Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zur GGG-Zertifikatspflicht

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Medienmitteilung

Zürich, 26. August 2021

Ausweitung der GGG-Zertifikatspflicht und Abschaffung kostenloser Covid-19-Tests

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Mit gewisser Besorgnis hat Pro Kultur Kanton Zürich von den Entscheiden des Bundesrates vom 25. August 2021 Kenntnis genommen. Es ist uns bewusst, dass die Kultur mit in der Pflicht steht, ihr Möglichstes beizutragen, die Pandemie so schnell wie möglich zu beenden. Dennoch beurteilt unsere Organisation die aktuellen Entscheide eher kritisch, insbesondere bezüglich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Kultur. Die Pandemie darf sich nicht verlängern. Die Kultur leistet mit ihren Schutzkonzepten ihren Beitrag dazu. Mit der vom Bundesrat beabsichtigten Einführung einer generellen GGG-Zertifikatspflicht im Kulturbereich stellen sich neue Herausforderungen. Die geplante Abschaffung der Gratistests zum temporären Erhalt des Zertifikats wird die kulturelle Teilhabe für bestimmte Personen um 60 bis 100 Franken pro Eintritt verteuern.

Die Zugänglichkeit zur Kultur muss gewährleistet bleiben.
Die Einführung einer generellen Zertifikatspflicht erhöht die Schwelle der kulturellen Teilhabe. Eine gewünschte Erhöhung der Impfquote hat über Information und Aufklärung zu erfolgen und nicht über wirtschaftlichen Druck im Kulturbereich. Denn dies trifft sehr spezifisch jene Personen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Ausserdem darf es nicht sein, dass für jene Personen, die sich nicht impfen lassen können, die Hürden für die kulturelle Teilhabe finanziell erhöht werden. Die Schwelle von Testkosten zwischen 60 und 100 Franken ist zu hoch.

Der Zeitpunkt der Einführung der Kostenpflicht für Tests ist verfrüht.
Der Zeitpunkt der Aufgabe der kostenlosen Tests zum Erhalt des Zertifikats auf den 1. Oktober 2021 ist zu kurzfristig und zu verfrüht. Selbst wer sich sofort nach dem 25. August um einen Impftermin bemüht, hat praktisch keine Möglichkeit mehr, bis zum 1. Oktober ein gültiges Zertifikat über die Impfung zu erlangen, da die meisten Veranstalter dieses erst zwei Wochen nach dessen Ausstellung akzeptieren. Dies betrifft nicht zuletzt Jugendliche über 16 Jahren, die sich erst seit kurzem impfen lassen können.

Das Raster für die Zertifikatsanwendung ist zu grob.
In Bezug auf Personenaufkommen, Personendichte und Anforderungen an die Hygiene bestehen enorme Unterschiede zwischen grossen und kleinen Institutionen. Ein technisches Erlebnismuseum mit monatlich 30 000 Eintritten ist nicht vergleichbar mit einem kleinen, lokalen Kunstmuseum mit monatlich 200 Eintritten. Es erscheint weder medizinisch noch rechtlich angebracht, dass die grundverschiedenen Rahmenbedingungen in keiner Weise berücksichtigt werden und nur zwischen Aussen- und Innenräumen unterschieden wird.

Höhere Hürden erfordern eine finanzielle Kompensation.
Die wirtschaftliche Situation im Kulturbereich ist weiterhin fragil. Behördlich verfügte höhere Hürden beim Zutritt zur Kultur führen direkt zu weiteren Einnahmeneinbussen und müssen somit direkt mit Ausfallentschädigungen verbunden werden. Kulturinstitutionen und -veranstalter können das finanzielle Risiko zum jetzigen Zeitpunkt, da jegliche Reserven fehlen, nicht selbst tragen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt zwar die Anforderungen erhöht, sich aber nicht über eine mögliche Verlängerung der wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen (Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Nothilfe) äussert. Die flankierenden Entschädigungsmassnahmen im Kulturbereich sind vor den aktuellen Entwicklungen unbedingt über Ende 2021 weiterzuführen. Alles andere führt zu einem Ausbluten der Kultur auf Zeit.

Tests ermöglichen die Früherkennung symptomloser Erkrankten.
Im Rahmen von sogenannten Vorort-Tests konnten in den letzten Wochen zahlreiche symptomlose Covid-19 Erkrankte erkannt und nach Hause geschickt werden. Ohne Test zur Teilnahme an einer Veranstaltung hätten sie sich weiterhin frei bewegt und allenfalls unwissentlich weitere Menschen angesteckt. Wenn nicht mehr flächendeckend getestet wird, werden als Nebeneffekt asymptomatische Krankheitsträger nicht mehr erfasst. Das ist nicht im Sinne der Pandemiebekämpfung. Jugendliche werden auf illegale Partys ausweichen. Hier fehlt die pandemische Kontrolle komplett. Es wäre wünschenswert, wenn Covid-19-Tests für asymptomatische Personen für den Veranstaltungszugang so lange kostenlos bleiben, bis die Zertifikatspflicht aufgehoben wird.

Akzeptanz des Zertifikats nicht gefährden.
Die Akzeptanz für das Zertifikat stieg mit der Anzahl an Testmöglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass die Zustimmung zum Zertifikat wieder abnehmen wird, wenn Tests kostenpflichtig werden. Eine solche Massnahme ist somit wenig förderlich in Bezug auf die Abstimmung zum Covid-Zertifikat. Wird diese verloren, hat der Bund kein anderes Instrument mehr in der Hand, als die Schliessung in bestimmten Bereichen der Kulturveranstaltungen zu verordnen. Dies wäre nicht nur finanziell verheerend, sondern würde einen weiteren Verlust an kultureller Vielfalt nach sich ziehen.

Medienmitteilung – Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

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Medienmitteilung

Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

28.9.2020

Kantonales Lotteriefondsgesetz verabschiedet – Kulturförderung ab 2024 gefährdet – jetzt Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Mit dem neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz ist ein solider und transparenter Meilenstein für die Kulturförderung im Kanton Zürich gesetzt. Der neu gebildete Kulturfonds erhält jährlich 23 Mio. Franken aus dem Gewinn von Swisslos und wird mit 20 Mio. Franken geäufnet. Das ist ein grosser Erfolg für Pro Kultur Kanton Zürich. Kritischer sehen wir als Kulturvertreter im Kanton Zürich die strenge Handhabung der so genannten Ventilklausel und die damit einhergehende Überwälzung von neuen Aufgaben an die Fachstelle Kultur. Dies führt zu einem Mehraufwand von jährlich mindestens 11 Mio. Franken. Spricht der Kantonsrat keine zusätzlichen oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget, ist die freie Kulturförderung ab 2024 nicht mehr gesichert.

Heute Montag, 28. September 2020 besiegelte der Kantonsrat Zürich das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG). Es ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Finanzierung der Kulturförderung. Nach eidgenössischem Geldspielgesetz sind Gewinne aus der interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Das kantonale Lotteriefondsgesetz regelt die Verteilung der Erträge im Kanton Zürich. Dazu soll es auf den 1. Januar 2021 vier Fonds schaffen: einen Sportfonds, einen Denkmalpflegefonds, einen Gemeinnützigen Fonds (das ist ein allgemeiner Fonds) und einen Kulturfonds. Letzterer wird künftig eine wichtige Säule der Finanzierung der Kulturförderung im Kanton bilden.

Wichtige Etappe erreicht – erstes Ziel von Pro Kultur Kanton Zürich ist umgesetzt

Dem neu geschaffenen Kulturfonds werden 30 Prozent des Ertrags aus dem Lotteriefonds zugeteilt, das sind je nach Ertrag jährlich rund 23 Mio. Franken. Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin: «Das ist erfreulich, denn dies entspricht der Hälfte der erforderlichen Mittel von 46 Mio. Franken, die mittelfristig für die freie Kulturförderung nötig sein werden.» Damit folgt der Kantonsrat den Empfehlungen von Pro Kultur Kanton Zürich. Die zusätzliche Äufnung von 20 Mio. Franken schafft als Startkapital Reserven als Puffer für die jährlichen Schwankungen in der Kulturförderung. Pro Kultur Kanton Zürich dankt dem Parlament für seinen umsichtigen Entscheid und sein Bekenntnis zu einem vielfältigen Kulturleben im Kanton Zürich.

Kulturförderung noch nicht gesichert – Überwälzung von Aufgaben an die Fachstelle Kultur belastet Kulturfonds ab 2024 zusätzlich

Entgegen der Wortmeldungen im Kantonsrat garantiert das Lotteriefondsgesetz nicht den Status Quo. Denn mit dem neuen Gesetz werden der Fachstelle Kultur ab 2024 neue Aufgaben in der Höhe von mindestens 11 Mio. Franken überwälzt, die bisher anders finanziert worden waren. Insbesondere sind dies 2 Mio. Franken für Schule & Kultur, mindestens 3,5 Mio. Franken für Investitionsbeiträge, 4,3 Mio. für die Legislaturtranche für die Städte Zürich und Winterthur sowie nach einem Postulat der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) 1,5 Mio. für die Förderung neuer Medien. Das bedeutet, dass die im Kulturfonds aus Lotteriefondsgeldern zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht ausreichen werden, um die Kulturförderung mittelfristig zu sichern. Bisher standen der Fachstelle Kultur aus Lotteriefondsgeldern rund 23 Mio. Franken jährlich zur Verfügung. Um den Status Quo im Vergleich zu heute halten zu können, beträgt der Bedarf ab 2024 – nach Ablauf der Übergangsbestimmungen – deshalb neu über 34 Mio. Franken.

Gemeinden und Agglomerationen stärken

Wenn die Teuerung, das Bevölkerungswachstums und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens in den Gemeinden und Agglomerationen mitberücksichtigt werden, so sind für Betriebsbeiträge, Projektförderung und die Kulturprogramme in den Gemeinden weitere 7 Mio. Franken nötig. Pro Kultur Kanton Zürich weist insbesondere auf anstehende Innovationen hin, die weitere Gelder benötigen. Mittelfristig ist von einem Bedarf von 46 Mio. Franken auszugehen, 23 Mio. aus dem Lotteriefonds und 23 Mio. aus dem ordentlichen Budget. Nur so kann der Kanton Zürich seine kulturelle Strahlkraft erhalten.

Strenge Ventilklausel schwächt Handlungsspielraum

Gemäss dem neuen Lotteriefondsgesetz können einmalige Beiträge für die Kultur, die 2 Mio. Franken übersteigen, nicht wie bisher aus dem Allgemeinen Fonds – der neu Gemeinnütziger Fonds heisst – finanziert werden. Auch die Investitionsbeiträge für mittlere und kleine Kulturbetriebe dürfen nicht mehr aus dem Gemeinnützigen Fonds finanziert werden, was im Jahr durchschnittlich rund 3,5 Millionen Franken ausmacht. Aus diesem Gemeinnützigen Fonds dürfen im Bereich Kultur Unterstützungen nur noch im Ausnahmefall und ausschliesslich für bedeutende Bauvorhaben oder ausserordentliche Jubiläumsaktivitäten gesprochen werden (so genannte Ventilklausel für Leuchtturmprojekte). Der Rest ist aus dem Kulturfonds zu finanzieren. So wird es unter anderem nicht mehr möglich sein, den Städten Zürich und Winterthur eine so genannte Legislaturtranche aus dem Gemeinnützigen Fonds zu sprechen. Die neue Ventilklausel bedeutet eine empfindliche Schwächung der Institutionen der Städte Winterthur und Zürich. Hier muss eine Lösung gefunden werden, weil die bisherigen Zahlungen der vergangenen acht Jahre für die betroffenen Institutionen existenzsichernd waren. Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich: «Ein Verteilkampf um die verknappten Kulturfördergelder zwischen den Sparten, zwischen der Hoch- und Breitenkultur, den Institutionen und der freien Szene, den Gemeinden und Städten muss um jeden Preis verhindert werden. Er würde den Kulturkanton Zürich empfindlich schwächen.»

Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Jetzt fordert Pro Kultur Kanton Zürich deshalb die konsequente Umsetzung des Zwei-Säulen-Modells. Das ist die Finanzierung der Kulturförderung einerseits aus Lotteriefondserträgen – wie nun über das kantonale Lotteriefondsgesetz beschlossen – und andererseits aus Staatsmitteln aus dem ordentlichen Budget. Derzeit hat der Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan für die freie Kulturförderung auf das Jahr 2024 bloss 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln eingestellt. Das ist deutlich zu wenig. Dieser Betrag ist schrittweise auf 23 Mio. Franken zu erhöhen.

Für Auskünfte und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle
Pro Kultur Kanton Zürich

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich
044 461 11 62
presse@prokultur-zuerich.ch
www.prokultur-zuerich.ch

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Medienmitteilung: Covid-19 – Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

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Medienmitteilung vom 30. Juni 2020
Covid-19 

Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

Bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sind bis Ende Juni 2020 über 1000 Gesuche aus der Kulturbranche für Ausfallentschädigung eingegangen. Das ist ein Fünftel aller schweizweit eingereichten Gesuche. Dies macht deutlich:
– Zürich als Kulturkanton betrifft die Corona-Krise besonders hart,
– Kulturschaffende im Kanton Zürich kämpfen um ihre Existenz,
– die finanzielle Unterstützung durch Bund, Kanton und Städte ist unerlässlich.

In den Covid-19-Massnahmen wurden Kulturveranstaltungen als erste eingeschränkt. Trotz Lockerungen ist eine Erholung der Branche nicht in Sicht. Im Gegenteil: Schafft es die Schweiz nicht, die Fallzahlen tief zu halten, ist mit erneuten Einschränkungen zu rechnen. Ausserdem bleibt dem Kultursektor ein grosser Teil des Publikums fern, solange sich Risikogruppen vor einer Ansteckung zu wenig geschützt fühlen.

Bund muss Kanton Zürich entlasten

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte für die Kulturbranche für die ersten sechs Monate einen schweizweiten, krisenbedingten Bedarf von 1,3 Mia. Franken errechnet. Gesprochen hat der Bundesrat 280 Mio. Es ist an der Zeit, den ursprünglichen Betrag zumindest wieder in Betracht zu ziehen, damit die Last nicht übermässig von den Kantonen, insbesondere vom Kanton Zürich getragen werden muss.

Die Krise wird den Kulturbereich und den Kanton Zürich nachhaltig treffen – nicht nur, weil ein grosser Teil des Kulturlebens, sondern auch weil Arbeitsplätze vernichtet und substanzielle Steuereinnahmen wegfallen werden. Deshalb ist es wichtig, dass neben der Sprechung von mehr Bundesmitteln auch die Covid-19-Verordnung für den Kultursektor bis mindestens 2022 verlängert wird. Zusätzlich muss die Frage gestellt werden, ob die Aufteilung der Lasten zwischen dem Bund und den übermässig betroffenen Kantonen mit 50/50 tatsächlich angemessen sei. Der Bund wäre hier gefordert, jene Kantone, welche bereits grössere Lasten im Kulturbereich tragen wie Zürich, Bern, Basel Stadt oder Genf, stärker zu unterstützen.

Problem der ausbleibenden Aufträge – Anschlusslösung gefordert

Kulturinstitutionen und Kulturschaffende erhalten nur Entschädigungen, wenn sie Ausfälle geltend machen können. Wer keine neuen Aufträge mehr erhält, kann auch keinen Einnahmeausfall geltend machen. Diese Regelung ist existenzbedrohend – und in Zusammenhang mit der EO-Entschädigung ist die Regelung sogar absurd: Wer keine Veranstaltungen mehr nachweisen kann, weil keine neuen Veranstaltungen geplant werden konnten, erhält keine Unterstützung mehr. Hier braucht es dringend eine Anschlusslösung, die über die kurzfristigen Massnahmen hinausgeht; oder mindestens eine Verlängerung der EO-Entschädigung wie auch der Kurzarbeit. Es ist zu vermeiden, dass Kulturschaffende, die unter normalen Umständen ihren Lebensunterhalt selber finanzieren, auf Sozialhilfe angewiesen sein müssen. Deshalb braucht es zusätzliche Mittel.

Schnellere Unterstützung, weniger Bürokratie

Grossen Anpassungsbedarf ortet Pro Kultur Kanton Zürich bei der Prüfung der Anträge um Ausfallentschädigung. Gesuche um Unterstützung einzelner Kulturschaffender müssen einfacher eingereicht und rascher behandelt werden können. Von den in Aussicht gestellten 70 Millionen Franken sind gemäss Fachstelle Kultur erst knapp 640’000 Franken (also weniger als 1 %) ausbezahlt, obwohl sich der Bedarf in den Gesuchen insgesamt auf über 81 Millionen Franken beziffert.

Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Regierungsrates, welcher die bisherigen Massnahmen für Kulturschaffende unbürokratischer machen will. Allerdings darf dabei das bewährte System von Suisseculture Sociale nicht über Bord geworfen werden, insbesondere nicht, wenn damit Kulturschaffende nicht mehr berücksichtigt werden könnten, die von den Sozialversicherungsanstalten nicht als selbstständig erachtet werden.

Kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich erhalten

Es muss verhindert werden, dass die Kulturlandschaft ausdünnt und der Kulturkanton Zürich an Attraktivität verliert. Über mittlere Frist muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung wieder an der Kultur teilhaben kann – dies muss auch für ältere Menschen und von COVID-19 besonders gefährdete Personen möglich sein.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über das Engagement von Regierungs- und Kantonsrat, die kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich zu sichern. Der Regierungsrat sieht die Dringlichkeit und sucht nach unkomplizierten Lösungen, damit das bestehende, bewährte System nicht kollabiert. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die aktuell diskutierten Massnahmen alleine der Verhinderung einer Notlage dienen. Ein gewisser Schaden für das Zürcher Kulturleben wird auch mit diesen Massnahmen nicht abzuwenden sein. Die Diskussion darüber, wie das Zürcher Kulturleben revitalisiert werden kann, muss ebenfalls bald geführt werden.

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Medienmitteilung: Kantonsrat anerkennt Wichtigkeit der Kulturförderung, verpasst aber ihre mittelfristige Sicherung

10.12.19 – Medienmitteilung zur Budgetdebatte des Kantonsrates

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass der Kantonsrat Zürich mit seinen gestern erfolgten kulturpolitischen Beschlüssen grundsätzlich Ja sagt zu einem starken Kulturkanton. Er unterstützt damit den Regierungsrat, der eine schrittweise Einführung des von Pro Kultur Kanton Zürich geforderten Zwei-Säulen-Modells plant. Dieses sieht vor, dass neben Lotteriefondsgeldern künftig auch wieder Staatsgelder gesprochen werden, um dem Verfassungsauftrag der Kulturförderung und ihrer Sicherung nachzukommen. Allerdings verpasste es der Kantonsrat gestern, die hierfür erforderlichen Beträge einzuplanen.

Die vom Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020 – 2023 (KEF) vorgesehene und vom Kantonsrat nun bestätigte Planung der Einstellung von Staatsmitteln für die Kultur ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Sie ebnet den Weg, um die von Pro Kultur Kanton Zürich geforderte Sicherung der Kulturproduktionen und Förderprogramme im ganzen Kanton sowohl in den Städten als auch in den Regionen, Agglomerationen und Gemeinden einzuleiten.

Mit seinen Beschlüssen folgt der Kantonsrat im Grundsatz dem erklärten Ziel der Regierung, die Sicherung der Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt zu erheben. Zwar sind die im KEF eingestellten Mittel für 2021 mit bescheidenen 23,7 Mio. Franken und für 2023 mit 27,2 Mio. Franken noch weit vom Ziel entfernt. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie errechnet für den Erhalt des Status Quo 33 Mio. Franken, unter Berücksichtigung von Innovation geht Pro Kultur Kanton Zürich von 46 Mio. Franken aus.

Konrad Bitterli, Direktor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Dass der Kantonsrat dem Regierungsrat folgt und ab 2021 wieder Staatsmittel für die Kultur sprechen will – wenn auch vorerst in bescheidenem Masse – , ist ein grosser Erfolg für die Anliegen von Pro Kultur Kanton Zürich.»

Wir bedauern, dass die von der SP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 8 (zur Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), welche die Mittel schrittweise auf das von der erwähnten Studie genannte Minimum von 33 Mio. Franken erhöhen wollte, keine Mehrheit fand. Damit verpasste es der Kantonsrat, die Kulturförderung bereits jetzt mit den benötigten Mitteln auszustatten. Vor dem Hintergrund des noch zu verhandelnden kantonalen Lotteriefondsgesetzes ist es jedoch nachvollziehbar, dass der Rat zuerst die gesetzliche Basis schaffen will und zuwartet. Deshalb ist es auch konsequent, dass die KEF-Erklärung Nr. 9 der AL und der Grünen, die eine spartenorientierte Förderung der «interaktiven Medien» forderte, keine Mehrheit fand. Hier gilt es für die Zukunft, die interaktiven Medien in der Gesamtplanung mit zu berücksichtigen, denn neue Aufgaben erfordern grundsätzlich zusätzliche Mittel.

Erleichtert sind wir, dass die von der SVP eingebrachte KEF-Erklärung Nr. 6 zur Plafonierung der Kulturförderbeiträge mit 125 zu 47 Stimmen abgelehnt worden ist. Deren Annahme hätte faktisch zu einer Kürzung geführt und die Entwicklung in den Gemeinden noch mehr behindert, als dies wegen der fehlenden Mittel bereits heute der Fall ist.
Ebenfalls erleichtert sind wir über die Ablehnung der von der SVP eingebrachten KEF-Erklärung Nr. 7 mit 119 zu 47 Stimmen, die dem Opernhaus einen Teil der Mittel entziehen wollte. Das ist ein klares Votum für den Kulturstandort Zürich.

Hans Läubli, Geschäftsleiter Suisseculture und Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich: «Der Kantonsrat hat die Basis für eine zukunftsgerichtete Kulturpolitik gelegt. Wir hoffen nun, dass er in den kommenden Jahren den Kulturetat schrittweise mit den Mitteln ausstatten wird, der nicht nur für den Erhalt der bisherigen Kulturförderung benötigt wird, sondern tatsächliche Innovation ermöglicht, die der ganzen Bevölkerung des Kantons zu Gute kommt. Wir werden die Entwicklung genau beobachten, denn KEF-Beschlüsse sind nicht bindend.»


Pressekontakt Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur. 052 267 51 71, konrad.bitterli@prokultur-zuerich.ch Hans Läubli, Vorstandsmitglied, Geschäftsleiter Suisseculture. 043 322 07 30, hans.laeubli@prokultur-zuerich.ch Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62, philippe.sablonier@prokultur-zuerich.ch

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Zürich, 14. Februar 2019  – Medienmitteilung zum

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 25 % der Einnahmen des Kantons Zürich aus den Gewinnen von Swisslos kann die heutige Kulturförderung des Kantons nicht annähernd gewährleistet werden. Pro Kultur Kanton Zürich fordert die Sicherstellung der kantonalen Kulturförderung.

Lotteriefondsgesetz reicht für die Sicherstellung der Kulturförderung nicht aus.

Mit Genugtuung nimmt Pro Kultur Kanton Zürich zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Vorlage zum Lotteriefondsgesetz die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beiträge an die Kulturförderung von 20 % auf 25 % erhöht hat. Doch auch dieser Beitrag reicht bei Weitem nicht aus, um die aktuelle Kulturförderung des Kantons zu sichern. Diese werden – ausser den Beiträgen an das Opernhaus und an das Theater Kanton Zürich – zurzeit über Spezialregelungen ausschliesslich mit Mitteln aus dem Lotteriefonds bestritten. Neu sollen gemäss der regierungsrätlichen Vorlage aus den neu vorgeschlagenen 25 % aus dem Lotteriefonds auch Investitionen von Kulturinstitutionen mitfinanziert werden.

Kürzung der Beiträge ab 2024

Erfreulich ist, dass die Beiträge in einer Übergangsregelung bis 2023 weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 23 Millionen Franken gesprochen werden sollen. Nur: Damit vertagt der Regierungsrat mit dem neuen Gesetz das eigentliche Problem auf 2024. Denn ab dann stehen nur noch 25% für den Kulturfonds zur Verfügung, was bei langfristig erwarteten Erträgen von jährlich 75 Millionen Franken aus Swisslos knapp 19 Millionen Franken ergibt. Das entspricht ab 2024 einer Kürzung von rund 20 % Prozent gegenüber der bisherigen Lösung.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert einen Staatsbeitrag

Die Präsidentin von Pro Kultur – die Kuratorin und Theaterregisseurin Barbara Weber – fordert im Namen der Mitglieder vom Pro Kultur Kanton Zürich: «Um die Kontinuität der Kulturförderung zu sichern, muss diese wieder auf zwei Säulen gestellt werden. Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass künftig ein Staatsbeitrag ins reguläre Budget aufgenommen wird und subsidiär ein Beitrag aus dem Lotteriefonds in die Kulturförderung fliesst.»

Pro Kultur Kanton Zürich verlangt Festsetzung für die Kultur bei 30 %

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass der Lotteriefondsbeitrag für die Kultur von den vorgeschlagenen 25 % auf 30 % erhöht wird. Insgesamt müssen künftig für die Kulturförderung aus Staatsmitteln und Lotteriefonds zusammen 46 Millionen jährlich zur Verfügung stehen.

Vorstandsmitglied Konrad Bitterli, Direktor Kunstmuseum Winterthur, betont die Unverzichtbarkeit der Kulturförderung: «Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards und der hohen Zufriedenheit der Bevölkerung unseres Kantons. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Kulturförderung auf sichere finanzielle Grundlagen stellt».

Die Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Pressekontakte:
> Barbara Weber, Präsidentin Pro Kultur Kanton Zürich
076 507 79 29, Mail, Intendantin, Regisseurin, Kuratorin.
> Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 052 267 51 71, Mail, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur.
> Hans Läubli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 043 322 07 30, Mail, Geschäftsleiter Suisseculture.

Referenz:
> Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62

Medienmitteilung vom 14.02.19 als PDF >

Sicherung der Kulturförderung im Kanton Zürich – Pro Kultur Kanton Zürich gewinnt an Einfluss 

Neu auch Städte und Gemeinden in Kulturlobby engagiert

An der ersten Jahresversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich von gestern Abend, 28. Januar 2019 im Kulturhaus Helferei in Zürich wurde der Vorstand einstimmig bestätigt und die Intendantin und Regisseurin Präsidentin Barbara Weber für das zweite Amtsjahr per Akklamation wiedergewählt. Neu in den elfköpfigen Vorstand aufgenommen wurde die Kulturjournalistin Jennifer Khakshouri, bekannt als Moderatorin von Literaturveranstaltungen und Sendungen von Radio SRF2 Kultur. Neu gehören der Interessenorganisation, die sich für die öffentliche Kulturförderung und einen starken Kulturkanton Zürich einsetzt, auch zahlreiche Städte und Gemeinden an.

Bereits über hundert institutionelle Mitglieder

Präsidentin Barbara Weber freute sich an der Mitgliederversammlung: «Wir sind politisch viel stärker und breiter aufgestellt, als wir vor einem Jahr zu hoffen wagten.» Der erst vor einem Jahr gegründeten Lobbyorganisation traten im ersten Vereinsjahr bereits über hundert Institutionen aus dem ganzen Kantonsgebiet bei, prognostiziert war die Hälfte. Mitglieder sind Kulturinstitutionen aus allen Sparten – Kunst, Film, Literatur, Musik, Oper, Tanz, Theater und Museen – vom Kleinstveranstalter bis zum Opernhaus sowie Kulturverbände, Kulturvermittelnde und Kulturschaffende. Neu sind seit Jahresbeginn auch rund 50 Gemeinden und Städte des Kantons mit dabei (siehe Mitglieder >).

2019 wird das entscheidende Jahr

Vorstandsmitglied Eva-Maria Würth betonte an der Versammlung die Wichtigkeit der Kulturförderung: «Zürich zählt zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen in der Schweiz. Es ist wichtig, dass der Kanton das Kulturschaffen nicht nur in den Städten, sondern auch in den Regionen und Gemeinden ermöglicht. Kulturförderung belebt und stärkt das Gemeinschaftsleben.» Pro Kultur Kanton Zürich setzt sich deshalb für den Erhalt und die Stärkung der öffentlichen Kulturförderung im Kanton Zürich ein.
Präsidentin Barbara Weber rief in ihrer Rede an der Jahresversammlung zu Zusammenhalt auf: «Für die Sicherung der öffentlichen Mittel wird 2019 das entscheidende Jahr. Es gilt jetzt, dass alle Kulturschaffenden, alle Kulturvermittelnden, alle Kulturinstitutionen und alle Gemeinden, ob gross oder klein, ob auf dem Land oder in der Stadt, zusammenstehen und sich für den Verfassungsauftrag der Kulturförderung stark machen.»

Das Lotterie- und Sportfondsgesetz dünnt die Kultur aus

2019 wird der Regierungsrat dem Parlament das kantonale Lotterie- und Sportfondsgesetz vorlegen. Die im Vernehmlassungsentwurf für die Kultur vorgesehenen Mittel von 20 Prozent reichen jedoch nicht aus, die Kulturförderung zu erhalten. Eva-Maria Würth: «Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut.»
Dazu fordert Pro Kultur Kanton Zürich für die freien Kulturmittel insgesamt 46 Millionen Franken: 23 Millionen aus dem Lotteriefonds, was einen Lotteriefondsanteil von 30 Prozent für die Kultur voraussetzt, sowie denselben Betrag aus dem Staatshaushalt, so dass für die freien Mittel der Kulturförderung insgesamt 46 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Pro Kultur Kanton Zürich mischt im Wahlkampf mit – parteipolitisch unabhängig

Als parteipolitisch unabhängige Lobbyorganisation bietet Pro Kultur Kanton Zürich auf ihrer Webseite allen Kandidierenden für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 24. März 2019 die Möglichkeit, ein Statement zur Kultur zu veröffentlichen. Die Statements mit Foto werden anschliessend in den sozialen Medien gestreut.
(Siehe Wahlen 2019: Statements >)

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Regierungsrat plant öffentliche Kulturförderung ab 2022 zu kürzen.

Stellungnahme zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich

Der Regierungsrat beabsichtigt, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 abzubauen. Betroffen sind alle Bereiche aus Bildender Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz und Theater. Pro Kultur Kanton Zürich wendet sich gegen dieses Vorhaben und verlangt die Sicherung und Aufstockung der Mittel, damit der Kanton Zürich gemäss seinem Verfassungsauftrag auch in Zukunft die Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.

Regierungsrat sieht keine Staatsmittel für Kulturförderung mehr vor

Der am Freitag, 1. September 2018 von Regierungsrat Ernst Stocker präsentierte Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich sieht vor, die Kulturfördergelder ab 2022 um 3,3 Millionen Franken zu kürzen (Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), während die Fachstelle Kultur zusätzliche Kulturförder-Aufgaben aus anderen Budgetbereichen übernehmen und finanzieren muss. Neu sollen die Lotteriefondsbeiträge für die Kultur nur noch 19,4 Millionen anstatt wie bisher 22,7 Millionen Franken betragen. Aus dem Staatshaushalt selbst sind ausser für das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich keine Mittel für die Kulturförderung vorgesehen.

Der Regierungrat will die Kulturförderung um 6 Millionen Franken abbauen.

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass der Regierungsrat davon ausgeht, dass 2022 das neue Lotterie- und Sportfondsgesetz in Kraft sein wird und aus dem Lotteriefonds 25 Prozent für die Kultur gesprochen werden sollen. Der Vernehmlassungsentwurf zum neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz sieht ausserdem vor, dass für Kulturinstitutionen die kleineren und mittleren Investitionsbeiträge, die bisher aus dem allgemeinen Lotteriefonds finanziert wurden, neu aus dem Bereich der Kultur stammen sollen. Das belastet das Kulturbudget um schätzungsweise weitere 2,5 Millionen Franken jährlich. Faktisch stehen also nicht wie bisher 22,7 Millionen zu Verfügung, sondern knapp 6 Millionen weniger, was einer Kürzung der freien Mittel des Kulturbudgets von rund 25% entspricht. Dies muss vom Kantonsrat korrigiert werden!

Konrad BitterliDirektor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich:«Der Abbau der Kulturfördermittel hat gravierende Folgen für die Attraktivität des Standorts Zürich. Die kulturelle Grundversorgung in den Städten und auf dem Land ist gefährdet. Das betrifft Kunstmuseen und Theaterhäuser genauso wie örtliche Theatergruppen, Gesangs- oder Volksmusikvereine.»

Regierungsrat spricht sich gegen die Kultur auf dem Land aus.

Von den Kürzungen betroffen sind etablierte Institutionen genauso wie freie Kulturprojekte, Klein­ und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Veranstaltungsorte in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater sind in ihrer Existenz bedroht, Kulturprogramme und Kulturproduktionen der Gemeinden können nicht mehr oder nur noch reduziert realisiert werden. Von der Kürzung nicht betroffen sind das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich, für die separate Regelungen gelten. Abgebaut wird bei der übrigen Kulturförderung – also auf dem Land und dort, wo mit dem geringsten Widerstand gerechnet wird.

Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen!

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung – also auch jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden. Wir verlangen, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen hierzu die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden.

Kulturförderung ist eine Staatsaufgabe und gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts!

Im Jahr 2015 strich der Kantonsrat die Kulturfördergelder – ausser fürs Opernhaus und das Theater Kanton Zürich – aus dem Staatshaushalt. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds, befristet bis Ende 2021. Selbst wenn die bisherige Lösung verlängert wird, wie vom Regierungsrat beabsichtigt, reichen die Beiträge aus dem Lotteriefonds nicht aus. Diese sind viel zu gering, als dass der bisherige Stand auch nur annähernd aufrechterhalten werden könnte.

Barbara Weber,Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich:«Wir fordern den Kantonsrat auf, den Kurs des Regierungsrates zu korrigieren und die öffentliche Kulturförderung ab 2022 wieder ins ordentliche Budget des Kantons Zürich aufzunehmen und angemessen auszustatten.»

Mittel aufstocken statt kürzen!

Pro Kultur Kanton Zürich fordert eine Aufstockung der Mittel zur Sicherung einer auf die Zukunft ausgerichteten Kulturförderung. Wir verlangen einen Lotteriefondsanteil für die Kultur von 30 Prozent, was 23 Millionen entspricht sowie denselben Betrag aus dem Staatshaushalt, so dass für die freien Mittel der Kulturförderung insgesamt 46 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Positionspapier von Pro Kultur Kanton Zürich «Factsheet Kulturförderung sichern»

Das soeben veröffentlichte «Factsheet Kulturförderung sichern» von Pro Kultur Kanton Zürich beschreibt die Szenarien und begründet unsere Forderungen. (siehe Anhang)

 

Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …

– traditionelles und zeitgenössisches Kulturschaffen pflegt und erhält.

– Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.

– über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

– zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.

– ein Ort für Innovation bleibt.

 

Presseauskunft

Barbara Weber, Präsidentin, 076 507 79 29
Intendantin, Regisseurin, Kuratorin, E-Mail >

Konrad Bitterli,Vorstandsmitglied, 052 267 51 71
Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur, E-Mail >

Vollständige Liste der Vorstandsmitglieder auf der Webseite aufrufbar:
www.prokultur-zuerich.ch

 

 

Geschäftsstelle

Pro Kultur Kanton Zürich
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter, 044 461 11 62, E-Mail >
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich ist die Interessengemeinschaft der Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Kulturvermittelnden im Kanton Zürich. Die Organisation ist die gemeinsame Stimme aller Sparten zu Stadt und Land – für alle Formen von Kunst und Kultur. Sie setzt sich für eine umfassende, zukunftsgerichtete und nachhaltige Förderung des Kunst- und Kulturschaffens im Kanton Zürich und dessen Gemeinden ein.

 

 

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