Newsletter 8/2021 – Kulturbudget 2022 – Beschlüsse Kantonsrat – Corona-Massnahmen

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Exakt zur Zeitenwende – wir hoffen, dies sei ein gutes Omen – haben wir für Sie folgende Informationen:

Vorweg noch – ja, es war ein intensives kulturpolitisches Jahr. Wir danken Ihnen für Ihre Treue, die uns ermutigt, auch weiterhin für die Sache der Kultur einzustehen.

Kantonale Kulturförderpolitik:
1. Kantonsrat Zürich gewährt Kulturförderung 2022 auf Pump.
2. Kantonsrat lehnt nachhaltige Sicherung der Kulturförderung ab.
3. Weitere kulturpolitische Beschlüsse des Kantonsrats.

Zu Covid-19:
4. Aktuelle Corona-Massnahmen und Regeln.
5. Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 gesichert.
6. Selbstständigerwerbende beim Erwerbsersatz benachteiligt.

In eigener Sache:
7. Webseite aktualisiert.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage. Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 Kantonsrat gewährt Kulturförderung 2022 auf Pump.

Der Kantonsrat Zürich verabschiedete am 14. Dezember 2021 das Budget 2022. Im Bereich der Kulturförderung folgt er dem Antrag des Regierungsrats und sorgt damit zumindest für das Jahr 2022 für eine gewisse Stabilität. Das heisst, die öffentliche Kulturförderung kann im Jahr 2022 im bisherigen Mass weitergeführt werden. Das ist sehr erfreulich. Allerdings trügt die Sicherheit, denn die Stabilität wird nur erreicht durch einen Rechnungstrick: Die Kulturfondsreserven, die für Einnahmeschwankungen aus den Swisslos-Erträgen vorgesehen wären, sollen Jahr für Jahr kontinuierlich abgebaut werden, bis sie in drei Jahren faktisch aufgebraucht sind. Das ist nicht nachhaltig. Damit vertagen Regierungs- und Kantonsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft.

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2 Kantonsrat lehnt nachhaltige Sicherung der Kulturförderung ab.

Zwar gehen Kantons- und Regierungsrat mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2025 in die richtige Richtung und bekennen sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Doch spätestens 2024 wird das Geld ausgehen, um die bisherige Förderung im gleichen Mass weiterzuführen, weil die Fachstelle Kultur ohne ausreichenden Ausgleich aus dem Kulturfonds viele Aufgaben zu finanzieren hat, die bisher anders alimentiert worden waren. Um dieser Tatsache vorzubeugen, reichte Kantonsrätin Sarah Akanji, SP Winterthur, zwei Anträge ein, die beide abgelehnt wurden. Siehe unseren Bericht über die Kantonsratsbeschlüsse.

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3 Weitere kulturpolitische Beschlüsse des Kantonsrats.

Die letztjährige KEF-Erklärung der GLP (2020 KEF Nr. 4), die verlangte, dass die Mittel an das Opernhaus gekürzt, plafoniert und mit der übrigen Kulturförderung verknüpft werden, wurde im Frühjahr vom Regierungsrat abgelehnt. Nun hat auch die Finanzkommission (FIKO) den Antrag der GLP abgelehnt, die KEF-Erklärung in eine Finanzmotion umzuwandeln, die den Regierungrat trotz Ablehnung zur Umsetzung verpflichtet hätte. Der Antrag ist somit vom Tisch. Das werten wir als wichtigen Erfolg für eine sachliche Kulturförderpolitik.

Das FDP-Postulat «Crowdfunding für die kantonalen Kulturförderprojekte – mehr Markt in die Zürcher Kulturprojektfinanzierung» wollte erreichen, dass vom Kanton Zürich nur noch jene Projekte finanziell unterstützt werden, die über Crowdfunding massentauglich sind. Der Kantonsrat lehnte den Antrag am 29. November 2021 ab.


4 Aktuelle Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten.

Unsere Zusammenstellung der aktuellen Regelungen seit dem 20. Dezember 2021 für kulturelle Tätigkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Corona sowie in unserem Beitrag zu den Regeln und Verboten vom 17. Dezember.


5 Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 gesichert.

Am 17. Dezember 2021 verlängerte der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung bis Ende 2022. Diese sieht vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtliche Einschränkungen – darunter auch die Zertifikatspflicht – aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall behördlicher Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.

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6 Selbstständigerwerbende beim Erwerbsersatz benachteiligt

Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz konfrontiert. Mit den aktuellen Massnahmen des Bundes häufen sich die Absagen und Verschiebungen im Kulturbereich. Just in dieser Ausgangslage nehmen Anfragen bei Kulturverbänden von Mitgliedern zu, deren Gesuche abgelehnt werden. Lesen Sie das Argumentarium der Taskforce Culture, was Sie dagegen halten können.

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7 Webseite aktualisiert

Wir haben unsere Webseite überarbeitet und aktualisiert. Sie finden unsere Ausführungen zur kantonalen Kulturpolitik nun besser geordnet. Ausserdem sind nun mehr Informationen zu unserer Position direkt in die Webseite integriert.


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