Nachstehend finden Sie das Abstract des Factsheets (Fassung Juli 2019). Die vollständige Fassung finden Sie hier.
Abstract
Die öffentliche Kulturförderung des Kantons Zürich ist im Umbruch und nur noch bis Ende 2021 gesichert.
Grund dafür ist ein kantonsrätlicher Beschluss (5125) aus dem Jahr 2015, der die freien Mittel der Kulturfördergelder aus dem Staatshaushalt strich. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds. Sie betragen jährlich 23 Millionen Franken und sind befristet bis Ende 2021.
Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG), über das der Kantonsrat voraussichtlich 2019 abstimmen wird, sieht vor, dass die bisherige Praxis um zwei Jahre verlängert wird. Ab 2024 sollen die Beiträge aus dem Swisslos-Reingewinn für die freie Kulturförderung reduziert und dem Kulturfonds überdies neue Aufgaben übertragen werden, die bis anhin anders finanziert wurden.
Bei Annahme der Gesetzesvorlage stehen der bisherigen freien Kulturförderung ab 2024 über 6 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Das entspricht gegenüber heute einer Kürzung um mehr als einem Viertel.
Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags bräuchte die Kulturförderung allerdings nicht weniger, sondern mehr Mittel. Werden im ordentlichen Budget keine Staatsmittel gesprochen, ist der Kulturstandort Zürich bedroht.
Es drohen Kürzungen und der Verlust des Kulturstandorts Zürich.
Ab 2024 drohen massive Kürzungen des Kulturbudgets und damit der Verlust des herausragenden Kulturstandorts Zürich. Betroffen wären etablierte Institutionen genauso wie Klein- und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Produktionen in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und weiterer stünden vor dem Aus. Ebenso die Kulturprogramme der Gemeinden.
Die Politik stellt jetzt die Weichen.
Wie es mit der öffentlichen Kulturförderung weitergeht, bestimmen Regierungsund Kantonsrat mit dem neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz (LFG) und mit dem jeweils auf vier Jahre im Voraus geplanten konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) des Kantons Zürich. In den jährlichen Budgetdebatten wird bestimmt, wie die Staatsgelder investiert werden. Der Kantonsrat stellt also bereits jetzt die Weichen, wie es ab 2022 mit der Kulturförderung weitergehen wird. Der im kantonalen Lotteriefondsgesetz vorgesehene Anteil für die Kultur ist ab 2024 jedoch viel zu gering, als dass die bisherige Kulturförderung auch nur annähernd sichergestellt werden könnte.
Kulturförderung gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts.
Pro Kultur Kanton Zürich fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung – also jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen hierzu die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden.
Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen.
Gemäss einer von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich in Auftrag gegebenen Studie reichen die derzeitigen 23 Millionen Franken nicht aus, um den Status Quo zu sichern. Benötigt werden laut Studie künftig mindestens 31,25 Millionen, alimentiert aus dem ordentlichen Budget und dem Lotteriefonds (Anteil für die Kultur aus dem Swisslos-Gewinn 25 Prozent). In diesen Minimalbetrag sind noch keine Innovationen miteingerechnet, um den Kulturstandort Zürich nachhaltig zu sichern. Pro Kultur Kanton Zürich fordert deshalb für die freien Mittel insgesamt 46 Millionen Franken: davon 23 Millionen aus dem Lotteriefonds (30 Prozent Anteil für die freie Kulturförderung aus dem Swisslos-Gewinn) und 23 Millionen aus Staatsmitteln (0.15 Prozent der Staatsausgaben).
Hierzu soll die Kulturförderung künftig auf einem Zwei-Säulen-Prinzip beruhen, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Je nachdem, wie hoch der Lotteriefondsanteil für die Kultur ausfallen wird, sind mehr oder weniger Staatsmittel notwendig.
Hier finden Sie die vollständige Fassung des Factsheets (Ausgabe Juli 2019).