Noiseletter 2/2018

Noiseletter No. 2 der Pro Kultur Kanton Zürich
JA zum Geldspielgesetz

Nationale Abstimmung zum Geldspielgesetz

Sagen Sie am 10. Juni JA ZUR KULTUR! Das Geldspielgesetz ist wichtig. Auch für den Kanton Zürich. Bis kommenden Montag noch können Sie bequem brieflich abstimmen.

Warum setzt sich Pro Kultur Kanton Zürich für ein Ja ein?

Bei der Kulturförderung hängt viel vom Ausgang der nationalen Abstimmung über das Geldspielgesetz ab. Dieses Gesetz reguliert nicht nur die Glücksspiele in der Schweiz, es regelt auch die Verwendung der Erträge bzw. deren Besteuerung. Der Regierungsrat des Kantons Zürich wartet den Ausgang der Abstimmung ab um anschliessend – auf kantonaler Ebene – ein entsprechendes Lotteriefondsgesetz zu beantragen.

Die Pro Kultur Kanton Zürich ist Mitglied des JA-Komitees, befürwortet und unterstützt die klare Regelung für den Erhalt der Kulturfördergelder und stellt sich gegen Geldwäsche und Netzmissbrauch. Wir hoffen sehr, dass das neue Geldspielgesetz deutlich angenommen wird.

Die Pro Kultur Kanton Zürich hat eine Seite aufgesetzt, auf der Sie sich über die Vorlage informieren und sich ebenfalls für ein JA engagieren können. Weiterlesen →

 

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Werden Sie Mitglied von Pro Kultur

Bislang haben rund 80 Institutionen und 60 Einzelpersonen ihre Mitgliedschaft definitiv bestätigt.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

Dafür machen wir uns stark. Werden Sie Mitglied. →

Bis demnächst!

Stefan Weber Aich, Vorstandsmitglied
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

Konstruktiv: Der Vorschlag der Pro Kultur für das neue Lotteriefondsgesetz

Neue EU-Datenschutzfairordnung in Kraft

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (Dsgvo) in Kraft getreten. Deshalb benötigen wir noch einmal Ihre (stillschweigende) Zustimmung, falls Sie unseren Noiseletter weiterhin bekommen möchten. Ihre persönlichen Daten verwenden wir ausschliesslich für diesen Zweck.

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