Medienmitteilung: Covid-19 – Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

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Medienmitteilung vom 30. Juni 2020
Covid-19 

Die Zürcher Kultur benötigt schnellere und längere Unterstützung

Bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sind bis Ende Juni 2020 über 1000 Gesuche aus der Kulturbranche für Ausfallentschädigung eingegangen. Das ist ein Fünftel aller schweizweit eingereichten Gesuche. Dies macht deutlich:
– Zürich als Kulturkanton betrifft die Corona-Krise besonders hart,
– Kulturschaffende im Kanton Zürich kämpfen um ihre Existenz,
– die finanzielle Unterstützung durch Bund, Kanton und Städte ist unerlässlich.

In den Covid-19-Massnahmen wurden Kulturveranstaltungen als erste eingeschränkt. Trotz Lockerungen ist eine Erholung der Branche nicht in Sicht. Im Gegenteil: Schafft es die Schweiz nicht, die Fallzahlen tief zu halten, ist mit erneuten Einschränkungen zu rechnen. Ausserdem bleibt dem Kultursektor ein grosser Teil des Publikums fern, solange sich Risikogruppen vor einer Ansteckung zu wenig geschützt fühlen.

Bund muss Kanton Zürich entlasten

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte für die Kulturbranche für die ersten sechs Monate einen schweizweiten, krisenbedingten Bedarf von 1,3 Mia. Franken errechnet. Gesprochen hat der Bundesrat 280 Mio. Es ist an der Zeit, den ursprünglichen Betrag zumindest wieder in Betracht zu ziehen, damit die Last nicht übermässig von den Kantonen, insbesondere vom Kanton Zürich getragen werden muss.

Die Krise wird den Kulturbereich und den Kanton Zürich nachhaltig treffen – nicht nur, weil ein grosser Teil des Kulturlebens, sondern auch weil Arbeitsplätze vernichtet und substanzielle Steuereinnahmen wegfallen werden. Deshalb ist es wichtig, dass neben der Sprechung von mehr Bundesmitteln auch die Covid-19-Verordnung für den Kultursektor bis mindestens 2022 verlängert wird. Zusätzlich muss die Frage gestellt werden, ob die Aufteilung der Lasten zwischen dem Bund und den übermässig betroffenen Kantonen mit 50/50 tatsächlich angemessen sei. Der Bund wäre hier gefordert, jene Kantone, welche bereits grössere Lasten im Kulturbereich tragen wie Zürich, Bern, Basel Stadt oder Genf, stärker zu unterstützen.

Problem der ausbleibenden Aufträge – Anschlusslösung gefordert

Kulturinstitutionen und Kulturschaffende erhalten nur Entschädigungen, wenn sie Ausfälle geltend machen können. Wer keine neuen Aufträge mehr erhält, kann auch keinen Einnahmeausfall geltend machen. Diese Regelung ist existenzbedrohend – und in Zusammenhang mit der EO-Entschädigung ist die Regelung sogar absurd: Wer keine Veranstaltungen mehr nachweisen kann, weil keine neuen Veranstaltungen geplant werden konnten, erhält keine Unterstützung mehr. Hier braucht es dringend eine Anschlusslösung, die über die kurzfristigen Massnahmen hinausgeht; oder mindestens eine Verlängerung der EO-Entschädigung wie auch der Kurzarbeit. Es ist zu vermeiden, dass Kulturschaffende, die unter normalen Umständen ihren Lebensunterhalt selber finanzieren, auf Sozialhilfe angewiesen sein müssen. Deshalb braucht es zusätzliche Mittel.

Schnellere Unterstützung, weniger Bürokratie

Grossen Anpassungsbedarf ortet Pro Kultur Kanton Zürich bei der Prüfung der Anträge um Ausfallentschädigung. Gesuche um Unterstützung einzelner Kulturschaffender müssen einfacher eingereicht und rascher behandelt werden können. Von den in Aussicht gestellten 70 Millionen Franken sind gemäss Fachstelle Kultur erst knapp 640’000 Franken (also weniger als 1 %) ausbezahlt, obwohl sich der Bedarf in den Gesuchen insgesamt auf über 81 Millionen Franken beziffert.

Pro Kultur Kanton Zürich unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Regierungsrates, welcher die bisherigen Massnahmen für Kulturschaffende unbürokratischer machen will. Allerdings darf dabei das bewährte System von Suisseculture Sociale nicht über Bord geworfen werden, insbesondere nicht, wenn damit Kulturschaffende nicht mehr berücksichtigt werden könnten, die von den Sozialversicherungsanstalten nicht als selbstständig erachtet werden.

Kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich erhalten

Es muss verhindert werden, dass die Kulturlandschaft ausdünnt und der Kulturkanton Zürich an Attraktivität verliert. Über mittlere Frist muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung wieder an der Kultur teilhaben kann – dies muss auch für ältere Menschen und von COVID-19 besonders gefährdete Personen möglich sein.

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über das Engagement von Regierungs- und Kantonsrat, die kulturelle Vielfalt im Kanton Zürich zu sichern. Der Regierungsrat sieht die Dringlichkeit und sucht nach unkomplizierten Lösungen, damit das bestehende, bewährte System nicht kollabiert. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die aktuell diskutierten Massnahmen alleine der Verhinderung einer Notlage dienen. Ein gewisser Schaden für das Zürcher Kulturleben wird auch mit diesen Massnahmen nicht abzuwenden sein. Die Diskussion darüber, wie das Zürcher Kulturleben revitalisiert werden kann, muss ebenfalls bald geführt werden.

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