Stellungnahme zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich
Der Regierungsrat beabsichtigt, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 abzubauen. Betroffen sind alle Bereiche aus Bildender Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz und Theater. Pro Kultur Kanton Zürich wendet sich gegen dieses Vorhaben und verlangt die Sicherung und Aufstockung der Mittel, damit der Kanton Zürich gemäss seinem Verfassungsauftrag auch in Zukunft die Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.
Regierungsrat sieht keine Staatsmittel für Kulturförderung mehr vor
Der am Freitag, 1. September 2018 von Regierungsrat Ernst Stocker präsentierte Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich sieht vor, die Kulturfördergelder ab 2022 um 3,3 Millionen Franken zu kürzen (Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), während die Fachstelle Kultur zusätzliche Kulturförder-Aufgaben aus anderen Budgetbereichen übernehmen und finanzieren muss. Neu sollen die Lotteriefondsbeiträge für die Kultur nur noch 19,4 Millionen anstatt wie bisher 22,7 Millionen Franken betragen. Aus dem Staatshaushalt selbst sind ausser für das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich keine Mittel für die Kulturförderung vorgesehen.
Der Regierungrat will die Kulturförderung um 6 Millionen Franken abbauen.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass der Regierungsrat davon ausgeht, dass 2022 das neue Lotterie- und Sportfondsgesetz in Kraft sein wird und aus dem Lotteriefonds 25 Prozent für die Kultur gesprochen werden sollen. Der Vernehmlassungsentwurf zum neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz sieht ausserdem vor, dass für Kulturinstitutionen die kleineren und mittleren Investitionsbeiträge, die bisher aus dem allgemeinen Lotteriefonds finanziert wurden, neu aus dem Bereich der Kultur stammen sollen. Das belastet das Kulturbudget um schätzungsweise weitere 2,5 Millionen Franken jährlich. Faktisch stehen also nicht wie bisher 22,7 Millionen zu Verfügung, sondern knapp 6 Millionen weniger, was einer Kürzung der freien Mittel des Kulturbudgets von rund 25% entspricht. Dies muss vom Kantonsrat korrigiert werden!
Konrad Bitterli, Direktor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich:«Der Abbau der Kulturfördermittel hat gravierende Folgen für die Attraktivität des Standorts Zürich. Die kulturelle Grundversorgung in den Städten und auf dem Land ist gefährdet. Das betrifft Kunstmuseen und Theaterhäuser genauso wie örtliche Theatergruppen, Gesangs- oder Volksmusikvereine.»
Regierungsrat spricht sich gegen die Kultur auf dem Land aus.
Von den Kürzungen betroffen sind etablierte Institutionen genauso wie freie Kulturprojekte, Klein und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Veranstaltungsorte in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater sind in ihrer Existenz bedroht, Kulturprogramme und Kulturproduktionen der Gemeinden können nicht mehr oder nur noch reduziert realisiert werden. Von der Kürzung nicht betroffen sind das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich, für die separate Regelungen gelten. Abgebaut wird bei der übrigen Kulturförderung – also auf dem Land und dort, wo mit dem geringsten Widerstand gerechnet wird.
Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen!
Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung – also auch jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden. Wir verlangen, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen hierzu die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden.
Kulturförderung ist eine Staatsaufgabe und gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts!
Im Jahr 2015 strich der Kantonsrat die Kulturfördergelder – ausser fürs Opernhaus und das Theater Kanton Zürich – aus dem Staatshaushalt. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds, befristet bis Ende 2021. Selbst wenn die bisherige Lösung verlängert wird, wie vom Regierungsrat beabsichtigt, reichen die Beiträge aus dem Lotteriefonds nicht aus. Diese sind viel zu gering, als dass der bisherige Stand auch nur annähernd aufrechterhalten werden könnte.
Barbara Weber,Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich:«Wir fordern den Kantonsrat auf, den Kurs des Regierungsrates zu korrigieren und die öffentliche Kulturförderung ab 2022 wieder ins ordentliche Budget des Kantons Zürich aufzunehmen und angemessen auszustatten.»
Mittel aufstocken statt kürzen!
Pro Kultur Kanton Zürich fordert eine Aufstockung der Mittel zur Sicherung einer auf die Zukunft ausgerichteten Kulturförderung. Wir verlangen einen Lotteriefondsanteil für die Kultur von 30 Prozent, was 23 Millionen entspricht sowie denselben Betrag aus dem Staatshaushalt, so dass für die freien Mittel der Kulturförderung insgesamt 46 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Positionspapier von Pro Kultur Kanton Zürich «Factsheet Kulturförderung sichern»
Das soeben veröffentlichte «Factsheet Kulturförderung sichern» von Pro Kultur Kanton Zürich beschreibt die Szenarien und begründet unsere Forderungen. (siehe Anhang)
Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …
– traditionelles und zeitgenössisches Kulturschaffen pflegt und erhält.
– Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.
– über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.
– zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.
– ein Ort für Innovation bleibt.
Presseauskunft
Barbara Weber, Präsidentin, 076 507 79 29
Intendantin, Regisseurin, Kuratorin, E-Mail >
Konrad Bitterli,Vorstandsmitglied, 052 267 51 71
Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur, E-Mail >
Vollständige Liste der Vorstandsmitglieder auf der Webseite aufrufbar:
www.prokultur-zuerich.ch
Geschäftsstelle
Pro Kultur Kanton Zürich
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter, 044 461 11 62, E-Mail >
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich
Pro Kultur Kanton Zürich ist die Interessengemeinschaft der Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Kulturvermittelnden im Kanton Zürich. Die Organisation ist die gemeinsame Stimme aller Sparten zu Stadt und Land – für alle Formen von Kunst und Kultur. Sie setzt sich für eine umfassende, zukunftsgerichtete und nachhaltige Förderung des Kunst- und Kulturschaffens im Kanton Zürich und dessen Gemeinden ein.