Regierungsrat plant öffentliche Kulturförderung ab 2022 zu kürzen.

Stellungnahme zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich

Der Regierungsrat beabsichtigt, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 abzubauen. Betroffen sind alle Bereiche aus Bildender Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz und Theater. Pro Kultur Kanton Zürich wendet sich gegen dieses Vorhaben und verlangt die Sicherung und Aufstockung der Mittel, damit der Kanton Zürich gemäss seinem Verfassungsauftrag auch in Zukunft die Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.

Regierungsrat sieht keine Staatsmittel für Kulturförderung mehr vor

Der am Freitag, 1. September 2018 von Regierungsrat Ernst Stocker präsentierte Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) des Kantons Zürich sieht vor, die Kulturfördergelder ab 2022 um 3,3 Millionen Franken zu kürzen (Leistungsgruppe 2234 Fachstelle Kultur), während die Fachstelle Kultur zusätzliche Kulturförder-Aufgaben aus anderen Budgetbereichen übernehmen und finanzieren muss. Neu sollen die Lotteriefondsbeiträge für die Kultur nur noch 19,4 Millionen anstatt wie bisher 22,7 Millionen Franken betragen. Aus dem Staatshaushalt selbst sind ausser für das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich keine Mittel für die Kulturförderung vorgesehen.

Der Regierungrat will die Kulturförderung um 6 Millionen Franken abbauen.

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass der Regierungsrat davon ausgeht, dass 2022 das neue Lotterie- und Sportfondsgesetz in Kraft sein wird und aus dem Lotteriefonds 25 Prozent für die Kultur gesprochen werden sollen. Der Vernehmlassungsentwurf zum neuen Lotterie- und Sportfondsgesetz sieht ausserdem vor, dass für Kulturinstitutionen die kleineren und mittleren Investitionsbeiträge, die bisher aus dem allgemeinen Lotteriefonds finanziert wurden, neu aus dem Bereich der Kultur stammen sollen. Das belastet das Kulturbudget um schätzungsweise weitere 2,5 Millionen Franken jährlich. Faktisch stehen also nicht wie bisher 22,7 Millionen zu Verfügung, sondern knapp 6 Millionen weniger, was einer Kürzung der freien Mittel des Kulturbudgets von rund 25% entspricht. Dies muss vom Kantonsrat korrigiert werden!

Konrad BitterliDirektor Kunst Museum Winterthur und Vorstandsmitglied von Pro Kultur Kanton Zürich:«Der Abbau der Kulturfördermittel hat gravierende Folgen für die Attraktivität des Standorts Zürich. Die kulturelle Grundversorgung in den Städten und auf dem Land ist gefährdet. Das betrifft Kunstmuseen und Theaterhäuser genauso wie örtliche Theatergruppen, Gesangs- oder Volksmusikvereine.»

Regierungsrat spricht sich gegen die Kultur auf dem Land aus.

Von den Kürzungen betroffen sind etablierte Institutionen genauso wie freie Kulturprojekte, Klein­ und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Veranstaltungsorte in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater sind in ihrer Existenz bedroht, Kulturprogramme und Kulturproduktionen der Gemeinden können nicht mehr oder nur noch reduziert realisiert werden. Von der Kürzung nicht betroffen sind das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich, für die separate Regelungen gelten. Abgebaut wird bei der übrigen Kulturförderung – also auf dem Land und dort, wo mit dem geringsten Widerstand gerechnet wird.

Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen!

Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung – also auch jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden. Wir verlangen, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen hierzu die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden.

Kulturförderung ist eine Staatsaufgabe und gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts!

Im Jahr 2015 strich der Kantonsrat die Kulturfördergelder – ausser fürs Opernhaus und das Theater Kanton Zürich – aus dem Staatshaushalt. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds, befristet bis Ende 2021. Selbst wenn die bisherige Lösung verlängert wird, wie vom Regierungsrat beabsichtigt, reichen die Beiträge aus dem Lotteriefonds nicht aus. Diese sind viel zu gering, als dass der bisherige Stand auch nur annähernd aufrechterhalten werden könnte.

Barbara Weber,Präsidentin von Pro Kultur Kanton Zürich:«Wir fordern den Kantonsrat auf, den Kurs des Regierungsrates zu korrigieren und die öffentliche Kulturförderung ab 2022 wieder ins ordentliche Budget des Kantons Zürich aufzunehmen und angemessen auszustatten.»

Mittel aufstocken statt kürzen!

Pro Kultur Kanton Zürich fordert eine Aufstockung der Mittel zur Sicherung einer auf die Zukunft ausgerichteten Kulturförderung. Wir verlangen einen Lotteriefondsanteil für die Kultur von 30 Prozent, was 23 Millionen entspricht sowie denselben Betrag aus dem Staatshaushalt, so dass für die freien Mittel der Kulturförderung insgesamt 46 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Positionspapier von Pro Kultur Kanton Zürich «Factsheet Kulturförderung sichern»

Das soeben veröffentlichte «Factsheet Kulturförderung sichern» von Pro Kultur Kanton Zürich beschreibt die Szenarien und begründet unsere Forderungen. (siehe Anhang)

 

Damit der Kanton Zürich auch in Zukunft …

– traditionelles und zeitgenössisches Kulturschaffen pflegt und erhält.

– Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördert.

– über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

– zu den attraktivsten Lebens- und Arbeitsräumen der Schweiz zählt.

– ein Ort für Innovation bleibt.

 

Presseauskunft

Barbara Weber, Präsidentin, 076 507 79 29
Intendantin, Regisseurin, Kuratorin, E-Mail >

Konrad Bitterli,Vorstandsmitglied, 052 267 51 71
Kunsthistoriker, Direktor Kunst Museum Winterthur, E-Mail >

Vollständige Liste der Vorstandsmitglieder auf der Webseite aufrufbar:
www.prokultur-zuerich.ch

 

 

Geschäftsstelle

Pro Kultur Kanton Zürich
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter, 044 461 11 62, E-Mail >
Meinrad-Lienert-Strasse 23
8003 Zürich

Pro Kultur Kanton Zürich ist die Interessengemeinschaft der Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Kulturvermittelnden im Kanton Zürich. Die Organisation ist die gemeinsame Stimme aller Sparten zu Stadt und Land – für alle Formen von Kunst und Kultur. Sie setzt sich für eine umfassende, zukunftsgerichtete und nachhaltige Förderung des Kunst- und Kulturschaffens im Kanton Zürich und dessen Gemeinden ein.

 

 

Noiseletter 4/2018

Jetzt ist es offiziell: Regierungsrat will ab 2022 Kulturförderung abbauen!

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Am vergangenen Freitag hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019 – 2022 (KEF) veröffentlicht. Aus den darin publizierten Zahlen geht hervor, dass er beabsichtigt, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 um 6 Millionen Franken abzubauen. Betroffen sind alle Bereiche aus Bildender Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz und Theater und weitere.

Pro Kultur Kanton Zürich wendet sich gegen dieses Vorhaben und verlangt die Sicherung und Aufstockung der Mittel, damit der Kanton Zürich gemäss seinem Verfassungsauftrag auch in Zukunft die Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann.

Lesen Sie unsere Medienmitteilung von heute Montag, 3. September 2018.

Wir fordern den Kantonsrat auf, den Kurs des Regierungsrates zu korrigieren. Unser Factsheet erklärt die Zusammenhänge, warum die öffentliche Kulturförderung akut gefährdet ist und begründet unsere wichtigsten Forderungen für eine nachhaltige öffentliche Kulturförderung.

Jetzt zusammen mit Pro Kultur Kanton Zürich die Kulturförderung sichern.

Werden Sie jetzt Mitglied von Pro Kultur Kanton Zürich und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die öffentliche Kulturförderung ein! Wir liefern uns keinem politischen Gezerre innerhalb der Kultursparten aus, sondern ziehen gemeinsam am gleichen Strick. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere kulturpolitische Arbeit.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

Noiseletter 2/2018

Noiseletter No. 2 der Pro Kultur Kanton Zürich
JA zum Geldspielgesetz

Nationale Abstimmung zum Geldspielgesetz

Sagen Sie am 10. Juni JA ZUR KULTUR! Das Geldspielgesetz ist wichtig. Auch für den Kanton Zürich. Bis kommenden Montag noch können Sie bequem brieflich abstimmen.

Warum setzt sich Pro Kultur Kanton Zürich für ein Ja ein?

Bei der Kulturförderung hängt viel vom Ausgang der nationalen Abstimmung über das Geldspielgesetz ab. Dieses Gesetz reguliert nicht nur die Glücksspiele in der Schweiz, es regelt auch die Verwendung der Erträge bzw. deren Besteuerung. Der Regierungsrat des Kantons Zürich wartet den Ausgang der Abstimmung ab um anschliessend – auf kantonaler Ebene – ein entsprechendes Lotteriefondsgesetz zu beantragen.

Die Pro Kultur Kanton Zürich ist Mitglied des JA-Komitees, befürwortet und unterstützt die klare Regelung für den Erhalt der Kulturfördergelder und stellt sich gegen Geldwäsche und Netzmissbrauch. Wir hoffen sehr, dass das neue Geldspielgesetz deutlich angenommen wird.

Die Pro Kultur Kanton Zürich hat eine Seite aufgesetzt, auf der Sie sich über die Vorlage informieren und sich ebenfalls für ein JA engagieren können. Weiterlesen →

 

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Werden Sie Mitglied von Pro Kultur

Bislang haben rund 80 Institutionen und 60 Einzelpersonen ihre Mitgliedschaft definitiv bestätigt.

Wir sagen JA zu einer starken Kultur im Kanton Zürich. Damit der Kanton Zürich Kunst und Kultur sowohl auf dem Land als auch in den Städten fördern kann. Damit der Kanton Zürich über ein Kulturleben verfügt, dessen Vielfalt und Strahlkraft Weltklasse ist.

Dafür machen wir uns stark. Werden Sie Mitglied. →

Bis demnächst!

Stefan Weber Aich, Vorstandsmitglied
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

Konstruktiv: Der Vorschlag der Pro Kultur für das neue Lotteriefondsgesetz

Neue EU-Datenschutzfairordnung in Kraft

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (Dsgvo) in Kraft getreten. Deshalb benötigen wir noch einmal Ihre (stillschweigende) Zustimmung, falls Sie unseren Noiseletter weiterhin bekommen möchten. Ihre persönlichen Daten verwenden wir ausschliesslich für diesen Zweck.

Möchten Sie den Noiseletter weiterhin empfangen, müssen Sie nichts weiter unternehmen und erteilen uns damit die Genehmigung, wie bisher über unsere Aktivitäten zu informieren.

Möchten Sie in Zukunft keine Noiseletters mehr von Pro Kultur Kanton Zürich bekommen, dann nutzen Sie den Button „Ändern Sie Ihr Abonnement“. Dort können Sie Ihre Daten aktualisieren oder auch aus unserer Liste entfernen.

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Der Noiseletter hat bereits über 600 Abonnentinnen und Abonnenten. Es ist für uns ein wichtiger Kanal, auf dem wir Mitglieder, Unterstützende und Interessierte über die weiteren, vor allem politischen Entwicklungen und die Fortschritte unserer Lobbyarbeit informieren. So freuen wir uns, wenn Sie das Noiseletter-Abo weiterempfehlen.

JA zum Geldspielgesetz: Abstimmung am 10. Juni 2018

Worum geht es?

Am 10. Juni wird über das Geldspielgesetz abgestimmt. Es garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Mehr als 200 Mio. Franken jährlich kommen so Werken der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaters, des Tanzes und der Literatur sowie kulturellen Aufführungen und Veranstaltern zu Gute. Alleine die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich unterstützt Veranstalter und Projekte mit 23 Millionen Franken jährlich aus dem Lotteriefonds. All dies steht nun auf dem Spiel: Durch illegale Online-Geldspielanbieter mit Sitz in Offshore-Staaten fliessen, laut einer Studie der Universität Bern, jedes Jahr 250 Mio. Franken ins Ausland – Tendenz steigend. Schutz vor Spielsucht, Betrug oder Geldwäscherei kümmert diese Anbieter nicht.

Was bewirkt das neue Geldspielgesetz?

Das Geldspielgesetz bringt die alte Gesetzgebung ins digitale Zeitalter. Es erlaubt konzessionierten Anbietern neue Spielformen im Internet und setzt klare Regeln zur Bekämpfung von Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Zudem werden die Verwendung und die Verteilung von Spielgewinnen für das Gemeinwohl verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird der Zugriff auf Online-Angebote, die sich nicht an die Gesetze halten, eingeschränkt. Damit wird verhindert, dass hunderte Millionen Franken direkt in dubiose Kassen im Ausland fliessen statt in gemeinnützige Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales im In- und Ausland.

Wie können Sie sich für das Gesetz einsetzen?

Das Gesetz steht arg im Gegenwind, denn einige Jungparteien und die Internetgemeinde machen Stimmung gegen die vorgesehenen Schranken zu illegalen Geldspielen. Suisseculture – der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden in der Schweiz – hat deshalb eine Kampagne gestartet, mit der sich die Kulturschaffenden für das Geldspielgesetz einsetzen. Wir laden Sie ein, daran teilzuhaben:
> Legen Sie am 10. Juni ein JA in die Urne.
> Unterschreiben Sie den Aufruf auf der Kampagnen-Webseite und geben Sie dort ein Statement ab.
> Sprechen Sie Ihr Umfeld auf die Abstimmung und ihre Bedeutung für die Schweizer Kultur an.
> Teilen Sie die Inhalte des Komitees auf Facebook und Twitter.
> Bestellen und verteilen Sie Plakate und Flyer: Link >
> Nutzen Sie die Mail-Signatur: (direkter Download) Link >
> Besorgen Sie sich weitere Informationen zur Abstimmung: Link >

Herzlichen Dank!

Die  Kulturförderung ist auf Ihre JA-Stimme angewiesen. Zur Verdeutlichung: Insgesamt wurden aus den Erträgen des Lotteriefonds in den letzten Jahren folgende Beiträge an die Kultur ausgeschüttet:

2016 2015
An die Kultur Swisslos
141,5 Mio.


Loterie Romande
66.8 Mio.


Total 208,3 Mio.

Swisslos
137,2 Mio.


Loterie Romande
62,4 Mio.


Total 199,6 Mio.

An den Heimatschutz/Denkmalschutz Swisslos
40,3 Mio.


Loterie Romande
15.4 Mio.


Total 55,7 Mio.

Swisslos
60,2 Mio.


Loterie Romande
11.9 Mio.


Total 72,1 Mio.

Total CHF 264 Mio. CHF 271,7 Mio.

 

Noiseletter 1/2018

Noiseletter No. 1 der Pro Kultur Kanton Zürich
Was sich seit der Gründung getan hat

Pro Kultur Kanton Zürich

Liebe Mitglieder, teure Unterstützerinnen und Unterstützer, geschätzte Interessierte

Wir begrüssen Sie zum ersten Noiseletter von Pro Kultur Kanton Zürich! Das grosse Echo, das wir erhalten, freut und fordert uns. Die kurze Zeit seit der Gründungsversammlung haben wir intensiv genutzt, um eine professionelle und solide Basis zu erarbeiten.

Mittlerweile haben wir den Vorstand komplettiert, die Geschäftsführung aufgestellt, Informationen zu Kontakten aus Politik, Verwaltung und Kultur zusammengetragen, eine Homepage eingerichtet, Facebook und Twitter aufgeschaltet, ein Vereinskonto eröffnet. Wir haben Prioritäten gesetzt, einen Fahrplan festgelegt und Aufgaben verteilt. In Anbetracht unserer begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen brauchen wir schlanke Strukturen. Wir wollen agil und niederschwellig handeln können.

Nächste Schritte

Auf vielseitigen Wunsch werden wir die Fakten zur Finanzierung der kantonalen Kulturförderung demnächst als PDF auf unserer Homepage zur Verfügung stellen (aktualisierte PPP-Präsentation der Gründungsversammlung von Hans Läubli und Eva-Maria Würth). Die Rechnungen für die Mitgliederbeiträge werden wir versenden, sobald die von uns im Januar ausgelösten Bestätigungsprozesse der Postfinance abgeschlossen sind. Demnächst wird der Vorstand einen Vorgehens- und Finanzierungsplan für erste Aktionen beschliessen. Im Anschluss daran werden wir schrittweise auf die zahlreichen Mitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer zugehen, die ihre Mitarbeit, Ideen und Mittel angeboten haben.

Erste institutionelle Mitglieder haben wir bereits auf unserer Homepage publiziert, Einzelmitglieder werden folgen, sobald wir deren Einverständnis eingeholt haben.

Social Media: Pro Kultur auf allen Kanälen

Wir sind darauf angewiesen, unsere Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren. Medienarbeit und Webseite sind wichtige Bausteine, reichen hierzu jedoch nicht aus. Deshalb führen wir sowohl eine Facebook-Seite als auch einen Twitter-Account. Selbstverständlich sollen unsere Tweets – wenn es was zu sagen gibt – gehaltvoll sein; im Augenblick dienen sie hauptsächlich dazu, neue Mitglieder zu begrüssen. Darum bitte: «liken» und «gefällt mir», beziehungsweise «follow us».

Auch dieser Noiseletter soll zur Bekanntmachung von Pro Kultur Kanton Zürich Verbreitung finden. So freuen wir uns, wenn das Noiseletter-Abo weiterempfohlen wird.

Bis demnächst!

Barbara Weber, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

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