Covid-19: Neuerung bei Ausfallsentschädigungen – kantonales Gesuchsportal offen bis 31. Mai 2021

Update in Vorbereitung.

Für Kulturschaffende: Gesuche betreffend finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2021 sind voraussichtlich ab Anfang September 2021 bis zum 30. September 2021 wieder möglich.

Für Kulturunternehmen: Gesuche betreffend finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2021 können ab Anfang September bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

 


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Vom Freitag, 7. Mai bis Montag, 31. Mai 2021 ist das Gesuchsportal des Kantons Zürich geöffnet, über das freischaffende und selbstständige Kulturschaffende für pandemiebedingte Ausfälle finanzielle Unterstützung beantragen können. Achtung: für Kulturunternehmen endet die Eingabefrist für die Periode von Januar bis April bereits am 15. Mai 2021.

Selbstständige und freischaffende Kulturschaffende können ihre Gesuche nicht mehr über das pauschalisierte Zürcher Modell abwickeln, weil der Bundesrat dies ablehnte. Dennoch hat der Kanton Zürich Vereinfachungen bewirken können, die per sofort zur Anwendung kommen:


Selbständige Kulturschaffende
können ab Freitag, 7. Mai 2021 Unterstützung für die Monate Februar bis April 2021 beantragen. Als Basis für die Berechnung ihres Ausfalls dürfen sie neu das beste der drei Vor-Corona-Jahre (2017 bis 2019) als Vergleichsjahr heranziehen (massgeblich sind die Steuererklärungen dieser Jahre). Der maximale Netto-Ertragsausfall ist auf 6100 Franken pro Monat begrenzt (80% von 7800 Franken). Achtung: Die Eingabefrist endet am 31. Mai 2021.


Freischaffende Kulturschaffende
können ab Freitag, 7. Mai 2021 Unterstützung für die Periode November 2020 bis April 2021 beantragen. Sie dürfen sich für die Schadensberechnung künftig auf das versicherte Einkommen der Arbeitslosenversicherung stützen. Achtung: Die Eingabefrist endet am 31. Mai 2021.


Kulturunternehmen
können Gesuche ab sofort einreichen. Die Gesuche sind grundsätzlich rückwirkend einzureichen, d.h. der Schaden muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bereits eingetreten sein. Davon ausgenommen sind Gesuche betreffend finanzielle Schäden in den letzten Wochen des Schadenszeitraumes im November und Dezember 2021. Für Kulturunternehmen gelten folgenden Eingabefristen:

15. Mai 2021: Gesuche betreffend finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2021

30. September 2021: Gesuche betreffend finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2021

30. November 2021: Gesuche betreffend finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021


Die offiziellen Informationen des Kantons Zürich zu Corona-Hilfen im Kulturbereich finden Sie hier >>>

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