Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


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Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Zürich, 14. Februar 2019  – Medienmitteilung zum

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 25 % der Einnahmen des Kantons Zürich aus den Gewinnen von Swisslos kann die heutige Kulturförderung des Kantons nicht annähernd gewährleistet werden. Pro Kultur Kanton Zürich fordert die Sicherstellung der kantonalen Kulturförderung.

Lotteriefondsgesetz reicht für die Sicherstellung der Kulturförderung nicht aus.

Mit Genugtuung nimmt Pro Kultur Kanton Zürich zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Vorlage zum Lotteriefondsgesetz die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beiträge an die Kulturförderung von 20 % auf 25 % erhöht hat. Doch auch dieser Beitrag reicht bei Weitem nicht aus, um die aktuelle Kulturförderung des Kantons zu sichern. Diese werden – ausser den Beiträgen an das Opernhaus und an das Theater Kanton Zürich – zurzeit über Spezialregelungen ausschliesslich mit Mitteln aus dem Lotteriefonds bestritten. Neu sollen gemäss der regierungsrätlichen Vorlage aus den neu vorgeschlagenen 25 % aus dem Lotteriefonds auch Investitionen von Kulturinstitutionen mitfinanziert werden.

Kürzung der Beiträge ab 2024

Erfreulich ist, dass die Beiträge in einer Übergangsregelung bis 2023 weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 23 Millionen Franken gesprochen werden sollen. Nur: Damit vertagt der Regierungsrat mit dem neuen Gesetz das eigentliche Problem auf 2024. Denn ab dann stehen nur noch 25% für den Kulturfonds zur Verfügung, was bei langfristig erwarteten Erträgen von jährlich 75 Millionen Franken aus Swisslos knapp 19 Millionen Franken ergibt. Das entspricht ab 2024 einer Kürzung von rund 20 % Prozent gegenüber der bisherigen Lösung.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert einen Staatsbeitrag

Die Präsidentin von Pro Kultur – die Kuratorin und Theaterregisseurin Barbara Weber – fordert im Namen der Mitglieder vom Pro Kultur Kanton Zürich: «Um die Kontinuität der Kulturförderung zu sichern, muss diese wieder auf zwei Säulen gestellt werden. Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass künftig ein Staatsbeitrag ins reguläre Budget aufgenommen wird und subsidiär ein Beitrag aus dem Lotteriefonds in die Kulturförderung fliesst.»

Pro Kultur Kanton Zürich verlangt Festsetzung für die Kultur bei 30 %

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass der Lotteriefondsbeitrag für die Kultur von den vorgeschlagenen 25 % auf 30 % erhöht wird. Insgesamt müssen künftig für die Kulturförderung aus Staatsmitteln und Lotteriefonds zusammen 46 Millionen jährlich zur Verfügung stehen.

Vorstandsmitglied Konrad Bitterli, Direktor Kunstmuseum Winterthur, betont die Unverzichtbarkeit der Kulturförderung: «Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards und der hohen Zufriedenheit der Bevölkerung unseres Kantons. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Kulturförderung auf sichere finanzielle Grundlagen stellt».

Die Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Pressekontakte:
> Barbara Weber, Präsidentin Pro Kultur Kanton Zürich
076 507 79 29, Mail, Intendantin, Regisseurin, Kuratorin.
> Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 052 267 51 71, Mail, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur.
> Hans Läubli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 043 322 07 30, Mail, Geschäftsleiter Suisseculture.

Referenz:
> Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62

Medienmitteilung vom 14.02.19 als PDF >

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