Covid-19-Unterstützungsmassnahmen bleiben für den Kultursektor teilweise bestehen

Informationen des Bundesamtes für Kultur

Was gilt ab dem 17. Februar 2022?

Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, per 17. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufzuheben.  Wie geht es weiter mit den in der COVID-19-Kulturverordnung festgelegten Unterstützungsmassnahmen?
Nothilfe
Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden .
Transformationsprojekte
Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.
Ausfallentschädigungen
Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich laufen gemäss den Bestimmungen der COVID-19-Kulturverordnung Kultur am Ende der laufenden Schadenperiode aus. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Übersicht Massnahmen

Das letzte Treffen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Austauschgruppe Corona, bestehend aus Vertretern der Task-Force Kultur, der Kantone und der Städte, fand am 8. Februar 2022 statt. Das nächste Treffen Mitte März wird eine neue Standortbestimmung ermöglichen.

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie hier >>>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Instagram