Newsletter 7/2021 – Blitzumfrage Unterstützungsmassnahmen – Ausfallentschädigung – Resultate GV21

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben für Sie folgende Informationen:

  1. Verlängerung der Covid-19-Unterstützungsmassnahmen – jetzt bei Blitzumfrage mitmachen
  2. Ausfallentschädigung – nächste Gesuche können im November eingereicht werden
  3. Hinweis auf Online-Podium: Mäzenatentum im 21. Jahrhundert
  4. Wahl- und Abstimmungsresultate der GV21 von Pro Kultur Kanton Zürich

Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 


1. Verlängerung der Covid-19-Unterstützungsmassnahmen – jetzt bei Blitzumfrage mitmachen

Umfrage der Taskforce Culture zur aktuellen Situation und zum Unterstützungsbedarf im Kultursektor

Frist: Montag, 25. Oktober 2021

Der Kultursektor benötigt dringend eine Verlängerung der Covid-Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen. Als Argumentarium, u.a. für das politische Lobbying, brauchen wir aktuelle Informationen zur Situation im Kultursektor. Deshalb beschloss die Kerngruppe der Taskforce Culture eine Blitzumfrage im gesamten Kultursektor zu machen, damit die Ergebnisse am 1. November vorliegen, rechtzeitig vor den parlamentarischen Diskussionen zur Verlängerung.

Jetzt mitmachen >>>

 


  1. Ausfallentschädigung – nächste Gesuche können im November eingereicht werden

Kulturunternehmen, freischaffende und selbstständige Kulturschaffende können finanzielle Unterstützungsgesuche für pandemiebedingte Ausfälle für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 im November einreichen. Das Gesuchsportal des Kantons Zürich öffnet am Montag, 1. November 2021. Achtung: Eingabe nur im Monat November möglich, auch wenn es sich um Gesuche für den Dezember handelt.

Mehr erfahren >>>

 


  1. Hinweis auf Online-Podium: Mäzenatentum im 21. Jahrhundert

Im aktuellen Kontext der Diskussion zur Wiederbelebung künstlerischer Produktionen nach der Pandemie befindet sich Zürich in einer Phase des Aufbruchs. Die Fondation ZHdK hat ausgewählte Persönlichkeiten der nationalen und internationalen philantropischen Szene zu einem Online-Podium eingeladen, das am Donnerstag, 21. Oktober 2021 um 17 Uhr stattfindet. Die Teilnahme erfolgt gegen Voranmeldung und ist kostenlos.

Programm und kostenlose Anmeldung >>>

 


  1. Wahl- und Abstimmungsresultate GV21 von Pro Kultur Kanton Zürich

Die Resultate der schriftlich geführten Mitgliederversammlung 2021 von Pro Kultur Kanton Zürich mit Abschluss vom 30.9.2021 liegen vor:

Alle für den Vorstand Kandidierenden wurden gewählt: Eva-Maria Würth (Präsidentin), Barbara Weber, Konrad Bitterli, Brigit Frick, Stefanie Gubser, Martin Guggisberg, Matthias von Hartz, Etrit Hasler, Niklaus Kost, Sandi Paucic (Quästor) und Christophe Rosset (neu), siehe Vorstand; ebenso Revisor Thomas Heilmann.

Dem alten Vorstand wurde Décharge erteilt, alle Sachgeschäfte sind angenommen: Protokoll 2020, Jahresbericht 2020, Jahresrechnung 2020, Mitgliedertarifliste 2021 und 2022, Budget 2021 und 2022. Die Stimmbeteiligung lag bei 39%, der Ja-Stimmenanteil betrug 96.5 %, der Nein-Stimmenanteil 0.1 %, die Enthaltungen betrugen 3.4%. Alle Beschlüsse treten rückwirkend auf den 1.10.2021 in Kraft.

Dank: Vorstandsmitglied Jennifer Khakshouri hat sich aus Kapazitätsgründen nicht mehr zur Wiederwahl gestellt. Wir danken ihr herzlich für ihr Engagement für unsere Organisation während der vergangenen zwei Vereinsjahre! Vorstand und Geschäftsleitung wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

 


Kultur stärken – jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

Jetzt bei Blitzumfrage mitmachen – Verlängerung der Covid-19-Unterstützungsmassnahmen

Taskforce Culture

Umfrage zur aktuellen Situation und zum Unterstützungsbedarf im Kultursektor
Frist: Montag, 25. Oktober 2021

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Das Planen und Umsetzen von Kulturveranstaltungen und -projekten ist nach wie vor eine Herausforderung und oft mit finanziellen Einbussen verbunden. Der Kultursektor benötigt deshalb dringend eine Verlängerung der Covid-Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen. Als Argumentarium, u.a. für das politische Lobbying, brauchen wir aktuelle Informationen zur Situation im Kultursektor, insbesondere zahlenbasiertes Material ist für den politischen Diskurs besonders hilfreich. Deshalb beschloss die Kerngruppe der Taskforce Culture eine Blitzumfrage im gesamten Kultursektor zu machen, bei den Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Vereinen im Laienbereich.

Die Umfrage läuft bis 25. Oktober 2021, damit die Ergebnisse am 1. November vorliegen, rechtzeitig vor den parlamentarischen Diskussionen zur Verlängerung.

Kulturschaffende

Deutsch: www.kulturschaffende-de.ecoplansurvey.ch

Français: www.kulturschaffende-fr.ecoplansurvey.ch

Italiano: www.kulturschaffende-it.ecoplansurvey.ch

 

Kulturunternehmen

Deutsch: www.kulturunternehmen-de.ecoplansurvey.ch

Français: www.kulturunternehmen-fr.ecoplansurvey.ch

Italiano: www.kulturunternehmen-it.ecoplansurvey.ch

 

Kulturvereine im Laienbereich

Deutsch: www.kulturvereine-de.ecoplansurvey.ch

Français: www.kulturvereine-fr.ecoplansurvey.ch

Italiano: www.kulturvereine-it.ecoplansurvey.ch

 

 

Online-Podium Do 21.10.2021: Mäzenatentum im 21. Jahrhundert – Zukunftsvisionen für das Zürich der Künste

Programm und kostenlose Anmeldung >>>

Online-Podium

Do. 21. Oktober 2021, 17.00–18.30 Uhr

Im aktuellen Kontext der Diskussion zur Wiederbelebung künstlerischer Produktionen nach der Pandemie befindet sich Zürich in einer Phase des Aufbruchs. Ausgewählte Persönlichkeiten der nationalen und internationalen philanthropischen Szene diskutieren Strategien und Visionen des zeitgenössischen Mäzenatentums und präsentieren Daten und Fakten: Wie steht es um die Philanthropie in Zürich? Welchen Einfluss hat die Entwicklung der Kunstmärkte? Wie sehen die juristischen Möglichkeiten für Mäzene und Stifterinnen aus? Welche Modelle gibt es für eine nachhaltige Finanzierung der Zürcher Kultur? Organisiert wird das Online-Podium von ZHdK und Fondation ZHdK.

Das Podium findet in Form eines Zoom-Webinars statt.

Programm und kostenlose Anmeldung >>>

Direkt anmelden: Hier erhalten Sie Ihren persönlichen Link für eine kostenlose Teilnahme >>>.

 

 

Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten seit 13. September 2021

Erstellt am 25.9.2021

Aktuelle Massnahmen (Zertifikatspflicht)

Verbindliche Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Bund
Massnahmen und Verordnungen (BAG) inkl. Übersichtsgrafik.
Situation Schweiz (BAG).

Testkosten zum Erlangen eines Covid-Zertifikats sollen weiterhin vom Staat getragen werden

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21.9.2021

Die Taskforce Culture unterstützt die Forderung vieler Branchen und der Mehrheit der politischen Parteien, dass die Kosten für Tests zum Erlangen eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Staat übernommen werden müssen. Ein niederschwelliger Zugang zu Tests und Impfungen sowohl in zeitlicher, sprachlicher, örtlicher wie auch finanzieller Hinsicht ist eine wesentliche Forderung des Kultursektors, der von einer Normalisierung noch weit entfernt ist.

Es ist zu befürchten, dass – wenn ab 1. Oktober 2021 die Kosten für Tests nicht mehr vom Staat übernommen werden – dies negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen von Veranstaltungen hat, insbesondere solcher, die sich an ein junges und nächtliches Publikum richten. Die Taskforce Culture spricht sich daher dafür aus, die Tests weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, um so den Zugang zu einem Zertifikat zu gewährleisten und gerade Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln nicht zu benachteiligen. Auch für Künstlerinnen und Künstler, die nun ein Zertifikat brauchen, um aufzutreten und die oft nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Veranstaltenden stehen (sondern andersartig engagiert sind, z.B. mittels Werkvertrag oder Auftrag), ist der kostenfreie Zugang zu Tests aufrecht zu erhalten.

Die Zertifikatspflicht ist eine Herausforderung für den Kultursektor

Wir begrüssen die klare Ansage des Bundesrates, die Zertifikatspflicht zeitlich zu beschränken (bis am 24. Januar) und diese Auflage nur als vorübergehende Massnahme in der Pandemiebekämpfung einzusetzen.

Mit der Zertifikatspflicht gehen viele praktische Umsetzungsfragen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche einher. So führt an Veranstaltungen die unterschiedliche Behandlung von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht) und solchen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen (behördlich verordnete Zertifikatspflicht) zu zahlreichen Komplikationen und Fragen:

  • Oft engagieren Veranstaltungsbetriebe andere Unternehmen, etwa für veranstaltungstechnische Dienstleistungen (Subunternehmen, Auftragsverhältnis). Gilt die Zertifikatspflicht nun für eine Veranstaltungstechnikerin, die nicht direkt beim Veranstalter angestellt ist, sondern bei diesem Subunternehmen?
  • Freiwillige Helfende müssen ein Zertifikat vorweisen, im Gegensatz zu den Angestellten des Veranstalters, für die keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht gilt. Es kann also sein, dass für zwei Personen, die an der gleichen Veranstaltung die gleiche Aufgabe erledigen, unterschiedliche Regeln betr. Zertifikatspflicht gelten.
  • Im Ergebnis ist es oft Zufall, ob für die Berufsausübung eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht. Für Kunstschaffende, die per Arbeitsvertrag engagiert werden, gilt keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht. Werden sie hingegen andersartig engagiert, gilt eine behördlich verordnete Zertifikatspflicht.

Forderungen

  • Solange die Zertifikatspflicht für kulturelle Veranstaltungen, Kulturbetriebe und kulturelle Aktivitäten gilt, ist auch der kostenlose Zugang zu Tests zum Erlangen eines Zertifikats aufrecht zu erhalten.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, wieso zusätzlich zum Zertifikatsobligatorium in Discotheken und Tanzlokalen auch noch die Kontaktdaten (Contact Tracing) erhoben werden müssen. Diese Vorgabe ist wieder zu streichen.
  • Ebenso wie der Zugang zu Tests schnell und einfach sein sollte, sollte auch die Impfung schnell und einfach zugänglich sein. Letzteres muss auch den Zugang zu Informationen in verschiedenen Sprachen und die Möglichkeit, diesbezügliche Fragen im persönlichen Gespräch mit einer Fachperson zu klären, umfassen.

Newsletter 6/2021 – Corona: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht im Kulturbereich aus

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Covid-Zertifikatspflicht in Innenräumen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen einzuführen. Wir informieren Sie darüber, wo und wie die Massnahme gilt.

Bis bald!
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Restaurants sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Dies hat der Bundesrat am 8. September beschlossen. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Mehr erfahren >>>

Zertifikatspflicht für Innenräume
Der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird ab Montag, 13. September 2021 auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Im Innern von Restaurants und Bars gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig.

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern
Auch an Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab Montag, 13. September 2021 eine Zertifikatspflicht, also insbesondere für Konzerte, Theater, Kinobesuche, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen usw. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Zertifikatspflicht für kulturelle Aktivitäten
Auch bei kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen proben.

Sanktionen bei Nichtbeachten der Zertifikatspflicht
Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis zu 10’000 Franken bis hin zur Schliessung der Betriebe.

Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen.

Zertifikatspflicht an Hochschulen möglich
Die Kantone oder die Hochschulen können eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. In diesem Fall entfallen die Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung auf zwei Drittel. Für sonstige Veranstaltungen an Hochschulen wie Weiterbildungen gelten weiterhin die Veranstaltungsregeln.

Neue Einreisebestimmungen
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit Einreisebestimmungen befasst und in die Vernehmlassung geschickt. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Ziel ist, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig. Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben. Die Konsultation dauert bis am 14. September 2021. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 17. September über die Vorlage. Eine Inkraftsetzung der neuen Einreisebestimmungen ist per 20. September vorgesehen.

Für Zutritt Covid-Zertifikat und Ausweis vorweisen
Für die Zugangskontrollen zuständig und verantwortlich sind die Veranstalter und Betreiber. Beim Zutritt muss ein gültiges Covid-Zertifikat (digital, zum Beispiel via Handy oder Tablet oder in gedruckter Form auf Papier) zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID) vorgelegt und überprüft werden. Der Bund stellt die App COVID ZERTIFICATE CHECK (Apple >>>Android >>>) zur Verfügung, mit deren Hilfe vorgewiesene Zertifikate via Handy rasch gescant und geprüft werden können.

Mehr erfahren >>>

Corona: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht im Kulturbereich aus

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Restaurants sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Dies hat der Bundesrat am 8. September beschlossen. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 8.9.2021 >>>
Detailbestimmungen zu den neuen Regelungen ab 8.9.2021 >>>

Zertifikatspflicht für Innenräume

Der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird ab Montag, 13. September 2021 auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Im Innern von Restaurants und Bars gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen.

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern

Auch an Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab Montag, 13. September 2021 eine Zertifikatspflicht, also insbesondere für Konzerte, Theater, Kinobesuche, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen usw. Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Zertifikatspflicht für kulturelle Aktivitäten

Auch bei kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen proben.

Für Zutritt Covid-Zertifikat und Ausweis vorweisen

Für die Zugangskontrollen zuständig und verantwortlich sind die Veranstalter und Betreiber. Beim Zutritt muss ein gültiges Covid-Zertifikat (digital, zum Beispiel via Handy oder Tablet oder in gedruckter Form auf Papier) zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID) vorgelegt und überprüft werden. Der Bund stellt die App COVID ZERTIFICATE CHECK (Apple >>>, Android >>>) zur Verfügung, mit deren Hilfe vorgewiesene Zertifikate via Handy rasch gescant und geprüft werden können.

Sanktionen bei Nichtbeachten der Zertifikatspflicht

Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis zu 10’000 Franken bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden

Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

Zertifikatspflicht an Hochschulen möglich

Die Kantone oder die Hochschulen können eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. In diesem Fall entfallen die Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung auf zwei Drittel. Für sonstige Veranstaltungen an Hochschulen wie Weiterbildungen gelten weiterhin die Veranstaltungsregeln.

Neue Einreisebestimmungen

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit Einreisebestimmungen befasst und in Konsultation geschickt. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Ziel ist, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig. Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben. Die Konsultation dauert bis am 14. September 2021. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 17. September über die Vorlage. Eine Inkraftsetzung der neuen Einreisebestimmungen ist per 20. September vorgesehen.

Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 8.9.2021 >>>
Detailbestimmungen zu den neuen Regelungen ab 8.9.2021 >>>

Newsletter 5/2021 – GGG und weitere Infos

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben für Sie folgende Informationen:

Zur Kulturförderung 2022:
1. Kulturbudget 2022 geht in Verhandlung.

Zu Covid-19:
2. Stellungnahme zur Covid-19-GGG-Strategie des Bundesrates.
3. Aktuelle Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten.
4. Covid-19-Ausfallentschädigungen: kantonales Portal im September wieder offen.

In eigener Sache:
5. Noëmi van Gelder neue Mitarbeiterin auf Geschäftsstelle.
6. Ankündigung ordentliche Mitgliederversammlung 2021.

Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


1 Kulturbudget 2022 geht in Verhandlung

Morgen Freitagnachmittag, 27. August wird der Regierungsrat des Kantons Zürich das Budget 2022 und den konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF 2022 – 2025) veröffentlichen und in die Vernehmlassung schicken. Budget und Plan sind massgeblich für die öffentliche Kulturförderung. Sie bilden die Grundlage für die Budgetdiskussion des Kantonsrats im Dezember 2021. Die publizierten Budgetpositionen werden zeigen, ob der Regierungsrat Wort hält mit seiner Absichtserklärung, die öffentliche Kulturförderung zum Entwicklungsschwerpunkt in den kommenden Jahren zu erheben. Wir werden Budget und KEF genau analysieren und Stellung beziehen.


2 Stellungnahme zur Covid-19-GGG-Strategie des Bundesrates

Der Bundesrat plant, die Anwendung des Covid-19-Zertifikats – geimpft, genesen, getestet – im Kulturbereich generell vorzuschreiben. Ausserdem soll es verschärft und das dritte G (getestet) kostenpflichtig werden. Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme in unserer Medienmitteilung von heute 26.8.2021.


3 Aktuelle Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten

Unsere Zusammenstellung der aktuellen Regelungen seit dem 26. Juni für kulturelle Tätigkeiten finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Aktuell hier >>>


4 Covid-19-Ausfallentschädigungen: kantonales Portal im September wieder offen

Von Anfang bis Ende September 2021 wird das Gesuchsportal des Kantons Zürich, über das freischaffende und selbstständige Kulturschaffende für pandemiebedingte Ausfälle finanzielle Unterstützung beantragen können, wieder geöffnet sein. Auch die Hotline des Kantons zu Fragen betreffend Ausfallentschädigungen ist ab dem 1. September wieder für Sie da von Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr unter 043 259 25 90. Unsere Informationen zu den Ausfallentschädigungen finden Sie hier >>>

Ausserdem können bis Ende Jahr Selbstständigerwerbende, Arbeitgebende, Angestellte und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Funktion Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall (Erwerbsersatz) und Kulturschaffende zudem Nothilfe beantragen.


5 Noëmi van Gelder neue Mitarbeiterin auf Geschäftsstelle

Wir freuen uns, Noëmi van Gelder auf der Geschäftsstelle von Pro Kultur Kanton Zürich willkommen zu heissen. Als Ansprechperson für die Mitgliederbetreuung tritt sie die Nachfolge von Valérie Jetzer an, die die Administration der Geschäftsstelle aus Kapazitätsgründen verlässt. Valérie Jetzer hat den Verein mitgegründet und baute ihn mit ihren aussergewöhnlichen kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten massgeblich mit auf. Ursprünglich sagte sie ihre Anstellung für maximal zwei Jahre zu und unterstützte dann auf Wunsch der Geschäftsleitung unsere Organisation bis Ende Juni 2021 – trotz ihrer 100%-Anstellung bei der ZHdK. Geschäftsleitung und Vorstand danken Valérie Jetzer für die inspirierende Zeit und ihren kompetenten Einsatz für die Sache der Kultur.


6 Ankündigung ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Auf Grund der pandemischen Lage hat der Vorstand beschlossen, die ordentliche Mitgliederversammlung auch dieses Jahr elektronisch abzuwickeln. Der Teilnahmelink und die Unterlagen werden auf das Datum der Öffnung des Portals am Freitag, 24.9.2021 versendet, Teilnahmeschluss ist Donnerstag, 30.9.2021.


Kultur stärken – jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich zur GGG-Zertifikatspflicht

PDF

Medienmitteilung

Zürich, 26. August 2021

Ausweitung der GGG-Zertifikatspflicht und Abschaffung kostenloser Covid-19-Tests

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich

Mit gewisser Besorgnis hat Pro Kultur Kanton Zürich von den Entscheiden des Bundesrates vom 25. August 2021 Kenntnis genommen. Es ist uns bewusst, dass die Kultur mit in der Pflicht steht, ihr Möglichstes beizutragen, die Pandemie so schnell wie möglich zu beenden. Dennoch beurteilt unsere Organisation die aktuellen Entscheide eher kritisch, insbesondere bezüglich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Kultur. Die Pandemie darf sich nicht verlängern. Die Kultur leistet mit ihren Schutzkonzepten ihren Beitrag dazu. Mit der vom Bundesrat beabsichtigten Einführung einer generellen GGG-Zertifikatspflicht im Kulturbereich stellen sich neue Herausforderungen. Die geplante Abschaffung der Gratistests zum temporären Erhalt des Zertifikats wird die kulturelle Teilhabe für bestimmte Personen um 60 bis 100 Franken pro Eintritt verteuern.

Die Zugänglichkeit zur Kultur muss gewährleistet bleiben.
Die Einführung einer generellen Zertifikatspflicht erhöht die Schwelle der kulturellen Teilhabe. Eine gewünschte Erhöhung der Impfquote hat über Information und Aufklärung zu erfolgen und nicht über wirtschaftlichen Druck im Kulturbereich. Denn dies trifft sehr spezifisch jene Personen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Ausserdem darf es nicht sein, dass für jene Personen, die sich nicht impfen lassen können, die Hürden für die kulturelle Teilhabe finanziell erhöht werden. Die Schwelle von Testkosten zwischen 60 und 100 Franken ist zu hoch.

Der Zeitpunkt der Einführung der Kostenpflicht für Tests ist verfrüht.
Der Zeitpunkt der Aufgabe der kostenlosen Tests zum Erhalt des Zertifikats auf den 1. Oktober 2021 ist zu kurzfristig und zu verfrüht. Selbst wer sich sofort nach dem 25. August um einen Impftermin bemüht, hat praktisch keine Möglichkeit mehr, bis zum 1. Oktober ein gültiges Zertifikat über die Impfung zu erlangen, da die meisten Veranstalter dieses erst zwei Wochen nach dessen Ausstellung akzeptieren. Dies betrifft nicht zuletzt Jugendliche über 16 Jahren, die sich erst seit kurzem impfen lassen können.

Das Raster für die Zertifikatsanwendung ist zu grob.
In Bezug auf Personenaufkommen, Personendichte und Anforderungen an die Hygiene bestehen enorme Unterschiede zwischen grossen und kleinen Institutionen. Ein technisches Erlebnismuseum mit monatlich 30 000 Eintritten ist nicht vergleichbar mit einem kleinen, lokalen Kunstmuseum mit monatlich 200 Eintritten. Es erscheint weder medizinisch noch rechtlich angebracht, dass die grundverschiedenen Rahmenbedingungen in keiner Weise berücksichtigt werden und nur zwischen Aussen- und Innenräumen unterschieden wird.

Höhere Hürden erfordern eine finanzielle Kompensation.
Die wirtschaftliche Situation im Kulturbereich ist weiterhin fragil. Behördlich verfügte höhere Hürden beim Zutritt zur Kultur führen direkt zu weiteren Einnahmeneinbussen und müssen somit direkt mit Ausfallentschädigungen verbunden werden. Kulturinstitutionen und -veranstalter können das finanzielle Risiko zum jetzigen Zeitpunkt, da jegliche Reserven fehlen, nicht selbst tragen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt zwar die Anforderungen erhöht, sich aber nicht über eine mögliche Verlängerung der wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen (Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Nothilfe) äussert. Die flankierenden Entschädigungsmassnahmen im Kulturbereich sind vor den aktuellen Entwicklungen unbedingt über Ende 2021 weiterzuführen. Alles andere führt zu einem Ausbluten der Kultur auf Zeit.

Tests ermöglichen die Früherkennung symptomloser Erkrankten.
Im Rahmen von sogenannten Vorort-Tests konnten in den letzten Wochen zahlreiche symptomlose Covid-19 Erkrankte erkannt und nach Hause geschickt werden. Ohne Test zur Teilnahme an einer Veranstaltung hätten sie sich weiterhin frei bewegt und allenfalls unwissentlich weitere Menschen angesteckt. Wenn nicht mehr flächendeckend getestet wird, werden als Nebeneffekt asymptomatische Krankheitsträger nicht mehr erfasst. Das ist nicht im Sinne der Pandemiebekämpfung. Jugendliche werden auf illegale Partys ausweichen. Hier fehlt die pandemische Kontrolle komplett. Es wäre wünschenswert, wenn Covid-19-Tests für asymptomatische Personen für den Veranstaltungszugang so lange kostenlos bleiben, bis die Zertifikatspflicht aufgehoben wird.

Akzeptanz des Zertifikats nicht gefährden.
Die Akzeptanz für das Zertifikat stieg mit der Anzahl an Testmöglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass die Zustimmung zum Zertifikat wieder abnehmen wird, wenn Tests kostenpflichtig werden. Eine solche Massnahme ist somit wenig förderlich in Bezug auf die Abstimmung zum Covid-Zertifikat. Wird diese verloren, hat der Bund kein anderes Instrument mehr in der Hand, als die Schliessung in bestimmten Bereichen der Kulturveranstaltungen zu verordnen. Dies wäre nicht nur finanziell verheerend, sondern würde einen weiteren Verlust an kultureller Vielfalt nach sich ziehen.

Covid-19-Regelungen für kulturelle Tätigkeiten seit 26. Juni 2021

Erstellt am 28.6.2021, aktualisiert am 30.6.2021, überprüft am 22.8.2021

Seit 26. Juni 2021 sind bei Veranstaltungen mit Publikum und kulturellen Tätigkeiten Lockerungen in Kraft

Überblick

Erstellt von Pro Kultur Kanton Zürich am 28.6.2021 (ohne Gewähr auf Vollständigkeit).

Seit Samstag, 26. Juni 2021, sind die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Die nachfolgende Zusammenstellung soll eine Orientierungshilfe bieten, ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Weiterführende und verbindliche Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links.

Kanton Zürich

Aktuelle Massnahmen des Kantons Zürich.

Bund

Regeln für Veranstaltungen

1. Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat

Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gilt:

Anzahl Personen unbeschränkt, keine Maskenpflicht

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es besteht keine Maskentragpflicht. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.

Veranstaltungen ab 1000 Personen bewilligungspflichtig

Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Der Regierungsrat hat den Bewilligungsprozess für die Grossveranstaltungen definiert. Gesuche können zentral bei der Staatskanzlei eingegeben werden. Diese leitet des Gesuch an die zuständige Bewilligungsinstanz weiter. Alle weiteren Informationen zu Veranstaltungen ab 1000 Personen entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt des Kantons Zürich (runterscrollen bis «Öffentliche Veranstaltungen – Merkblatt Bewilligungen für Grossveranstaltungen» >>>.

Diskotheken und Tanzlokale

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Internationale Kompatibilität des Covid-Zertifikats

Der Bundesrat hat als Schengen-Weiterentwicklung zwei Verordnungen der EU zum digitalen Covid-Zertifikat der EU übernommen. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert. Während einer sechswöchigen Übergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren.

2. Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat

Bei Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt wird, gilt Folgendes:

Anzahl Personen beschränkt

Belegung: Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. Zudem gilt:

    • wenn eine Sitzpflicht verfügt wird, dann dürfen max. 1000 Personen an der Veranstaltung teilnehmen, und zwar drinnen wie draussen.
    • wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
Maskenpflicht nur in Innenbereichen

Drinnen gilt Maskentragpflicht und Abstandsregel.

    • Konsumation nur in Restaurationsbereichen
    • sofern die Kontaktdaten erhoben werden, darf auch am Sitplatz konsumiert werden.

Draussen gilt keine Maskenpflicht.

Tanzverbot

Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Kulturelle Aktivitäten (ohne Veranstaltungen)

Für Personen, die kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

Private Treffen: innen 30, aussen 50 Personen

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Menschenansammlungen im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen

Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen.

Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

Maskenpflicht an der Arbeit aufgehoben

An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist. Auch in der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für Massnahmen an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind wieder die Kantone zuständig.

Hochschulen, höhere Fachschulen und Weiterbildung ohne Personenbeschränkung

Die Personenbeschränkung für Präsenzveranstaltungen in der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universitäten wird aufgehoben, ebenfalls ohne Pflicht zum repetitiven Testen.

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Instagram