Stopp den KEF-Anträgen von GLP und SVP auf Abbau der öffentlichen Kulturförderung!

Budget- und KEF-Debatte im Kantonsrat

Stopp den KEF-Anträgen von GLP und SVP auf Abbau der öffentlichen Kulturförderung!


Am kommenden Montag, 7. Dezember 2020, beginnt der Kantonsrat Zürich mit der Budget- und KEF-Debatte 2020. Er wird das Budget fürs Jahr 2021 und damit den Beitrag an die öffentliche Kulturförderung beschliessen. Für die Planjahre 2022 bis 2024 haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier so genannte KEF-Anträge gestellt. Zwei betreffen die öffentliche Kulturförderung: SVP und GLP wollen diese kürzen.

Frontalangriff auf Entwicklungsziele der Regierung

Die beiden KEF-Erklärungen 4 (GLP) und 5 (SVP) fordern Plafonierungen bei den Beiträgen ans Opernhaus. Der Antrag der GLP geht noch einen Schritt weiter: Unter dem verführerischen Titel «Kein Leuchtturm ohne kulturelle Vielfalt» will er sich vermeintlich für die übrige Kulturförderung einsetzen. Nach Vorstellung der GLP sollen die dringend benötigten Kulturinvestitionen für die zusätzlichen Aufgaben, die mit Inkrafttreten des neuen Lotteriefondsgesetzes anfallen werden, beim Opernhaus weggekürzt werden. Anstatt die dringend benötigten neuen Mittel zu sprechen, lanciert die GLP damit eine unnötige und unsachliche Neiddebatte zwischen dem Opernhaus und der restlichen Kultur. Die von der GLP in ihrer KEF-Erklärung geforderte Plafonierung torpediert den vom Regierungsrat festgelegten Entwicklungsschwerpunkt, die öffentliche Kulturförderung mittels Zwei-Säulenmodell zu sichern.

Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich

Dieser Frontalangriff auf das Opernhaus und die übrige Kulturförderung wäre ein Eigengoal für den Kultur- und Wirtschaftskanton Zürich. Denn jeder in die Kultur investierte Franken fliesst um den Faktor vier zurück. Kultur schafft Öffentlichkeit und macht unseren Lebensraum in Dörfern und Städten attraktiv. Die geforderte Verknüpfung mit der übrigen Kulturförderung würde Innovation und Entwicklung blockieren, Zwietracht säen und Arbeitsplätze vernichten. Auf Kosten der Attraktivität und Wirtschaftskraft des Kantons Zürich. Auf Kosten der Gemeinden, der Kulturschaffenden, der Kulturinstitutionen und des kulturellen Angebots im Kanton.

KEF-Erklärungen 4 und 5 sind abzulehnen

Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt den Kantonsrätinnen und Kantonsräten dringend, die KEF-Anträge 4 (GLP) und 5 (SVP) zum Wohle unseres Kantons abzulehnen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme, unsere Argumente und die KEF-Erklärungen im Wortlaut >>>

Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier
Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich

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