Der Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 8. Juni 2021 folgend
Positionspapier betreffend Covid-Zertifikate, Stand 08.06.21
Zum Covid-Zertifikat nimmt die Taskforce Culture eine klare und kritische Haltung ein. Diese vertritt sie bereits seit Wochen gegenüber Politik und Behörden und beinhaltet zusammengefasst folgende Punkte:
- Das Covid-Zertifikat ist ein Dokument, das vor allem für die Ermöglichung internationaler Reisen eine Bedeutung haben wird – auch für Kulturschaffende.
- Eine Verwendung im Kulturbereich in der Schweiz für eine klar definierten Übergangsphase ist sinnvoll, das Zertifikat sollte aber keinesfalls die einzige Lösung für die Durchführung von und Teilnahme an Kulturanlässen sein.
- Das Covid-Zertifikat kann, falls praxistauglich umgesetzt, insbesondere die Durchführung von grossen Veranstaltungen und Tanzveranstaltungen in Clubs rasch wieder ermöglichen.
- Den Veranstaltenden muss es weiterhin möglich sein, kulturelle Veranstaltungen auch mit herkömmlichen Schutzkonzepten durchführen zu können. Es darf keine Pflicht zum Einsatz des Covid-Zertifikats geben.
- Ein Entscheid gegen die Verwendung des Zertifikats darf nicht dazu führen, dass Veranstaltende den Zugang zu den Entschädigungsmassnahmen verlieren.
- Wird das Covid-Zertifikat eingesetzt, dürfen keine weiteren Auflagen wie Kapazitätsbeschränkungen, sitzende Konsumation oder Maskenpflicht gemacht werden.
- Das Covid-Zertifikat muss einfach und schnell (auch kurzfristig) ausgestellt werden können.
- Die Kosten für Infrastruktur, Personal und Tests beim Einsatz des Covid-Zertifikats werden von Bund und/oder Kantonen getragen.
- Veranstaltende tragen keine Verantwortung, falls ein Gast ein gefälschtes Covid-Zertifikatvorzeigt und/oder es im Rahmen der Veranstaltung zu Ansteckungen kommt.
Kontroverse Diskussion innerhalb des Kultursektors
Die Verwendung des Covid-Zertifikats, wie sie am 19. Mai und 04. Juni 2021 vom Bundesrat präsentiert wurde, wird auch innerhalb des Schweizer Kultursektors kontrovers diskutiert. Wir sind der Ansicht, dass das Zertifikat eine wichtige Rolle für internationale Reisen spielt, gerade auch für Kulturschaffende. In einer klar definierten Übergangsphase und bei einer praxistauglichen Umsetzung kann es zudem die Durchführung von bestimmten Arten von kulturellen Publikumsanlässen erleichtern, namentlich Gross- sowie Club- bzw. Tanzveranstaltungen.
Keine einheitliche Lösung möglich
Gleichzeitig gibt es andere Veranstaltende, die Anlässe exklusiv für zertifiziertes Publikum grundsätzlich ablehnen. Ihnen darf daraus kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Eine komplett einheitliche Lösung über alle Sparten und Veranstaltungsformen wird es somit nicht geben können. Dies sollen die Behörden respektieren.
Veranstaltungen müssen auch ohne Zertifikat möglich sein
Sobald die im 3-Phasen-Modell definierte dritte Phase erreicht ist, nach heutigem Stand voraussichtlich im September 2021, sollen sämtliche Auflagen zur Durchführung von Veranstaltungen schrittweise fallen. So kündigte es der Bundesrat Ende April mit der Präsentation des 3-Phasen-Modells an. Wir nehmen ihn beim Wort. Bis dahin muss die Durchführung kultureller Veranstaltungen auch weiterhin ohne Zertifikat, sondern mit den gängigen Schutzkonzepten, möglich sein.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Kein Ausschluss – Zugang zur Kultur für alle
Das Zertifikat darf nicht zum «Kultur-Ausschluss» gewisser Personengruppen führen: Wir denken beispielsweise an Jugendliche, die noch nicht geimpft werden können. Deshalb muss von Beginn weg gewährleistet sein, dass sämtliche Personengruppen in der Lage sind, problemlos ein Zertifikat zu erhalten, unabhängig von gewissen Merkmalen oder ihres Status (z.B. indem auch nichtamtliche Ausweisdokumente akzeptiert werden). Der Zugang zu qualifizierten Tests – auch Antikörpertests – muss niederschwellig und kostenlos sein, die Kantone müssen die Testkapazitäten gewährleisten, um die erhöhte Nachfrage, etwa im Vorfeld einer grösseren Veranstaltung, bewältigen zu können.
Wahlfreiheit des Systems
Aus denselben Gründen müssen Veranstaltende frei wählen können, ob sie entweder mittels Zertifikat oder mit den gängigen Schutzkonzepten veranstalten wollen. Entscheidet sich eine Veranstalterin, das Covid-Zertifikat einzusetzen, so muss sie keine weiteren Auflagen wie Maskenpflicht, Abstand, Kapazitätsbeschränkungen oder sitzende Konsumation umsetzen (vgl. z.B. Eurovision Song Contest 2021 mit 3‘500 Zuschauerinnen und Zuschauern auf 3‘500 Sitzen ohne Maske). Dies muss für alle Anlässe gleichermassen gelten, unabhängig davon, wie viele Personen an einer Veranstaltung teilnehmen.
Beibehalten der Entschädigungsmassnahmen
Unabhängig davon sind Veranstaltende (wie auch Kulturschaffende) weiterhin auf die Entschädigungsmassnahmen angewiesen. Dieser Anspruch muss in jedem Fall bestehen bleiben. Bis die Kulturbranche wieder im «Normalbetrieb» ist, dauert es auf jeden Fall bis weit ins nächste Jahr hinein.
Klare und möglichst kurze Befristung
Das Covid-Zertifikat kann aus Sicht der Kulturbranche nur eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Normalisierungsphase sein. In einer absehbaren wiedererlangten Normalität hat es nichts mehr zu suchen, wie auch keine der anderen Massnahmen.
Weitere offene Fragen
Schliesslich sind aus Sicht der Kultur noch zahlreiche, ebenfalls wichtige Fragen zur praktischen Handhabung offen: Zulassung zuverlässiger Selbsttests? Berücksichtigung und Finanzierung von Antikörper-Tests? Können die Kantone genügend Testkapazitäten zur Verfügung stellen, um den Ansturm vor grösseren Veranstaltungen zu bewältigen (auch damit man sich bei mehrtägigen Veranstaltungen nicht mehrmals testen lassen muss, gilt ebenfalls betreffend Personal)?