturdialog Montag, 19. Juni 2023, 20 Uhr im Moods, Zürich

Montag, 19. Juni 2023, 20 Uhr

Moods, Schiffbauplatz, 8005 Zürich

Kulturdialog für Mitglieder und Interessierte.

Austauschtreffen mit Gastreferat von

Dr. Madeleine Herzog, Leiterin Fachstelle Kultur Kanton Zürich
« Finanzen der kantonalen Kulturförderung 2023 bis 2026: Ein- und Ausblick »

Dr. Madeleine Herzog spricht über die Bestrebungen zur Sicherung einer nachhaltigen Kulturförderfinanzierung des Kantons Zürich.

Anschliessende Fragerunde und offene Diskussion.

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eintritt frei.

Kulturdialog.

Mit der Veranstaltungsreihe «Kulturdialog» bietet Pro Kultur Kanton Zürich Mitgliedern und Kulturinteressierten eine Plattform zum gemeinsamen Austausch. Umrahmt wird der Kulturdialog jeweils von einem Fachreferat.

Moods
Lageplan

Ordentliche Mitgliederversammlung Montag, 19. Juni 2023 im Moods, Zürich

Hier gehts zur Anmeldung >>>

Ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich
Montag, 19. Juni 2023, 19 Uhr
Ort: Moods, Schiffbauplatz, 8005 Zürich 
Bitte um Anmeldung >>> bis spätestens Donnerstag, 15. Juni 2023.

Anschliessend Kulturdialog (öffentlich)
Montag, 19. Juni 2023, 20 Uhr
mit Gastreferentin Dr. Madeleine Herzog
Leiterin Fachstelle Kultur Kanton Zürich
Ort: Moods, Schiffbauplatz, 8005 Zürich
Für Mitglieder und Interessierte. Eintritt frei.

Ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich
Traktanden
1 Begrüssung
2 Wahl der Protokollführung
3 Wahl der Stimmenzählenden
4 Protokoll GV 2022
5 Jahresbericht 2022
6 Jahresrechnung 2022 und Revisionsbericht (Décharge Vorstand)
7 Ausblick 2023 / 2024
8 Rücktritte Vorstand und Verabschiedungen
9 Wahlen Vorstand, Präsidium und Rechnungsprüfung
10 Varia

Detaillierte Unterlagen verfügbar 10 Tage vor der Veranstaltung im Mitgliederbereich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Freundliche Grüsse
Im Namen des Vorstands
Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Newsletter Februar 2023

Newsletter vom 1. Februar 2023

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Am 12. Februar 2023 sind Kantons- und Regierungsratswahlen. Beachten Sie hierzu unsere Wahlplattform >>>. Und am Montag, 6. Februar 2023 um 19 Uhr findet in Zürich unsere Mitgliederveranstaltung «Kulturdialog» statt, zu der wir alle Mitglieder herzlich einladen. Gäste sind willkommen. Anmeldung >>>.

Bis bald!

Im Namen des Vorstandes

Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


Wer wählt, bestimmt.
Kantons- und Regierungsratswahlen 2023.

Am 12. Februar 2023 werden das Parlament und der Regierungsrat des Kantons Zürich neu bestellt. Pro Kultur Kanton Zürich hat alle Kandidierenden eingeladen, sich auf unserer Webseite zur Kulturpolitik zu äussern. Wir empfehlen, Personen zu wählen, die gegenüber einer lebendigen Kulturlandschaft und dem Verfassungsauftrag der öffentlichen Kulturförderung positiv eingestellt sind. Zur Plattform >>>


Reminder Mitgliederveranstaltung

Kulturdialog
Montag, 6. Februar 2023, 19 – 21 Uhr
Kulturhaus Helferei,
Kirchgasse 13, 8001 Zürich

Gastreferat
«Transformationsbeiträge kulturelle Teilhabe» 

Lisa Fuchs, stv. Leiterin und Annick Bosshart, wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachstelle Kultur Kanton Zürich stellen das neue Instrument zur Förderung von Teilhabe und Diversität vor, das der Kanton Zürich in diesem Frühjahr einführen wird. Einleitend werden die Erkenntnisse der Fachstelle Kultur aus der Umsetzung der Covid-Finanzhilfen präsentiert.

Anschliessend Fragerunde, offene Diskussion und Apéro.

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erbeten bis Freitagabend, 3. Februar 2023. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!


Ankündigungen

Nächster Kulturdialog
«Öffentliche Kulturförderfinanzierung des Kantons Zürich – wie weiter?»
Frühling 2023 (Datum und Ort folgen)

Ordentliche Mitgliederversammlung 2023
Montag, 19. Juni 2023, 19 Uhr
Moods, Schiffbauplatz, 8005 Zürich


Kultur stärken.
Jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

Kulturdialog am 6.2.2023 «Neues Förderinstrument des Kantons Zürich»

 

Montag, 6. Februar 2023, 19 – 21 Uhr

Kulturhaus Helferei, Kirchgasse 13, 8001 Zürich

Kulturdialog für Mitglieder und Interessierte.

Austauschtreffen mit Gastreferat von Lisa Fuchs, stv. Leiterin und Annick Bosshart, wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachstelle Kultur Kanton Zürich

«Transformationsbeiträge kulturelle Teilhabe»

Lisa Fuchs und Annick Bosshart stellen das neue Instrument zur Förderung von Teilhabe und Diversität vor, das der Kanton Zürich in diesem Frühjahr einführen wird. Einleitend werden die Erkenntnisse der Fachstelle Kultur aus der Umsetzung der Covid-Finanzhilfen präsentiert.

Anschliessend Fragerunde und offene Diskussion.

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis Freitag, 3. Februar 2023, 12.00 Uhr.

Kulturdialog.

Mit der Veranstaltungsreihe «Kulturdialog» bietet Pro Kultur Kanton Zürich Mitgliedern und Kulturinteressierten eine Plattform zum gemeinsamen Austausch. Umrahmt wird der Kulturdialog jeweils von einem Fachreferat.

Hier geht es zur Anmeldung >>>

Kulturhaus Helferei
Lageplan

Kulturbotschaft 2025–2028 des Bundes: Resultat des Informations- und Austauschtreffens

Am 21. November 2022 fand in Bern auf Einladung des Bundesamts für Kultur BAK ein Informations- und Austauschtreffen zur kommenden Kulturbotschaft statt, in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und der Direktorin des BAK, Carine Bachmann. Die Kulturverbände konnten sich über die zentralen Handlungsfelder der Kulturpolitik für die Jahre 2025–2028 informieren und austauschen. Die Taskforce Culture begrüsste den Einbezug der Kulturverbände, der zum ersten Mal in dieser Form stattfand.
Kulturbotschaft legt Ziele fest

Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.

Sechs Handlungsfelder

Beim Treffen am 21. November ging es um die kulturpolitischen Schwerpunkte des Bundes für die Jahre 2025– 2028, verdichtet zu folgenden sechs Handlungsfeldern:

  • Kultur und digitale Transformation,
  • Kultur und nachhaltige Entwicklung,
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis,
  • Aktualisierung des Kulturfördersystems,
  • Kultur als Arbeitswelt sowie
  • Gouvernanz im Kulturbereich.

Die Taskforce Culture unterstützt die definierten Handlungsfelder und begrüsst den konstruktiven Austausch. Die Handlungsfelder machen zudem einmal mehr deutlich, mit welch grossen Herausforderungen der Schweizer Kultursektor in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird.

Pro Kultur Kanton Zürich hat sich via Taskforce Culture  mit über 30 Anliegen in die Diskussion eingebracht. Da das Verfahren nicht öffentlich ist, können wir an dieser Stelle nicht über die eingebrachten Inhalte berichten.

Vernehmlassung im Mai 2023

Im Mai 2023 wird die Vernehmlassungsvorlage der Kulturbotschaft 2025–2028 vorliegen mit konkreten Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen. Erst dann wird bekannt, welche finanziellen Mittel für die nationale Kulturförderung 2025–2028 zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle interessierten Personen und Organisationen können sich dann im Rahmen der Vernehmlassung äussern.

Anpassungen nötig

Bereits jetzt ist für die Taskforce Culture klar: Angesichts der Herausforderungen, die der Kultursektor zu meistern hat und unter Berücksichtigung der Inflation, ist eine Erhöhung des Kulturbudgets unumgänglich. Ausserdem werden gesetzliche Anpassungen zur sozialen Absicherung nötig sein, die nicht nur den Kulturbereich, sondern alle “prekären” Arbeitsformen betreffen, also befristet Angestellte, mehrfach Beschäftigte, teilweise Selbstständigerwerbende oder auch arbeitgeberähnliche Personen. Hier besteht branchenübergreifend Handlungsbedarf.

Newsletter Juni 2022 – Ausblick Kultursektor – Termine – Ankündigung GV

Newsletter vom 22. Juni 2022

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben folgende Informationen für Sie:

Zu Covid-19:
1. Medienmitteilung Taskforce Culture: Ausblick Kultursektor.
2. Unterstützungsmassnahmen für die Kultur: Bald ist Schluss. Terminübersicht.
3. Steuererklärung 2021: Hinweis auf unser Merkblatt.

In eigener Sache:
4. Ankündigung: Ordentliche Mitgliederversammlung am
Do 15.9.2022, 16 bis 18 Uhr.

Bis bald!
Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 Medienmitteilung Taskforce Culture: Ausblick Kultursektor.

Am 17. Juni 2022 ging die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Ende Juni laufen die meisten Unterstützungsmassnahmen aus. Lesen Sie, was im Hinblick auf den Herbst notwendig werden wird. Mehr erfahren >>>


2 Unterstützungsmassnahmen für die Kultur: Bald ist Schluss. Terminübersicht.

Bereits Ende Juni 2022 laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus.

* * *

Ausfallentschädigungen 2022 für Kulturschaffende und Kulturunternehmen:
Schadensperiode vom 1. Mai bis 30. Juni 2022
Gesuchseingabe nur möglich vom 1. bis 31. Juli 2022
Mehr erfahren >>>

Transformationsprojekte 2022 für Kulturunternehmen:
Letzter Eingabetermin: 30. September 2022
Mehr erfahren >>>

Nothilfe für Kulturschaffende (Suisseculture Sociale):

für Mai/Juni 2022
Einreichung spätestens: 30. Juni 2022

für Juli/August 2022
Einreichung spätestens: 31. August 2022

für September/Oktober 2022
Einreichung spätestens: 31. Oktober 2022

für November/Dezember 2022
Einreichung spätestens: 30. November 2022

Mehr erfahren >>>


3 Steuererklärung 2021: Hinweis auf unser Merkblatt.

Wie müssen Unterstützungszahlungen aufgrund von Covid-19-Massnahmen versteuert werden? Wir haben anfangs Jahr für Sie zusammen mit dem Steueramt des Kantons Zürich ein Merkblatt erstellt. Darin finden Sie Informationen, was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten müssen in Bezug auf Erwerbsersatz bzw. EO-Entschädigung (Corona-Erwerbsersatz, CEE), Ausfallentschädigung für Kulturschaffende, Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Nothilfe. Merkblatt Steuern >>>


4 Ankündigung: Ordentliche Mitgliederversammlung am Do 15.9.2022 von 16 bis 18 Uhr.

Die ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich findet am Donnerstag, 15. September 2022 von 16 bis 18 Uhr statt. Ort und weitere Infos folgen.

Covid-19: Normalbetrieb des Kultursektors frühestens im Sommer 2023

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 17. Juni 2022
(red. Bearb. Pro Kultur Kanton Zürich)

Zum Ende der Sommersession der eidgenössischen Räte:

Ein Ausblick auf die Herausforderungen im Kultursektor

Am 17. Juni 2022 ging die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Bereits Ende Juni laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus: mit Blick auf die nach wie vor noch nicht wieder erreichte Normalität im Kultursektor ein fragwürdiges Signal. Die noch bis Ende Jahr laufende Nothilfe von Suisseculture Sociale und die Unterstützung von Transformationsprojekten können die weiterhin angespannte Situation nicht vollständig ausgleichen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde zwar bis Ende Jahr verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt.

Während sich in den vergangenen zwei Jahren die parlamentarischen Sessionen in Bern zu einem grossen Teil mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschäftigen hatten, stand die soeben zu Ende gegangene Sommersession ganz im Zeichen des aktuellen Weltgeschehens. Ohne diese Dringlichkeit auch nur im Ansatz relativieren zu wollen: Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Selbst dort, wo die Entwicklungen gegenwärtig positiv sind, besteht für die mittelfristige Zukunft mit einem ungewissen Herbst und Winter grosse Planungsunsicherheit.

Richtiger Entscheid des Bundesrates im Frühling

Im April hatte der Bundesrat mit Blick auf die branchenspezifischen Schwierigkeiten die Verlängerung gewisser Instrumente beschlossen, nun endet die Möglichkeit einer Ausfallentschädigung für die Kulturbranche schweizweit. Einzig die nach wie vor unerlässliche Nothilfe für Kulturschaffende von Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte bleiben noch bis Ende Jahr bestehen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde auf Stufe Bund zwar bis Ende 2022 verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt. Darum fehlt diese wichtige “Versicherung” für Publikumsanlässe im Herbst/Winter, obwohl sie bis heute kaum beansprucht werden musste, aber ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit darstellen würde.

Ein Auslaufen der Instrumente bedeutet kein Ende der Herausforderungen

Eine beispielhafte Aufzählung verbleibender Herausforderungen zeigt, dass selbst in Zeiten weniger problematischer Fallzahlen durchaus noch Entschädigungs- und Unterstützungsbedarf besteht:

Produktionsstau: Zahlreiche Kulturschaffende verschiedener Sparten haben aufgrund des nun eingetretenen Produktionsstaus kaum Möglichkeiten, ihre neu geschaffenen Werke vor Publikum zu zeigen oder überhaupt zu produzieren bzw. zu verkaufen. Die konstant hohe Anzahl an Gesuchen bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale zeigt ebenso deutlich, dass die Auftragslage vieler Kulturschaffender noch länger nicht ausreichen wird, ihr Leben wieder wie vor der Pandemie bestreiten zu können.

Planungsschwierigkeiten: International tätige Künstler*innen wie auch Veranstaltende von internationalen Künstler*innen sehen sich nach wie vor mit Planungsschwierigkeiten konfrontiert.

Publikumszahlen: Weil viele Konzerte/Veranstaltungen nun nachgeholt werden, führt das zu einer beispiellosen Dichte des Angebots. Während etwa viele grosse Festivals/Konzerte Positives über den Vorverkauf berichten können, kommen kleinere Theater und Festivals wegen des grossen Angebots unter Druck. Letztere berichten von deutlich geringeren Publikumszahlen. Generell sehen sich aber alle Veranstaltenden mit den Auswirkungen des Überangebotes konfrontiert.

Fachkräftemangel: Über alle Branchen hinweg zieht sich schliesslich der mehrfach vorausgesagte Fachkräftemangel im technischen Bereich. Während des pandemiebedingten Unterbruchs in der Event-Branche sind viele Fachkräfte abgewandert und weniger Lernende haben sich für die Ausbildung zur Veranstaltungsfachperson interessiert.

Versicherungsfragen: Es ist unklar, ob Veranstaltende/Kulturunternehmen zukünftige pandemiebedingte Ausfälle überhaupt noch werden versichern können, oder ob die Versicherungsanstalten dieses Risiko ausnehmen werden. Dies wäre für Kulturproduktionen eine Katastrophe: Muss beispielsweise ein Filmdreh oder ein Musical wegen Grippeerkrankung der Hauptdarstellerin abgesagt werden, dann führt das zu enorm hohen Ausfällen. Es ist unabdingbar, dass solche Ausfallrisiken über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

Was im Hinblick auf den Herbst notwendig ist

Noch ist es zu früh, den genauen Umfang des weiterhin bestehenden Entschädigungs- und Unterstützungsbedarfs aufzuzeigen. Nach dem Sommer wird wohl eine erste Einschätzung, wie sich der aktuell geplante Wegfall verschiedener Covid-Massnahmen per Ende Juni auswirken wird, möglich sein. Es wird sich etwa zeigen, wie sich die Gesuchslage bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale entwickelt. Mit Blick auf den erfahrungsgemäss epidemiologisch deutlich anspruchsvolleren Herbst/Winter hingegen dürfte aber bereits jetzt klar sein, dass die Kulturbranche frühestens im Sommer 2023 in der Normalität angelangt sein wird. Bis dahin ist es unabdingbar, die bewährten Instrumente bei Bedarf unbürokratisch und rasch zu reaktivieren, um unverschuldet ums wirtschaftliche Überleben kämpfende Kulturschaffende und -unternehmen zu unterstützen. Bis anhin ist es erfreulicherweise gelungen, die Kultur in der Schweiz trotz anhaltender Schwierigkeiten weitestgehend zu erhalten – und genau dies muss unbedingt auch weiterhin das Ziel bleiben.

Fazit: Die Kultur befindet sich nach wie vor noch nicht im Normalbetrieb.

Covid-19: Bundesrat verlängert Ausfallentschädigungen für den Kultursektor bis Ende Juni 2022

Aktualisiert 14. April 2022

Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

Ausfallsentschädigung bis Ende Juni 2022 verlängert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Möglichkeit der Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung soll für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.

Gemäss Konsultationsvorlage wären die Ausfallentschädigungen bei einem allfälligen Erlass sanitarischer Massnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ohne weitere Verordnungsänderung erneut zum Tragen gekommen. Auf diesen Automatismus hat der Bundesrat verzichtet. Die in der Konsultation umstrittene Frage der Definition sanitarischer Massnahmen (Art. 2 Bst. g Covid-19-Kulturverordnung) muss damit zum heutigen Zeitpunkt nicht gelöst werden.

Nothilfe für Kulturschaffende bis 31. Dezember 2022 weitergeführt

Zur Erinnerung: Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden können.

Beiträge an Transformationsprojekte bis 31. Dezember weitergeführt

Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.4.2022 >>>

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie hier in der  Aufstellung des Bundesamtes für Kultur >>>

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Kultur vom 13.4.2022

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