Medienmitteilung – Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

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Medienmitteilung

Stellungnahme zum heute beschlossenen kantonalen Lotteriefondsgesetz

28.9.2020

Kantonales Lotteriefondsgesetz verabschiedet – Kulturförderung ab 2024 gefährdet – jetzt Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Mit dem neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz ist ein solider und transparenter Meilenstein für die Kulturförderung im Kanton Zürich gesetzt. Der neu gebildete Kulturfonds erhält jährlich 23 Mio. Franken aus dem Gewinn von Swisslos und wird mit 20 Mio. Franken geäufnet. Das ist ein grosser Erfolg für Pro Kultur Kanton Zürich. Kritischer sehen wir als Kulturvertreter im Kanton Zürich die strenge Handhabung der so genannten Ventilklausel und die damit einhergehende Überwälzung von neuen Aufgaben an die Fachstelle Kultur. Dies führt zu einem Mehraufwand von jährlich mindestens 11 Mio. Franken. Spricht der Kantonsrat keine zusätzlichen oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget, ist die freie Kulturförderung ab 2024 nicht mehr gesichert.

Heute Montag, 28. September 2020 besiegelte der Kantonsrat Zürich das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG). Es ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Finanzierung der Kulturförderung. Nach eidgenössischem Geldspielgesetz sind Gewinne aus der interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Das kantonale Lotteriefondsgesetz regelt die Verteilung der Erträge im Kanton Zürich. Dazu soll es auf den 1. Januar 2021 vier Fonds schaffen: einen Sportfonds, einen Denkmalpflegefonds, einen Gemeinnützigen Fonds (das ist ein allgemeiner Fonds) und einen Kulturfonds. Letzterer wird künftig eine wichtige Säule der Finanzierung der Kulturförderung im Kanton bilden.

Wichtige Etappe erreicht – erstes Ziel von Pro Kultur Kanton Zürich ist umgesetzt

Dem neu geschaffenen Kulturfonds werden 30 Prozent des Ertrags aus dem Lotteriefonds zugeteilt, das sind je nach Ertrag jährlich rund 23 Mio. Franken. Eva-Maria Würth, Co-Präsidentin: «Das ist erfreulich, denn dies entspricht der Hälfte der erforderlichen Mittel von 46 Mio. Franken, die mittelfristig für die freie Kulturförderung nötig sein werden.» Damit folgt der Kantonsrat den Empfehlungen von Pro Kultur Kanton Zürich. Die zusätzliche Äufnung von 20 Mio. Franken schafft als Startkapital Reserven als Puffer für die jährlichen Schwankungen in der Kulturförderung. Pro Kultur Kanton Zürich dankt dem Parlament für seinen umsichtigen Entscheid und sein Bekenntnis zu einem vielfältigen Kulturleben im Kanton Zürich.

Kulturförderung noch nicht gesichert – Überwälzung von Aufgaben an die Fachstelle Kultur belastet Kulturfonds ab 2024 zusätzlich

Entgegen der Wortmeldungen im Kantonsrat garantiert das Lotteriefondsgesetz nicht den Status Quo. Denn mit dem neuen Gesetz werden der Fachstelle Kultur ab 2024 neue Aufgaben in der Höhe von mindestens 11 Mio. Franken überwälzt, die bisher anders finanziert worden waren. Insbesondere sind dies 2 Mio. Franken für Schule & Kultur, mindestens 3,5 Mio. Franken für Investitionsbeiträge, 4,3 Mio. für die Legislaturtranche für die Städte Zürich und Winterthur sowie nach einem Postulat der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) 1,5 Mio. für die Förderung neuer Medien. Das bedeutet, dass die im Kulturfonds aus Lotteriefondsgeldern zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht ausreichen werden, um die Kulturförderung mittelfristig zu sichern. Bisher standen der Fachstelle Kultur aus Lotteriefondsgeldern rund 23 Mio. Franken jährlich zur Verfügung. Um den Status Quo im Vergleich zu heute halten zu können, beträgt der Bedarf ab 2024 – nach Ablauf der Übergangsbestimmungen – deshalb neu über 34 Mio. Franken.

Gemeinden und Agglomerationen stärken

Wenn die Teuerung, das Bevölkerungswachstums und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens in den Gemeinden und Agglomerationen mitberücksichtigt werden, so sind für Betriebsbeiträge, Projektförderung und die Kulturprogramme in den Gemeinden weitere 7 Mio. Franken nötig. Pro Kultur Kanton Zürich weist insbesondere auf anstehende Innovationen hin, die weitere Gelder benötigen. Mittelfristig ist von einem Bedarf von 46 Mio. Franken auszugehen, 23 Mio. aus dem Lotteriefonds und 23 Mio. aus dem ordentlichen Budget. Nur so kann der Kanton Zürich seine kulturelle Strahlkraft erhalten.

Strenge Ventilklausel schwächt Handlungsspielraum

Gemäss dem neuen Lotteriefondsgesetz können einmalige Beiträge für die Kultur, die 2 Mio. Franken übersteigen, nicht wie bisher aus dem Allgemeinen Fonds – der neu Gemeinnütziger Fonds heisst – finanziert werden. Auch die Investitionsbeiträge für mittlere und kleine Kulturbetriebe dürfen nicht mehr aus dem Gemeinnützigen Fonds finanziert werden, was im Jahr durchschnittlich rund 3,5 Millionen Franken ausmacht. Aus diesem Gemeinnützigen Fonds dürfen im Bereich Kultur Unterstützungen nur noch im Ausnahmefall und ausschliesslich für bedeutende Bauvorhaben oder ausserordentliche Jubiläumsaktivitäten gesprochen werden (so genannte Ventilklausel für Leuchtturmprojekte). Der Rest ist aus dem Kulturfonds zu finanzieren. So wird es unter anderem nicht mehr möglich sein, den Städten Zürich und Winterthur eine so genannte Legislaturtranche aus dem Gemeinnützigen Fonds zu sprechen. Die neue Ventilklausel bedeutet eine empfindliche Schwächung der Institutionen der Städte Winterthur und Zürich. Hier muss eine Lösung gefunden werden, weil die bisherigen Zahlungen der vergangenen acht Jahre für die betroffenen Institutionen existenzsichernd waren. Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich: «Ein Verteilkampf um die verknappten Kulturfördergelder zwischen den Sparten, zwischen der Hoch- und Breitenkultur, den Institutionen und der freien Szene, den Gemeinden und Städten muss um jeden Preis verhindert werden. Er würde den Kulturkanton Zürich empfindlich schwächen.»

Bekenntnis zum Zwei-Säulen-Modell gefordert

Jetzt fordert Pro Kultur Kanton Zürich deshalb die konsequente Umsetzung des Zwei-Säulen-Modells. Das ist die Finanzierung der Kulturförderung einerseits aus Lotteriefondserträgen – wie nun über das kantonale Lotteriefondsgesetz beschlossen – und andererseits aus Staatsmitteln aus dem ordentlichen Budget. Derzeit hat der Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan für die freie Kulturförderung auf das Jahr 2024 bloss 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln eingestellt. Das ist deutlich zu wenig. Dieser Betrag ist schrittweise auf 23 Mio. Franken zu erhöhen.

Für Auskünfte und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle
Pro Kultur Kanton Zürich

Philippe Sablonier, Geschäftsleiter
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich
044 461 11 62
presse@prokultur-zuerich.ch
www.prokultur-zuerich.ch

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