Medienmitteilung: Finanzierungslücke in der Kulturförderung absehbar

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Medienmitteilung

Zürich, 2. Dezember 2021 (17 Uhr)

Stellungnahme von Pro Kultur Kanton Zürich
zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022 – 2025 und Budget 2022 des Kantons Zürich und Antrag der Finanzkommission (5742b)

Finanzierungslücke in der Kulturförderung absehbar

Pro Kultur Kanton Zürich ist erfreut über die Absicht des Regierungsrats des Kantons Zürich, die Kulturförderfinanzierung auch 2022 weiter auf dem Zweisäulenprinzip mit Lotteriefondsgeldern und Budgetmitteln aufzubauen. Wir bedauern allerdings, dass die eingestellten Mittel nicht ausreichen werden, um den Status Quo sicherzustellen, geschweige denn, die Kulturförderung innovativ weiterzuentwickeln. Problematisch sehen wir den vom Regierungsrat vorgesehenen, raschen Abbau der Reserven aus dem eben erst geschaffenen Kulturfonds. Das ist nicht nachhaltig. Spätestens 2024 entsteht eine Finanzierungslücke. Pro Kultur Kanton Zürich vermisst das klare Bekenntnis, die Kulturförderung mittelfristig auf starke Säulen zu stellen.

Mit der kommunizierten Finanzplanung vertagt der Regierungsrat das Problem der ungesicherten Kulturförderfinanzierung in eine ungewisse Zukunft. Zwar geht er mit dem Budget 2022 und dem KEF 2022–2025 in die richtige Richtung und bekennt sich weiterhin zum Zwei-Säulen-Prinzip – also der freien, nicht gesetzlich gebundenen Kulturförderfinanzierung durch Lotteriefondserträge zum einen und aus ordentlichen, staatlichen Budgetmitteln zum anderen. Allerdings lassen die eingestellten Beträge keinen Spielraum für die dringend erforderliche Weiterentwicklung auf dem Land, deren regionalen Zentren sowie den Agglomerationsgemeinden zu. Und sie berücksichtigen weder neue, verpflichtende Förderziele und Aufgaben, die auf die Fachstelle Kultur zukommen werden, noch anstehende Innovationen. Immerhin beabsichtigt der Kantonsrat, dem Regierungsrat zu folgen, indem er bislang keine spezifischen Kürzungsanträge eingereicht hat. Es ist wichtig, dass dies so bleibt, denn jede derzeitige Kürzung würde zu einem Gesamtkollaps der Kulturförderung führen.

Ab 2024 droht ein Finanzierungsloch.

Nach Berechnungen von Pro Kultur Kanton Zürich hat das im Jahr 2021 in Kraft getretene kantonale Lotteriefondsgesetz zur Folge, dass der Status Quo der bisherigen Kulturförderung nur teilweise garantiert ist:

Erstens bürdet die neu eingeführte so genannte Ventilklausel der Fachstelle Kultur schrittweise Aufgaben auf, die bis anhin von anderer Seite finanziert worden waren (Investitionsbeiträge, Sonderprojekte, Schule & Kultur, Legislaturtranchen Winterthur und Zürich). Daraus entsteht in der übrigen Kulturförderung ab 2024 ein jährliches Finanzierungsloch von mindestens 7 Mio. Franken mit der unausweichlichen Folge eines massiven Abbaus des kulturellen Angebots im gesamten Kanton Zürich.

Zweitens sind in der Finanzplanung keine Mittel für Innovation vorgesehen. Zum Beispiel fehlt dem Kanton Zürich noch immer ein Konzept zur Förderung der neuen Medien. Das bedeutet Stilltand, was sich der Kanton nicht leisten kann.

Drittens trifft die Corona-Krise die Kulturbranche besonders hart – mit noch Jahre währenden negativen Nachwirkungen. Umso mehr sind hier in vorausschauender Planung angemessene Mittel für Transformationsprozesse einzuberechnen.

Viertens sind die Agglomerationen, die regionalen Zentren und Gemeinden in der bisherigen Kulturförderung viel zu schwach dotiert. Wenn das Bevölkerungswachstum, die Teuerung und die Stärkung des überregionalen und regionalen Kulturschaffens vermehrt berücksichtigt werden sollen, sind weitere Budgetmittel nötig.

Es ist nicht zielführend, die Reserven des Kulturfonds abzubauen.

Um einen Teil der fehlenden Finanzierung zu kompensieren, plant der Regierungsrat, den im Jahr 2021 mit 20 Mio. Franken geäufneten Kulturfonds in den kommenden vier Jahren um 75 % auf tiefe 5 Mio. Franken abzubauen. Damit übersteuert er den eigentlichen Zweck der Kulturfondsreserven, jährliche Einnahmeschwankungen aus den unsicheren Swisslos-Erträgen abfedern zu können. Ohne Reserve wird die öffentliche Kulturförderung instabil und damit auch die Planung der Kulturproduktionen. Wir unterstützen deshalb die KEF-Erklärung 8 «Konstanz im Kulturfonds durch Zwei-Säulen-Modell» und die KEF-Erklärung 9 «Nachhaltige Sicherung der Kulturförderung» der SP, die notwendigen Mittel aus dem Staatshaushalt zu sprechen. Allerdings sind die Vorschläge der SP bedauerlicherweise viel zu tief, um den tatsächlich anstehenden Erfordernissen und Aufgaben gemäss Verfassungsauftrag gerecht zu werden und das Finanzierungsloch vollumfänglich abzuwenden.

Kulturlandschaft Zürich sichern.

Pro Kultur Kanton Zürich macht seit zwei Jahren darauf aufmerksam, dass die bisherigen Mittel für eine in die Zukunft führende Kulturpolitik nicht ausreichen werden. Das zeigt sich nun mit dem veröffentlichten Finanzplan sehr deutlich. Regierungs- und Kantonsrat müssen bereit sein, die für eine zukunftsfähige Kulturförderung notwendigen Mittel zu sprechen – ohne künstliche heraufbeschworene Neiddebatte, die etablierte Kulturinstitutionen gegen die übrige Kultur ausspielt, ohne Stadt- und Landgraben. Das kantonale Lotteriefondsgesetz hat eine stabile Basis für die erste Säule geschaffen. Nun braucht die zweite Säule die solide Finanzierung aus dem ordentlichen Budget des Staatshaushalts. Sofern der Kantonsrat in der Budgetdebatte ab dem 13. Dezember 2021 dem Regierungsrat folgen wird, sind die Betriebsbeiträge, die Projektförderung und die Kulturprogramme der Gemeinden für das Jahr 2022 im bisherigen Umfang einigermassen gesichert. Doch eine Förderung auf Pump zulasten des Kulturfonds ist nicht nachhaltig.

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