Veranstaltung am 14. Mai 2020: Fragerunde zu den Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

Veranstaltung ausgebucht.

Anmeldung siehe weiter unten.

Aus aktuellem Anlass
Donnerstag, 14. Mai 2020 via Zoom

Fragerunde zu den Covid-19-Finanzhilfen für den Kulturbereich

Veranstaltung ausgebucht.

Für Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich. Gäste sind willkommen.

Haben Sie Fragen zum Erhalt von Finanzhilfen und zur Abwicklung von Gesuchen? Welche Massnahmen gelten für Kulturschaffende, welche für Institutionen?

Die Verfahren, um Finanzhilfen zu beantragen sind teilweise kompliziert und für Kulturschaffende, Institutionen und Gemeinden eine Herausforderung. Noch bleiben wenige Tage für eine Eingabe: am Mittwoch, 20. Mai 2020 endet die Frist, sofern der Bundesrat die Covid-19 Finanzhilfen nicht verlängert. Pro Kultur Kanton Zürich bietet kurzfristig zwei Beratungstermine mit Fachpersonen an: Zur Verfügung gestellt haben sich Madeleine Herzog, Leiterin der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sowie Etrit Hasler, Generalsekretär von Suisseculture Sociale.

Teilnehmen können Mitglieder von Pro Kultur Kanton Zürich, also Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Gemeinden, Kulturschaffende und Interessierte sowie Gäste. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist erforderlich, siehe unten.


Veranstaltung A: für Institutionen, Gemeinden und Veranstaltende

Donnerstag, 14. Mai 2020, 14.00 – 15.00 Uhr, via Zoom

Expertin: Frau Dr. phil. Madeleine Herzog, Leiterin Fachstelle Kultur des Kantons Zürich
Moderation: Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich

Mögliche Fragen:

  • Wer kommt für die finanziellen Folgen von abgesagten Veranstaltungen auf?
  • Auf welche Finanzhilfe hat unsere Institution Anrecht?
  • Wo dürfen wir ein Gesuch einreichen und wie müssen wir vorgehen?
  • Nach welchen Kriterien wird ein Gesuch beurteilt?
  • Wie sind Angestellte, Freischaffende oder Selbstständige zu entschädigen?
  • Können wir auch Finanzhilfe beantragen, wenn wir vom Kanton Zürich bisher keine Subventionen erhalten haben?
  • Wie weiter, falls unser Gesuch abgelehnt wird?
  • Wie sollen wir mit der Planungsunsicherheit umgehen?

Veranstaltung B: für Kulturschaffende

Donnerstag, 14. Mai 2020, 16.00 – 17.00 Uhr, via Zoom

Experte: Herr Etrit Hasler, Generalsekretär Suisseculture Sociale
Moderation: Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich

Mögliche Fragen:

  • Wie gehe ich um mit Gagenausfällen und abgesagten Aufträgen?
  • Habe ich Anrecht auf Finanzhilfe?
  • Wo und bis wann muss ich mein Recht geltend machen: bei der Veranstalterin, beim Kanton, bei meiner Wohngemeinde, bei Suisseculture Social, bei …?
  • Wie viel Geld erhalte ich maximal?
  • Wie reiche ich ein Gesuch ein und bis wann habe ich Zeit hierfür?
  • Nach welchen Kriterien wird mein Gesuch beurteilt?
  • Muss ich die erhaltene Finanzhilfe irgendwann zurückzahlen?
  • Warum folgt auf einen ablehnenden Entscheid keine Begründung?

Anmeldung

Veranstaltung ausgebucht.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 14. Mai 2020, 11.00 Uhr.

Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenz-Software Zoom und ist plattformunabhängig möglich (Computer, Tablet, Handy). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung am Donnerstag, 14. Mai um ca. 13 Uhr den entsprechenden Link. Für eine stabile Verbindung empfehlen wir, den kostenlosen Meetings-Client von Zoom herunterzuladen und zu installieren.

Erforderliche Angaben
Geben Sie an, an welcher der Veranstaltungen Sie teilnehmen möchten; Sie können sich auch für beide anmelden:
– A Institutionen, Gemeinden und Veranstaltende
– B Kulturschaffende

Teilen Sie uns bitte Ihre zentrale Frage(n) im Voraus mit der Anmeldung per E-Mail mit. Dies erlaubt uns, die Veranstaltung besser zu planen. Selbstverständlich dürfen Sie an der Veranstaltung Ihre Fragen auch spontan formulieren, voreingesandte Fragen werden jedoch zuerst berücksichtigt.

Anmeldung: per E-Mail an Philippe Sablonier

Bitte angeben:
1. Name
2. Vorname
3. falls Kollektivmitglied: Organisation, Institution, Gemeinde
4. Mitglied von Pro Kultur ja oder nein
5. Tel. für Rückfragen
6. Veranstaltung A oder B oder beide
7. Ihre zentrale Frage(n)

Mitteilung: Offener Brief an den Bundesrat

Mitteilung der Pro Kultur Kanton Zürich

Für die Kulturszene ist die aktuelle Unsicherheit in der Corona-Krise existenzbedrohend.

Bund, Kantone und Gemeinden haben mit ihren raschen und unbürokratischen Massnahmen zur unmittelbaren Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ein klares Bekenntnis zur Kultur abgegeben und Grosses geleistet. Die beispiellose Zusammenarbeit auf nationaler Ebene von verschiedenen Verbänden aller Kultursparten fruchtete.

Dennoch braucht es jetzt seitens des Bundes eine Justierung, zum Beispiel eine bessere Koordination zwischen den Amtsstellen, klarere Information der Betroffenen und weitere Rettungspakete, damit die Kultur über die Krise hinaus zukunftsfähig bleibt. Zur Planungssicherheit wäre es wichtig zu wissen, ab wann die Veranstaltungsverbote für mittlere und kleine Veranstaltungen frühestens gelockert werden können.

Deshalb hat Pro Kultur Kanton Zürich zusammen mit anderen regionalen Interessengemeinschaften Kultur (IG Kultur Ost, IG Kultur Luzern, Verband Kultur Baselland, Kulturstadt Jetzt Basel, Kulturlobby Winterthur und Pro Kultur Olten) am 1. Mai 2020 dem Bundesrat einen gemeinsamen, offenen Brief geschrieben.

Offenen Brief lesen >>>

Medienmitteilung lesen >>>

Mitteilung: Coronakrise und die Folgen für die Kultur

Mitteilung der Pro Kultur Kanton Zürich

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie sicherlich wissen, hat der Bundesrat finanzielle Soforthilfe auch für die Kultur in Aussicht gestellt. Über Suisseculture und Suisseculture Sociale steht Pro Kultur Kanton Zürich im Austausch mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene.

Die zwei dringlichsten Fragen dabei sind: erstens, ob die Kantonsregierung ebenfalls Soforthilfe beschliessen wird und für welche Branchen; zweitens, in welchem Ausmass die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich dieselbe Handhabe wie das BAK pflegen wird – also bereits versprochene Förderbeiträge auch bei Absage der Veranstaltungen aufrecht zu erhalten.

Informationen der Fachstelle Kultur

Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich informiert im Merkblatt «Coronavirus und die Folgen für den Kulturbetrieb» die Kulturschaffenden und Verantwortlichen von Kulturinstitutionen über ihren Umgang mit Förderbeiträgen und Betriebsbeiträgen, abgesagten Veranstaltungen und Kurzarbeitsentschädigung. Auch die freien Kulturschaffenden können sich hier informieren (aktualisiert am 6.4.2020).

Ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich abgesagt

Aus Überlegungen des Gesundheitsschutzes hat der Vorstand bereits letzte Woche beschlossen, auf die Durchführung der ordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, 23. März 2020 zu verzichten, unabhängig von der Anzahl Anmeldungen. Ob die Versammlung auf ein späteres Datum verschoben oder ob eine Beschlussfassung der traktandierten Geschäfte auf dem Zirkularweg stattfinden wird, ist derzeit noch offen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Verantwortung wahrnehmen

Oberste Priorität hat jetzt die Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus, damit das Gesundheitswesen nicht kollabiert. Erkranken zu viele Personen gleichzeitig an der neuartigen Lungenkrankheit, sterben auch viele andere Kranke und Verunfallte, egal ob jung oder alt, weil die medizinische Versorgung für deren Rettung fehlt. Es gilt jetzt, sich solidarisch zu zeigen und auf Menschenansammlungen, auch im kleinen Rahmen, zu verzichten. Der Bundesrat ruft zu Eigenverantwortung auf. Diese sollten wir wahrnehmen. Jede und jeder von uns kann jetzt durch besonnenes Handeln einen Beitrag leisten. Zum Wohle von uns allen.

Wir alle sind zur Zeit sehr gefordert. Doch gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Medienmitteilung: Kantonsrat anerkennt Wichtigkeit der Kulturförderung, verpasst aber ihre mittelfristige Sicherung

10.12.19 – Medienmitteilung zur Budgetdebatte des Kantonsrates

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass der Kantonsrat Zürich mit seinen gestern erfolgten kulturpolitischen Beschlüssen grundsätzlich Ja sagt zu einem starken Kulturkanton. Er unterstützt damit den Regierungsrat, der eine schrittweise Einführung des von Pro Kultur Kanton Zürich geforderten Zwei-Säulen-Modells plant. Dieses sieht vor, dass neben Lotteriefondsgeldern künftig auch wieder Staatsgelder gesprochen werden, um dem Verfassungsauftrag der Kulturförderung und ihrer Sicherung nachzukommen. Allerdings verpasste es der Kantonsrat gestern, die hierfür erforderlichen Beträge einzuplanen.

Die vom Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020 – 2023 (KEF) vorgesehene und vom Kantonsrat nun bestätigte Planung der Einstellung von Staatsmitteln für die Kultur ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Sie ebnet den Weg, um die von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Sicherung der Kulturproduktionen und Förderprogramme im ganzen Kanton sowohl in den Städten als auch in den Regionen, Agglomerationen und Gemeinden einzuleiten.

Mit seinen Beschlüssen folgt der Kantonsrat im Grundsatz dem erklärten Ziel der Regierung, die Sicherung der Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt zu erheben. Zwar sind die im KEF eingestellten Mittel für 2021 mit bescheidenen 23,7 Mio. Franken und für 2023 mit 27,2 Mio. Franken noch weit vom Ziel entfernt. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie errechnet für den Erhalt des Status Quo 33 Mio. Franken, unter Berücksichtigung von Innovation geht Pro Kultur Kanton Zürich von 46 Mio. Franken aus.

Konrad Bitterli, Direktor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Dass der Kantonsrat dem Regierungsrat folgt und ab 2021 wieder Staatsmittel für die Kultur sprechen will – wenn auch vorerst in bescheidenem Masse – , ist ein grosser Erfolg für die Anliegen von Pro Kultur Kanton Zürich.»

Wir bedauern, dass die von der SP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 8 (zur Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), welche die Mittel schrittweise auf das von der erwähnten Studie genannte Minimum von 33 Mio. Franken erhöhen wollte, keine Mehrheit fand. Damit verpasste es der Kantonsrat, die Kulturförderung bereits jetzt mit den benötigten Mitteln auszustatten. Vor dem Hintergrund des noch zu verhandelnden kantonalen Lotteriefondsgesetzes ist es jedoch nachvollziehbar, dass der Rat zuerst die gesetzliche Basis schaffen will und zuwartet. Deshalb ist es auch konsequent, dass die KEF-Erklärung Nr. 9 der AL und der Grünen, die eine spartenorientierte Förderung der «interaktiven Medien» forderte, keine Mehrheit fand. Hier gilt es für die Zukunft, die interaktiven Medien in der Gesamtplanung mit zu berücksichtigen, denn neue Aufgaben erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel.

Erleichtert sind wir, dass die von der SVP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 6 zur Plafonierung der Kulturförderbeiträge mit 125 zu 47 Stimmen abgelehnt worden ist. Deren Annahme hätte faktisch zu einer Kürzung geführt und die Entwicklung in den Gemeinden noch mehr behindert, als dies wegen der fehlenden Mittel bereits heute der Fall ist.
Ebenfalls erleichtert sind wir über die Ablehnung der von der SVP eingebrachten KEF-Erklärung Nr. 7 mit 119 zu 47 Stimmen, die dem Opernhaus einen Teil der Mittel entziehen wollte. Das ist ein klares Votum für den Kulturstandort Zürich.

Hans Läubli, Geschäftsleiter Suisseculture und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Der Kantonsrat hat die Basis für eine zukunftsgerichtete Kulturpolitik gelegt. Wir hoffen nun, dass er in den kommenden Jahren den Kulturetat schrittweise mit den Mitteln ausstatten wird, der nicht nur für den Erhalt der bisherigen Kulturförderung benötigt wird, sondern tatsächliche Innovation ermöglicht, die der ganzen Bevölkerung des Kantons zu Gute kommt. Wir werden die Entwicklung genau beobachten, denn KEF-Beschlüsse sind nicht bindend.»


Pressekontakt Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur. 052 267 51 71, konrad.bitterli@prokultur-zuerich.ch Hans Läubli, Vorstandsmitglied, Geschäftsleiter Suisseculture. 043 322 07 30, hans.laeubli@prokultur-zuerich.ch Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62, philippe.sablonier@prokultur-zuerich.ch

Noiseletter 04/2019

Kantonsrat Zürich – Budgetdebatte
Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zum Budget 2020 und KEF 2021 – 2023

Kulturförderung jetzt sichern!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte, sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Ab kommenden Montag, 9. Dezember 2019 entscheidet der Kantonsrat Zürich in der Budgetdebatte über die Kulturförderung. Der Regierungsrat schlägt ab 2021 die Einführung des Zwei-Säulen-Modells und damit die Finanzierung der übrigen Kulturförderung sowohl aus Lotteriefondsgeldern als auch aus Staatsmitteln vor. Wird ihm der Kantonsrat folgen? Fünf Anträge zur Kulturförderung haben Kantonsratsmitglieder eingereicht – die einen verlangen Kürzungen, die anderen das schnellere Erreichen des Ziels des Regierungsrates.

Zur Zeit stellt der Kanton Zürich der freien Kulturförderung jährlich 22,7 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Der Regierungsrat hat diesen Herbst die Sicherung der Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt erklärt und dies in der Finanzplanung mit einer zwar moderaten, aber schrittweisen Einstellung von Staatsmitteln berücksichtigt, so dass der übrigen Kulturförderung neben Opernhaus und Theater des Kantons Zürich bereits ab 2021 etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen, sofern der Kantonsrat dem Antrag der Regierung folgt (2021 23,7 Mio. Franken – 2022 24,7 Mio. Franken – 2023 27,2 Mio. Franken).

Selbstverständlich unterstützt Pro Kultur Kanton Zürich die Stossrichtung des Regierungsrates, auch wenn die Erhöhung zur Zeit noch nicht ausreicht, den Bedarf zu decken. Gemäss der vom Regierungsrat beauftragten Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» wären hierfür mittelfristig mindestens 33 Mio. Franken notwendig. Soll die Kulturförderung innovativ und zukunftstauglich sein, geht Pro Kultur Kanton Zürich vom einem Bedarf von 46 Mio. Franken aus.

Kantonsrat entscheidet am 9. Dezember 2019 über Kürzung oder Erhöhung der Mittel

Betreffend Kulturförderung haben Mitglieder des Kantonsrates für die Budgetdebatte für das Jahr 2020 und für die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 bei den zuständigen Kommissionen fünf Anträge – so genannte Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF-Erklärungen) – eingereicht. Sie werden voraussichtlich am Montagnachmittag, 9. Dezember oder Dienstagmorgen, 10. Dezember zur Debatte und Abstimmung gelangen.

Lesen Sie nachfolgend unsere Kurzstellungnahme zu den einzelnen Anträgen. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Politik aktuell» die KEF-Erklärungen im Wortlaut und unsere ausführliche Stellungnahme.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen auch unser Factsheet zur Verfügung. Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Im Namen des Vorstands
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter



KEF-Erklärung Nr. 6 – Plafonierung der Kulturförderung
Kantonsrat Paul von Euw (SVP) beantragt, den Beitrag für die freie Kulturförderung entgegen dem Vorschlag der Regierung ab sofort zu plafonieren.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Eine Plafonierung bedeutete nicht nur Stillstand, sondern eine faktische Kürzung der freien Mittel um mehrere Mio. Franken, unter anderem, weil die Fachstelle Kultur neue Aufgaben zu übernehmen hat, die bis anhin anders finanziert wurden. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 7 – Kürzung der Mittel für das Opernhaus
Des weiteren beantragt Kantonsrat Paul von Euw (SVP), dem Opernhaus rund zehn Prozent der Mittel zu entziehen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Dem Opernhaus einen Teil der Mittel zu entziehen ist ein Eigentor, der dem Kultur- und Wirtschaftsstandort Zürich schadet. Unsere Empfehlung: ablehnen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 8 – Stärkung der Kulturförderung
Kantonsrätin Sarah Akanij (SP) beantragt, das vom Regierungsrat angestrebte Zwei-Säulen-Modell (Finanzierung aus Lotteriefonds und Staatsmitteln) zu stärken und der freien Kulturförderung mehr Mittel zu sprechen als vom Regierungsrat vorgeschlagen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Die Verbesserung der Mittel würde es erlauben, die in den vergangenen Jahren geleistete Aufbauarbeit gemäss Verfassungsauftrag zu sichern und die Kulturprogramme auf dem Land und in der Agglomeration zu stärken. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 9 – Förderung der Sparte «interaktive Medien»
Die Kantonsrätinnen Judith Stofer (AL) und Karin Fehr Thoma (Grüne) beantragen, den vom Regierungsrat in der Planung vorgeschlagenen Staatsbeitrag für die übrige Kulturförderung um 1,5 Mio. Franken zu erhöhen. Dieser soll der neuen Kunstsparte «interaktive Medien» zu Gute kommen.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Zusätzliche und neue Aufgaben in der Kulturförderung erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel. Der Bereich «Beitrag übrige Kulturförderung» sollte jedoch aus der Sicht unserer Organisation vom Kantonsrat im Grundsatz nicht spartenspezifisch definiert werden. Unsere Empfehlung: annehmen, KEF-Erklärung Nr. 8 jedoch vorziehen. >> mehr Informationen


KEF-Erklärung Nr. 33 – Umsetzung Musikschulinitiative
Kantonsrätin Monika Wicki (SP) beantragt, für die Musikschulen in der Planung bereits ab 2021 jährlich 10 Mio. Franken einzustellen, weil diese künftig vom Kanton in diesem Umfang unterstützt werden.

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich: Wir begrüssen die finanzielle Unterstützung der Musikschulen durch den Kanton. Unsere Empfehlung: annehmen. >> mehr Informationen

 

Noiseletter 3/2019

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Regierungsrat nimmt zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf

Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF vom 3.9.2019) geht der Regierungsrat auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel sprechen. Er beabsichtigt, das von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also die Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Noch im letztjährigen KEF kommunizierte er das Gegenteil: einen Abbau um mehrere Millionen Franken.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat die Kulturförderung als eine elementar wichtige Aufgabe im Kanton anerkennt. Wir erwarten nun, dass die Stärkung der Kulturförderung entsprechend vorangetrieben wird. Nur so können die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden und in den Städten von den kulturellen Effekten profitieren. Es braucht genügend Mittel, damit das künstlerische Schaffen ermöglicht wird und Kultur verstärkt in auch in den Regionen stattfinden kann.

Ein Anfang ist gemacht, finanzielle Mittel reichen aber noch nicht aus

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz wird auf 2021 in Kraft treten. Dieses sieht in einer Übergangslösung vor, der freien Kulturförderung aus dem Lotteriefonds bis Ende 2023 weiterhin 23 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auf 2024 folgt dann eine Reduktion auf 17 Millionen Franken. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Im KEF schlägt der Regierungsrat nun vor, den heutigen Lotteriefondsanteil von 22,7 Mio. Franken bis 2023 schrittweise mit Staatsgeldern auf 27,2 Mio. Franken aufzustocken. Allerdings machen die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Denn ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Selbst eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Kulturförderung mindestens rund 32 Millionen Franken braucht, um den Status Quo zu erhalten.

Wir sind erfreut über Stossrichtung des Regierungsrates

Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds.

Folgt der Kantonsrat im Dezember 2019 in der Budget-/KEF-Debatte dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets.

Aktualisiertes Factsheet (September 2019) verfügbar

Lesen Sie unser soeben aktualisiertes Factsheet (Ausgabe September 2019). Es erklärt die Zusammenhänge und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


National- und Ständeratswahlen

Am 20. Oktober finden die National- und Ständeratswahlen statt. Pro Kultur Kanton Zürich selbst gibt keine Wahlempfehlungen ab, bietet jedoch den Kandidierenden an, sich mit einem persönlichen Statement auf unseren Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter und Instagram) zur Kulturpolitik zu positionieren und sich selber für die Wahl zu empfehlen.


Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.


Unser Noiseletter

Der Noiseletter ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte aus Politik und Verwaltung über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo weiterempfehlen.

Factsheet: Abstract Juli 2019

Nachstehend finden Sie das Abstract des Factsheets (Fassung Juli 2019). Die vollständige Fassung finden Sie hier.

Abstract

Die öffentliche Kulturförderung des Kantons Zürich ist im Umbruch und nur noch bis Ende 2021 gesichert.

Grund dafür ist ein kantonsrätlicher Beschluss (5125) aus dem Jahr 2015, der die freien Mittel der Kulturfördergelder aus dem Staatshaushalt strich. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds. Sie betragen jährlich 23 Millionen Franken und sind befristet bis Ende 2021.

Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG), über das der Kantonsrat voraussichtlich 2019 abstimmen wird, sieht vor, dass die bisherige Praxis um zwei Jahre verlängert wird. Ab 2024 sollen die Beiträge aus dem Swisslos-Reingewinn für die freie Kulturförderung reduziert und dem Kulturfonds überdies neue Aufgaben übertragen werden, die bis anhin anders finanziert wurden.

Bei Annahme der Gesetzesvorlage stehen der bisherigen freien Kulturförderung ab 2024 über 6 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Das entspricht gegenüber heute einer Kürzung um mehr als einem Viertel.

Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags bräuchte die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel. Werden im ordentlichen Budget keine Staatsmittel gesprochen, ist der Kulturstandort Zürich bedroht.

Es drohen Kürzungen und der Verlust des Kulturstandorts Zürich.

Ab 2024 drohen massive Kürzungen des Kulturbudgets und damit der Verlust des herausragenden Kulturstandorts Zürich. Betroffen wären etablierte Institutionen genauso wie Klein- und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Produktionen in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und weiterer stünden vor dem Aus. Ebenso die Kulturprogramme der Gemeinden.

Die Politik stellt jetzt die Weichen.

Wie es mit der öffentlichen Kulturförderung weitergeht, bestimmen Regierungsund Kantonsrat mit dem neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz (LFG) und mit dem jeweils auf vier Jahre im Voraus geplanten konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) des Kantons Zürich. In den jährlichen Budgetdebatten wird bestimmt, wie die Staatsgelder investiert werden. Der Kantonsrat stellt also bereits jetzt die Weichen, wie es ab 2022 mit der Kulturförderung weitergehen wird. Der im kantonalen Lotteriefondsgesetz vorgesehene Anteil für die Kultur ist ab 2024 jedoch viel zu gering, als dass die bisherige Kulturförderung auch nur annähernd sichergestellt werden könnte.

Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung – also jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen hierzu die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden.

Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen.

Gemäss einer von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich in Auftrag gegebenen Studie reichen die derzeitigen 23 Millionen Franken nicht aus, um den Status Quo zu sichern. Benötigt werden laut Studie künftig mindestens 31,25 Millionen, alimentiert aus dem ordentlichen Budget und dem Lotteriefonds (Anteil für die Kultur aus dem Swisslos-Gewinn 25 Prozent). In diesen Minimalbetrag sind noch keine Innovationen miteingerechnet, um den Kulturstandort Zürich nachhaltig zu sichern. Pro Kultur Kanton Zürich fordert deshalb für die freien Mittel insgesamt 46 Millionen Franken: davon 23 Millionen aus dem Lotteriefonds (30 Prozent Anteil für die freie Kulturförderung aus dem Swisslos-Gewinn) und 23 Millionen aus Staatsmitteln (0.15 Prozent der Staatsausgaben).

Hierzu soll die Kulturförderung künftig auf einem Zwei-Säulen-Prinzip beruhen, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Je nachdem, wie hoch der Lotteriefondsanteil für die Kultur ausfallen wird, sind mehr oder weniger Staatsmittel notwendig.

Hier finden Sie die vollständige Fassung des Factsheets (Ausgabe Juli 2019).

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Zürich, 14. Februar 2019  – Medienmitteilung zum

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 25 % der Einnahmen des Kantons Zürich aus den Gewinnen von Swisslos kann die heutige Kulturförderung des Kantons nicht annähernd gewährleistet werden. Pro Kultur Kanton Zürich fordert die Sicherstellung der kantonalen Kulturförderung.

Lotteriefondsgesetz reicht für die Sicherstellung der Kulturförderung nicht aus.

Mit Genugtuung nimmt Pro Kultur Kanton Zürich zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Vorlage zum Lotteriefondsgesetz die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beiträge an die Kulturförderung von 20 % auf 25 % erhöht hat. Doch auch dieser Beitrag reicht bei Weitem nicht aus, um die aktuelle Kulturförderung des Kantons zu sichern. Diese werden – ausser den Beiträgen an das Opernhaus und an das Theater Kanton Zürich – zurzeit über Spezialregelungen ausschliesslich mit Mitteln aus dem Lotteriefonds bestritten. Neu sollen gemäss der regierungsrätlichen Vorlage aus den neu vorgeschlagenen 25 % aus dem Lotteriefonds auch Investitionen von Kulturinstitutionen mitfinanziert werden.

Kürzung der Beiträge ab 2024

Erfreulich ist, dass die Beiträge in einer Übergangsregelung bis 2023 weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 23 Millionen Franken gesprochen werden sollen. Nur: Damit vertagt der Regierungsrat mit dem neuen Gesetz das eigentliche Problem auf 2024. Denn ab dann stehen nur noch 25% für den Kulturfonds zur Verfügung, was bei langfristig erwarteten Erträgen von jährlich 75 Millionen Franken aus Swisslos knapp 19 Millionen Franken ergibt. Das entspricht ab 2024 einer Kürzung von rund 20 % Prozent gegenüber der bisherigen Lösung.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert einen Staatsbeitrag

Die Präsidentin von Pro Kultur – die Kuratorin und Theaterregisseurin Barbara Weber – fordert im Namen der Mitglieder vom Pro Kultur Kanton Zürich: «Um die Kontinuität der Kulturförderung zu sichern, muss diese wieder auf zwei Säulen gestellt werden. Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass künftig ein Staatsbeitrag ins reguläre Budget aufgenommen wird und subsidiär ein Beitrag aus dem Lotteriefonds in die Kulturförderung fliesst.»

Pro Kultur Kanton Zürich verlangt Festsetzung für die Kultur bei 30 %

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass der Lotteriefondsbeitrag für die Kultur von den vorgeschlagenen 25 % auf 30 % erhöht wird. Insgesamt müssen künftig für die Kulturförderung aus Staatsmitteln und Lotteriefonds zusammen 46 Millionen jährlich zur Verfügung stehen.

Vorstandsmitglied Konrad Bitterli, Direktor Kunstmuseum Winterthur, betont die Unverzichtbarkeit der Kulturförderung: «Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards und der hohen Zufriedenheit der Bevölkerung unseres Kantons. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Kulturförderung auf sichere finanzielle Grundlagen stellt».

Die Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Pressekontakte:
> Barbara Weber, Präsidentin Pro Kultur Kanton Zürich
076 507 79 29, Mail, Intendantin, Regisseurin, Kuratorin.
> Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 052 267 51 71, Mail, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur.
> Hans Läubli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 043 322 07 30, Mail, Geschäftsleiter Suisseculture.

Referenz:
> Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62

Medienmitteilung vom 14.02.19 als PDF >

Sicherung der Kulturförderung im Kanton Zürich – Pro Kultur Kanton Zürich gewinnt an Einfluss 

Neu auch Städte und Gemeinden in Kulturlobby engagiert

An der ersten Jahresversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich von gestern Abend, 28. Januar 2019 im Kulturhaus Helferei in Zürich wurde der Vorstand einstimmig bestätigt und die Intendantin und Regisseurin Präsidentin Barbara Weber für das zweite Amtsjahr per Akklamation wiedergewählt. Neu in den elfköpfigen Vorstand aufgenommen wurde die Kulturjournalistin Jennifer Khakshouri, bekannt als Moderatorin von Literaturveranstaltungen und Sendungen von Radio SRF2 Kultur. Neu gehören der Interessenorganisation, die sich für die öffentliche Kulturförderung und einen starken Kulturkanton Zürich einsetzt, auch zahlreiche Städte und Gemeinden an.

Bereits über hundert institutionelle Mitglieder

Präsidentin Barbara Weber freute sich an der Mitgliederversammlung: «Wir sind politisch viel stärker und breiter aufgestellt, als wir vor einem Jahr zu hoffen wagten.» Der erst vor einem Jahr gegründeten Lobbyorganisation traten im ersten Vereinsjahr bereits über hundert Institutionen aus dem ganzen Kantonsgebiet bei, prognostiziert war die Hälfte. Mitglieder sind Kulturinstitutionen aus allen Sparten – Kunst, Film, Literatur, Musik, Oper, Tanz, Theater und Museen – vom Kleinstveranstalter bis zum Opernhaus sowie Kulturverbände, Kulturvermittelnde und Kulturschaffende. Neu sind seit Jahresbeginn auch rund 50 Gemeinden und Städte des Kantons mit dabei (siehe Mitglieder >).

2019 wird das entscheidende Jahr

Vorstandsmitglied Eva-Maria Würth betonte an der Versammlung die Wichtigkeit der Kulturförderung: «Zürich zählt zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen in der Schweiz. Es ist wichtig, dass der Kanton das Kulturschaffen nicht nur in den Städten, sondern auch in den Regionen und Gemeinden ermöglicht. Kulturförderung belebt und stärkt das Gemeinschaftsleben.» Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich deshalb für den Erhalt und die Stärkung der öffentlichen Kulturförderung im Kanton Zürich ein.
Präsidentin Barbara Weber rief in ihrer Rede an der Jahresversammlung zu Zusammenhalt auf: «Für die Sicherung der öffentlichen Mittel wird 2019 das entscheidende Jahr. Es gilt jetzt, dass alle Kulturschaffenden, alle Kulturvermittelnden, alle Kulturinstitutionen und alle Gemeinden, ob gross oder klein, ob auf dem Land oder in der Stadt, zusammenstehen und sich für den Verfassungsauftrag der Kulturförderung stark machen.»

Das Lotterie- und Sportfondsgesetz dünnt die Kultur aus

2019 wird der Regierungsrat dem Parlament das kantonale Lotterie- und Sportfondsgesetz vorlegen. Die im Vernehmlassungsentwurf für die Kultur vorgesehenen Mittel von 20 Prozent reichen jedoch nicht aus, die Kulturförderung zu erhalten. Eva-Maria Würth: «Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut.»
Dazu fordert Pro Kultur Kanton Zürich für die freien Kulturmittel insgesamt 46 Millionen Franken: 23 Millionen aus dem Lotteriefonds, was einen Lotteriefondsanteil von 30 Prozent für die Kultur voraussetzt, sowie denselben Betrag aus dem Staatshaushalt, so dass für die freien Mittel der Kulturförderung insgesamt 46 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Pro Kultur Kanton Zürich mischt im Wahlkampf mit – parteipolitisch unabhängig

Als parteipolitisch unabhängige Lobbyorganisation bietet Pro Kultur Kanton Zürich auf ihrer Webseite allen Kandidierenden für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 24. März 2019 die Möglichkeit, ein Statement zur Kultur zu veröffentlichen. Die Statements mit Foto werden anschliessend in den sozialen Medien gestreut.
(Siehe Wahlen 2019: Statements >)

Medienmitteilung als PDF >

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (GV)

Montag, 28. Januar 2019, 18.15 Uhr
Kulturhaus Helferei Zürich, Kirchgasse 13, 8001 Zürich

Sehr geehrtes Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich,
sehr geehrte Damen und Herren

Unsere Organisation ist jetzt ein knappes Jahr jung. In den Medien konnten wir uns für die öffentliche Kulturförderung Gehör verschaffen. Auch im Kantonsrat wurde dank unseres Engagements die Kultur zum Thema. Doch in der Budgetdebatte hat es der Rat verpasst, die Kultur mittels KEF- und Budget-Anträgen auf sichere Beine zu stellen.

Zwar äusserten sich viele Politikerinnen und Politiker wohlwollend zu unseren Forderungen. Sie verwiesen aber auf die kommende Debatte zum Lotterie- und Sportfondsgesetz, das der Regierungsrat 2019 verabschieden wird. Nur: dieses Gesetz alleine kann die öffentliche Kulturförderung nicht sicherstellen.

Im Rahmen des Jahresberichts wird der Vorstand über die politische Entwicklung und die Perspektiven berichten. Gerne laden wir Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Traktanden
  1. Begrüssung
  2. Wahl ProtokollführerIn
  3. Wahl Stimmenzähler
  4. Jahresbericht
  5. Jahresrechnung 2018 und Revisionsbericht (Decharge Vorstand)
  6. Wahlen Vorstand, Präsidium und Rechnungsprüfung
  7. Programm 2019
  8. Festsetzung Mitgliederbeiträge (Kategorienänderung)
  9. Budget 2019
  10. Varia

Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen. Stimm- und wahlberechtigt sind jedoch nur Mitglieder. Anträge für weitere Traktanden reichen Sie bitte bis zum 18. Januar 2019 per E-Mail ein.
Zur Vereinfachung unserer Planung bitten wir Sie, sich bei Valérie Jetzer per E-Mail anzumelden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsführer

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