Covid-19: Live-Kultur, aber sicher! Medienmitteilung der Taskforce Culture

14. April 2021

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Live-Kultur, aber sicher!

Die Schweizer Kulturbranche begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturveranstaltungen wieder ermöglicht werden. Nach einem Jahr ohne Live- Kultur wissen wir: Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen, und dank guten Schutzkonzepten dürfen wir ohne Angst wieder veranstalten!

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen. Dies ist erfreulich und wichtig. Wir alle brauchen Begegnungen, wir brauchen soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher sind Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt.

Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende und Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können:

  • für grössere Anlässe gibt es nach wie vor keine Perspektive (z.B. Festivals);
  • für viele mittlere und kleine Veranstaltungsorte macht es die Vorgabe von max. 1⁄3 Belegung faktisch unmöglich, zu veranstalten.

Auch im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen: Aufführungen vor Publikum sind weiterhin verboten, viele Blasmusiken können faktisch nicht proben (Vorgabe von 25m2/Person).

Daher sind die Weiterführung und rasche Auszahlung der Entschädigungen im Kulturbereich unabdingbar. Für grössere Anlässe braucht es einen Schutzschirm, der rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt wird.

Mit der schrittweisen Öffnung wird der Kultursektor beweisen können, dass er taugliche Schutzkonzepte hat, bei denen die Sicherheit der Besuchenden, der Auftretenden und der ganzen Crew im Vordergrund stehen. Dies wiederum wird dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch weitere Öffnungsschritte zu beschliessen.

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Newsletter 2/2021: Covid-19-Massnahmen: Verbesserungen in Gesetz und Verordnung

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben für Sie folgende Informationen betreffend Covid-19:

  1. Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert
  1. Verbesserung durch Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung
  1. Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende kann nicht weitergeführt werden

Ferner laden wir Kulturschaffende zur Teilnahme an einer Umfrage von Suisseculture Sociale ein:

  1. Umfrage zur Sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden

Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

  1. Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert

Erfolg für die unermüdliche politische Arbeit.

Das eidgenössische Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen, darunter Pro Kultur Kanton Zürich, entsprochen. Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen, neu haben auch «Freischaffende», das heisst, Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen, Zugang zur Ausfallentschädigung, die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni 2021 verlängert …

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  1. Verbesserung durch Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung

Neu erhalten auch Freischaffende Unterstützung.

Erfolg für die politische Arbeit der Kulturverbände: Am 31. März 2021 hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Neu haben auch Freischaffende Anspruch auf Ausfallentschädigung. Ausserdem wurde der Anspruch auf Nothilfe für Kulturschaffende ausgeweitet: Die Vermögensgrenze wurde heraufgesetzt, ein Einkommensfreibetrag eingeführt und Liegenschaften werden nicht mehr angerechnet. Zudem ist neu ein Vorschuss möglich, falls nach 30 Tagen nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

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  1. Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende kann nicht weitergeführt werden

Kanton Zürich muss zum alten Entschädigungsmodell zurückkehren.

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wollte schnellere Auszahlungen, einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und weniger Bürokratie erreichen. Der Bundesrat spricht sich nun mit der Änderung der Covid-19-Verordnung vom 31.3.2021 gegen die vereinfachte Praxis aus. Diese kann der Kanton Zürich folglich nur für den Entschädigungszeitraum von November 2020 bis Ende Januar 2021 anwenden. Danach gilt wieder das alte Verfahren.

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  1. Einladung zur Teilnahme an dringender Umfrage: Soziale Sicherheit von Kulturschaffenden

Suisseculture Sociale hat bereits in der Vergangenheit mit zwei Erhebungen (2006 und 2016) auf die prekären Verhältnisse der Kulturschaffenden in der Schweiz aufmerksam gemacht. Mit der Covid-Krise hat die Diskussion um die Einkommenssituation von Kulturschaffenden Politik und Öffentlichkeit in einem Ausmass erreicht, wie dies bisher selten der Fall war. Jetzt an der Umfrage zur Einkommenssituation und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung teilnehmen: DeutschFrançaisItalianoEnglish

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Kultur stärken – jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert

Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments 2021: zentrale Forderungen der  Kultur berücksichtigt – Änderungen im Covid-19-Gesetz

Vollständige Mitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021 siehe hier >>>

Das eidgenössische Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen, darunter Pro Kultur Kanton Zürich, sowie von über 10 000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.

1. Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
  • Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Auch «Freischaffende», das heisst, Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen, erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung)
  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentschädigungen beantragen (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung).
  • Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurde gesenkt. Neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40% (siehe dazu unseren Beitrag zur Covid-19-Kulturverordnung)
  • Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
  • Der Bundesrat hat neu die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern.

Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a – Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:

  • Wie schnell geht die Umsetzung und was wird in der Bundesverordnung stehen?
  • Die Voraussetzung, dass Veranstaltungen über eine kantonale Bewilligung verfügen müssen, erachten wir als problematisch. Schon im Normalbetrieb werden Bewilligungen erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.
  • Weiter fallen nur Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung unter den Schutzschirm und die Kantone sind in die Finanzierung eingebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und 26 verschiedene kantonale Lösungen entstehen.
2. Nicht erfolgte Anpassungen

Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:

  • Keine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021;
  • Keine Verbesserungen für Freischaffende in der Arbeitslosenversicherung.
3. Offene Forderungen

Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:

  • Einschluss des privatrechtlichen Bildungsbereichs in allen künstlerischen Disziplinen;
  • Anpassungen bei der Nothilfe via Suisseculture Sociale, um die Behandlung der Gesuche zu erleichtern und wichtige Lücken zu schliessen;
  • Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen.

Vollständige Mitteilung der Taskforce Culture vom 25.3.2021 siehe hier >>>

Bundesrat verbessert Covid-19-Kulturverordnung – Durchbruch für Freischaffende

Stand 1.4.2021

Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung

Durchbruch: neu erhalten auch Freischaffende Unterstützung

Erfolg für die politische Arbeit der Kulturverbände: Am 31. März 2021 hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Worum handelt es sich?

1. Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende

Selbstständige und neu auch Freischaffende haben Anspruch auf Entschädigung

Neu erhalten neben Kulturschaffenden mit Selbstständigenstatus auch Freischaffende, d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen, eine Ausfallentschädigung. Eine Entschädigung können diejenigen Freischaffenden erhalten, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können. (Bei Langzeitabwesenheiten dürfen die Voraussetzungen herabgesetzt werden.)

Ausfallentschädigung rückwirkend ab dem 1. November 2020

Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende wurden am 18. Dezember 2020 für finanzielle Schäden ab dem 19. Dezember 2020 wieder eingeführt. Die Änderung der Verordnung setzt eine Rückwirkung um, die das Parlament in der Frühlingssession beschlossen hat: Die Ausfallentschädigungen können für den Schadenszeitraum ab dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Kulturschaffenden können somit seit März 2020 ohne Unterbruch Ausfallentschädigungen erhalten, wie dies für die Kulturunternehmen bereits der Fall war.

Einreichefrist bis 31. Mai 2021

Für die Einreichung der Gesuche um Ausfallentschädigungen werden Zwischenfristen festgelegt. Kulturschaffende müssen Gesuche um Finanzhilfen für Schäden, die den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 betreffen, bis am 31. Mai 2021 einreichen.

2. Nothilfe für Kulturschaffende

Anspruch auf Entschädigung ausgeweitet: Vermögensgrenze heraufgesetzt, Einkommensfreibetrag eingeführt

Die Berechnung der Nothilfe erfolgt angesichts des tatsächlichen Bedarfs unter Berücksichtigung der anrechenbaren Ausgaben und des anrechenbaren Einkommens sowie des Vermögens der oder des Kulturschaffenden. Folgende Neuerungen wurden mit der Änderung der Verordnung eingeführt:

Die Vermögensgrenze für die Gewährung einer Nothilfe wurde von 45 000 Franken auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze neu um 20 000 Franken statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben.

Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögenangerechnet. Namentlich alle Liegenschaften im Eigentum der Gesuchstellenden werden nicht mehr angerechnet. An das Einkommen angerechnet werden hingegen die Mieterträge aus diesen Liegenschaften.

Um den Aufwand der Gesuchsprüfung zu reduzieren und die Entscheide zu beschleunigen, wurde ein Einkommensfreibetrag eingeführt: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.

3. Vorschuss bei finanziellen Engpässen

Die Änderung der Verordnung ermöglicht eine schnellere Liquidität

Die Durchführungsstellen der Covid-19-Kulturverordnung (Kantone für die Ausfallentschädigungen, Suisseculture Sociale für die Nothilfe) können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, falls 30 Tage nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

4. Vereinfachte Verfahren werden beibehalten

Unabhängig von den Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung werden die folgenden vereinfachten Verfahren, die in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Suisseculture Sociale eingeführt wurden, beibehalten:

Für Kulturschaffende, die Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz von weniger als CHF 60 haben, können die Kantone und Suisseculture Sociale ein vereinfachtes Verfahren anwenden, indem sie den Antrag auf Ausfallentschädigung oder Nothilfe direkt bearbeiten. Diese Vereinfachung gilt auch für Kulturunternehmen, die eine Ausfallentschädigung von weniger als 5000 CHF beantragen. In diesen Fällen können die Antragsteller keine weiteren COVID-Hilfen des Bundes beantragen.

5. Schutzschirm für Anlässe von überkantonaler Bedeutung – Einzelheiten in Erarbeitung

Am 19. März 2021 hat das Parlament eine Änderung des COVID-19-Gesetzes (Nr. 1, Art. 11 a Abs. 1) verabschiedet, die Folgendes besagt: «Der Bund kann sich auf Gesuch hin an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden.» Die Details der Umsetzung dieser neuen Bestimmung werden derzeit unter der Verantwortung des SECO ausgearbeitet. Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen wird weiterhin gelten.


Newsletter Covid-19-Kulturmassnahmen des Bundesamtes für Kultur (BAK)

Sie können den Newsletter über die neuesten Entwicklungen bei den Unterstützungsmassnahmen des Bundes unter folgendem Link abonnieren:

Regelmässige Informationen finden Sie auch auf Webseite des BAK:

Covid-19: Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende ausgedient

Kanton Zürich muss zum alten Entschädigungsmodell zurückkehren

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wollte schnellere Auszahlungen, einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und weniger Bürokratie erreichen. Der Bundesrat spricht sich nun mit der Änderung der Covid-19-Verordnung vom 31.3.2021 gegen die vereinfachte Praxis aus. Diese kann der Kanton Zürich folglich nur für den Entschädigungszeitraum von November 2020 bis Ende Januar 2021 anwenden. Danach gilt wieder das alte Verfahren.

Die Eingabefrist für den Entschädigungszeitraum für die Monate November, Dezember und Januar ist abgelaufen. Für den zweiten Entschädigungszeitraum von Februar, März und April 2021 ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr anwendbar. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich.

Vergleiche dazu die Medienmitteilung des Regierungsrates vom 31.3.2021 (siehe unten).


Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 31.3.2021

Der Bundesrat übergeht die Bedürfnisse der Kulturkantone

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende sorgt für einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und verursacht deutlich weniger administrativen Aufwand. Entsprechend enttäuscht ist der Kanton Zürich, dass der Bundesrat eine Fortsetzung des Zürcher Wegs mit seinem heutigen Entscheid verunmöglicht.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Covid-19-Verordnung Kultur beschlossen. Er hat es dabei aber verpasst, auf die Bedürfnisse der Zentrumskantone einzugehen, wo der Grossteil der Schweizer Kulturschaffenden lebt. Mit seinem heutigen Entscheid verunmöglicht der Bundesrat bedürfnisgerechte und unbürokratische Unterstützungsmodelle, obwohl es solche gäbe und das Covid-19-Gesetz sie zulassen würde. Der Kanton Zürich ist entsprechend enttäuscht. Das Bundesmodell zur finanziellen Hilfe für Kulturschaffende bewährt sich in der Praxis nur bedingt.  Es verursacht unnötig grossen administrativen Aufwand und berücksichtigt die reale Erwerbssituation vieler Kulturschaffender nicht.

Das im Kanton Zürich für die Monate November 2020 bis Januar 2021 angewendete Modell einer pauschalisierten Entschädigung von Ertragsausfällen bewährt sich. Es schafft einen guten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Kultursparten. Das Ziel einer ausgeglichenen und bedürfnisgerechten finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wird nach dem Zürcher Modell also besser erreicht als gemäss Bundesvorgabe. Eine provisorische Auswertung von aktuellen Zürcher Zahlen macht das deutlich: Während bei einer Entschädigung gemäss Bundesvorgaben nur gerade 2 Prozent der Unterstützungsgelder zu bildenden Künstlerinnen und Künstlern fliessen, sind es gemäss Zürcher Modell 24 Prozent. Demgegenüber sinkt der Anteil der Unterstützungsgelder, der der Sparte Musik zufliesst, von 65 auf 43 Prozent.

Dazu kommt der deutlich geringere administrative Aufwand im Zürcher Modell: Während die Beurteilung eines Gesuchs nach Vorgaben des Bundes bis zu fünf Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, lässt sich ein Gesuch nach dem Zürcher Modell in der Regel in einer Stunde prüfen.

Rückkehr zu mehr Bürokratie

Wie in anderen Bereichen auch finanzieren der Bund und die Kantone den Ausgleich für die pandemiebedingten Einschränkungen gemeinsam zu gleichen Teilen. Für den Kanton Zürich war darum früh klar, dass er die finanziellen Entschädigungen für die nächste Phase der Pandemie nicht allein, sondern nur gemeinsam mit dem Bund finanzieren wird. Er ist darum gezwungen, die Anwendung des pauschalisierten Modelles abzubrechen, den erfolgreichen Weg zu verlassen und auf das Bundesmodell umzuschwenken. In einem ersten Schritt wird er die zur Bearbeitung der Gesuche notwendigen personellen Ressourcen aufbauen.

Kanton Zürich arbeitet an Verbesserungen mit

Die anhaltend schwierige Situation ist für viele Kulturschaffende existenzbedrohend. Obwohl das bisherige Bundesmodell darauf keine befriedigende Antwort gibt, hält der Bundesrat daran fest. «Wir sind über den Entscheid aus Bern enttäuscht. Er missachtet die besondere Situation der Zentrumskantone mit der hohen Anzahl an Gesuchen. Es geht nun aber darum, das Bundesmodell wenigstens so weit zu verbessern, wie es innerhalb der Vorgaben möglich ist», meint Kulturministerin Jacqueline Fehr. Sie hat deshalb beim Bundesamt für Kultur eine Arbeitsgruppe angeregt, die das Bundesmodell mit den Erfahrungen der Kantone nochmals auf Vereinfachungen und Verbesserungen hin überprüft. Die erste Sitzung findet nach Ostern statt.

 

 

Umfrage zur sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden lanciert

Einladung zur Teilnahme an der Umfrage von Suisseculture Sociale

Jetzt teilnehmen: Deutsch, Français, ItalianoEnglish

Suisseculture Sociale hat bereits in der Vergangenheit mit zwei Erhebungen (2006 und 2016) auf die prekären Verhältnisse der Kulturschaffenden in der Schweiz aufmerksam gemacht. Mit der Covid-Krise hat die Diskussion um die Einkommenssituation von Kulturschaffenden Politik und Öffentlichkeit in einem Ausmass erreicht, wie dies bisher selten der Fall war. Insbesondere treten in dieser Krise Lücken in der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Kulturschaffenden deutlich hervor, vor allem jene der sogenannten «Freischaffenden», deren Arbeitsrealitäten häufig nicht dem simplen Schema der Einteilung in «Selbstständig» und «Angestellt» entspricht.

Gerade weil das Bewusstsein für die prekäre Situation von Kulturschaffenden in der Schweiz derzeit so gross ist, gilt es, die Gelegenheit zu nutzen und Verbesserungen für die Branche und andere Betroffene vorzuschlagen. Aus diesem Grund hat Suisseculture Sociale, mit Unterstützung der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, das Forschungs- und Beratungsbüro Ecoplan AG beauftragt, die Einkommenssituation und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Kulturschaffenden zu untersuchen.

Es ist uns bewusst, dass derzeit sehr viele Umfragen gemacht werden, insbesondere in Bezug auf die Covid-Massnahmen und ihre Folgen. Die vorliegende Befragung lässt diesen Aspekt jedoch beiseite und will stattdessen das Einkommensniveau vor der Krise abbilden – nicht zuletzt, weil es dieses Einkommensniveau ist, dass nach der Krise mindestens wieder zu erreichen wäre, um einen massiven Verlust an kultureller Vielfalt zu verhindern.

Jetzt teilnehmen: Deutsch, Français, ItalianoEnglish

 

Kulturlockdown auf unbestimmt verlängert

Aktualisiert am 20.3.2021

Coronavirus: Bundesrat wartet mit Öffnung zu

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 19. März 2021 bleiben Kultureinrichtungen ausser Museen weiterhin geschlossen. Einzige Änderung ab dem 22. März: Bei Treffen in Innenräumen im Familien- und Freundeskreis sind wieder bis zu 10 Personen zulässig, Kinder mitgezählt.

Seit 1. März 2021 sind Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder offen, ebenso nutzbar sind die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen erlaubt, im Innern im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 10 Personen. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.

Wann der nächste Öffnungsschritt folgen soll, ist noch offen. Der Bundesrat wird am 14. April über das weitere Vorgehen entscheiden.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.3.2021

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
In seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 hat der Bundesrat auf den 1. März 2021 die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erweitert. Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur hob er von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs seit dem 1. März wieder zugänglich.
Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können offen halten, die Anzahl der Kundinnen und Kunden ist allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken dürfen öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt, im Innern mit bis maximal 10 Personen, Kinder mitgezählt. 
Richtwerte für Öffnungsschritte
Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. In einem möglichen Öffnungsschritt geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.
Verstärkte Unterstützung des Kultursektors
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt ab Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche diese Hilfsmassnahmen zur Hälfte mitfinanzieren. Ausserdem sollen künftig auch Freischaffende rückwirkend auf November 2020 eine Entschädigung beantragen können.

Unsere Informationen zu Finanzhilfen und Links zu den Gesuchsportalen  finden Sie hier >>>

Home-Office-Pflicht

Seit Montag, 18. Januar gilt eine Home-Office-Pflicht. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Die Arbeitgebenden schulden den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Zum Schutz von Arbeitnehmenden gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Newsletter 1/2021 – Ausfallentschädigung – Petition Taskforce – Merkblatt Steuern – Vorinfo GV

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben für Sie folgende Informationen betreffend Covid-19:

  1. Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende – elektronisches Gesuchsportal des Kantons Zürich per sofort offen
  2. Taskforce Culture – Petition ans Parlament für rasche Hilfe
  3. Covid-19-Merkblatt für die Steuererklärung 2020 bezüglich Unterstützungszahlungen

Und in eigener Sache:

  1. Vorinformation zur GV von Pro Kultur Kanton Zürich.

  1. Ausfallentschädigung für Kulturschaffende – elektronisches Gesuchsportal des Kantons Zürich per sofort offen

Ab sofort können Kulturschaffende des Kantons Zürich Gesuche über das elektronische Gesuchsportal einreichen. Eingabefrist ist der 31. März 2021. Über die genauen Bedingungen informiert Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern an einer
Medienkonferenz morgen Donnerstag, 4. März um 10.30 Uhr
Livestream der Medienkonferenz des Kantons Zürich >>>
Hier geht es zum Gesuchsportal >>>

Kulturunternehmen: Die nächste Eingabefrist für Gesuche von Kulturunternehmen ist der 15. Mai 2021.


  1. Taskforce Culture – Petition für rasche Hilfe

Die Taskforce Culture hat eine Petition mit Forderungen und Erwartungen an den Bundesrat und das eigenössische Parlament lanciert. Einiges wurde bereits erreicht. Viele Lücken bestehen weiterhin. Manche Abläufe sind kompliziert und nicht praxistauglich; die dringend nötige Hilfe erreicht den Kultursektor zu langsam oder gar nicht!

Die Erwartungen der Taskforce Culture sind einfach und konstruktiv:

  • Die Schliessung der Lücken verhindert spätere Mehrkosten für den Sozialstaat: Kulturschaffende bleiben in ihren Berufen und nehmen ihre Arbeit wieder auf, sobald die gesundheitliche Lage es erlaubt.
  • Der vereinfachte Zugang bietet rasche statt zu späte Hilfe, und entlastet die umsetzenden Behörden und damit das gesamte System.

Pro Kultur Kanton Zürich trägt die Petition als Erstunterzeichner mit.
Petition unterzeichnen >>>
Details auf www.taskforceculture.ch >>>
Medienmitteilung der Taskforce Culture >>>


  1. Covid-19-Merkblatt für die Steuererklärung 2020 bezüglich Unterstützungszahlungen

Wie müssen Unterstützungszahlungen aufgrund von Covid-19-Massnahmen versteuert werden? Wir haben für Sie zusammen mit dem Steueramt des Kantons Zürich ein Merkblatt erstellt. Darin finden Sie Informationen, was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten müssen in Bezug auf Erwerbsersatz bzw. EO-Entschädigung, Ausfallentschädigung für Kulturschaffende, Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Nothilfe.
Covid-19-Merkblatt Steuern 2020 >>>


  1. Mitgliederversammlung 2021 von Pro Kultur Kanton Zürich

Da die pandemische Situation in absehbarer Zeit kaum eine GV im klassischen Sinne erlauben wird, hat der Vorstand von Pro Kultur Kanton Zürich beschlossen, die formalen Geschäfte der Mitgliederversammlung wiederholt auf schriftlichem Weg durchzuführen. Um dennoch einen unmittelbaren Dialog zwischen Vorstand und Mitgliedern zu fördern, plant die Geschäftsstelle einen Austausch per Videokonferenztools. Termine und weitere Informationen folgen.


Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Covid-19-Massnahmen: Petition ans Bundesparlament – Lücken schliessen und Massnahmen vereinfachen

25. Februar 2021

Petition ans Bundesparlament

Petition jetzt unterzeichnen >>>

Seit einem Jahr herrscht in der Kulturbranche der Corona-Ausnahmezustand. Noch ist nicht klar, wann die Bühnen wieder öffnen können. Doch schon heute wissen wir, dass die wirtschaftlichen Folgen den Kultursektor noch lange beeinträchtigen werden, auch während einer schrittweisen Öffnung. Seit März 2020 engagieren sich die Kulturverbände via Taskforce Culture bei Bundesverwaltung und Parlament, intensiv für den mittel- und langfristigen Erhalt der kulturellen Vielfalt unseres Landes, für die professionellen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen, für die Laienkultur und für die kulturelle Bildung.

Einiges wurde bereits – nicht zuletzt mit Ihrer Hilfe – erreicht. Viele Lücken bestehen weiterhin, und manche Abläufe sind kompliziert und nicht praxistauglich; die dringend nötige Hilfe erreicht den Kultursektor zu langsam oder gar nicht!.

Wir fordern Parlament und Bundesrat auf, diese längst erkannten Probleme in der Frühlingssession endlich zu lösen!

Unsere Erwartungen sind einfach und konstruktiv:

  • Die Schliessung der Lücken verhindert spätere Mehrkosten für den Sozialstaat: Wir bleiben in unserem Beruf und nehmen unsere Arbeit wieder auf, sobald die gesundheitliche Lage es erlaubt.
  • Der vereinfachte Zugang bietet rasche statt zu späte Hilfe , und entlastet die umsetzenden Behörden und damit das gesamte System

Weiterlesen >>>

Petition jetzt unterzeichnen >>>

Detaillierte Formulierungen und erläuternde Beispiele finden Sie auf www.taskforceculture.ch

Kulturlockdown verlängert – Museen dürfen ab 1. März öffnen – Lockerungen für Kinder und Jugendliche

Aktualisiert am 24.2.2021

Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten Öffnungsschritt ab 1. März 2021

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März 2021
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Verstärkte Unterstützung des Kultursektors
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt ab Januar 2021 in Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche diese Hilfsmassnahmen zur Hälfte mitfinanzieren.

Unsere Informationen zu Finanzhilfen und Links zu den Gesuchsportalen  finden Sie hier >>>

Home-Office-Pflicht

Seit Montag, 18. Januar gilt eine Home-Office-Pflicht.Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Die Arbeitgebenden schulden den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Zum Schutz von Arbeitnehmenden gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

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