Lockdown für die Kultur – Massnahmen und Ausfallentschädigungen

Aktualisiert am 19.12.2020

Covid-19 : Neue Massnahmen für den Kultursektor vom 22. Dezember 2020 bis 21. Januar 2021

Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen. Weitere Informationen siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.12.2020:
Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Verstärkte Unterstützung des Kultursektors
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt im Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche diese Hilfsmassnahmen zur Hälfte mitfinanzieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Instagram