Teillockdown für die Kultur. Information zu den Massnahmen.

Der Bundesrat hat auf Samstag, 12. Dezember 2020 bis Freitag, 22. Januar 2021 schweizweit folgende Massnahmen beschlossen:

Schweizweit sind Kulturveranstaltungen vom 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 verboten, Diskotheken und Tanszlokale geschlossen. Museen bleiben geöffnet. 

Im Kanton Zürich sind die Massnahmen teilweise strikter als jene des Bundes. Sie gelten bis zum 10. Januar 2021.
Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich (auf der Webseite des Kantons bis zur gleichnamigen Rubrik runterscrollen) >>>


Schweizweite Massnahmen

Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung: Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.

Härtefallprogramm
Der Bundesrat hat im Zuge der Ausweitung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über die wirtschaftlichen Folgen diskutiert. Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will er in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf die Anspruchsvoraussetzungen anzupassen.

Der Bundesrat will das Härtefallprogramm um weitere 1500 Millionen Franken aufstocken.

Zudem hat der Bundesrat beschlossen, neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden auf Gesuch Ausfallentschädigungen auszurichten.

Wie der Bundesrat für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen will, diskutiert er an seiner Sitzung vom Freitag, 18. Dezember. Ebenfalls dann plant er, genauer über Unterstützungsmassnahmen der stark betroffenen Bereiche zu informieren.

Die vollständigen zwei Medienmiteilung des Bundesrats vom 11.12.2020:

Im Kanton Zürich sind die Massnahmen teilweise strikter als jene des Bundes. Sie gelten bis zum 10. Januar 2021.
Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich (auf der Webseite des Kantons bis zur gleichnamigen Rubrik runterscrollen) >>>

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