Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich!
Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …
# zeitgenössisches und traditionelles Kulturschaffen pflegt und erhält.
# Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.
# über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.
# zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.
# ein Ort für Innovation ist.
Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich für die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Kulturförderung ein.
Die freie, das heisst, die nicht gesetzlich gebundene Kulturförderung im Kanton Zürich ist im Umbruch. Bis im Jahr 2015 wurde sie aus dem Lotteriefonds und aus Staatsmitteln finanziert. Dann, in einer Übergangsphase bis Ende 2020, nur noch aus Lotteriefondsgeldern. 2021 trat das neue kantonale Lotteriefondsgesetz in Kraft. Es regelt viele Aspekte der Kulturförderung. Zum Beispiel, dass dem neu geschaffenen Kulturfonds 30 Prozent der Swisslos-Gewinne zukommen. Oder dass die Fachstelle Kultur gewisse Bereiche nicht mehr wie bis anhin aus dem gemeinnützigen Fonds finanzieren kann. Oder dass die Fachstelle Kultur neu bestimmte Aufgaben zu finanzieren hat, die vorher aus anderen Mitteln finanziert worden waren. Fact ist: der Kulturfonds reicht bei Weitem nicht aus, um den Status Quo der öffentlichen Kulturförderung zu halten. Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich deshalb vehement dafür ein, dass der Kulturförderung genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wir machen uns für das Zwei-Säulen-Modell stark.
Wir empfehlen dem Kanton Zürich seit 2018 die Einführung des so genannten Zwei-Säulen-Modells. Demzufolge ist die öffentliche Kulturförderfinanzierung zur Hauptsache aus Staatsmitteln zu alimentieren, das ist die erste Säule. Und subsidiär sollen Lotteriefondsgelder als zweite Säule dienen. Die Kulturförderung darf nicht ausschliesslich von Lotteriefondsgeldern abhängig sein. 2019 erklärte der Regierungsrat die öffentliche Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt und die Absicht, das Zwei-Säulen-Modell einzuführen. Bis jetzt stimmt das Gewicht noch nicht: die übrige Kulturförderung ist fast vollständig abhängig von den Lotteriefondserträgen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch für die übrige Kulturförderung angemessene Staatsmittel gesprochen werden.
Wir wehren uns gegen eine Verknappung der Mittel.
Auf 2024 und insbesondere auf 2026 werden dem Kulturfonds neue Aufgaben übertragen, die bis anhin anders finanziert worden waren. Hierfür braucht es eine ausreichende Kompensation aus Budgetmitteln. Wir wehren uns gegen jede versteckte Kürzung.
Wir stellen uns gegen Kannibalisierungsvorhaben.
Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass neue Aufgaben weder mit Kürzungen in der aktuellen freien Kulturförderung kompensiert werden noch dass zur Sicherung der übrigen Kulturförderung die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung nicht weniger, sondern mehr Mittel.
Wir verteidigen den Verfassungsauftrag.
Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, das Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen, empfiehlt aber zur Sicherung einer innovativen, zukunftsgerichteten und nachhaltigen öffentlichen Kulturförderung angemessene Mittel, die auch die Veränderungen berücksichtigen, die der Kantonsrat ins neue, seit 2021 geltende kantonale Lotteriefondsgesetz geschrieben hat (Ventilklausel) und sich ungünstig auf den Etat des neu geschaffenen Kulturfonds auswirken. Der Verfassungsauftrag ist einzuhalten und die Kulturförderung auf eine finanziell solide Basis zu stellen – mit langfristiger Planungssicherheit für alle Beteiligten:
– für die Kulturbetriebe,
– für die festangestellten Kulturschaffenden,
– für das freie Kulturschaffen (freie Szene),
– für die Gemeinden und Städte.
Wir entwickeln Visionen.
Wir entwickeln Visionen für einen zukunftsfähigen Kulturkanton Zürich im Diskurs mit unseren Mitgliedern, mit der Politik, mit Verbänden und anderen Netzwerken.
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Unsere inhaltlichen Forderungen >>>