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Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf
Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.
Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.
Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus
Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.
Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.
Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates
Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.
Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.
Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar
Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!
Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter
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