Newsletter 7/2020

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir informieren Sie über Folgendes:

  1. Covid: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute die Bestimmungen für Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober festgelegt.
  2. Covid: Erinnerung – Frist zur Einreichung von Gesuchen für Ausfallentschädigungen sowie Finanzhilfen für Kulturschaffende endet am 20. September 2020.
  3. Das für die öffentliche Kulturförderung entscheidende Lotteriefondsgesetz kommt demnächst zur Abstimmung im Kantonsrat.
  4. Der Konsolidierte Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons für die Jahre 2021 bis 2024 liegt vor.
  5. Und in eigener Sache: Ein kleines Restkontingent unserer Kulturtaschen ist noch verfügbar.

Bis bald!

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

1. Covid: Regierungsrat hat Bedingungen für Grossveranstaltungen festgelegt.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, dass ab 1. Oktober 2020 Grossveranstaltungen auch im Kanton Zürich wieder möglich sein sollen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt und die entsprechenden Schutzkonzepte vorliegen. Erforderlich ist das Einreichen eines Gesuchs 20 Tage vor der Veranstaltung sowohl beim Kanton als auch bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfinden werden soll. Weiterlesen >>>

2. Covid: Eingabefristen für Finanzhilfen enden am
20. September 2020.
Gesuche für Ausfallentschädigungen (nicht rückzahlbare Finanzhilfen) für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Berücksichtigt werden Gesuche, wenn der geltend gemachte Schaden zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist und der Entscheid zur Nichtdurchführung vor dem 21. September 2020 erfolgt ist. Weiter zur Webseite des Kantons Zürich >>> 

Gesuche um Nothilfe für Kulturschaffende können ebenfalls noch bis zum 20. September 2020 eingereicht werden. Jetzt noch eintreffende Gesuche berücksichtigen die Monate August und September 2020. Weiter zu Suisseculture Sociale >>>

3. Lotteriefondsgesetz kurz vor Abstimmung.
Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat die Vorlage zum kantonalen Lotteriefondsgesetz des Regierungsrates besprochen und ihre Anträge am 20. August 2020 verabschiedet. Das Gesetz kommt demnächst im Kantonsrat zur Abstimmung. Unsere Stellungnahme erfolgt in Kürze.

4. KEF 2021 – 2024 veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat den Konsolidierten Finanz- und Entwicklungsplan (KEF) des Kantons Zürich für die Jahre 2021 bis 2024 veröffentlicht. Unter den Entwicklungsschwerpunkten im Bereich Kultur nennt er unter anderem weiterhin die Sicherung der Kulturfinanzierung mittels des von Pro Kultur Kanton Zürich vertretenen Zwei-Säulen-Modells (Budgetmittel und Lotteriefonds). Unsere Stellungnahme zur Finanzplanung des Regierungsrates erfolgt demnächst.

Hinweis in eigener Sache:

5. Kulturtaschen-Aktion – noch wenige Taschen vorrätig.
Es ist noch ein kleiner Restposten des Sonderkontingents für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich vorrätig (ca. 1000 Taschen). Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich können die Spezial-Kultur-Tragtasche zum Weitergeben gratis bei der Genossenschaft Migros Zürich beziehen (Gebinde à 200 Taschen, solange Vorrat, Anfrage an kulturtasche@prokultur-zuerich.ch).

Mitmachen – Teilen – Verschenken
Infos zur Kulturtaschen-Aktion >>>

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