Grossveranstaltungen ab Oktober wieder zugelassen

Grossveranstaltungen unter Auflagen ab Oktober wieder möglich

Der Bundesrat will Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zulassen. In einer Mitteilung vom Mittwoch, 12. August schreibt die Landesregierung, dass jedoch strenge Schutzmassnahmen gelten sollen und auch die Kantone die Anlässe bewilligen müssen. Damit wolle der Bundesrat den gesellschaftlichen Bedürfnissen nach einem vielfältigen Kulturleben sowie den wirtschaftliche Interessen Rechnung tragen.

Verbot bis Ende September verlängert

Die Verlängerung des bisher geltenden Veranstaltungsverbots mit mehr als 1000 Personen bis Ende September begründet Bundesrätin Simonetta Sommaruga damit, dass es wegen der steigenden Ansteckungen nicht drinliege, das Verbot von Grossveranstaltungen sofort zu lockern.

Einheitliche Bewilligungsverfahren in Aussicht gestellt

Der Bund hat angekündigt, bis am 2. September 2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche wie Kultur, Sport und Religion gelten. Damit will der Bund zusätzlich zu den grundlegenden Massnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitlinien entwickeln, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force orientieren.

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