Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Zürich, 14. Februar 2019  – Medienmitteilung zum

Lotteriefondsgesetz – Die Kultur als Verliererin?

Mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 25 % der Einnahmen des Kantons Zürich aus den Gewinnen von Swisslos kann die heutige Kulturförderung des Kantons nicht annähernd gewährleistet werden. Pro Kultur Kanton Zürich fordert die Sicherstellung der kantonalen Kulturförderung.

Lotteriefondsgesetz reicht für die Sicherstellung der Kulturförderung nicht aus.

Mit Genugtuung nimmt Pro Kultur Kanton Zürich zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Vorlage zum Lotteriefondsgesetz die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beiträge an die Kulturförderung von 20 % auf 25 % erhöht hat. Doch auch dieser Beitrag reicht bei Weitem nicht aus, um die aktuelle Kulturförderung des Kantons zu sichern. Diese werden – ausser den Beiträgen an das Opernhaus und an das Theater Kanton Zürich – zurzeit über Spezialregelungen ausschliesslich mit Mitteln aus dem Lotteriefonds bestritten. Neu sollen gemäss der regierungsrätlichen Vorlage aus den neu vorgeschlagenen 25 % aus dem Lotteriefonds auch Investitionen von Kulturinstitutionen mitfinanziert werden.

Kürzung der Beiträge ab 2024

Erfreulich ist, dass die Beiträge in einer Übergangsregelung bis 2023 weiterhin auf dem bisherigen Niveau von 23 Millionen Franken gesprochen werden sollen. Nur: Damit vertagt der Regierungsrat mit dem neuen Gesetz das eigentliche Problem auf 2024. Denn ab dann stehen nur noch 25% für den Kulturfonds zur Verfügung, was bei langfristig erwarteten Erträgen von jährlich 75 Millionen Franken aus Swisslos knapp 19 Millionen Franken ergibt. Das entspricht ab 2024 einer Kürzung von rund 20 % Prozent gegenüber der bisherigen Lösung.

Pro Kultur Kanton Zürich fordert einen Staatsbeitrag

Die Präsidentin von Pro Kultur – die Kuratorin und Theaterregisseurin Barbara Weber – fordert im Namen der Mitglieder vom Pro Kultur Kanton Zürich: «Um die Kontinuität der Kulturförderung zu sichern, muss diese wieder auf zwei Säulen gestellt werden. Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass künftig ein Staatsbeitrag ins reguläre Budget aufgenommen wird und subsidiär ein Beitrag aus dem Lotteriefonds in die Kulturförderung fliesst.»

Pro Kultur Kanton Zürich verlangt Festsetzung für die Kultur bei 30 %

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass der Lotteriefondsbeitrag für die Kultur von den vorgeschlagenen 25 % auf 30 % erhöht wird. Insgesamt müssen künftig für die Kulturförderung aus Staatsmitteln und Lotteriefonds zusammen 46 Millionen jährlich zur Verfügung stehen.

Vorstandsmitglied Konrad Bitterli, Direktor Kunstmuseum Winterthur, betont die Unverzichtbarkeit der Kulturförderung: «Die Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards und der hohen Zufriedenheit der Bevölkerung unseres Kantons. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Kulturförderung auf sichere finanzielle Grundlagen stellt».

Die Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Pressekontakte:
> Barbara Weber, Präsidentin Pro Kultur Kanton Zürich
076 507 79 29, Mail, Intendantin, Regisseurin, Kuratorin.
> Konrad Bitterli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 052 267 51 71, Mail, Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur.
> Hans Läubli, Vorstandsmitglied Pro Kultur Kanton Zürich 043 322 07 30, Mail, Geschäftsleiter Suisseculture.

Referenz:
> Philippe Sablonier, Geschäftsleiter Pro Kultur Kanton Zürich 044 461 11 62

Medienmitteilung vom 14.02.19 als PDF >

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