Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.


Unser Noiseletter

Der Noiseletter ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte aus Politik und Verwaltung über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo weiterempfehlen.

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Zürich, 14. Februar 2019  – Medienmitteilung zum

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 25 % der Einnahmen des Kantons Zürich aus den Gewinnen von Swisslos kann die heutige Kulturförderung des Kantons nicht annähernd gewährleistet werden. Pro Kultur Kanton Zürich fordert die Sicherstellung der kantonalen Kulturförderung.

Lotteriefondsgesetz reicht für die Sicherstellung der Kulturförderung nicht aus.

Mit Genugtuung nimmt Pro Kultur Kanton Zürich zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Vorlage zum Lotteriefondsgesetz die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beiträge an die Kulturförderung von 20 % auf 25 % erhöht hat. Doch auch dieser Beitrag reicht bei Weitem nicht aus, um die aktuelle Kulturförderung des Kantons zu sichern. Diese werden – ausser den Beiträgen an das Opernhaus und an das Theater Kanton Zürich – zurzeit über Spezialregelungen ausschliesslich mit Mitteln aus dem Lotteriefonds bestritten. Neu sollen gemäss der regierungsrätlichen Vorlage aus den neu vorgeschlagenen 25 % aus dem Lotteriefonds auch Investitionen von Kulturinstitutionen mitfinanziert werden.

Kürzung der Beiträge ab 2024

Erfreulich ist, dass die Beiträge in einer Übergangsregelung bis 2023 weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 23 Millionen Franken gesprochen werden sollen. Nur: Damit vertagt der Regierungsrat mit dem neuen Gesetz das eigentliche Problem auf 2024. Denn ab dann stehen nur noch 25% für den Kulturfonds zur Verfügung, was bei langfristig erwarteten Erträgen von jährlich 75 Millionen Franken aus Swisslos knapp 19 Millionen Franken ergibt. Das entspricht ab 2024 einer Kürzung von rund 20 % Prozent gegenüber der bisherigen Lösung.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert einen Staatsbeitrag

Die Präsidentin von Pro Kultur – die Kuratorin und Theaterregisseurin Barbara Weber – fordert im Namen der Mitglieder vom Pro Kultur Kanton Zürich: «Um die Kontinuität der Kulturförderung zu sichern, muss diese wieder auf zwei Säulen gestellt werden. Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass künftig ein Staatsbeitrag ins reguläre Budget aufgenommen wird und subsidiär ein Beitrag aus dem Lotteriefonds in die Kulturförderung fliesst.»

Pro Kultur Kanton Zürich verlangt Festsetzung für die Kultur bei 30 %

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass der Lotteriefondsbeitrag für die Kultur von den vorgeschlagenen 25 % auf 30 % erhöht wird. Insgesamt müssen künftig für die Kulturförderung aus Staatsmitteln und Lotteriefonds zusammen 46 Millionen jährlich zur Verfügung stehen.

Vorstandsmitglied Konrad Bitterli, Direktor Kunstmuseum Winterthur, betont die Unverzichtbarkeit der Kulturförderung: «Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards und der hohen Zufriedenheit der Bevölkerung unseres Kantons. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Kulturförderung auf sichere finanzielle Grundlagen stellt».

Die Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Pressekontakte:
> Barbara Weber, Präsidentin Pro Kultur Kanton Zürich
076 507 79 29, Mail, Intendantin, Regisseurin, Kuratorin.
> Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 052 267 51 71, Mail, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur.
> Hans Läubli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 043 322 07 30, Mail, Geschäftsleiter Suisseculture.

Referenz:
> Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62

Medienmitteilung vom 14.02.19 als PDF >

Noiseletter 3/2018

Noiseletter No. 3 der Pro Kultur Kanton Zürich

Die Politik stellt jetzt die Weichen
Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

In den nächsten Wochen und Monaten werden Kantons- und Regierungsrat beraten, wie es mit der Kulturförderung im Kanton Zürich ab 2022 weitergehen wird. Wir haben dazu ein Positionspapier erarbeitet: das Factsheet. Es erklärt die Zusammenhänge, warum die öffentliche Kulturförderung akut gefährdet ist und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

> Hier gehts zum Factsheet.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert: Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts. Sie soll künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruhen, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Ausserdem verlangen wir, dass das neue Lotterie- und Sportfondsgesetz des Kantons Zürich für die Kultur einen Lotteriefondsanteil von 30 Prozent bestimmt (der Vernehmlassungsentwurf sieht 20 Prozent vor) und fordern für die freien Mittel aus Staatshaushalt und Lotteriefonds zusammen insgesamt 46 Millionen Franken.

Was ist zu tun, um einen Kahlschlag in der öffentlichen Kulturförderung zu verhindern? Informieren Sie sich über unsere Argumente im Factsheet. Falls Sie Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates persönlich kennen, suchen Sie das Gespräch mit ihnen und zeigen Sie auf, warum die öffentliche Kulturförderung für die Lebensqualität und die Standortattraktivität unseres Kantons unerlässlich ist. Zur Koordination gerne mit Feedback an unsere Geschäftsstelle. Vielen Dank!
Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich!
Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …
# zeitgenössisches und traditionelles Kulturschaffen pflegt und erhält.
# Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.
# über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.
# zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.
# ein Ort für Innovation ist.Mit einer Mitgliedschaft bei Pro Kultur Kanton Zürich unterstützen Sie unsere kulturpolitische Arbeit für einen zukunftsorientierten Kanton.

Bis bald!
Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


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JA zum Geldspielgesetz: Abstimmung am 10. Juni 2018

Worum geht es?

Am 10. Juni wird über das Geldspielgesetz abgestimmt. Es garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Mehr als 200 Mio. Franken jährlich kommen so Werken der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaters, des Tanzes und der Literatur sowie kulturellen Aufführungen und Veranstaltern zu Gute. Alleine die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich unterstützt Veranstalter und Projekte mit 23 Millionen Franken jährlich aus dem Lotteriefonds. All dies steht nun auf dem Spiel: Durch illegale Online-Geldspielanbieter mit Sitz in Offshore-Staaten fliessen, laut einer Studie der Universität Bern, jedes Jahr 250 Mio. Franken ins Ausland – Tendenz steigend. Schutz vor Spielsucht, Betrug oder Geldwäscherei kümmert diese Anbieter nicht.

Was bewirkt das neue Geldspielgesetz?

Das Geldspielgesetz bringt die alte Gesetzgebung ins digitale Zeitalter. Es erlaubt konzessionierten Anbietern neue Spielformen im Internet und setzt klare Regeln zur Bekämpfung von Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Zudem werden die Verwendung und die Verteilung von Spielgewinnen für das Gemeinwohl verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird der Zugriff auf Online-Angebote, die sich nicht an die Gesetze halten, eingeschränkt. Damit wird verhindert, dass hunderte Millionen Franken direkt in dubiose Kassen im Ausland fliessen statt in gemeinnützige Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales im In- und Ausland.

Wie können Sie sich für das Gesetz einsetzen?

Das Gesetz steht arg im Gegenwind, denn einige Jungparteien und die Internetgemeinde machen Stimmung gegen die vorgesehenen Schranken zu illegalen Geldspielen. Suisseculture – der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden in der Schweiz – hat deshalb eine Kampagne gestartet, mit der sich die Kulturschaffenden für das Geldspielgesetz einsetzen. Wir laden Sie ein, daran teilzuhaben:
> Legen Sie am 10. Juni ein JA in die Urne.
> Unterschreiben Sie den Aufruf auf der Kampagnen-Webseite und geben Sie dort ein Statement ab.
> Sprechen Sie Ihr Umfeld auf die Abstimmung und ihre Bedeutung für die Schweizer Kultur an.
> Teilen Sie die Inhalte des Komitees auf Facebook und Twitter.
> Bestellen und verteilen Sie Plakate und Flyer: Link >
> Nutzen Sie die Mail-Signatur: (direkter Download) Link >
> Besorgen Sie sich weitere Informationen zur Abstimmung: Link >

Herzlichen Dank!

Die  Kulturförderung ist auf Ihre JA-Stimme angewiesen. Zur Verdeutlichung: Insgesamt wurden aus den Erträgen des Lotteriefonds in den letzten Jahren folgende Beiträge an die Kultur ausgeschüttet:

2016 2015
An die Kultur Swisslos
141,5 Mio.


Loterie Romande
66.8 Mio.


Total 208,3 Mio.

Swisslos
137,2 Mio.


Loterie Romande
62,4 Mio.


Total 199,6 Mio.

An den Heimatschutz/Denkmalschutz Swisslos
40,3 Mio.


Loterie Romande
15.4 Mio.


Total 55,7 Mio.

Swisslos
60,2 Mio.


Loterie Romande
11.9 Mio.


Total 72,1 Mio.

Total CHF 264 Mio. CHF 271,7 Mio.

 

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