Die finanzpolitischen Forderungen von Pro Kultur Kanton Zürich.

Unser Ziel ist die Sicherstellung der Finanzierung der öffentlichen Kulturförderung.

Der Verfassungsauftrag ist einzuhalten und die Kulturförderung auf finanziell solide Beine zu stellen – mit langfristiger Planungssicherheit für alle Beteiligten:
– für die Kulturbetriebe,
– für die festangestellten Kulturschaffenden,
– für das freie Kulturschaffen (freie Szene),
– für die Gemeinden und Städte.

1. Zwei-Säulen-Finanzierung – freie Mittel der Kulturförderung im Staatshaushalt verankern!

Die Kulturförderung soll künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruhen, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Ein angemessener Anteil der freien Mittel für die Kulturförderung muss mit Inkraftsetzung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes wieder aus Staatsmitteln stammen und ins ordentliche Budget des Kantons eingeschrieben werden.

2. Freie Mittel der Kulturförderung erhöhen!

Die freien Mittel sowohl für die Projektförderung als auch für Investitionen und Betriebsbeiträge für kleine und mittlere Institutionen müssen auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Der Kantonsrat hat einige Klauseln ins neue kantonale Lotteriefondsgesetz geschrieben, die sich ungünstig auf den Etat des neu geschaffenen Kulturfonds auswirken. (Pro Kultur Kanton Zürich ist daran, die Auswirkungen einzuschätzen und den künftigen Bedarf zu ermitteln.)

3. Institutionen durch Staatsbeiträge unterstützen – gesetzlich verankerte Betriebsbeiträge nicht kürzen!

Die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen wie Opernhaus oder Theater Kanton Zürich dürfen nicht gekürzt werden.

4. Kultursparten nicht gegenseitig kannibalisieren!

Den kulturellen Entwicklungen und neu entstehenden, innovativen Sparten ist Rechnung zu tragen – ohne Kannibalisierung der bestehende Bereiche. Die Finanzierung neuer und auch bestehender Aufgaben darf nicht mit Kürzungen der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden.

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