Newsletter 2/2021: Covid-19-Massnahmen: Verbesserungen in Gesetz und Verordnung

Liebe Mitglieder,
teure Unterstützerinnen und Unterstützer,
geschätzte Interessierte

Wir haben für Sie folgende Informationen betreffend Covid-19:

  1. Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert
  1. Verbesserung durch Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung
  1. Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende kann nicht weitergeführt werden

Ferner laden wir Kulturschaffende zur Teilnahme an einer Umfrage von Suisseculture Sociale ein:

  1. Umfrage zur Sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden

Bis bald!

Im Namen des Vorstandes
Philippe Sablonier, Geschäftsleiter

 

  1. Änderungen im Covid-19-Gesetz – Kultur besser abgesichert

Erfolg für die unermüdliche politische Arbeit.

Das eidgenössische Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen, darunter Pro Kultur Kanton Zürich, entsprochen. Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen, neu haben auch «Freischaffende», das heisst, Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsverträgen, Zugang zur Ausfallentschädigung, die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni 2021 verlängert …

Mehr erfahren >>>

  1. Verbesserung durch Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung

Neu erhalten auch Freischaffende Unterstützung.

Erfolg für die politische Arbeit der Kulturverbände: Am 31. März 2021 hat der Bundesrat Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erweitern. Neu haben auch Freischaffende Anspruch auf Ausfallentschädigung. Ausserdem wurde der Anspruch auf Nothilfe für Kulturschaffende ausgeweitet: Die Vermögensgrenze wurde heraufgesetzt, ein Einkommensfreibetrag eingeführt und Liegenschaften werden nicht mehr angerechnet. Zudem ist neu ein Vorschuss möglich, falls nach 30 Tagen nach Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

Mehr erfahren >>>

  1. Pauschalisierte Ausfallentschädigung (Zürcher Modell) für Kulturschaffende kann nicht weitergeführt werden

Kanton Zürich muss zum alten Entschädigungsmodell zurückkehren.

Das Zürcher Modell der finanziellen Hilfe für Kulturschaffende wollte schnellere Auszahlungen, einen besseren Ausgleich zwischen den Kultursparten und weniger Bürokratie erreichen. Der Bundesrat spricht sich nun mit der Änderung der Covid-19-Verordnung vom 31.3.2021 gegen die vereinfachte Praxis aus. Diese kann der Kanton Zürich folglich nur für den Entschädigungszeitraum von November 2020 bis Ende Januar 2021 anwenden. Danach gilt wieder das alte Verfahren.

Mehr erfahren >>>

  1. Einladung zur Teilnahme an dringender Umfrage: Soziale Sicherheit von Kulturschaffenden

Suisseculture Sociale hat bereits in der Vergangenheit mit zwei Erhebungen (2006 und 2016) auf die prekären Verhältnisse der Kulturschaffenden in der Schweiz aufmerksam gemacht. Mit der Covid-Krise hat die Diskussion um die Einkommenssituation von Kulturschaffenden Politik und Öffentlichkeit in einem Ausmass erreicht, wie dies bisher selten der Fall war. Jetzt an der Umfrage zur Einkommenssituation und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung teilnehmen: DeutschFrançaisItalianoEnglish

Mehr erfahren >>>

Kultur stärken – jetzt Mitglied bei Pro Kultur Kanton Zürich werden!

Infos und Anmeldung hier >>>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Instagram