Die Kulturbranche sagt JA zum Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021

Argumentarium von Suisseculture

Ein kräftiges JA – auch für die Kultur!

  • Die Kulturbranche wird die begleitenden Wirtschafts- und Kulturmassnahmen noch mindestens bis Ende 2021 brauchen. Wer das Covid-19-Gesetz ablehnt, verunmöglicht die Unterstützung der am härtesten betroffenen Branchen: Kultur, Event, Gastro und Sport.
  • Legitime gesellschafts- und gesundheitspolitische Fragen können und sollen zu gegebener Zeit diskutiert werden. ABER: wer dem Bundesrat einen «Denkzettel» verpassen will, darf dafür nicht die am härtesten betroffenen Branchen abstrafen.
  • Das Covid-19-Gesetz ist kein Notrecht – es wurde mehrfach von National- und Ständerat beraten und immer mit grosser Mehrheit überwiesen. Der Vorwurf, der Bundesrat regiere «wie in einer Diktatur», ist absurd.
  • Das Covid-19-Gesetz ist nicht das Epidemiegesetz – an den gesetzlichen Vorschriften zur Impfung ändert die Ablehnung des Covid-19-Gesetzes nichts.

Die Kulturbranche braucht Unterstützung!

Mit den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat für den gesamten Kulturbetrieb ein nie dagewesener Ausnahmezustand begonnen. Rasch wurden im Sommer 2020 Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aufzufangen. Diese Massnahmen wurden im September 2020 mit dem Covid-19-Gesetz in den normalen Gesetzesprozess überführt. Sie waren und sind weiterhin nötig, um die kulturelle Vielfalt unseres Landes für die Zeit nach der Pandemie zu bewahren.

Trotz all der Unterstützungsmassnahmen, nicht nur, aber insbesondere im Kulturbereich, ist jetzt schon absehbar, dass die Folgen der Covid19-Krise selbst beim optimistischsten Weiterverlauf noch lange Zeit spürbar sein werden. Ein Ja zum Referendum gegen das Covid-19-Gesetz würde bedeuten, dass laufende Massnahmen, darunter die Nothilfe für Kulturschaffende, die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und -unternehmen oder die Härtefallentschädigungen für die Gastro- und Eventbranche per sofort gestoppt werden müssten. Dies hätte verheerende Auswirkungen für die Betriebe und ihre Angestellten.

Weite Teile der Kulturbranche sind auf lange Planungsphasen, internationale Vernetzung und grosses Publikumsvertrauen angewiesen. Selbst wenn alle Einschränkungen im Herbst 2021 aufgehoben würden, wird es durch die vielen Verschiebungen, die Unsicherheit internationaler Tourneen und den Produktionsstau seit dem Frühjahr 2020 noch lange dauern, bis wieder Normalbetrieb herrscht.

Das Notrecht ist längst vorbei – die demokratischen Prozesse funktionieren

Dem Referendumskomitee geht es nicht in erster Linie um die wirtschaftlichen Massnahmen im Gesetz. Und es ist richtig, auch in einer Krise nicht den Blick für grundlegende demokratische Werte zu verlieren: Einschränkungen von Grundrechten, wie das Abschaffen von Rechtsmitteln auf behördlichen Verfügungen oder die Einschränkung von politischen Rechten, werden gerade von der Kulturszene mit höchst kritischem Blick verfolgt.

Es ist auch wichtig festzuhalten: Das Covid-19-Gesetz ist temporär und wird am 31.12.2021 auslaufen. Dieses eingebaute Ablaufdatum bedeutet, dass die Debatten um allfällige Weiterführungen einzelner Bestimmungen dann geführt werden können, wenn sie effektiv vorgeschlagen werden. Eine Ablehnung des aktuellen Covid-19-Gesetzes ist dafür nicht nötig und wäre reine Symbolpolitik mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen.

Es geht nicht ums Impfen und es geht nicht um den Lockdown

Das Referendumskomittee wird nicht müde zu betonen, dass ein Impfobligatorium drohe, nur: daran ändert das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz nichts. Wie das Referendumskomittee selber schreibt, besteht die Grundlage für mögliche Impfmassnahmen nicht im Covid-19-Gesetz, sondern im Epidemiegesetz – das von der Stimmbevölkerung in der Volksabstimmung vom 22.9.2013 angenommen wurde.

Ein Nein zum Covid-19-Gesetz ändert an diesen Bestimmungen nichts.

Dasselbe gilt für alle Einschränkungen im Bereich von Veranstaltungen, Homeoffice, ÖV-Nutzung und Restaurants – auch diese sind im Epidemiegesetz verankert und eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes hätte nicht ihre Aufhebung zur Folge, sondern nur, dass die betroffenen Personen und Branchen nicht mehr finanziell für ihre Ausfälle entschädigt werden könnten.

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