Abstract (Ausgabe September 2019)
Die öffentliche Kulturförderung des Kantons Zürich ist im Umbruch und nur noch bis Ende 2021 gesichert. Grund dafür ist ein kantonsrätlicher Beschluss (5125) aus dem Jahr 2015, der die freien Mittel der Kulturfördergelder – also jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen – aus dem Staatshaushalt strich. Diese stammen seither aus den Reserven des Lotteriefonds. Sie betragen jährlich 22,7 Millionen Franken und sind befristet bis Ende 2021.
Ab 2024 stehen weniger Lotteriefondsgelder zur Verfügung
Das neue kantonale Lotteriefondsgesetz (LFG, Vorlage 5520), über das der Kantonsrat zur Zeit berät und über das er in den nächsten Monaten abstimmen wird, sieht vor, dass die bisherige Praxis um zwei Jahre verlängert wird. Ab 2024 jedoch sollen die Beiträge aus dem Swisslos-Reingewinn für die freie Kulturförderung reduziert werden. Ausserdem sollen der kantonalen Fachstelle Kultur mit der Ausrichtung von Investitionsbeiträgen an kleine und mittlere Betriebe neue Aufgaben übertragen werden, die bis anhin aus dem allgemeinen Lotteriefonds finanziert wurden. Dies würde dazu führen, dass der freien Kulturförderung ab 2024 jährlich über 6 Mio. Franken – also über ein Viertel – weniger zur Verfügung stünden als heute.
Öffentliche Kulturförderung erhalten
Pro Kultur Kanton Zürich verlangt, dass neue Aufgaben weder mit Kürzungen in der aktuellen freien Kulturförderung kompensiert werden noch dass zur Sicherung der übrigen Kulturförderung die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrags braucht die Kulturförderung nicht weniger, sondern mehr Mittel.
Regierungsrat nimmt Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich auf
Mit der Veröffentlichung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2020 – 2023 (KEF, 3.9.2019) geht der Regierungsrat nun auf eine zentrale Forderung von Pro Kultur Kanton Zürich ein: er erklärt die Sicherung der öffentlichen Kulturförderung explizit zum Entwicklungsschwerpunkt und will bereits ab 2021 neben Lotteriefondsgeldern auch wieder Staatsmittel zur Finanzierung sprechen. Er beabsichtigt, ein von Pro Kultur Kanton Zürich gefordertes Zwei-Säulen-Modell schrittweise einzuführen – also der Finanzierung einerseits aus Staatsmitteln und andererseits aus dem Gewinn von Swisslos. Die heutigen Mittel von 22,7 Mio. Franken sollen mit Staatsgeldern bis 2023 um 4,5 Mio. Franken auf 27,2 Mio. Franken aufgestockt werden.
Vorgesehene Beiträge reichen nicht aus
Der Regierungsrat macht einen Schritt in die richtige Richtung, doch gemäss einer von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich in Auftrag gegebenen Studie genügt der Betrag nicht, um die Kulturförderung vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und anderer Faktoren nachhaltig zu sichern. Benötigt werden laut der Studie künftig mindestens 31,25 Mio. Franken. Wird ein hängiges Postulat der Kommission für Bildung und Kultur miteingerechnet, beläuft sich der Mindestbetrag auf 32,75 Mio. Franken.
Verfassungsauftrag einhalten: Kulturförderung auf solide Basis stellen
Pro Kultur Kanton Zürich begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrats, verlangt aber zur Sicherung einer zukunftsgerichteten öffentlichen Kulturförderung die Verdoppelung des heutigen Betrags auf 46 Mio. Franken. Davon soll mindestens die Hälfte aus Staatsmitteln stammen (0.15 % der Staatsausgaben) und der Rest aus dem Lotteriefonds. Der Regierungsrat sieht in seiner Gesetzesvorlage zum neuen kantonalen Lotteriefondsgesetz (LFG, Vorlage 5520) für die Kultur einen Anteil von 25 % an den Swisslos-Gewinnen vor. Zur Sicherung des bisherigen Lotteriefondsanteils von 22,7 Mio. Franken wäre aber ein Anteil von 30 % notwendig.
Es drohen Kürzungen und der Verlust des Kulturstandorts Zürich
Folgt der Kantonsrat dem Entwicklungsvorhaben des Regierungsrates nicht und werden keine oder zu geringe Mittel aus dem ordentlichen Budget gesprochen, drohen je nach Szenario ab 2022 – spätestens aber ab 2024 – Kürzungen des Kulturbudgets und damit der Verlust des herausragenden Kulturstandorts Zürich. Betroffen wären etablierte Institutionen genauso wie Klein- und Kleinstproduktionen. Zahlreiche Betriebe beziehungsweise Produktionen in den Städten und auf dem Land aus den Bereichen bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und weiterer stünden vor dem Aus. Ebenso die Kulturprogramme der Gemeinden.
Fazit
Die vom Regierungsrat auf 2023 in Aussicht gestellten zusätzlichen 4,5 Mio. Franken aus Staatsmitteln machen die Lücke aus dem Lotteriefonds nicht wett. Ohne Erhöhung der Staatsmittel werden der freien Kulturförderung ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen als heute. Das wäre ein Rückschritt für den Kanton Zürich. Die öffentliche Kulturförderung benötigt nicht weniger, sondern mehr Mittel. Sie soll nicht nur Bestehendes weiterhin ermöglichen, sondern auch mutig und innovativ Raum für die Entstehung von Neuem bieten und so den Kulturstandort Zürich sichern.
Hier geht es zur vollständigen Fassung des Factsheets >.