Newsletter September 2026 – Ja zum Kunsthaus Zürich – Kulturförderung 2027 festigen

Newsletter vom 14. September 2026

Liebe Mitglieder,
geschätzte Interessierte

Der Vorstand von Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt für die Volksabstimmung in der Stadt Zürich einstimmig:
Ja zum Kunsthaus Zürich am 27. September 2026.

Und auf Kantonsebene begrüssen wir das geplante Budget des Regierungsrats, das die Kulturförderung 2027 weiter stabilisieren soll.

Im Namen des Vorstands
Eva-Maria Würth, Präsidentin
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter


Pro Kultur Kanton Zürich sagt JA zum Kunsthaus Zürich.

Am 27. September 2026 stimmt die Bevölkerung der Stadt Zürich über eine Beitragserhöhung für das Kunsthaus Zürich ab. Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

Der Vorstand von Pro Kultur Kanton Zürich ist überzeugt, dass es richtig ist, das Kunsthaus Zürich finanziell zu stärken, damit es auf stabilem Boden in die Zukunft geführt werden kann.

Das Kunsthaus Zürich ist Teil eines kulturellen Gesamtsystems und garantiert als grösstes Kunsthaus der Schweiz die Aufmerksamkeit für Zürich als Kunststandort insgesamt. Es ist wichtig, dass sich das Kunsthaus als Ort der Begegnung, der Bildung und der Inspiration weiterentwickeln kann.

Am 27. September: JA zum Kunsthaus. JA zu Zürich.


Regierungsrat will Kulturförderung 2027 weiter festigen.

Ende August hat der Regierungsrat des Kantons Zürich das kantonale Budget für das Jahr 2027 und die Planung für die Folgejahre 2028 bis 2030 vorgestellt. Darin sieht er vor, die Mittel für die freie Kulturförderung auf dem Vorjahresniveau zu stabilisieren. Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst das Vorhaben des Regierungsrats.

In den kommenden Wochen können die Mitglieder des Kantonsrats Anträge auf Änderungen stellen. Über das Budget entscheidet der Kantonsrat anfangs Dezember. Pro Kultur Kanton Zürich empfiehlt dem Antrag des Regierungsrats zu folgen. Denn es ist wichtig, dass die Errungenschaften der Vorjahre ihre Wirkung für einen lebendigen Kulturkanton entfalten können.

Die geplanten Massnahmen zur Förderung der Kultur auf dem Land, in den Gemeinden, den mittelgrossen Städten und in den Agglomerationen sollen schrittweise umgesetzt werden können. Auch muss die Verbesserung der Produktionsbedingungen und der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden weiter vorangetrieben werden. Das geht nur, wenn das kantonale Kulturförderbudget nicht gekürzt, sondern stabilisiert wird.