Kantonsrat Zürich verhandelt am Montag Lotteriefondsgesetz

Künftige Finanzierung der Kulturförderung

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Am kommenden Montag, 28. September 2020 stimmt der Kantonsrat Zürich über das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG) ab. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit wird die erste Säule der künftigen Finanzierung der Kulturförderung im Kanton Zürich fixiert. Wir beobachten die Verhandlungen im Kantonsrat sehr genau und werden nächste Woche informieren, was die Beschlüsse für die Kulturförderung bedeuten werden.

Verhandlung im Live-Stream verfolgen
Die Verhandlung im Kantonsrat am Montag, 28. September 2020 beginnt voraussichtlich um 9 Uhr. Verfolgen Sie die Debatte im
Live-Stream.
Den Entwurf zum Lotteriefondsgesetz und die Anträge aus der Finanzkommission finden Sie hier:
Geschäft 5520a Lotteriefondsgesetz

Kulturförderung mit Staatsmitteln sichern
Vorweg: Wie auch immer sich der Kantonsrat zu den Anträgen zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz stellen wird, die Mittel aus dem Lotteriefonds alleine werden nicht ausreichen, um die Kulturförderung zu sichern.
Es braucht in jedem Fall auch Staatsmittel aus dem ordentlichen Budget (Zwei-Säulen-Modell). Über diese Mittel wird erst im Dezember bei der Behandlung des Budgets beschlossen. Wie hoch diese jedoch ausfallen müssen, hängt davon ab, wie viel Geld nächsten Montag aus dem Lotteriefonds für die Kulturförderung gesprochen wird.

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