Kulturbotschaft 2025–2028 des Bundes: Resultat des Informations- und Austauschtreffens

Am 21. November 2022 fand in Bern auf Einladung des Bundesamts für Kultur BAK ein Informations- und Austauschtreffen zur kommenden Kulturbotschaft statt, in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und der Direktorin des BAK, Carine Bachmann. Die Kulturverbände konnten sich über die zentralen Handlungsfelder der Kulturpolitik für die Jahre 2025–2028 informieren und austauschen. Die Taskforce Culture begrüsste den Einbezug der Kulturverbände, der zum ersten Mal in dieser Form stattfand.
Kulturbotschaft legt Ziele fest

Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.

Sechs Handlungsfelder

Beim Treffen am 21. November ging es um die kulturpolitischen Schwerpunkte des Bundes für die Jahre 2025– 2028, verdichtet zu folgenden sechs Handlungsfeldern:

  • Kultur und digitale Transformation,
  • Kultur und nachhaltige Entwicklung,
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis,
  • Aktualisierung des Kulturfördersystems,
  • Kultur als Arbeitswelt sowie
  • Gouvernanz im Kulturbereich.

Die Taskforce Culture unterstützt die definierten Handlungsfelder und begrüsst den konstruktiven Austausch. Die Handlungsfelder machen zudem einmal mehr deutlich, mit welch grossen Herausforderungen der Schweizer Kultursektor in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird.

Pro Kultur Kanton Zürich hat sich via Taskforce Culture  mit über 30 Anliegen in die Diskussion eingebracht. Da das Verfahren nicht öffentlich ist, können wir an dieser Stelle nicht über die eingebrachten Inhalte berichten.

Vernehmlassung im Mai 2023

Im Mai 2023 wird die Vernehmlassungsvorlage der Kulturbotschaft 2025–2028 vorliegen mit konkreten Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen. Erst dann wird bekannt, welche finanziellen Mittel für die nationale Kulturförderung 2025–2028 zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle interessierten Personen und Organisationen können sich dann im Rahmen der Vernehmlassung äussern.

Anpassungen nötig

Bereits jetzt ist für die Taskforce Culture klar: Angesichts der Herausforderungen, die der Kultursektor zu meistern hat und unter Berücksichtigung der Inflation, ist eine Erhöhung des Kulturbudgets unumgänglich. Ausserdem werden gesetzliche Anpassungen zur sozialen Absicherung nötig sein, die nicht nur den Kulturbereich, sondern alle “prekären” Arbeitsformen betreffen, also befristet Angestellte, mehrfach Beschäftigte, teilweise Selbstständigerwerbende oder auch arbeitgeberähnliche Personen. Hier besteht branchenübergreifend Handlungsbedarf.

Newsletter Juni 2022 – Ausblick Kultursektor – Termine – Ankündigung GV

Newsletter vom 22. Juni 2022

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben folgende Informationen für Sie:

Zu Covid-19:
1. Medienmitteilung Taskforce Culture: Ausblick Kultursektor.
2. Unterstützungsmassnahmen für die Kultur: Bald ist Schluss. Terminübersicht.
3. Steuererklärung 2021: Hinweis auf unser Merkblatt.

In eigener Sache:
4. Ankündigung: Ordentliche Mitgliederversammlung am
Do 15.9.2022, 16 bis 18 Uhr.

Bis bald!
Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 Medienmitteilung Taskforce Culture: Ausblick Kultursektor.

Am 17. Juni 2022 ging die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Ende Juni laufen die meisten Unterstützungsmassnahmen aus. Lesen Sie, was im Hinblick auf den Herbst notwendig werden wird. Mehr erfahren >>>


2 Unterstützungsmassnahmen für die Kultur: Bald ist Schluss. Terminübersicht.

Bereits Ende Juni 2022 laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus.

* * *

Ausfallentschädigungen 2022 für Kulturschaffende und Kulturunternehmen:
Schadensperiode vom 1. Mai bis 30. Juni 2022
Gesuchseingabe nur möglich vom 1. bis 31. Juli 2022
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Transformationsprojekte 2022 für Kulturunternehmen:
Letzter Eingabetermin: 30. September 2022
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Nothilfe für Kulturschaffende (Suisseculture Sociale):

für Mai/Juni 2022
Einreichung spätestens: 30. Juni 2022

für Juli/August 2022
Einreichung spätestens: 31. August 2022

für September/Oktober 2022
Einreichung spätestens: 31. Oktober 2022

für November/Dezember 2022
Einreichung spätestens: 30. November 2022

Mehr erfahren >>>


3 Steuererklärung 2021: Hinweis auf unser Merkblatt.

Wie müssen Unterstützungszahlungen aufgrund von Covid-19-Massnahmen versteuert werden? Wir haben anfangs Jahr für Sie zusammen mit dem Steueramt des Kantons Zürich ein Merkblatt erstellt. Darin finden Sie Informationen, was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten müssen in Bezug auf Erwerbsersatz bzw. EO-Entschädigung (Corona-Erwerbsersatz, CEE), Ausfallentschädigung für Kulturschaffende, Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Nothilfe. Merkblatt Steuern >>>


4 Ankündigung: Ordentliche Mitgliederversammlung am Do 15.9.2022 von 16 bis 18 Uhr.

Die ordentliche Mitgliederversammlung von Pro Kultur Kanton Zürich findet am Donnerstag, 15. September 2022 von 16 bis 18 Uhr statt. Ort und weitere Infos folgen.

Covid-19: Normalbetrieb des Kultursektors frühestens im Sommer 2023

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 17. Juni 2022
(red. Bearb. Pro Kultur Kanton Zürich)

Zum Ende der Sommersession der eidgenössischen Räte:

Ein Ausblick auf die Herausforderungen im Kultursektor

Am 17. Juni 2022 ging die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Bereits Ende Juni laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus: mit Blick auf die nach wie vor noch nicht wieder erreichte Normalität im Kultursektor ein fragwürdiges Signal. Die noch bis Ende Jahr laufende Nothilfe von Suisseculture Sociale und die Unterstützung von Transformationsprojekten können die weiterhin angespannte Situation nicht vollständig ausgleichen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde zwar bis Ende Jahr verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt.

Während sich in den vergangenen zwei Jahren die parlamentarischen Sessionen in Bern zu einem grossen Teil mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschäftigen hatten, stand die soeben zu Ende gegangene Sommersession ganz im Zeichen des aktuellen Weltgeschehens. Ohne diese Dringlichkeit auch nur im Ansatz relativieren zu wollen: Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Selbst dort, wo die Entwicklungen gegenwärtig positiv sind, besteht für die mittelfristige Zukunft mit einem ungewissen Herbst und Winter grosse Planungsunsicherheit.

Richtiger Entscheid des Bundesrates im Frühling

Im April hatte der Bundesrat mit Blick auf die branchenspezifischen Schwierigkeiten die Verlängerung gewisser Instrumente beschlossen, nun endet die Möglichkeit einer Ausfallentschädigung für die Kulturbranche schweizweit. Einzig die nach wie vor unerlässliche Nothilfe für Kulturschaffende von Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte bleiben noch bis Ende Jahr bestehen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde auf Stufe Bund zwar bis Ende 2022 verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt. Darum fehlt diese wichtige “Versicherung” für Publikumsanlässe im Herbst/Winter, obwohl sie bis heute kaum beansprucht werden musste, aber ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit darstellen würde.

Ein Auslaufen der Instrumente bedeutet kein Ende der Herausforderungen

Eine beispielhafte Aufzählung verbleibender Herausforderungen zeigt, dass selbst in Zeiten weniger problematischer Fallzahlen durchaus noch Entschädigungs- und Unterstützungsbedarf besteht:

Produktionsstau: Zahlreiche Kulturschaffende verschiedener Sparten haben aufgrund des nun eingetretenen Produktionsstaus kaum Möglichkeiten, ihre neu geschaffenen Werke vor Publikum zu zeigen oder überhaupt zu produzieren bzw. zu verkaufen. Die konstant hohe Anzahl an Gesuchen bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale zeigt ebenso deutlich, dass die Auftragslage vieler Kulturschaffender noch länger nicht ausreichen wird, ihr Leben wieder wie vor der Pandemie bestreiten zu können.

Planungsschwierigkeiten: International tätige Künstler*innen wie auch Veranstaltende von internationalen Künstler*innen sehen sich nach wie vor mit Planungsschwierigkeiten konfrontiert.

Publikumszahlen: Weil viele Konzerte/Veranstaltungen nun nachgeholt werden, führt das zu einer beispiellosen Dichte des Angebots. Während etwa viele grosse Festivals/Konzerte Positives über den Vorverkauf berichten können, kommen kleinere Theater und Festivals wegen des grossen Angebots unter Druck. Letztere berichten von deutlich geringeren Publikumszahlen. Generell sehen sich aber alle Veranstaltenden mit den Auswirkungen des Überangebotes konfrontiert.

Fachkräftemangel: Über alle Branchen hinweg zieht sich schliesslich der mehrfach vorausgesagte Fachkräftemangel im technischen Bereich. Während des pandemiebedingten Unterbruchs in der Event-Branche sind viele Fachkräfte abgewandert und weniger Lernende haben sich für die Ausbildung zur Veranstaltungsfachperson interessiert.

Versicherungsfragen: Es ist unklar, ob Veranstaltende/Kulturunternehmen zukünftige pandemiebedingte Ausfälle überhaupt noch werden versichern können, oder ob die Versicherungsanstalten dieses Risiko ausnehmen werden. Dies wäre für Kulturproduktionen eine Katastrophe: Muss beispielsweise ein Filmdreh oder ein Musical wegen Grippeerkrankung der Hauptdarstellerin abgesagt werden, dann führt das zu enorm hohen Ausfällen. Es ist unabdingbar, dass solche Ausfallrisiken über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

Was im Hinblick auf den Herbst notwendig ist

Noch ist es zu früh, den genauen Umfang des weiterhin bestehenden Entschädigungs- und Unterstützungsbedarfs aufzuzeigen. Nach dem Sommer wird wohl eine erste Einschätzung, wie sich der aktuell geplante Wegfall verschiedener Covid-Massnahmen per Ende Juni auswirken wird, möglich sein. Es wird sich etwa zeigen, wie sich die Gesuchslage bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale entwickelt. Mit Blick auf den erfahrungsgemäss epidemiologisch deutlich anspruchsvolleren Herbst/Winter hingegen dürfte aber bereits jetzt klar sein, dass die Kulturbranche frühestens im Sommer 2023 in der Normalität angelangt sein wird. Bis dahin ist es unabdingbar, die bewährten Instrumente bei Bedarf unbürokratisch und rasch zu reaktivieren, um unverschuldet ums wirtschaftliche Überleben kämpfende Kulturschaffende und -unternehmen zu unterstützen. Bis anhin ist es erfreulicherweise gelungen, die Kultur in der Schweiz trotz anhaltender Schwierigkeiten weitestgehend zu erhalten – und genau dies muss unbedingt auch weiterhin das Ziel bleiben.

Fazit: Die Kultur befindet sich nach wie vor noch nicht im Normalbetrieb.

Covid-19: Bundesrat verlängert Ausfallentschädigungen für den Kultursektor bis Ende Juni 2022

Aktualisiert 14. April 2022

Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

Ausfallsentschädigung bis Ende Juni 2022 verlängert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Möglichkeit der Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung soll für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.

Gemäss Konsultationsvorlage wären die Ausfallentschädigungen bei einem allfälligen Erlass sanitarischer Massnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ohne weitere Verordnungsänderung erneut zum Tragen gekommen. Auf diesen Automatismus hat der Bundesrat verzichtet. Die in der Konsultation umstrittene Frage der Definition sanitarischer Massnahmen (Art. 2 Bst. g Covid-19-Kulturverordnung) muss damit zum heutigen Zeitpunkt nicht gelöst werden.

Nothilfe für Kulturschaffende bis 31. Dezember 2022 weitergeführt

Zur Erinnerung: Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden können.

Beiträge an Transformationsprojekte bis 31. Dezember weitergeführt

Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.4.2022 >>>

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie hier in der  Aufstellung des Bundesamtes für Kultur >>>

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Kultur vom 13.4.2022

Covid-19-Unterstützungsmassnahmen bleiben für den Kultursektor teilweise bestehen

Informationen des Bundesamtes für Kultur

Was gilt ab dem 17. Februar 2022?

Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, per 17. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufzuheben.  Wie geht es weiter mit den in der COVID-19-Kulturverordnung festgelegten Unterstützungsmassnahmen?
Nothilfe
Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden .
Transformationsprojekte
Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.
Ausfallentschädigungen
Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich laufen gemäss den Bestimmungen der COVID-19-Kulturverordnung Kultur am Ende der laufenden Schadenperiode aus. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Übersicht Massnahmen

Das letzte Treffen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Austauschgruppe Corona, bestehend aus Vertretern der Task-Force Kultur, der Kantone und der Städte, fand am 8. Februar 2022 statt. Das nächste Treffen Mitte März wird eine neue Standortbestimmung ermöglichen.

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie hier >>>

Corona: Bundesrat hebt fast alle Massnahmen auf – Erwerbsausfallzahlungen werden teilweise weitergeführt

Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf

Seit Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt
Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann
ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von
Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen.

Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen
Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen
Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das
Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März 2022: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

Anpassungen bei der Testung
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die
Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

 

Es braucht einen “Kultur-Restart” mit vereinten Kräften!

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 2. Februar 2022

Und jetzt? Dem Kultursektor steht ein langer Weg zurück in die Normalität bevor

Die Taskforce Culture begrüsst Lockerungen oder gar die baldige Aufhebung der geltenden Einschränkungen, welche den Kultursektor seit bald zwei Jahren massiv beeinträchtigen. Trotz dieser positiven Entwicklungen wird die Kulturbranche damit aber nicht einfach zum courant normal zurückkehren können.

Signalwirkung für die Kultur notwendig

Seit Beginn der Pandemie wurde die Bevölkerung von den Behörden unzählige Male dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und wenn immer möglich soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Veranstaltungen in Innenräumen wurden – sofern sie nicht ohnehin verboten waren – als “Hochrisiko” deklariert. Es überrascht also nicht, dass diese Botschaft eine Verhaltensänderung beim Publikum bewirkte. Die Behörden aller Ebenen müssen nun klar signalisieren, dass die in der Vergangenheit propagierte Zurückhaltung demnächst nicht mehr angebracht sein wird. Der Moment scheint also reif für eine neue, ebenso klare Botschaft: Runter vom Sofa, rein ins Konzert!

Ebenfalls betroffen von starken Einschränkungen waren und sind kulturelle Aktivitäten in den Kulturvereinen im Amateurbereich und die kulturelle Bildung. Pandemiebedingt zeigen sich bereits jetzt Lücken, etwa in der Nachwuchsförderung. Auch hier braucht es eine klare Botschaft, dass diese Aktivitäten wertvoll und wichtig sind und grundsätzlich einen positiven Effekt auf das persönliche Wohlbefinden, aber auch auf das soziale Leben in einer Gesellschaft haben.

Komplexität des Kultursektors, der noch lange nicht im Gleichgewicht sein wird

Im Unterschied zu anderen durch die Pandemie stark betroffenen Branchen ist es in der Kultur kaum je möglich, von einem Tag auf den nächsten den Betrieb hochzufahren. Zum einen ist die internationale Vernetzung riesig bspw. mit Blick auf Tourneeplanungen, womit eine entsprechende Abhängigkeit vom Ausland und deren Massnahmen einher geht. Auch der Produktionsstau bleibt eine grosse Herausforderung: Die Gefahr, dass alles auf einmal stattfinden soll und es zu einer Übersättigung kommt, ist real. Es wird unmöglich sein, alles bisher Verschobene nachzuholen, mit entsprechenden Ausfällen für Kulturschaffende, die ohnehin derzeit oft noch mit einer schlechten Auftragslage konfrontiert sind.

Auf der anderen Seite ist bereits heute in gewissen Berufsfeldern ein Fachkräftemangel vorhanden: Kulturschaffende, aber auch Techniker:innen und andere kulturnahe Berufe sahen sich nicht selten gezwungen, sich neu zu orientieren und werden fehlen, wenn das Kulturleben wieder an Fahrt aufnimmt.

Auch wenn sich die allgemeine epidemiologische Lage günstig zu entwickeln scheint und die meisten Massnahmen in den nächsten Wochen wegfallen könnten: Die Schweizer wie auch die internationale Kulturbranche hat noch einen langen Weg vor sich bis zur Normalität.

Daher braucht es einen “Kultur-Restart” mit vereinten Kräften!

Unterstützung bis zum Schluss – Vorbilder gibt es

Die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen wurden in der Schweiz von Bund und Kantonen während der Pandemie nicht allein gelassen. Die verschiedenen Massnahmen haben ganz entscheidend dazu beigetragen, dass bislang ein kultureller Kahlschlag ausgeblieben ist. Es wäre aber fatal zu glauben, dass mit dem Wegfall der Einschränkungen auch sämtliche Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen von niemandem mehr benötigt würden.

In vielen Fällen können Risiken nicht mehr durch Privatversicherungen abgedeckt werden, obwohl die bestehenden Massnahmen weiterhin zu Mehrkosten führen, so z.B. wenn Erkrankung oder Quarantäne von Künstler:innen oder Techniker:innen zu einer Produktionsverschiebung oder einer Absage führen. Während etwa die Nothilfe für die Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte weiterlaufen, sind andere Unterstützungsgelder (z.B. Ausfallentschädigungen oder Corona-Erwerbsersatz) an das Vorhandensein von staatlich verordneten Einschränkungen geknüpft.

Die noch bis Ende November weiterlaufenden Transformationsprojekte sind durch ihre engen Vorgaben kaum dazu geeignet, eine allgemeine “Revitalisierung” der Kultur herbeizuführen. Ein viel breiteres und niederschwelliger gefasstes “Kultur-Restart-Programm”, wie es der Bundesrat für die Tourismusbranche beschlossen hat, ist aus Sicht der Taskforce Culture auch für die Kultur in die Wege zu leiten: Nicht zuletzt ist die Standortattraktivität auch dem reichhaltigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebot zu verdanken. Nachbarländer wie z.B. Deutschland mit dem Programm “Neustart Kultur” zeigen auf, dass dringend Handlungsbedarf besteht und der politische Wille dazu vorhanden ist.

Es sind deshalb gemeinsam sämtliche nötigen Mittel bereitzustellen, damit der Neustart der Schweizer Kultur gelingt. Das Publikum soll die Möglichkeit erhalten, unsere Künstler:innen und Kulturschaffenden neu zu entdecken.

Gesuche für Covid-19-Ausfallsentschädigungen und Transformationsprojekte

Gesuche für Ausfallentschädigungen

Ob und wann das Gesuchsportal des Kantons Zürich geöffnet ist, über das Kulturunternehmen, freischaffende und selbstständige Kulturschaffende für pandemiebedingte Ausfälle  finanzielle Unterstützung beantragen können, erfahren Sie auf dem  Gesuchsportal des Kantons Zürich >>>

Selbständige Kulturschaffende
Gesuchsportal des Kantons Zürich >>>

Freischaffende Kulturschaffende
Gesuchsportal des Kantons Zürich >>>

Kulturunternehmen
Gesuchsportal des Kantons Zürich >>>


Gesuche für Transformationsprojekte

Kulturunternehmen
Gesuche für Transformationsprojekte können ab dem 1. April 2022 wieder über das Gesuchsportal eingereicht werden.
Letzter Eingabetermin: 30. September 2022.
Gesuchsportal des Kantons Zürich >>>

Corona: Regeln und Verbote seit 3. Februar 2022

Aktualisiert am 6.2.2022

Übersicht: nationale Regeln und Verbote

Die untenstehende Übersicht zeigt, welche Regeln und Verbote seit dem. 3. Februar 2022 national gelten. Das heisst, in der ganzen Schweiz gelten mindestens diese Massnahmen. In den Kantonen kann es strengere Massnahmen geben.

Massnahmen und Verordnungen des Bundes >>>
Grafik Massnahmen des Bundes seit 3.2.2022 >>>
Einreise in die Schweiz >>>


Schutzkonzepte

Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.


Newsletter 8/2021 – Kulturbudget 2022 – Beschlüsse Kantonsrat – Corona-Massnahmen

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Exakt zur Zeitenwende – wir hoffen, dies sei ein gutes Omen – haben wir für Sie folgende Informationen:

Vorweg noch – ja, es war ein intensives kulturpolitisches Jahr. Wir danken Ihnen für Ihre Treue, die uns ermutigt, auch weiterhin für die Sache der Kultur einzustehen.

Kantonale Kulturförderpolitik:
1. Kantonsrat Zürich gewährt Kulturförderung 2022 auf Pump.
2. Kantonsrat lehnt nachhaltige Sicherung der Kulturförderung ab.
3. Weitere kulturpolitische Beschlüsse des Kantonsrats.

Zu Covid-19:
4. Aktuelle Corona-Massnahmen und Regeln.
5. Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 gesichert.
6. Selbstständigerwerbende beim Erwerbsersatz benachteiligt.

In eigener Sache:
7. Webseite aktualisiert.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage. Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 Kantonsrat gewährt Kulturförderung 2022 auf Pump.

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 14. Dezember 2021 das Budget 2022. Im Bereich der Kulturförderung folgt er dem Antrag des Regierungsrats und sorgt damit zumindest für das Jahr 2022 für eine gewisse Stabilität. Das heisst, die öffentliche Kulturförderung kann im Jahr 2022 im bisherigen Mass weitergeführt werden. Das ist sehr erfreulich. Allerdings trügt die Sicherheit, denn die Stabilität wird nur erreicht durch einen Rechnungstrick: Die Kulturfondsreserven, die für Einnahmeschwankungen aus den Swisslos-Erträgen vorgesehen wären, sollen Jahr für Jahr kontinuierlich abgebaut werden, bis sie in drei Jahren faktisch aufgebraucht sind. Das ist nicht nachhaltig. Damit vertagen Regierungs- und Kantonsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft.

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2 Kantonsrat lehnt nachhaltige Sicherung der Kulturförderung ab.

Zwar gehen Kantons- und Regierungsrat mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2025 in die richtige Richtung und bekennen sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Doch spätestens 2024 wird das Geld ausgehen, um die bisherige Förderung im gleichen Mass weiterzuführen, weil die Fachstelle Kultur ohne ausreichenden Ausgleich aus dem Kulturfonds viele Aufgaben zu finanzieren hat, die bisher anders alimentiert worden waren. Um dieser Tatsache vorzubeugen, reichte Kantonsrätin Sarah Akanji, SP Winterthur, zwei Anträge ein, die beide abgelehnt wurden. Siehe unseren Bericht über die Kantonsratsbeschlüsse.

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3 Weitere kulturpolitische Beschlüsse des Kantonsrats.

Die letztjährige KEF-Erklärung der GLP (2020 KEF Nr. 4), die verlangte, dass die Mittel an das Opernhaus gekürzt, plafoniert und mit der übrigen Kulturförderung verknüpft werden, wurde im Frühjahr vom Regierungsrat abgelehnt. Nun hat auch die Finanzkommission (FIKO) den Antrag der GLP abgelehnt, die KEF-Erklärung in eine Finanzmotion umzuwandeln, die den Regierungrat trotz Ablehnung zur Umsetzung verpflichtet hätte. Der Antrag ist somit vom Tisch. Das werten wir als wichtigen Erfolg für eine sachliche Kulturförderpolitik.

Das FDP-Postulat «Crowdfunding für die kantonalen Kulturförderprojekte – mehr Markt in die Zürcher Kulturprojektfinanzierung» wollte erreichen, dass vom Kanton Zürich nur noch jene Projekte finanziell unterstützt werden, die über Crowdfunding massentauglich sind. Der Kantonsrat lehnte den Antrag am 29. November 2021 ab.


4 Aktuelle Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten.

Unsere Zusammenstellung der aktuellen Regelungen seit dem 20. Dezember 2021 für kulturelle Tätigkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Corona sowie in unserem Beitrag zu den Regeln und Verboten vom 17. Dezember.


5 Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 gesichert.

Am 17. Dezember 2021 verlängerte der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung bis Ende 2022. Diese sieht vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtliche Einschränkungen – darunter auch die Zertifikatspflicht – aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall behördlicher Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.

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6 Selbstständigerwerbende beim Erwerbsersatz benachteiligt

Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz konfrontiert. Mit den aktuellen Massnahmen des Bundes häufen sich die Absagen und Verschiebungen im Kulturbereich. Just in dieser Ausgangslage nehmen Anfragen bei Kulturverbänden von Mitgliedern zu, deren Gesuche abgelehnt werden. Lesen Sie das Argumentarium der Taskforce Culture, was Sie dagegen halten können.

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7 Webseite aktualisiert

Wir haben unsere Webseite überarbeitet und aktualisiert. Sie finden unsere Ausführungen zur kantonalen Kulturpolitik nun besser geordnet. Ausserdem sind nun mehr Informationen zu unserer Position direkt in die Webseite integriert.


Kultur stärken – jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

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