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Das Wirken von Pro Kultur Kanton Zürich trägt Früchte. Folgende kulturpolitischen Erfolge konnten wir seit 2019 verzeichnen:
Erfolge 2020
Aufstellung in Vorbereitung …
Gesetzesentwurf Lotteriefonds: Anteil Kultur von 25 auf 30 Prozent erhöht.
Aufgrund des künftigen Bedarfs an freien Mitteln setzte sich Pro Kultur Kanton Zürich vehement dafür ein, dass der Anteil für die freie Kulturförderung im neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz von 25 auf 30 Prozent erhöht wird. In seiner Abstimmung im Herbst 2020 schrieb der Kantonsrat den Anteil von 30 Prozent ins Lotteriefondsgesetz.
Erfolge 2019
Gesetzesentwurf Lotteriefonds: Anteil Kultur von 20 auf 25 Prozent erhöht.
Nach der Vernehmlassung zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes erhöhte der Regierungsrat im überarbeiteten Gesetzesentwurf, den er im ersten Quartal 2019 dem Kantonsrat vorlegte, den Lotteriefondsanteil für die Kultur von 20 auf 25 Prozent. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung war ein wichtiger Teilerfolg für Pro Kultur Kanton Zürich. Aufgrund des künftigen Bedarfs an freien Mitteln erachtete Pro Kultur Kanton Zürich jedoch einen höheren Anteil als zielführender und machte sich für einen Anteil von 30 Prozent stark.
Regierung erklärt öffentliche Kulturförderung neu zum Entwicklungsschwerpunkt.
Im dritten Quartal 2019 erklärte der Regierungsrat im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF 2020 – 2023) die öffentliche Kulturförderung neu zum Entwicklungsschwerpunkt der kommenden Jahre. Das ist eine Wende um 180 Grad – noch im Vorjahr sah er eine generelle Kürzung der Kulturfördergelder vor.
Regierung will Zwei-Säulen-Modell einführen.
Ebenso sieht der Regierungsrat im KEF 2020 – 2023 die schrittweise Einführung des von Pro Kultur Kanton Zürich empfohlenen Zwei-Säulen-Modells vor: einer Mischfinanzierung aus Lotteriefondsgeldern und Staatsmitteln. Für Pro Kultur Kanton Zürich ist klar: Je tiefer die Lotteriefondsgelder ausfallen, desto höher müssen die Staatsmittel sein – nur so kann die Kulturförderung auf sichere Beine gestellt werden.
Kantonsrat lehnt Plafonierung für das TKZ und die übrige Kulturförderung ab.
Auch im Kantonsrat verbuchten wir 2019 Erfolge: So lehnte der Rat in der Budgetdebatte im Dezember 2019 einen KEF-Minderheitsantrag zur Plafonierung der Kulturförderung für das Theater des Kantons Zürich (TKZ) sowie für die übrige Kulturförderung mit 47 Ja zu 125 Nein deutlich ab. Damit folgte der Rat der zuständigen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK).
Kantonsrat lehnt Kürzung der Beiträge für das Opernhaus ab.
Ebenso lehnte der Kantonsrat einen KEF-Minderheitsantrag zur Kürzung um 10 Prozent der gesetzlich gesicherten Kulturförderung für das Opernhaus mit 47 Ja zu 119 Nein deutlich ab. Auch hier folgte der Rat der Empfehlung der zuständigen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK).
Kantonsrat stimmt dem Zwei-Säulen-Modell im Grundsatz zu.
Neben den Anträgen auf Kürzungen lehnte der Kantonsrat 2019 allerdings auch Anträge auf eine Erhöhung der vom Regierungsrat im KEF vorgesehenen Mittel für die Kultur ab. Die Mehrheit der Parteien wollte erst den Ausgang der Debatte zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz abwarten, bevor sie entscheidet, wie hoch die Mittel der Kulturförderung aus dem Staatshaushalt ausfallen sollen. Aus den gleichen Überlegungen wurde ein weiterer KEF-Minderheitsantrag abgelehnt, der die Förderung interaktiver Medien vorgezogen hätte. Auch wenn die beiden Anträge zur Erhöhung der Mittel für die Kultur keine Mehrheit fanden, so ist es ein Teilerfolg, dass der Kantonsrat dem Regierungsrat im Grundsatz folgen will, in Zukunft das Zwei-Säulen-Modell einer Mischfinanzierung aus Lotteriefondsgeldern und Staatsmitteln umzusetzen.