Kantonsrat Zürich verhandelt am Montag Lotteriefondsgesetz

Künftige Finanzierung der Kulturförderung

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Am kommenden Montag, 28. September 2020 stimmt der Kantonsrat Zürich über das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG) ab. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit wird die erste Säule der künftigen Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich fixiert. Wir beobachten die Verhandlungen im Kantonsrat sehr genau und werden nächste Woche informieren, was die Beschlüsse für die Kulturförderung bedeuten werden.

Verhandlung im Live-Stream verfolgen
Die Verhandlung im Kantonsrat am Montag, 28. September 2020 beginnt voraussichtlich um 9 Uhr. Verfolgen Sie die Debatte im
Live-Stream.
Den Entwurf zum Lotteriefondsgesetz und die Anträge aus der Finanzkommission finden Sie hier:
Geschäft 5520a Lotteriefondsgesetz

Kulturförderung mit Staatsmitteln sichern
Vorweg: Wie auch immer sich der Kantonsrat zu den Anträgen zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz stellen wird, die Mittel aus dem Lotteriefonds alleine werden nicht ausreichen, um die Kulturförderung zu sichern.
Es braucht in jedem Fall auch Staatsmittel aus dem ordentlichen Budget (Zwei-Säulen-Modell). Über diese Mittel wird erst im Dezember bei der Behandlung des Budgets beschlossen. Wie hoch diese jedoch ausfallen müssen, hängt davon ab, wie viel Geld nächsten Montag aus dem Lotteriefonds für die Kulturförderung gesprochen wird.

Newsletter 7/2020

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir informieren Sie über Folgendes:

  1. Covid: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute die Bestimmungen für Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober festgelegt.
  2. Covid: Erinnerung – Frist zur Einreichung von Gesuchen für Ausfallentschädigungen sowie Finanzhilfen für Kulturschaffende endet am 20. September 2020.
  3. Das für die öffentliche Kulturförderung entscheidende Lotteriefondsgesetz kommt demnächst zur Abstimmung im Kantonsrat.
  4. Der Konsolidierte Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons für die Jahre 2021 bis 2024 liegt vor.
  5. Und in eigener Sache: Ein kleines Restkontingent unserer Kulturtaschen ist noch verfügbar.

Bis bald!

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

1. Covid: Regierungsrat hat Bedingungen für Grossveranstaltungen festgelegt.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, dass ab 1. Oktober 2020 Grossveranstaltungen auch im Kanton Zürich wieder möglich sein sollen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Erforderlich ist das Einreichen eines Gesuchs 20 Tage vor der Veranstaltung sowohl beim Kanton als auch bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfinden werden soll. Weiterlesen >>>

2. Covid: Eingabefristen für Finanzhilfen enden am
20. September 2020.
Gesuche für Ausfallentschädigungen (nicht rückzahlbare Finanzhilfen) für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Berücksichtigt werden Gesuche, wenn der geltend gemachte Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist und der Entscheid zur Nichtdurchführung vor dem 21. September 2020 erfolgt ist. Weiter zur Webseite des Kantons Zürich >>> 

Gesuche um Nothilfe für Kulturschaffende können ebenfalls noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Jetzt noch eintreffende Gesuche berücksichtigen die Monate August und September 2020. Weiter zu Suisseculture Sociale >>>

3. Lotteriefondsgesetz kurz vor Abstimmung.
Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat die Vorlage zum kantonalen Lotteriefondsgesetz des Regierungsrates besprochen und ihre Anträge am 20. August 2020 verabschiedet. Das Gesetz kommt demnächst im Kantonsrat zur Abstimmung. Unsere Stellungnahme erfolgt in Kürze.

4. KEF 2021 – 2024 veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat den Konsolidierten Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons Zürich für die Jahre 2021 bis 2024 veröffentlicht. Unter den Entwicklungsschwerpunkten im Bereich Kultur nennt er unter anderem weiterhin die Sicherung der Kulturfinanzierung mittels des von Pro Kultur Kanton Zürich vertretenen Zwei-Säulen-Modells (Budgetmittel und Lotteriefonds). Unsere Stellungnahme zur Finanzplanung des Regierungsrates erfolgt demnächst.

Hinweis in eigener Sache:

5. Kulturtaschen-Aktion – noch wenige Taschen vorrätig.
Es ist noch ein kleiner Restposten des Sonderkontingents für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich vorrätig (ca. 1000 Taschen). Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können die Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Infos zur Kulturtaschen-Aktion >>>

Noiseletter 04/2019

Kantonsrat Zürich – Budgetdebatte
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zum Budget 2020 und KEF 2021 – 2023

Kulturförderung jetzt sichern!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte, sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Ab kommenden Montag, 9. Dezember 2019 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über die Kulturförderung. Der Regierungsrat schlägt ab 2021 die Einführung des Zwei-Säulen-Modells und damit die Finanzierung der übrigen Kulturförderung sowohl aus Lotteriefondsgeldern als auch aus Staatsmitteln vor. Wird ihm der Kantonsrat folgen? Fünf Anträge zur Kulturförderung haben Kantonsratsmitglieder eingereicht – die einen verlangen Kürzungen, die anderen das schnellere Erreichen des Ziels des Regierungsrates.

Zur Zeit stellt der Kanton Zürich der freien Kulturförderung jährlich 22,7 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Der Regierungsrat hat diesen Herbst die Sicherung der Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt erklärt und dies in der Finanzplanung mit einer zwar moderaten, aber schrittweisen Einstellung von Staatsmitteln berücksichtigt, so dass der übrigen Kulturförderung neben Opernhaus und Theater des Kantons Zürich bereits ab 2021 etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen, sofern der Kantonsrat dem Antrag der Regierung folgt (2021 23,7 Mio. Franken – 2022 24,7 Mio. Franken – 2023 27,2 Mio. Franken).

Selbstverständlich unterstützt Pro Kultur Kanton Zürich die Stossrichtung des Regierungsrates, auch wenn die Erhöhung zur Zeit noch nicht ausreicht, den Bedarf zu decken. Gemäss der vom Regierungsrat beauftragten Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» wären hierfür mittelfristig mindestens 33 Mio. Franken notwendig. Soll die Kulturförderung innovativ und zukunftstauglich sein, geht Pro Kultur Kanton Zürich vom einem Bedarf von 46 Mio. Franken aus.

Kantonsrat entscheidet am 9. Dezember 2019 über Kürzung oder Erhöhung der Mittel

Betreffend Kulturförderung haben Mitglieder des Kantonsrates für die Budgetdebatte für das Jahr 2020 und für die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 bei den zuständigen Kommissionen fünf Anträge – so genannte Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF-Erklärungen) – eingereicht. Sie werden voraussichtlich am Montagnachmittag, 9. Dezember oder Dienstagmorgen, 10. Dezember zur Debatte und Abstimmung gelangen.

Lesen Sie nachfolgend unsere Kurzstellungnahme zu den einzelnen Anträgen. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Politik aktuell» die KEF-Erklärungen im Wortlaut und unsere ausführliche Stellungnahme.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen auch unser Factsheet zur Verfügung. Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter



KEF-Erklärung Nr. 6 – Plafonierung der Kulturförderung
Kantonsrat Paul von Euw (SVP) beantragt, den Beitrag für die freie Kulturförderung entgegen dem Vorschlag der Regierung ab sofort zu plafonieren.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Eine Plafonierung bedeutete nicht nur Stillstand, sondern eine faktische Kürzung der freien Mittel um mehrere Mio. Franken, unter anderem, weil die Fachstelle Kultur neue Aufgaben zu übernehmen hat, die bis anhin anders finanziert wurden. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 7 – Kürzung der Mittel für das Opernhaus
Des weiteren beantragt Kantonsrat Paul von Euw (SVP), dem Opernhaus rund zehn Prozent der Mittel zu entziehen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Dem Opernhaus einen Teil der Mittel zu entziehen ist ein Eigentor, der dem Kultur- und Wirtschaftsstandort Zürich schadet. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 8 – Stärkung der Kulturförderung
Kantonsrätin Sarah Akanij (SP) beantragt, das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell (Finanzierung aus Lotteriefonds und Staatsmitteln) zu stärken und der freien Kulturförderung mehr Mittel zu sprechen als vom Regierungsrat vorgeschlagen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Die Verbesserung der Mittel würde es erlauben, die in den vergangenen Jahren geleistete Aufbauarbeit gemäss Verfassungsauftrag zu sichern und die Kulturprogramme auf dem Land und in der Agglomeration zu stärken. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 9 – Förderung der Sparte «interaktive Medien»
Die Kantonsrätinnen Judith Stofer (AL) und Karin Fehr Thoma (Grüne) beantragen, den vom Regierungsrat in der Planung vorgeschlagenen Staatsbeitrag für die übrige Kulturförderung um 1,5 Mio. Franken zu erhöhen. Dieser soll der neuen Kunstsparte «interaktive Medien» zu Gute kommen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Zusätzliche und neue Aufgaben in der Kulturförderung erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel. Der Bereich «Beitrag übrige Kulturförderung» sollte jedoch aus der Sicht unserer Organisation vom Kantonsrat im Grundsatz nicht spartenspezifisch definiert werden. Unsere Empfehlung: annehmen, KEF-Erklärung Nr. 8 jedoch vorziehen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 33 – Umsetzung Musikschulinitiative
Kantonsrätin Monika Wicki (SP) beantragt, für die Musikschulen in der Planung bereits ab 2021 jährlich 10 Mio. Franken einzustellen, weil diese künftig vom Kanton in diesem Umfang unterstützt werden.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Wir begrüssen die finanzielle Unterstützung der Musikschulen durch den Kanton. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen

 

Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.


Unser Noiseletter

Der Noiseletter ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte aus Politik und Verwaltung über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo weiterempfehlen.

Noiseletter 5/2018

Noiseletter No. 5 der Pro Kultur Kanton Zürich
JA zum Film- und Medienförderungsgesetz am 23. September 2018

 Ja zum Film- und Medienförderungsgesetz!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Der Vorstand von Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt die Initiative für eine starke Zürcher Film- und Medienkultur. Diese betrifft zwar nicht die Kulturförderung im Allgemeinen, sondern ausschliesslich die Förderung von Film und Medien. Der Vorstand sagt dennoch JA zur Initiative am 23. September 2018, verknüpft mit der Forderung, dass bei einer Annahme der Initiative die Fördermittel für die Film- und Medienkultur nicht aus der bisherigen Kulturförderung des Kantons geschöpft werden dürfen, sondern aus zusätzlichen Staatsmitteln zu erbringen sind.

Das Initiativkomitee zum Zürcher Film- und Medienförderungsgesetz veranstaltet am Dienstag, 11. September, 19.30 Uhr im Opernhaus Zürich eine Kulturdebatte.

Bis bald!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

Noiseletter 4/2018

Jetzt ist es offiziell: Regierungsrat will ab 2022 Kulturförderung abbauen!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Am vergangenen Freitag hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) veröffentlicht. Aus den darin publizierten Zahlen geht hervor, dass er beabsichtigt, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 um 6 Millionen Franken abzubauen. Betroffen sind alle Bereiche aus Bildender Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz und Theater und weitere.

Pro Kultur Kanton Zürich wendet sich gegen dieses Vorhaben und verlangt die Sicherung und Aufstockung der Mittel, damit der Kanton Zürich gemäss seinem Verfassungsauftrag auch in Zukunft die Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann.

Lesen Sie unsere Medienmitteilung von heute Montag, 3. September 2018.

Wir fordern den Kantonsrat auf, den Kurs des Regierungsrates zu korrigieren. Unser Factsheet erklärt die Zusammenhänge, warum die öffentliche Kulturförderung akut gefährdet ist und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Jetzt zusammen mit Pro Kultur Kanton Zürich die Kulturförderung sichern.

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Noiseletter 3/2018

Noiseletter No. 3 der Pro Kultur Kanton Zürich

Die Politik stellt jetzt die Weichen
Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

In den nächsten Wochen und Monaten werden Kantons- und Regierungsrat beraten, wie es mit der Kulturförderung im Kanton Zürich ab 2022 weitergehen wird. Wir haben dazu ein Positionspapier erarbeitet: das Factsheet. Es erklärt die Zusammenhänge, warum die öffentliche Kulturförderung akut gefährdet ist und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

> Hier gehts zum Factsheet.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert: Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts. Sie soll künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruhen, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Ausserdem verlangen wir, dass das neue Lotterie- und Sportfondsgesetz des Kantons Zürich für die Kultur einen Lotteriefondsanteil von 30 Prozent bestimmt (der Vernehmlassungsentwurf sieht 20 Prozent vor) und fordern für die freien Mittel aus Staatshaushalt und Lotteriefonds zusammen insgesamt 46 Millionen Franken.

Was ist zu tun, um einen Kahlschlag in der öffentlichen Kulturförderung zu verhindern? Informieren Sie sich über unsere Argumente im Factsheet. Falls Sie Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates persönlich kennen, suchen Sie das Gespräch mit ihnen und zeigen Sie auf, warum die öffentliche Kulturförderung für die Lebensqualität und die Standortattraktivität unseres Kantons unerlässlich ist. Zur Koordination gerne mit Feedback an unsere Geschäftsstelle. Vielen Dank!
Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich!
Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …
# zeitgenössisches und traditionelles Kulturschaffen pflegt und erhält.
# Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.
# über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.
# zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.
# ein Ort für Innovation ist.Mit einer Mitgliedschaft bei Pro Kultur Kanton Zürich unterstützen Sie unsere kulturpolitische Arbeit für einen zukunftsorientierten Kanton.

Bis bald!
Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


Der Noiseletter ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo  weiterempfehlen.

Noiseletter 2/2018

Noiseletter No. 2 der Pro Kultur Kanton Zürich
JA zum Geldspielgesetz

Nationale Abstimmung zum Geldspielgesetz

Sagen Sie am 10. Juni JA ZUR KULTUR! Das Geldspielgesetz ist wichtig. Auch für den Kanton Zürich. Bis kommenden Montag noch können Sie bequem brieflich abstimmen.

Warum setzt sich Pro Kultur Kanton Zürich für ein Ja ein?

Bei der Kulturförderung hängt viel vom Ausgang der nationalen Abstimmung über das Geldspielgesetz ab. Dieses Gesetz reguliert nicht nur die Glücksspiele in der Schweiz, es regelt auch die Verwendung der Erträge bzw. deren Besteuerung. Der Regierungsrat des Kantons Zürich wartet den Ausgang der Abstimmung ab um anschliessend – auf kantonaler Ebene – ein entsprechendes Lotteriefondsgesetz zu beantragen.

Die Pro Kultur Kanton Zürich ist Mitglied des JA-Komitees, befürwortet und unterstützt die klare Regelung für den Erhalt der Kulturfördergelder und stellt sich gegen Geldwäsche und Netzmissbrauch. Wir hoffen sehr, dass das neue Geldspielgesetz deutlich angenommen wird.

Die Pro Kultur Kanton Zürich hat eine Seite aufgesetzt, auf der Sie sich über die Vorlage informieren und sich ebenfalls für ein JA engagieren können. Weiterlesen →

 

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Werden Sie Mitglied von Pro Kultur

Bislang haben rund 80 Institutionen und 60 Einzelpersonen ihre Mitgliedschaft definitiv bestätigt.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

Dafür machen wir uns stark. Werden Sie Mitglied. →

Bis demnächst!

Stefan Weber Aich, Vorstandsmitglied
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

Konstruktiv: Der Vorschlag der Pro Kultur für das neue Lotteriefondsgesetz

Neue EU-Datenschutzfairordnung in Kraft

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (Dsgvo) in Kraft getreten. Deshalb benötigen wir noch einmal Ihre (stillschweigende) Zustimmung, falls Sie unseren Noiseletter weiterhin bekommen möchten. Ihre persönlichen Daten verwenden wir ausschliesslich für diesen Zweck.

Möchten Sie den Noiseletter weiterhin empfangen, müssen Sie nichts weiter unternehmen und erteilen uns damit die Genehmigung, wie bisher über unsere Aktivitäten zu informieren.

Möchten Sie in Zukunft keine Noiseletters mehr von Pro Kultur Kanton Zürich bekommen, dann nutzen Sie den Button „Ändern Sie Ihr Abonnement“. Dort können Sie Ihre Daten aktualisieren oder auch aus unserer Liste entfernen.

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Noiseletter 1/2018

Noiseletter No. 1 der Pro Kultur Kanton Zürich
Was sich seit der Gründung getan hat

Pro Kultur Kanton Zürich

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Wir begrüssen Sie zum ersten Noiseletter von Pro Kultur Kanton Zürich! Das grosse Echo, das wir erhalten, freut und fordert uns. Die kurze Zeit seit der Gründungsversammlung haben wir intensiv genutzt, um eine professionelle und solide Basis zu erarbeiten.

Mittlerweile haben wir den Vorstand komplettiert, die Geschäftsführung aufgestellt, Informationen zu Kontakten aus Politik, Verwaltung und Kultur zusammengetragen, eine Homepage eingerichtet, Facebook und Twitter aufgeschaltet, ein Vereinskonto eröffnet. Wir haben Prioritäten gesetzt, einen Fahrplan festgelegt und Aufgaben verteilt. In Anbetracht unserer begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen brauchen wir schlanke Strukturen. Wir wollen agil und niederschwellig handeln können.

Nächste Schritte

Auf vielseitigen Wunsch werden wir die Fakten zur Finanzierung der kantonalen Kulturförderung demnächst als PDF auf unserer Homepage zur Verfügung stellen (aktualisierte PPP-Präsentation der Gründungsversammlung von Hans Läubli und Eva-Maria Würth). Die Rechnungen für die Mitgliederbeiträge werden wir versenden, sobald die von uns im Januar ausgelösten Bestätigungsprozesse der Postfinance abgeschlossen sind. Demnächst wird der Vorstand einen Vorgehens- und Finanzierungsplan für erste Aktionen beschliessen. Im Anschluss daran werden wir schrittweise auf die zahlreichen Mitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer zugehen, die ihre Mitarbeit, Ideen und Mittel angeboten haben.

Erste institutionelle Mitglieder haben wir bereits auf unserer Homepage publiziert, Einzelmitglieder werden folgen, sobald wir deren Einverständnis eingeholt haben.

Social Media: Pro Kultur auf allen Kanälen

Wir sind darauf angewiesen, unsere Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren. Medienarbeit und Webseite sind wichtige Bausteine, reichen hierzu jedoch nicht aus. Deshalb führen wir sowohl eine Facebook-Seite als auch einen Twitter-Account. Selbstverständlich sollen unsere Tweets – wenn es was zu sagen gibt – gehaltvoll sein; im Augenblick dienen sie hauptsächlich dazu, neue Mitglieder zu begrüssen. Darum bitte: «liken» und «gefällt mir», beziehungsweise «follow us».

Auch dieser Noiseletter soll zur Bekanntmachung von Pro Kultur Kanton Zürich Verbreitung finden. So freuen wir uns, wenn das Noiseletter-Abo weiterempfohlen wird.

Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

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