Noiseletter 04/2019

Kantonsrat Zürich – Budgetdebatte
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zum Budget 2020 und KEF 2021 – 2023

Kulturförderung jetzt sichern!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte, sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Ab kommenden Montag, 9. Dezember 2019 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über die Kulturförderung. Der Regierungsrat schlägt ab 2021 die Einführung des Zwei-Säulen-Modells und damit die Finanzierung der übrigen Kulturförderung sowohl aus Lotteriefondsgeldern als auch aus Staatsmitteln vor. Wird ihm der Kantonsrat folgen? Fünf Anträge zur Kulturförderung haben Kantonsratsmitglieder eingereicht – die einen verlangen Kürzungen, die anderen das schnellere Erreichen des Ziels des Regierungsrates.

Zur Zeit stellt der Kanton Zürich der freien Kulturförderung jährlich 22,7 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Der Regierungsrat hat diesen Herbst die Sicherung der Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt erklärt und dies in der Finanzplanung mit einer zwar moderaten, aber schrittweisen Einstellung von Staatsmitteln berücksichtigt, so dass der übrigen Kulturförderung neben Opernhaus und Theater des Kantons Zürich bereits ab 2021 etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen, sofern der Kantonsrat dem Antrag der Regierung folgt (2021 23,7 Mio. Franken – 2022 24,7 Mio. Franken – 2023 27,2 Mio. Franken).

Selbstverständlich unterstützt Pro Kultur Kanton Zürich die Stossrichtung des Regierungsrates, auch wenn die Erhöhung zur Zeit noch nicht ausreicht, den Bedarf zu decken. Gemäss der vom Regierungsrat beauftragten Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» wären hierfür mittelfristig mindestens 33 Mio. Franken notwendig. Soll die Kulturförderung innovativ und zukunftstauglich sein, geht Pro Kultur Kanton Zürich vom einem Bedarf von 46 Mio. Franken aus.

Kantonsrat entscheidet am 9. Dezember 2019 über Kürzung oder Erhöhung der Mittel

Betreffend Kulturförderung haben Mitglieder des Kantonsrates für die Budgetdebatte für das Jahr 2020 und für die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 bei den zuständigen Kommissionen fünf Anträge – so genannte Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF-Erklärungen) – eingereicht. Sie werden voraussichtlich am Montagnachmittag, 9. Dezember oder Dienstagmorgen, 10. Dezember zur Debatte und Abstimmung gelangen.

Lesen Sie nachfolgend unsere Kurzstellungnahme zu den einzelnen Anträgen. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Politik aktuell» die KEF-Erklärungen im Wortlaut und unsere ausführliche Stellungnahme.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen auch unser Factsheet zur Verfügung. Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter



KEF-Erklärung Nr. 6 – Plafonierung der Kulturförderung
Kantonsrat Paul von Euw (SVP) beantragt, den Beitrag für die freie Kulturförderung entgegen dem Vorschlag der Regierung ab sofort zu plafonieren.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Eine Plafonierung bedeutete nicht nur Stillstand, sondern eine faktische Kürzung der freien Mittel um mehrere Mio. Franken, unter anderem, weil die Fachstelle Kultur neue Aufgaben zu übernehmen hat, die bis anhin anders finanziert wurden. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 7 – Kürzung der Mittel für das Opernhaus
Des weiteren beantragt Kantonsrat Paul von Euw (SVP), dem Opernhaus rund zehn Prozent der Mittel zu entziehen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Dem Opernhaus einen Teil der Mittel zu entziehen ist ein Eigentor, der dem Kultur- und Wirtschaftsstandort Zürich schadet. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 8 – Stärkung der Kulturförderung
Kantonsrätin Sarah Akanij (SP) beantragt, das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell (Finanzierung aus Lotteriefonds und Staatsmitteln) zu stärken und der freien Kulturförderung mehr Mittel zu sprechen als vom Regierungsrat vorgeschlagen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Die Verbesserung der Mittel würde es erlauben, die in den vergangenen Jahren geleistete Aufbauarbeit gemäss Verfassungsauftrag zu sichern und die Kulturprogramme auf dem Land und in der Agglomeration zu stärken. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 9 – Förderung der Sparte «interaktive Medien»
Die Kantonsrätinnen Judith Stofer (AL) und Karin Fehr Thoma (Grüne) beantragen, den vom Regierungsrat in der Planung vorgeschlagenen Staatsbeitrag für die übrige Kulturförderung um 1,5 Mio. Franken zu erhöhen. Dieser soll der neuen Kunstsparte «interaktive Medien» zu Gute kommen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Zusätzliche und neue Aufgaben in der Kulturförderung erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel. Der Bereich «Beitrag übrige Kulturförderung» sollte jedoch aus der Sicht unserer Organisation vom Kantonsrat im Grundsatz nicht spartenspezifisch definiert werden. Unsere Empfehlung: annehmen, KEF-Erklärung Nr. 8 jedoch vorziehen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 33 – Umsetzung Musikschulinitiative
Kantonsrätin Monika Wicki (SP) beantragt, für die Musikschulen in der Planung bereits ab 2021 jährlich 10 Mio. Franken einzustellen, weil diese künftig vom Kanton in diesem Umfang unterstützt werden.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Wir begrüssen die finanzielle Unterstützung der Musikschulen durch den Kanton. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen

 

Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


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Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.


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