AHV-Revision 2030 – Stellungnahme der Taskforce Culture

Stellungnahme der Taskforce Culture zur Vernehmlassungsvorlage vom 11. September 2026

Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV 2030)

Stellungnahme (PDF)

Ausgangslage: Situation in der Kulturbranche

Arbeiten in der Kultur heisst meist, unter hybriden Arbeitsbedingungen tätig zu sein, es ist eine atypische Arbeitswelt. Zahlen, die das Bundesamt für Statistik BFS im Jahr 2025 publiziert hat, zeigen, dass: 51,9% aller Kulturschaffenden Teilzeit arbeiten (im Vergleich dazu beläuft sich der Anteil bei allen Erwerbstätigen auf 38,4%) und 14,7% von ihnen mindestens zwei Beschäftigungen haben (gegenüber 8,0% aller Erwerbspersonen). In der Kulturwirtschaft gibt es weiter doppelt so viele Selbstständigerwerbende wie in der Gesamtwirtschaft (27,7% gegenüber 14,1%) – werden nur Personen mit Kulturberufen (und nicht auch die Personen, die die Buchhaltung in einem Theater oder das Ticketing eines Konzertveranstalters betreuen) berücksichtigt, liegt der Anteil sogar bei 40,3%. Diese Beschäftigungsformen haben massive Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Die Eintrittsschwelle in die obligatorische BVG-Versicherung wird häufig nicht erreicht, die freiwillige BVG bzw. die dritte Säule liegen finanziell ausserhalb der Möglichkeiten vieler Kulturschaffender. Umso essentieller sind für Kulturschaffende gute, existenzsichernde Renten aus der AHV.

Zur Vorlage

Die Taskforce Culture nimmt nachfolgend zu den Bereichen der Vorlage Stellung, welche die Kultur als Branche speziell oder übermässig tangieren. Dabei stützt sie sich weitgehend auf die Stellungnahme ihres Mitglieds Suisseculture Sociale / Nationales Kompetenzzentrum «Arbeiten in der Kultur».

AHV-Beiträge
Beitragslücken

Beitragslücken sind insbesondere bei Kulturschaffenden leider eine Realität, die zwar häufig aus Unwissen entsteht, aber auch aufgrund systemischer Schwierigkeiten. Die Ecoplan / Suisseculture Sociale Einkommensstudie von 2021 führte aus, dass nur 69% der selbstständigen Kulturschaffenden Beiträge an die AHV entrichten, bei den unselbstständig Erwerbenden dagegen 86%.

Es ist dabei wichtig zu erwähnen, dass diese Lücken meist nicht aus Schwarzarbeit entstehen, sondern dass vielmehr systemische Gründe dazu führen: Freibeträge (die bei bestimmten Arbeitgebenden im Kulturbereich nicht gelten), Informalität der Arbeitsverhältnisse, aber auch die Klassifizierung der verschiedenen für Kulturschaffende relevanten Einkommen verunmöglichen Kulturschaffenden oft, überhaupt AHV-Beiträge einzuzahlen. Dabei ist insbesondere die Schwierigkeit zu erwähnen, bei Einkommen, die steuerrechtlich klar als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit qualifiziert sind (z.B. Autor*innenhonorare oder Förderbeiträge der Kulturförderung), ohne Anerkennung als Selbstständige Beiträge anzumelden, bzw. abzurechnen. Ebenfalls zu erwähnen in diesem Themenfeld ist die schweizweit uneinheitliche Praxis in der Frage, ob urheberrechtliche Abgeltungen als Einkommen oder als Kapitalertrag gelten – letzteres verunmöglicht Kulturschaffenden, darauf AHV-Beiträge zu entrichten.

Ecoplan 2021 zeigte diesbezüglich auch mehrere mögliche Stossrichtungen auf: Einerseits muss die Beratung und Information verbessert werden, wofür sich unser Mitglied Suisseculture Sociale im Rahmen der Leistungsvereinbarung für ein nationales Kompetenzzentrum «Arbeiten in der Kultur» aktiv einsetzt. Andererseits sind aber auch Systemänderungen denkbar, wie die Pflicht, dass die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln an die Bedingung geknüpft wird, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten – diesbezüglich sind Veränderungen bei Kantonen und Städten im Gang, aber die zuvor erwähnten Schwierigkeiten im Umgang mit Personen, die nicht bereits bei einer Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend gemeldet sind, verunmöglichen auch hier eine flächendeckende Einführung.

Ebenfalls wurde bereits in Ecoplan 2021 als Handlungsempfehlung vermerkt, dass ein generelles Überdenken von Freibeträgen bei der AHV angezeigt wäre. Es zeigt sich gerade bei den Arbeitgebenden in der Kultur, welche gemäss Art. 34d AHVV zur Beitragszahlung ab dem ersten Franken verpflichtet sind, dass dies zwar mit einem Initialaufwand verbunden ist, aber für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zusätzliche Sicherheit bringt.

Eine einseitige Anhebung der Beiträge für Selbstständige wird von der Taskforce Culture als äusserst problematisch erachtet – es ist richtig, dass die bisherigen Beitragssätze für Selbstständige und Angestellte eine Rechtsungleichheit schaffen, es muss aber auch mit Vehemenz darauf hingewiesen werden, dass diese Ungleichbehandlung auf einer sachlichen Grundlage basiert. Selbstständige tragen ihre AHV-Beiträge vollständig selbst und sind nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Tiefe und schwankende Erwerbseinkommen erschweren es vielen Selbstständigen, eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen. Aus unserer Sicht rechtfertigt diese Gesamtsituation sowohl den tieferen Beitragssatz als auch die austarierte degressive Beitragsskala. An diesem System etwas zu ändern, ohne die Gesamtsituation der Selbstständigen zu betrachten und zu verbessern, ist aus Sicht der Taskforce Culture weder angezeigt noch vertretbar.

Beiträge auf Unfall- und Krankentaggeldern

Die Taskforce Culture unterstützt die Beitragspflicht auf Unfall- und Krankentaggeldern. Gerade bei Personen mit befristeten Anstellungen, hybriden Arbeitsformen und Selbstständigen führen längere krankheits- oder unfallbedingte Einkommensausfälle schnell zu existenzbedrohenden Situationen. Aufgrund der bei Kulturschaffenden verbreiteten Zurückhaltung, Sozialhilfe zu beziehen, da sie befürchten, zur Aufgabe ihrer künstlerischen Tätigkeit gezwungen zu werden, führen solche Situationen häufig zu Beitragslücken, selbst wenn Personen ein Taggeld erhalten.

Gerade weil Kulturschaffende häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen, wäre eine Ausweitung der in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahme auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus von essentieller Bedeutung.

Meldepflicht für Internetplattformen

Die Taskforce Culture begrüsst die vorgesehene Meldepflicht. Zentral ist, dass die Internetplattformen zwingend alle über sie in der Schweiz erwerbstätigen Personen melden müssen, unabhängig von ihrem Status als Selbstständige bei den Ausgleichskassen. Die möglichen Sanktionen (Veröffentlichung der fehlbaren Plattform) scheinen noch zu wenig zielführend, wenn keine Geldzahlungen/Bussen möglich sind.

Lohnadministration durch Dritte

Die Taskforce Culture begrüsst, dass der Bund die Praxis von Payrolling regeln will und erhofft sich dabei, dass die Abgrenzung zwischen Lohnträgerschaft / Portage Salariale, Personalverleih und Payrolling in ihrer Komplexität ganzheitlich betrachtet wird. Wichtig ist dabei aus der Perspektive der Kulturschaffenden, dass Angebote, welche dazu dienen, Erwerbstätigkeiten korrekt als unselbstständige Arbeitsverhältnisse abzurechnen und sozialversicherungsrechtlich abzusichern, nicht unnötig eingeschränkt werden.

Zusätzlich: Massnahmen bei illegaler Arbeit

Unverschuldete Beitragslücken bei illegaler Arbeit sind grundsätzlich stossend und die Bekämpfung davon nicht nur im Sinn der Ausgleichskassen, sondern auch der gesetzeskonform agierenden Arbeitgeber. In Fällen von Schwarzarbeit ist deshalb die Verwirkungsfrist zu verlängern und die Zuschläge gemäss Art. 14bis AHVG konsequent zu nutzen.

Selbstständige

Die Taskforce Culture kann nicht nachvollziehen, wieso der Beitragssatz für Selbstständige einseitig erhöht wird. Die Begründung der vermeintlichen Rechtsungleichheit lässt ausser Acht, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen in der sozialen Absicherung von Unselbstständigen und Selbstständigen berücksichtigt werden müssen. Aufgrund tiefer und schwankender Erwerbseinkommen haben viele Selbstständige nur begrenzte Möglichkeiten, eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen. Die Vorlage des Bundes erwähnt selber, dass mehr als 70% der Selbstständigen unter der aktuellen Grenze des degressiven Beitragssatzes (CHF 60’500) liegen. Einen Beleg dafür, dass dieses Ausmass im Widerspruch dazu stehen soll, «die Selbstständigerwerbenden mit wirklich tiefen Einkommen [zu] entlasten», bleibt die Vorlage aber schuldig, da sie keinerlei vertiefte Analyse über die wirtschaftliche Situation der Selbstständigen enthält. Es ist aus Sicht der Taskforce Culture mindestens so plausibel davon auszugehen, dass die Zahl die grundsätzlich schwierige Lage von Selbstständigen widerspiegelt.

Ebenfalls nicht überzeugend ist die Begründung in der Vorlage, «Selbstständigerwerbende können sich heute der 2. Säule anschliessen und haben im Rahmen der 3. Säule gar weitergehende Möglichkeiten als Arbeitnehmende.» Zwar können sich Selbstständigerwerbende freiwillig in der 2. Säule versichern, nötigenfalls bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese rechtliche Möglichkeit bedeutet jedoch nicht, dass sich Kulturschaffende mit tiefen und schwankenden Einkommen eine ausreichende Vorsorge tatsächlich leisten können. Auch die vermeintlich «weitergehenden Möglichkeiten» in Bezug auf die 3. Säule vermögen die Anhebung des Beitragssatzes nicht zu rechtfertigen, insbesondere nicht in Kombination mit der Erwähnung der 2. Säule: Die Möglichkeit, höhere Beiträge in die 3. Säule einzuzahlen, steht ja explizit nur Personen offen, die keiner Einrichtung der 2. Säule angehören, und dient zur Kompensation dieses Mangels – ein direkter Zusammenhang mit den AHV-Beiträgen ist nicht gegeben.

Zu guter Letzt ist das Argument, dass der geringere Beitragssatz der Selbstständigen zu «Wettbewerbsverzerrungen führen» kann, höchst irreführend und suggeriert, dass es eine freie Entscheidung sei, sich selbstständig zu machen. Vielmehr ist diese (zu Recht) an enge Vorgaben von Gesetz, Verordnung sowie festgeschriebene Praxis der Ausgleichskassen gebunden. Die Taskforce Culture teilt die Bedenken, dass Arbeitgebende ihre Angestellten mitunter aus Kosten- und Aufwandsgründen in die Selbstständigkeit zwingen, dies ist jedoch nicht zu bekämpfen, indem der Beitragssatz angehoben wird. Vielmehr wäre dies durch zusätzliche Massnahmen und Anstrengungen im Rahmen des bereits existierenden Rechts im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit zu erreichen.

Die Taskforce Culture kann zwar nachvollziehen, dass die Finanzierung der AHV den Bund vor grosse Herausforderungen stellt und will nicht in Frage stellen, dass auch Selbstständige ihren Beitrag dazu leisten sollen. Aber gerade weil viele Kulturschaffende auch aus äusserem Zwang als Selbstständige arbeiten müssen, zeigt die Beratungspraxis von Suisseculture Sociale, wie prekär und mangelhaft abgesichert die Situation von Selbstständigen meist ist. Eine einseitige Zusatzbelastung der Selbstständigen, welche deren seltene «Vorteile» aufhebt, ohne die Gesamtsituation zu betrachten und systembedingte Nachteile gegenüber den Angestellten zu korrigieren, kann aus dieser Perspektive nicht zielführend sein.

Absenkung der Obergrenze des degressiven Beitragssatzes

Auch in Bezug auf die pauschale Absenkung der Obergrenze der degressiven Beitragsskala für Selbstständige kommt die Taskforce Culture nicht umhin festzustellen, dass die Vorlage des Bundes dieser Massnahme keine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Selbstständigen zugrunde legt. Vielmehr hält sie lapidar fest, dass «von der Einkommenshöhe nicht generell auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden darf». Die Aussage ist richtig. Sie unterstreicht aber die Notwendigkeit, bei der Beurteilung der Situation die verschiedenen Erwerbseinkommen und die effektive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemeinsam zu betrachten.

Allein die Tatsache, dass auch nach Absenken der Obergrenze nur 60% aller Selbstständigerwerbenden von der sinkenden Beitragsskala profitieren können, lässt zumindest erahnen, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation der Selbstständigen nach wie vor schwierig ist. Anpassungen am degressiven Beitragssatz sind grundsätzlich denkbar, aber Basis für solche Massnahmen muss eine vertiefte Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation der Selbstständigen bilden und nicht nur die Feststellung, dass Selbstständige grundsätzlich über tiefe Einkommen verfügen.

Massnahmen zur Förderung der Weiterarbeit – Massnahmen in der 1. Säule
Anhebung des Freibetrags

Die Taskforce Culture lehnt eine Anhebung des Freibetrags ab, insbesondere zu einem Zeitpunkt, in dem die finanzielle Gesamtplanung der AHV gemacht wird. Der Bundesrat selbst sprach bisher von einem «Negativanreiz», wenn es darum ging, ob ein höherer Freibetrag ältere Menschen zu einem längeren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt bewegen könne. Die Taskforce Culture teilt diese Einschätzung grundsätzlich und erlaubt sich die Frage, ob der Freibetrag grundsätzlich sinnvoll ist. Mit den Änderungen der letzten Reformen können Beiträge, die nach Erreichen des Referenzalters erwirtschaftet werden, gerade bei Personen mit tiefen Einkommen oder solchen, bei denen die Einkommen erst vergleichsweise spät in der beruflichen Karriere ansteigen (beides Situationen, in denen sich viele Kulturschaffende in der Schweiz befinden), substantiell zur Erhöhung des Rentenniveaus und mutmasslich zu einer Entlastung der Ergänzungsleistungen führen. Darüber hinaus können solche Freibeträge zu eben jenen Wettbewerbsverzerrungen führen, die in der Vorlage fälschlicherweise bei den Selbstständigen vermutet werden.

Es ist vor diesem Hintergrund in Erwägung zu ziehen, das aktuelle System umzustellen und anstelle eines automatisch gewährten Freibetrags, auf den verzichtet werden kann, einen von den Versicherten zu beantragenden Freibetrag einzuführen.

Aufhebung des Höchstalters

Die Taskforce Culture betrachtet die Aufhebung des «Höchstalters» höchst skeptisch. Ein Höchstalter für die Erwerbstätigkeit existiert schon unter aktuellem Recht nicht. Neu sollen die Möglichkeiten ausgedehnt werden, durch einen Aufschub eine höhere Rente zu erreichen. Zwar stellt die Taskforce Culture fest, dass gerade selbstständige Kulturschaffende weit über das Referenzalter hinaus ihre Tätigkeit weiter ausüben und ausüben wollen – es besteht dabei aber die reale Gefahr, dass sich gerade Personen mit tiefen Einkommen gezwungen fühlen, sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld behaupten zu müssen in der Hoffnung, später eine leicht erhöhte Rente zu erhalten.

Datenerfassung

Die Taskforce Culture teilt vollumfänglich die in der Vorlage geäusserte Einschätzung, dass die vorhandenen Daten nicht ausreichen, um neue Finanzierungs- und Leistungsmodelle faktenbasiert zu planen. Unser Mitglied Suisseculture Sociale ist seit längerer Zeit mit dem Bundesamt für Statistik BFS in Kontakt, um insbesondere die Datenlage zur bisher nur spärlich von der öffentlichen Hand erhobenen Situation in der Kulturbranche, bzw. für die Selbstständigen generell zu verbessern.

Die in der Vorlage gemachten Vorschläge sind nicht falsch, gehen aber nicht weit genug. Eine reine Erhebung der Daten zu Beschäftigungsgraden und (nicht standardisierten und somit mutmasslich nur schwer verwertbaren) Berufen bringt dabei wenig Verbesserung.

Als Basis für Überlegungen, wie sie in der aktuellen Vorlage zur Situation von Selbstständigen und deren Beitragsgerechtigkeit gemacht werden, ist eine vertiefte Analyse zur gesamtwirtschaftlichen Situation der AHV-Beitragszahlenden nötig, die die verschiedenen Tätigkeiten (seien diese angestellter oder selbstständiger Natur) in Verbindung setzt und sie auf das Verhältnis zwischen Umsatz und beitragspflichtigem Erwerbseinkommen hin untersucht. Allein die Frage zu klären, was denn «wirklich tiefe Einkommen» sind, wie sie in der Vorlage formuliert werden, wäre dabei von essentieller sozialpolitischer Bedeutung.

Insbesondere fordert die Taskforce Culture in diesem Zusammenhang eine detaillierte Analyse speziell vulnerabler Branchen, in denen Selbstständigkeit, hybride Arbeitsverhältnisse und prekäre Arbeitsbedingungen übermässig vorkommen, darunter jene der Kultur.