Covid-19: Bundesrat verlängert Ausfallentschädigungen für den Kultursektor bis Ende Juni 2022

Aktualisiert 14. April 2022

Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

Ausfallsentschädigung bis Ende Juni 2022 verlängert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Möglichkeit der Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung soll für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.

Gemäss Konsultationsvorlage wären die Ausfallentschädigungen bei einem allfälligen Erlass sanitarischer Massnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ohne weitere Verordnungsänderung erneut zum Tragen gekommen. Auf diesen Automatismus hat der Bundesrat verzichtet. Die in der Konsultation umstrittene Frage der Definition sanitarischer Massnahmen (Art. 2 Bst. g Covid-19-Kulturverordnung) muss damit zum heutigen Zeitpunkt nicht gelöst werden.

Nothilfe für Kulturschaffende bis 31. Dezember 2022 weitergeführt

Zur Erinnerung: Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden können.

Beiträge an Transformationsprojekte bis 31. Dezember weitergeführt

Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.4.2022 >>>

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie hier in der  Aufstellung des Bundesamtes für Kultur >>>

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Kultur vom 13.4.2022

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