Kantonsrat Zürich – Budgetdebatte
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zum Budget 2020 und KEF 2021 – 2023
Kulturförderung jetzt sichern!
Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte, sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte
Ab kommenden Montag, 9. Dezember 2019 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über die Kulturförderung. Der Regierungsrat schlägt ab 2021 die Einführung des Zwei-Säulen-Modells und damit die Finanzierung der übrigen Kulturförderung sowohl aus Lotteriefondsgeldern als auch aus Staatsmitteln vor. Wird ihm der Kantonsrat folgen? Fünf Anträge zur Kulturförderung haben Kantonsratsmitglieder eingereicht – die einen verlangen Kürzungen, die anderen das schnellere Erreichen des Ziels des Regierungsrates.
Zur Zeit stellt der Kanton Zürich der freien Kulturförderung jährlich 22,7 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Der Regierungsrat hat diesen Herbst die Sicherung der Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt erklärt und dies in der Finanzplanung mit einer zwar moderaten, aber schrittweisen Einstellung von Staatsmitteln berücksichtigt, so dass der übrigen Kulturförderung neben Opernhaus und Theater des Kantons Zürich bereits ab 2021 etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen, sofern der Kantonsrat dem Antrag der Regierung folgt (2021 23,7 Mio. Franken – 2022 24,7 Mio. Franken – 2023 27,2 Mio. Franken).
Selbstverständlich unterstützt Pro Kultur Kanton Zürich die Stossrichtung des Regierungsrates, auch wenn die Erhöhung zur Zeit noch nicht ausreicht, den Bedarf zu decken. Gemäss der vom Regierungsrat beauftragten Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» wären hierfür mittelfristig mindestens 33 Mio. Franken notwendig. Soll die Kulturförderung innovativ und zukunftstauglich sein, geht Pro Kultur Kanton Zürich vom einem Bedarf von 46 Mio. Franken aus.
Kantonsrat entscheidet am 9. Dezember 2019 über Kürzung oder Erhöhung der Mittel
Betreffend Kulturförderung haben Mitglieder des Kantonsrates für die Budgetdebatte für das Jahr 2020 und für die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 bei den zuständigen Kommissionen fünf Anträge – so genannte Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF-Erklärungen) – eingereicht. Sie werden voraussichtlich am Montagnachmittag, 9. Dezember oder Dienstagmorgen, 10. Dezember zur Debatte und Abstimmung gelangen.
Lesen Sie nachfolgend unsere Kurzstellungnahme zu den einzelnen Anträgen. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Politik aktuell» die KEF-Erklärungen im Wortlaut und unsere ausführliche Stellungnahme.
Für weiterführende Informationen steht Ihnen auch unser Factsheet zur Verfügung. Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!
Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter
KEF-Erklärung Nr. 6 – Plafonierung der Kulturförderung
Kantonsrat Paul von Euw (SVP) beantragt, den Beitrag für die freie Kulturförderung entgegen dem Vorschlag der Regierung ab sofort zu plafonieren.
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Eine Plafonierung bedeutete nicht nur Stillstand, sondern eine faktische Kürzung der freien Mittel um mehrere Mio. Franken, unter anderem, weil die Fachstelle Kultur neue Aufgaben zu übernehmen hat, die bis anhin anders finanziert wurden. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen
KEF-Erklärung Nr. 7 – Kürzung der Mittel für das Opernhaus
Des weiteren beantragt Kantonsrat Paul von Euw (SVP), dem Opernhaus rund zehn Prozent der Mittel zu entziehen.
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Dem Opernhaus einen Teil der Mittel zu entziehen ist ein Eigentor, der dem Kultur- und Wirtschaftsstandort Zürich schadet. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen
KEF-Erklärung Nr. 8 – Stärkung der Kulturförderung
Kantonsrätin Sarah Akanij (SP) beantragt, das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell (Finanzierung aus Lotteriefonds und Staatsmitteln) zu stärken und der freien Kulturförderung mehr Mittel zu sprechen als vom Regierungsrat vorgeschlagen.
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Die Verbesserung der Mittel würde es erlauben, die in den vergangenen Jahren geleistete Aufbauarbeit gemäss Verfassungsauftrag zu sichern und die Kulturprogramme auf dem Land und in der Agglomeration zu stärken. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen
KEF-Erklärung Nr. 9 – Förderung der Sparte «interaktive Medien»
Die Kantonsrätinnen Judith Stofer (AL) und Karin Fehr Thoma (Grüne) beantragen, den vom Regierungsrat in der Planung vorgeschlagenen Staatsbeitrag für die übrige Kulturförderung um 1,5 Mio. Franken zu erhöhen. Dieser soll der neuen Kunstsparte «interaktive Medien» zu Gute kommen.
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Zusätzliche und neue Aufgaben in der Kulturförderung erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel. Der Bereich «Beitrag übrige Kulturförderung» sollte jedoch aus der Sicht unserer Organisation vom Kantonsrat im Grundsatz nicht spartenspezifisch definiert werden. Unsere Empfehlung: annehmen, KEF-Erklärung Nr. 8 jedoch vorziehen. >> mehr Informationen
KEF-Erklärung Nr. 33 – Umsetzung Musikschulinitiative
Kantonsrätin Monika Wicki (SP) beantragt, für die Musikschulen in der Planung bereits ab 2021 jährlich 10 Mio. Franken einzustellen, weil diese künftig vom Kanton in diesem Umfang unterstützt werden.
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Wir begrüssen die finanzielle Unterstützung der Musikschulen durch den Kanton. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen |